DEWB - Lehrmeisterin für die Börse und fürs Leben
Letztes Mal (Ende September) ging es bis 4,40 runter, vorletztes Mal
(Anfang Juni) bis 3,80. Damals konnte sich das auch keiner vorstellen.
Es gibt keinen rationalen Grund, weshalb es diesmal anders sein sollte.
Allenfalls einen charttechnischen. Aber ob der greift, muß sich erst
noch zeigen.
Gleich unter 6,00 €. Ich stell meine Order mal auf 5,55 €.
Wenn die Abfindungsspekulation platzt, kriegst Du die Papiere für die
Hälfte. DAS wäre dann günstig.
Da das schon eine Weile her ist und sich das Börsenumfeld seitdem deutlich verbessert hat, sollte sich dieser Wert eher noch gesteigert haben.
Merkwürdig, dass du jetzt bei Kursen unterhalb von 6€ UND Abfindungsspekulation, die du scheinbar immer aussen vorlässt, dieses nicht eingestehst.
Langsam komme ich zu dem Schluss, dass dein Geld momentan noch anderweitig gebunden ist (Sparbuch wahrscheinlich) und du daher den Kurs noch eine Weile niedrig sehen möchtest.
Allein mir fehlt der Glaube.
(Nettes Zitat übrigens). "
Wenn schon, dann solltest Du mich richtig zitieren. Ich habe zwar gesagt,
der (innere) Wert liege zwischen 5,-und 6,-EURO. Was natürlich auch 5,-
bedeuten kann.
Wesentlich ist aber etwas anderes, nämlich daß ich darauf hingewiesen
habe, daß VC-Gesellschaften an der Börse stets mit einem Abschlag ihres
Portfoliowertes gehandelt werden. Der Abschlag bewegt sich üblichwerweise
zwischen 20 und 30%. Das ergäbe nach damaligem Stand einen erheblich
niedrigeren Börsenwert, als die besagten 5,- bis 6,- EURO. Im schlechtesten
Fall wären dies damals u.U. also nur 3,50 bis 4,20 EUR gewesen!
Was die weitere Wertentwicklung in der Zwischenzeit anbelangt, ist von
außen allenfalls der börsennotierte Anteil zu bewerten. Dieser könnte etwa
um 25-30% zugelegt haben. Die Entwicklung des restlichen Teils könnte das
aber wieder wettmachen, falls sie negativ verlaufen wäre (was ich nicht
weiß).
Vorsichtshalber wird man den Börsenwert (nicht den inneren Wert!) auch
heute wohl unter 6,- EURO ansetzen. Gerade auch wegen der undurchsich-
tigen Kommunikation seitens DEWB.
Im Falle des Scheiterns der Abfingungsspekulation spielt der fundamentale
Börsenwert freilich zunächst keinerlei Rolle mehr, da der Kurs implodieren
würde. Da man die Aktie anschließend deutlich unter 2-3 EURO wird kaufen
können, kauft bei den derzeitigen Kursen nur jemand, der fest an die Abfin-
dungsfiktion glaubt.
Zu denen gehöre ich -wie jeder weiß- NICHT.
Vor diesem Hintergrund ist meine Einstellung korrekt und schlüssig. Und ich
kann sie jederzeit mit Fakten begründen.
DU kannst das NICHT. Deshalb auch Deine Flucht ins Polemische.
Ausserdem scheinst du dcih mit IPO-Preisfeststellungen nicht auszukennen. Preise für IPOs werden oftmals über Multiplikatoren vergleichbarer börsennotierter Unternehmen ermittelt.
Somit steigen sämtliche (nicht nur die börsennotierten beteiligungen) ständig im Wert. Natürlich ist dieser nicht exakt zu beziffern und wahrscheinlich noch nicht mal annähernd.
Aber gerade darin besteht bei VC-Gesellschaften ja die Phantasie. Deine Bewertung beruht irgendwo auf dem Stand von Mitte 2004. Man muss ich aber den neuen Gegebenheiten anpassen.
Und 7 exitfähige Beteiligungen lassen sehr viel Spielraum nach oben.
An der Börse spielt man die Zukunft, das scheinst du leider vergessen zu haben.
Ich sehe das nämlich so, dass mit jede Tag, den Dax und co steigen, die Wahrscheinlichkeit von gelungenen Exits steigt und auch der Wert, der sich mit diesen erzielen lässt.
Insofern kann sich der BGH gerne etwas länger Zeit lassen.
Du hast Dich just am selben Tag erschaffen, als ich diesen Thread
hier eröffnet und gleichzeitig den Hauptdarsteller des Parallelthreads
gesperrt habe.
