Trading Bougainville Copper (ADRs) 867948
Seite 270 von 980 Neuester Beitrag: 09.11.24 23:27 | ||||
Eröffnet am: | 29.09.07 00:25 | von: nekro | Anzahl Beiträge: | 25.491 |
Neuester Beitrag: | 09.11.24 23:27 | von: Fuchsbau24 | Leser gesamt: | 5.907.363 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 677 | |
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sollten halbwegs stimmen und der verfasser sollte erkennbar sein!
ich habe 6584 nur wegen dir geschieben.
Das Lagerland wird bei mir auch genannt - Australien.
Insofern hast Du (haben Sie) Recht.
Ich werde am Montag nochmal nachfragen was genau das bedeutet.
Schönes Wochenende
Handelt es sich dabei um gekaufte Originale oder um getauschte ADRs?
Kurios ist dass hier Aktien in USA lagern die dort überhaupt nicht verkauft werden können da die in USA gehandelten Böcke nicht die gleiche WKN besitzen.
Wer hier davon ausgeht dass nicht getrickst wird hat bestimmt auch eine logische Erklärung auf diese Fragen.
1) Warum wurde das ADR Programm gerade in dem Moment gecancelt als sich eine Wiedereröffnung abzuzeichnen begann?
2) Wieso konnte ein ADR Tausch über 500K nur durchgeführt werden wenn die Lagerstelle danach zwingend AU ist?
3) Weshalb befinden sich Axels über Credit Andorra in AU gekaufte +500K plötzlich in einer US Lagerstelle u. können nicht für 15 AUD in Sydney zum Verkauf gestellt werden?
4) Wieso ist es nicht möglich in D gekaufte Shares zum Verkauf nach USA zu transferieren während das mit den ADRs problemlos möglich war?
5) Aus welchem Grund haben die in USA gehandelten BOC eine andere WKN?
@peter sky
Für alle in D gehandelte BOC ist das Lagerland AU,wichtig ist was dahintersteht (z.B. Clearstream oder BoNY)
Hier ein original Umtauschbeleg von Consors (Tausch hat 3 Monate gedauert)
UMTAUSCH EINGANG 18.01.2010
Folg. Wertpapiere haben wir per o.g. Datum Ihrem Depot gutgeschrieben.
Wertpapier WKN
BOUGAINVILLE COPPER LTD. Registered Shares KI 1 852652
Einheit Nennwert Verwahrart
ST 205.000,00000 Wertpapierrechnung in Australien
Clearstream Bk Lux 62126
Komplette Stücke
Freiw. Umtausch i.V. 1:1 aus WKN 867948, gem. Weisung
http://en.wikipedia.org/wiki/...ing#Naked_shorts_in_the_United_States
Lieferung als Tafelgeschäft kann durchaus nicht möglich sein, da einige Papiere als Globalurkunde verbucht sind und somit eine Lieferung von Einzelstücken nicht möglich ist. Es wäre also interessant zu wissen, ob unsere Böcke als Globalurkunde verbrieft sind.
Hierzu ein kleiner Auszug von Wiki "Effekten werden heute ganz überwiegend im Wege der Girosammelverwahrung oder des Wertrechts gehandelt, also stückelos auf Wertpapierdepots verbucht. Deshalb bilden physisch lieferbare Wertpapierurkunden die Ausnahme, so dass auch Tafelgeschäfte im Wertpapiersektor eine Ausnahme darstellen."
Zu Zeiten des Neuen Marktes gab es nur eine spezielle Börsengänge, wo man extra effektive Stücke von z.B. Achterbahn AG, Kondomi und Beate Uhse hat anfertigen lassen, quasi als Sammlerstücke.
Nachdem die ADRs getauscht waren habe ich sofort den Lagerstellenwechsel in Auftrag gegeben.Das wurde zuerst abgelehnt mit der Begründung ich wäre mit Lagerstelle AU einverstanden gewesen,ausserdem sei ein Lagerstellenwechsel nicht möglich,danach wurden mir Kosten von 2ct/Share in Aussicht gestellt.Erst als ich drohte das komplette Depot zu transferieren hat es plötzlich geklappt (u. sogar gratis ;-))))))
Allerdings dauerte der Transfert dann 3 Wochen was bei der DAB an 1 Vormittag erledigt ist.
Gut möglich dass auch anderswo noch getauschte u. unangetastete Positionen schlummern,bei denen zwar als Lagerstelle AU angegeben ist,die BoNY jedoch den effektiven Transfert "auf die lange Bank geschoben hat" u. nur nach expliziter Aufforderung aktiv wird.
Dass durchaus dringender Handelsbedarf bestehen kann verdeutlicht auch dieser Artikel
http://www.finanznachrichten.de/...bruch-der-usa-im-jahr-2011-003.htm
http://www.pngblogs.com/
Ich habe mal bei meinen Abrechnungen bzgl. Tausch ADRs geschaut. Es steht regelmäßig 840 Australien (AKV) dahinter. Die ADRs hatten USA (AKV). AKV steht hier für den Deutschen Auslandskassenverein welcher ja in Clearstream aufgegangen ist. Komisch aber auch, dass immernoch AKV da steht, wenn ja alles Clearstream ist.
