DIC Asset - TopPick?
Seite 48 von 132 Neuester Beitrag: 28.11.24 08:33 | ||||
Eröffnet am: | 04.05.11 22:14 | von: 2141andreas | Anzahl Beiträge: | 4.299 |
Neuester Beitrag: | 28.11.24 08:33 | von: Raymond_Ja. | Leser gesamt: | 1.291.628 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 349 | |
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DIC Asset im 1. Halbjahr 2017 mit Gesamterträgen von €245,3 Mio (VJ: €346,3 Mio), Bruttomieteinahmen €59,2 (VJ: €54,6 Mio), FFO von €29,8 Mio (VJ: €27,7 Mio) und FFO je Aktie von €0,43 (VJ: €0,40). / Quelle: Guidants News http://news.guidants.com
Es geht deutlich nach oben!
Beta langfristig bei etwa 0,65.
Die Verschuldung sinkt, die Finanzkosten sinken -> das Risiko sinkt deutlich, der wahre Betafaktor sollte noch tiefer liegen.
Der RoE ist niedrig, das Wachstum durch Thesaurierung im eigenen Immo-Portfolio begrenzt. Allerdings existiert das Fondsgeschäfts als Wachstumstreiber.
Insgesamt ist DIC einer der weniger Werte, bei dem ich von einer sehr starken Unterbewertung ausgehe - weil ich den Markt als Preisbestimmer ungerne deutlich unterschätze.
Wenn ich dass richtig recherchiert habe, sind außerdem mehr als 70% der Aktien in den Händen von institutionellen Investoren, denen offenbar eine kalkulierbare Dividendenrendite wichtiger ist als ein höherer Aktienkurs.
Wenn dann, wie jüngst geschehen, die Deka-Investment ihren Anteil von rund 5% Richtung 0 reduziert, dann bleibt der Kurs halt geraume Zeit wie festgenagelt. Das kann sich aber auch schnell mal ändern...
... das obere Bollinger-Band, erwarten viele trader steigende kurse (long-signal)
ein zu heftiger sprung über des obere Bollinger-Band kann aber auch als überkauft-signal, also als short-signal ausgelegt werden ("hyperbole", kursübertreibung)
ein zu heftiger sprung über des obere Bollinger-Band kann aber auch als überkauft-signal, also als short-signal ausgelegt werden ("hyperbole", kursübertreibung)
die Bollinger-Bänder sind nach ihrem theoretischen ansatz (https://de.wikipedia.org/wiki/Bollinger-B%C3%A4nder ) nicht dazu konstruiert, kauf- oder verkaufsentscheidungen zu treffen, sie dienen vielmehr der feststellung, ob eine aktie überkauft oder über v e r kauft ist (die breite des Bollinger-Bandes ist ein maß für die volatilität des aktienkurses, eine verengung des bandes kündigt oft heftige kursbewegungen an)
bei DIC Asset sehe ich im heutigen break
-- des oberen Bollinger-Bandes (bei 9,56),
-- des GD 50 (bei 9,55) und
-- des GD 100 (bei 9,52)
die auslösung einer trendwende nach oben
-- des oberen Bollinger-Bandes (bei 9,56),
-- des GD 50 (bei 9,55) und
-- des GD 100 (bei 9,52)
die auslösung einer trendwende nach oben
... gibt es an der börse nicht, den kennt nämlich niemand (auch nicht mr. market), weder für die vergangenheit noch für die zukunft (am wenigsten kennen ihn die analysten, wenn sie als werbegags/gimmicks "kursziele", einen "fairen wert" oder den "inneren Wert" einer aktie vorgaukeln)
... oder "innere", "wahre" wert einer aktie ist immer ein theoretischer, der nicht von der schwarmintelligenz der börse erzeugt wird (und von praktikern an der börse daher nicht benötigt wird)
Ich kaufe, weil ich denke, dass der Wert einer Aktie höher ist als sein Preis. Andernfalls bieten sich ETFs an und Risikostreuung und -steuerung wäre die einzige Aufgabe des Anlegers.
Es gibt nur einen subjektiven pers. 'Wert'. Er ist schließlich Grundlage für oder gegen ein
Invest. Fair, Fairness und Börse / Aktiengeschäfte beissen sich auf jeden Fall. Logik
und Stochastik allein erklären auch so manches Börsenphänomen nicht.
Für mich ist der Rücksetzer ausgelöst durch die Dividendenzahlung simpel aufgelöst.
komisch,dass keiner geantwortet hat.
Liegt vielleicht an der Urlaubszeit.