Selbiger trat seit Tagen nur mehr mit 2 Grünen für Dein Gefasel in
Erscheinung...
Jeder möge sich nun denken was er will. - Bis auf weiteres bleibst
Du draußen.
"Sehr geehrter Depotkunde,
das Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich gem. §§ 304, 305 AktG im Zusammenhang mit dem 1993 zwischen der Hermann Voith Beteiligungen GmbH, Rechtsnachfolger in ist die Jenoptik AG, und der Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft AG CDEWB AG) abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) ist durch Beschluss vom 30.09.2005 beendet worden.
XXX Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage. XXX
Danach können berechtigte Aktionäre der DEWB AG ihre Aktien der Jenoptik AG zum Preis von EUR 26,98 zur Abfindung andienen. Bitte beachten Sie, dass Bedingung der Jenoptik AG ist, dass die andienenden Aktionäre den Nachweis erbringen, dass die zur Barabfindung angedienten Aktien ununterbrochen mindestens seit dem 31.12.1999 (Ende des BGAV) von ihnen gehalten wurden. Wenn Sie an dem Angebot interessiert und zur Andienung berechtigt sind, wenden Sie sich bitte unter Beifügung geeigneter Nachweise Ihrer Berechtigung zur Andienung (z.B. ursprüngliche Kaufabrechnung und Depotauszüge) bis spätestens zum 16.12.2005 direkt an die Jenoptik AG, Abt. Finanzen, Carl-Zeiss-Straße l, 07743 Jena.
Die Informationen über dieses Angebot haben wir den Wertpapier—Mitteilungen entnommen. Wir sind verpflichtet, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieses Schreiben stellt keine Empfehlung dar.
Mit freundlichen Grüßen"
wer an den einzelheiten interessiert ist, melden, ich faxe oder maile diese gerne zu, sind 3 seiten
es handelt sich dabei um ein aktiengesetz, b.z.w. um einen auszug aus dem urteil vom olg thüringen. die beweispflicht liegt nach wie vor bei jenoptik. gesetz ist gesetz und das zählt auch für jenoptik!
Der Abfindungsanspruch hängt einfach an der Aktie und nicht an der Person, dass kann man nicht ändern. Gesetz ist Gesetz!
Ich hab heute morgen mal ein bisschen nachgedacht, ich hätte die Aktie vor dem 01.01.2000 besessen.
Depot 2000 Stück.
Ich verkaufe 1000 Stück weil ich Geld brauche. D.h. ich habe nur noch 1000 Stück, die abfindungsberechtigt sind.
Nagut, ich habe wieder Geld und will mein Depot wieder auf 2000 Stück anheben, also kaufe ich 1000 Stück.
OK, jetzt habe ich also 1000 Stück die berechtigt sind und 1000 Stück die es nicht sind?
Ich verkaufe wiederum 1000 Stück, weil ich mir ein Auto kaufe.
HA, welche Aktien werden denn nun VERKAUFT, die ABFINDUNGSBERECHTIGTEN oder NICHT?
Nach fifo, würde ich nach dem Verkauf, die mit dem Anspruch verlieren, hätte somit keinen Anspruch mehr.
Naja aber diese Aktien befinden sich jetzt im Umlauf und man kann sie wieder zurückkaufen.
Man kann sie einfach nicht unterscheiden, da die WKN die selbe ist.
Entweder jede Aktie mit 804100 ist berechtigt oder keine.
Deswegen, kann Jeno nicht einfach sagen, dass gewisse Aktien einen Anspruch haben und andere nicht.
2 cent nicht gegriffen-kakke!
Eben-mit dem Nachweis ist es so ne Sache,
Koennte mir vorstellen-Gesetz hin oder her-
das in diesem spezielen Fall der Nachweis
eben erbracht werden muss-wegen der Spekulation eben,
die Entscheider wissen das doch auch------wir werden sehn
ich muss erst mal wieder rein-dann seh ich schon was ich machen werde!!!
Restliches Abwärtspotential demnach etwa 9%. Ob der Kurs sich daran
orientiert, ist allerdings unsicher, da das Geschehen zu sehr von der
Spekulation der verschiedensten Gruppen dominiert wird. Daß der Kurs
dabei unter die 5,-EURO-Marke gedrückt wird, kann auf keinen Fall
ausgeschlossen werden, im Gegenteil. Geschähe dies, wäre mit einem
Test des alten Korrekturbodens bei 3,80 EURO zu rechnen.
