Cannabis lagalisieren ?
Aus langjähriger Erfahrung in Gastronomie und "Szene" kenne ich viele Einzelschicksale, die an dem einen oder anderen zugrunde gegangen sind. Ich kenne aber auch Leute, die vom Heroin weggekommen sind, Kinder haben und Doktorentitel tragen.
Ich bin zu dumm, um eine solche komplexe Fragestellung zu lösen, kann aber mit empirischen Ergebnissen aus einer 40-jährigen Lebenserfahrung aufwarten: die lautet (bitte aufgepaßt: nur FÜr MICH selbst, will keinem was aufdrängen): wer das Potential zur Selbstvernichtung in sich trägt (sei aus aus familiären, genetischen oder erfahrungsbedingten Ursachen), wird dies nutzen. Und an dem zugrunde gehen, was sich ihm bietet, Alkohol, Drogen, Pommes Rot-Weiß, auffrisierte Motorräder oder sonstiges.
Jeder andere sollte die Chance haben, frei zu entscheiden: "das ist nichts für mich". Deshalb: legalsiert alles.
An den Stoff kommt doch eh' jeder ran, der ihn haben will.
Aber die US-dominierte Drogen-Mafia will keine Legalisierung und Kontrolle: die wollen hohe Profite, die nur durch Schmwarmarktgeschäfte möglich sind.
Alles wie gehabt, die Welt ist einfach böse .. durch und durch.
Schon mal was von Erziehung & sozialem Umfeld gehört ? Deiner Logik folgend schnorrer hat Darwin recht, -meine Schlussfolgerung daraus: Gebt Schusswaffen frei, denn die starken, venünftigen Mitbürger werden schon wissen wie sie damit umzugehen haben. Nein danke, so geht es ja nun wirklich nicht. All die Orientierungslosen & kranken Menschen werden ja gerade dazu ermuntert sich weiter mit Gift langsam selbst zu töten, -das wäre genauso, wie wenn ich mit einer brennenden Fackel in ein Munitionslager hineinlaufe, in der Hoffnung das mir der Laden nicht ausversehen um die Ohren fliegt. Ich bin absolut gegen die Freigabe von Drogen, denn sie verändern nicht nur den Einzelnen, sondern tragen zur Verwahrlosung der gesamten Gesellschaft bei. Nach Zigaretten (& ihren gesundheitlichen Folgekosten), Alkohol (wieviel Prozent der deutschen fahren unter Alkoholeinfluss Auto?) jetzt also auch noch Drogen. Don`t do it !!!
getrocknete Teile der Hanfpflanze
Hanf (Cannabis sativa) wird aufgrund des Wirkstoffgehaltes in zwei Typen unterteilt. Den Cannabis-Fasertyp, der praktisch keine rauscherzeugende Substanzen enthält, pflanzten unsere Vorfahren u.a. zur Herstellung von Seilen an.
Der Cannabis-Drogentyp hingegen stammt aus südlichen Ländern. Die Inhaltsstoffe werden als Cannabinoide bezeichnet. Nur in den weiblichen Pflanzen kommen die psychoaktiven Stoffe vor.
Cannabis ist weltweit die am meisten konsumierte illegale Droge. Ihr Anteil am illegalen Drogenmarkt beträgt schätzungsweise 50 %. Nach Angaben der Vereinten Nationen konsumieren über 400 Millionen Menschen regelmäßig berauschende Hanfprodukte. In Deutschland gibt es ca. 3 - 4 Millionen Cannabiskonsumenten.
Anwendungsformen
Gehalt, Aussehen und Inhaltstoffe unterscheiden sich je nach Herkunftsland.
Name
Herkunft
Verpackung/Bemerkungen
Grüner Türke
Hochland der Türkei Nordafrika, Kolumbien
in Klarsichtfolien, Farbe: grünlich-grau
Roter Libanese
Libanon-Gebirge
in flachgepressten Leinenbeuteln, Farbe: rötlichbraun, Harzgehalt doppelt so hoch wie beim Grünen Türken
Schwarzer Afghane, Schimmel-Afghane, dunkelbrauner Pakistani
Indien, Pakistan, Afghanistan
nicht festgelegt, Farbe: schwarz (schwarz-braun) Harzgehalt viermal so hoch wie beim Grünen Türken, Farbe: grau-schwarz-braun durch toxikologischen Schimmelpilz
Hasch/Haschisch ist eine feste, klebrige, harzige Masse mit typischen Geruch. Die Farbe schwankt je nach Herkunftsland zwischen Braun über Grün bis zu den hellen Sorten aus dem nahen Osten. Durch Erhitzung wird das Hasch flexibler und kann mit den Fingern "zerbröselt" werden.
Marihuana wird aus den Zweigspitzen und Blättern der Cannabispflanze gewonnen. Es ist relativ trocken und hat ähnliche Eigenschaften wie "Grass".
Gras besteht aus den weiblichen Blütenständen, bei Freilandsorten oft mit Samen durchsetzt. Die Wirkung von Grass ist zum Teil bei den hochgezüchteten holländischen Sorten wesentlich stärker als die von Haschisch. Amerikanische Sorten hingegen wirken dagegen oft leichter.
Canabisprodukte können in einer Wasserpfeife oder wie Tabak geraucht, gegessen, als Aufguss getrunken oder als Kuchen, Plätzchen u.ä. verbacken werden.