Wir hatten 2016 auch schon Mails an die IR geschrieben,die Antwort kam meist recht schnell.
das steuerliche einlagekonto (§ 27 KStG) gilt ebenso wie die steuerbilanz als betriebsgeheimnis, https://books.google.de/...euerbilanz%20betriebsgeheimnis&f=false
Kann man das Konto schätzen? Im Prinzip geht es doch um das Agio der Aktien, also um die Kapitalrücklage. Wenn ich die gesamte Kapitalrücklage um bisher "steuerfrei" gezahlte Dividenden reduzieren, habe ich dann einen Schätzwert?
... lässt sich nicht schätzen, es wird außerhalb der handels- und steuerbilanz und nur für steuerliche zwecke geführt (http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html )
es wird zum ende eines jeden wirtschaftsjahres gesondert festgestellt
werden bei ausschüttungen einlagen zurückgewährt, mindert sich das steuerliche einlagekonto entsprechend
es wird zum ende eines jeden wirtschaftsjahres gesondert festgestellt
werden bei ausschüttungen einlagen zurückgewährt, mindert sich das steuerliche einlagekonto entsprechend
DZ Bank erhöht "Fairen Wert" für DIC Asset von 10,8 auf 11,2 und stuft mit Kaufen ein. https://news.guidants.com/#!Ticker/Profil/?i=13521141
Agios gehen doch in das steuerliche Einlagekonto, oder nicht?
... ist für außenstehende ein buch mit sieben siegeln, seine entwicklung ist nämlich abhängig vom sogenannten ausschüttbaren gewinn: das stl einlagenkonto mindert sich um leistungen, soweit sie den ausschüttbaren gewinn übersteigen (zeilen 14, 20 der Anlage KST 1 F, https://www.ofd.niedersachsen.de/download/116304/..._Satz_3_KStG_.pdf )
als ausschüttbarer gewinn gilt das um das gezeichnete kapital geminderte in der steuerbilanz ausgewiesene eigenkapital abzüglich des bestands des steuerlichen einlagekontos (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG, http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html )
als ausschüttbarer gewinn gilt das um das gezeichnete kapital geminderte in der steuerbilanz ausgewiesene eigenkapital abzüglich des bestands des steuerlichen einlagekontos (§ 27 Abs. 1 Satz 5 KStG, http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html )
Das ist doch das Agio....
Wenn ich jetzt das handelsrechtliche Agio (Kapitalrücklage) betrachte und alle Dividenden, die "steuerfrei" ausgeschüttet wurden, zusammenzähle, kann ich doch schätzen, wielange das Vorgehen bhei derzeitigem Volumen noch möglich sein wird, wenn ich von der Kapitalrücklange den Betrag abziehe und das Ergebnis durch den aktuellen Jahresbetrag teile.
... ist nicht bekannt, darum lässt sich der endbestand des einlagekontos nicht durch abzug der steuerfreien dividendenanteile (https://www.boersen-zeitung.de/...li=24&l=0&isin=DE000A1X3XX4 ) vom ursprungsbestand des einlagekontos ermitteln
eine näherungsweise gleichsetzung von
eigenkapital lt. handelsbilanz (845.457.122) = eigenkapital lt. steuerbilanz
und kapitalrücklage (746.960.673) = stl. einlagekonto
würde in die irre führen
beispiel:
die dividendenausschüttung in 2017 (für 2016) von 27.431.099 (0,40 je aktie) wurde aus dem bilanzgewinn von 29.732.511 gespeist, kam aber in höhe von 19.195.700 (0,2799115 je aktie) aus dem stl einlagekonto; die kapitalrücklage blieb unangetastet
eigenkapital lt. handelsbilanz (845.457.122) = eigenkapital lt. steuerbilanz
und kapitalrücklage (746.960.673) = stl. einlagekonto
würde in die irre führen
beispiel:
die dividendenausschüttung in 2017 (für 2016) von 27.431.099 (0,40 je aktie) wurde aus dem bilanzgewinn von 29.732.511 gespeist, kam aber in höhe von 19.195.700 (0,2799115 je aktie) aus dem stl einlagekonto; die kapitalrücklage blieb unangetastet
Kapitalerhöhungen und Herabsetzungen würden auch handelsrechtlich die Rücklage erhöhen/senken. Da müsste man dann nicht adjustieren.
Der für die Berechnung relevante Ursprungsbestand (vor den Ausschüttungen aus dem Konto) müsste doch annähernd die Kapitalrücklage sein, nach §27 KStG. Also 733 Mio. . Bei einer Jahresausschüttung von 19 Mio. aus dem Konto wäre das Vorgehen noch sehr lange durchführbar (ja, unter Berücksichtigung weiterer Ausschüttungen aus dem Konto in der Vergangenheit).
... geht zurück auf das jahr 1977 und leitet sich ab aus dem sogenannten EK 04 (verwendbares Eigenkapital i. S. des § 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG 1977 - Einlagen der Anteilseigner, die nicht in Nennkapital bestehen, https://books.google.de/...bares%20eigenkapital%20ek%2004&f=false