Können schon, kann ja wohl niemand verhindern ;-)
Ob's klug wäre, ergibt sich aus meinem letzten Beitrag. Da bei 5,10
die Unterstützung durch den Aufwärtstrend verläuft, würde ich unbe-
dingt erst warten, ob die Linie nachhaltig hält! Im Zweifelsfall
dann lieber 50 Cent verpassen.
"Was haltet ihr von diesem Chart? "
Nichts. Viel zu kompliziert. So denken und handeln die Spekulanten
bei DEWB nicht. Wenn überhaupt charttechnisch orientiert, dann nur
sehr grob.
Traden mit DEWB ist ok, aber Du benötigst Geduld...
Ich weiß, dass ich hier mit min.. 10 € rausgehen werde.
Nur umso tiefer man einsteigt umso mehr Geld hinterher ;-)
So Feierabend, schnell nach Hause und DEWB beobachten!
Die durch die Spruchkammer in Gang gesetzte 4-wöchige Andienungsfrist
läuft am 16.12.2005 ab. Ab diesem Tag ist Schluß mit der Spekulation!
Käufe zum gegenwärtigen Preis sind dann nicht mehr zu rechtfertigen, ab
dem Stichtag gekaufte Aktien DEFINITIV nicht mehr abfindungsberechtigt
sind!
Kaufinteressenten mit Abfindungsinteresse müssen demnach vorher kaufen
und sich mit dem Andienen beeilen!
Trader haben noch eine Galgenfrist von 4 Wochen, um evtl. vorteilhafte
Deals zu realisieren.
Nach Fristablauf wird der Kurs schlagartig verfallen.
Kaufinteressenten ohne Abfindungsinteresse -also fundamental orientierte-
sollten mit dem Kauf zuwarten, da es die Aktien nach dem Stichtag zum
Schnäppchenpreis gibt.
Gerissene Kaufinteressenten warten sogar noch länger: bis zum Ende des
Rechtsstreits. Gewinnt JENOPTIK den, werden alle Abfindungsspekulanten
ihre Papiere auf den Markt schmeißen - mit inflationären Folgen.
Zur Verdeutlichung stelle im 2. Teil eine Publikation ein, die
"Der Böresendienst" am 16.12.2005 veröffentlicht hat.
licht am 16.11.2005:
"""Am 16.12. laufe die Frist für die Andienung der Aktien ab. Nach diesem
Tag werde sich die Aktie wieder ihrem inneren Wert annähern, der nach den
Berechnungen der Experten aktuell bei ungefähr 4 Euro liege. Denn dann sei
die Zusatzchance durch die Abfindung nicht mehr gegeben. Man gehe somit
davon aus, dass der Großaktionär selber Aktien zu den hohen Kursen der
vergangenen Wochen verkauft habe in der Annahme, dass man die Aktien
nach dem Stichtag im Dezember deutlich günstiger wieder einkaufen könne.
Die Experten von "Der Börsendienst" hätten vor kurzem mitgeteilt, dass sie
die Hälfte ihrer Aktien über die Börse verkaufen würden. Sie wollten dadurch
vermeiden, dass ihre Liquidität in einem Wert auf unbestimmte Zeit gebunden
sei, da der Zeitpunkt des BGH-Urteils noch ungewiss sei.
Da die Experten jedoch weiterhin an die mögliche Abfindung der Papiere
glauben würden, würden sie den Rest der Aktien der JENOPTIK AG andienen
und auf die Entscheidung des BGH warten, mit der Anfang nächsten Jahres zu
rechnen sei. Man sollte dabei beachten, dass man seine Aktien unbedingt
schriftlich der JENOPTIK AG andiene, denn nur so habe man die Chance auf
die Abfindung in Höhe von 33,41 Euro.
Die Experten von "Der Börsendienst" raten zum Teilverkauf der DEWB-Aktien.""
Damit dürfte einiges Ungereimte der letzten Tage erklärt sein.
Stelle dir mal vor jenoptik verliert den Rechtsstreit, dann sind alle Aktien die vor dem 16.12.05 gekauft und angedient wurden abfindungsberechtigt. Glaubst du wircklich die von Jen sind so dämmlich und verkaufen auch noch aus ihren eigenen Beständen um dann noch mehr zahlen zu dürfen. Die haben einen Schuss ins Blaue abgegeben (Abfindungsangebot mit einem entsprechenden Hinweis (siehe Parallel-Forum)), und vor lauter Schreck sind einige Vögel tot vom Baum gefallen. Diese Aktien hat jetzt Jen aufgekauft (nehme ich an) und hält so den möglichen Schaden gering. Oder warum glaubst du kommen die jetzt schon mit einem Angebot rüber???