Auch schick was Wiki dazu schreibt. "Der Auslandskassenverein verwahrte stattdessen die im Ausland erworbenen Wertpapiere in einem auf seinen Namen lautenden Depot am ausländischen Börsenplatz. De facto wurde der AKV dadurch Eigentümer der Papiere. Der tatsächliche Erwerber in Deutschland hatte sodann nur noch einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Lieferung der Wertpapiere. Sein Recht darauf wurde in einer in Deutschland hinterlegten Girosammelurkunde verbrieft (Wertpapierrechnung). Alle weiteren Rechte aus den Wertpapieren, zum Beispiel Dividendenansprüche oder Stimmrechte, wurden dem Erwerber durch den AKV weitervermittelt."
Der Chart trübt sich ein. Bei Bruch der Roten Line sieht es ganz schlecht aus.<<<
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Dass die rote Linie, die sehr stark ansteigend verläuft, bald "getestet" wird, muss man erwarten und dann wird es spannend.
http://au.finance.yahoo.com/q/...mp;f=2010&g=d&z=66&y=792
Dieses Jahr warten wir immer noch auf das "Mindestziel",denn knapp vorbei ist auch daneben ;-)))))
http://au.finance.yahoo.com/q/hp?s=BOC.AX
http://www.hotcopper.com.au/...id=1&tid=1336601&msgid=7522980
Noch 4 Votes bitte
http://www.hotcopper.com.au/...id=1&tid=1335339&msgid=7515829
Noch 3 Votes bitte
http://www.hotcopper.com.au/...id=1&tid=1336597&msgid=7522947
Wer ist Gerhard Öhler? Muss ich den kennen? Chartfachmann? Von wem ernannt? Ist nicht mal in Wiki zu finden.
Und ne Quelle für das Zitat in 6743 wird auch nicht genannt.
Wenn dann der Kurs aus diesem Trendkanal nach oben ausbricht ist Prognose:....
"Der Chart trübt sich ein. Bei Bruch der Roten Line sieht es ganz schlecht aus.<<<
....hinfällig,es ist dann ein Ausbruch über die grüne Linie u. der BIGBOCBANG beginnt.
Was upholm weiter oben geschrieben hat, stimmt nicht ganz.
Clearstream hält die Stücke nicht auf eigene Rechnung in Australien, denn dann wäre Clearstream auch ins Aktienregister eingetragen.
Stattdessen wird ein sog. Sub-Custodian eingeschaltet (die berühmten Nominees im Aktienregister).
Mehr zum Thema Sub-Custodian gibt es unter
http://findarticles.com/p/articles/mi_qa3715/is_200407/ai_n9451784/
Anmerkung:Clearstream fungiert bei manchen Aktien durchaus als Custodian. Dafür hat Clearstream eine eigene Tochter; die Citivic Nominees LTD. Diese ist aber lt. Ausdruck der Top 100 Shareholders nicht ins Aktienregister eingetragen.
Besonders interessant ist auch der Link
http://riskinstitute.ch/137910.htm
Hier werden auch die Risiken erläutert, die bei Einschaltung eines Custodians auftreten.
Interessant ist besonders die Aussage, dass die Risikoverteilung vertraglich zwischen den Parteien geregelt wird.
Für mich bedeutet dies, dass es den Nominees durchaus vertraglich erlaubt sein kann, die Aktien zu verleihen.
Folgender Eintrag in der Wikipedia legt nahe, dass dies auch regelmäßig praktiziert wird.
http://en.wikipedia.org/wiki/Securities_lending#Securities_lenders
Für mich kann ich daraus folgende Schlussfolgerungen ziehen:
1. Alle BCL-Aktien, die nicht direkt über Austraclear (die australische WP-Clearingstelle) verwahrt werden, werden von einem der Nominees verwahrt. (Neben Clearstream gibt es noch DTC in den USA die vermutlich den selben Umweg benutzen)
2. Die Aktien können verliehen werden und das Ganze ist auch legal.
3.Das Risiko für die (Sub-)Custiodans, dass sie die Aktien herausrücken müssen, ist sehr gering, da es für Ausländer sehr schwierig ist, eine Verwahrung im Austraclear-System zu ereichen (die Banken bzw. Broker in Europa und Amerika wickeln i.d.R. keine Privatkundengeschäfte direkt mit diesem System ab).
Probleme könnten dann auftreten, wenn ein Europäer seine Aktien an der ASX verkauft. Dann müssen die Aktien ins Austraclear-System transferiert werden. Vielleicht sollte man noch einmal bei der DAB nachfragen vielleicht ist es ja genau das was sie für 20 Eur machen (Nekro?).
Ein anderes denkbares Problem wäre, wenn ein Europäer seinen Depotbestand zu einem australischen Broker überträgt.
4.Eine Verkaufsorder schützt nicht vor dem Verleihen der Aktien. Solange der Verkauf und der Kauf im Clearstream-System bleibt wird auch kein Nominee berührt. Und bevor ein Verkauf in einem anderen System möglich ist muss transferiert werden (was wohl äußerst selten vorkommt und wenn doch so ist es im Zweifelsfall einfach nicht möglich).Meiner Meinung nach sind solche Verkaufsorders eher kontraproduktiv, da sie Verwirrung stiften.
5.Ein "Lagerstellenwechsel" zu Clearstream ändert nichts und ist höchstens eine Beruhigungspille (zum Glück wenigstens kostenlos!)
6.Das Risiko, dass die Aktien nicht geliefert werden können trägt im Endeffekt meine Depotbank, Clearstream der Custodian und die evtl. eingeschaltenen Sub-Custodian.
7.Ob und in welcher Höhe Aktien verliehen wurden, lässt sich kaum festellen.
Ich hoffe ich konnte einige Fragen beantworten und meine Aussagen mit vertrauenswürdigen Quellen belegen.
Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend
Gruß,
mike