Szenenamen
Bar (fester Marihuana-Block)
Brock
Brown
Dinky sowns (Marihuanazigaretten)
Dope
Gras
Kiff
Pott
Shit
Stuff
Wie wird der Rauschzustand empfunden?
Wer zum ersten Mal Haschisch konsumiert, wird kaum ein angenehmes Gefühl verspüren. Sein Gehirn muss erste lernen, mit dem Stoff umzugehen. Meist tritt eine Pulsbeschleunigung und ein trockener Mund auf.
Hat sich der Körper allerdings daran gewöhnt, mit dem Rausch "umzugehen", können viele unterschiedliche Reaktionen auftreten.
Antriebsverlust oder Ruhelosigkeit
Heißhunger auf Süßes
Heiterkeit, Wortspiele, Wohlbefinden
Intensivierung der Sinneswahrnehmung
Sinnestäuschungen
starker Durst
Die Wirkung setzt beim Rauchen nach etwa 10 bis 20 Minuten ein und hält bis zu drei Stunden an.
Wirkungsweise
Cannabinoide greifen im Kleinhirn an THC-Bindungsstellen, die man vor etwa 20 Jahren entdeckt hat.
Im Körper existiert eine Substanz, die an den gleichen Wirkort hat: Anandamid. Der Anandamid-Rezeptor kommt besonders im Kleinhirn, den Basalganglien, der Hirnrinde und dem Hippokampus vor. Dies erklärt die Beeinflussung der Motorik, des Zeitgefühls und der Gedächtnisleistung. Der Hirnstamm, der lebenswichtige Körperfunktionen wie die Atmung steuert, enthält keine bzw. kaum Rezeptoren für THC/Anandamid. Dadurch wird klar, dass THC keinen Einfluß auf lebenserhaltende Grundfunktionen hat.
Anwendungen in der Medizin
THC hat noch viele weitere Wirkungen. Es senkt den Augeninnendruck, steigert den Appetit, lindert Schmerzen und senkt die Blutviskosität. Damit sind THC-haltige Produkte auch als Heilmittel interessant. In den USA ist ein THC-haltiges Medikament zur Appetitsteigerung und gegen Übelkeit bei AIDS-Patienten zugelassen. Dronabinol (Marinol ®) wirkt auch gegen Tumorschmerzen, wenn auch deutlich geringer als Morphin. Seit dem 1. Februar 1998 ist Dronabinol in Deutschland als Betäubungsmittel verschreibungsfähig.
Symptome und Gefahren
Angst und Stimmungsschwankungen
Anstieg von Blutdruck und Herzfrequenz
Halluzinationen
Psychische Abhängigkeit möglich
Räumliche und zeitliche Desorientierung
Sehstörungen/Bindehautreizung
Sekundärgefährdung im Straßenverkehr
Eine Überdosierung kann bei empfindlichen Personen oder bei unbeabsichtigter Einnahme, beispielsweise mit haschischhaltigen Kekse, eintreten. Eine direkte Vergiftung durch den Inhaltsstoff THC ist nicht zu erwarten, vielmehr stehen psychische Komplikationen (Erregungszustände etc.) oder Sekundärunfälle durch Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens im Vordergrund. Der Patient fällt durch gerötete Augenbindehäute, starkes Durstgefühl sowie erhöhten Puls und Blutdruck auf. Ein chronischer Konsum hoher Mengen an Cannabis kann bei Männern den Testosteron-Spiegel senken und die Spermienproduktion reduzieren. Die männlichen Fortpflanzungsfähigkeit und sexuelle Potenz sind jedoch nicht beeinträchtigt.
Wie giftig ist die Droge?
Verglichen mit Alkohol ist die akute Giftigkeit von Cannabisharz und THC niedrig. In experimentellen Studien löst Marihuanarauch bösartige Veränderungen im Lungengewebe aus. Es schädigt die Alveolen, also die Lungenbläschen, mehr als Tabakrauch allein.
Erste Hilfe
Eine Therapie ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Lediglich wenn der Konsument die Droge nicht wissentlich benutzt, auf einen Rauschzustand nicht vorbereitet ist und die Veränderungen der Gemüts- und Bewusstseinslage auch nicht auf einen solchen zurückführt muss gehandelt werden. Notfälle solcher Art sind denkbar, wenn beispielsweise Haschkekse verzehrt werden, ohne dass Kenntnis über die Beimengung von Hanfprodukten besteht. Die Gefahr psychischer Reaktionen ist vermutlich größer als die der physischen Symptome.
Rechtliches
Strafbar sind nach dem Betäubungsmittelgesetz der Anbau, der Besitz, und zwar auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis. Seit Februar 1998 ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar, wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THC-haltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind. Sowohl die psychotrope Substanz THC als auch praktisch die gesamte Pflanze sind in der Anlage I des BtMG aufgenommen, d.h. weder verschreibungs- noch verkehrsfähig.
Nur der unmittelbare Verbrauch, also der reine Hanfkonsum ist grundsätzlich (!) straffrei, da eine eventuelle eigenverantwortliche gesundheitliche Selbstgefährdung durch Cannabiskonsum durch Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) geschützt sei.
Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe Menge" handelt Die vom Bundesverfassungsgericht zugleich eingeforderte einheitliche Regelung der Definition einer "geringen Menge" für alle Bundesländer steht noch aus.
Bei Besitz ausschließlich zum Eigenkonsum kann aber das Gericht (nach § 29 Abs. 5 bzw. §31a Abs. 2 des BtMG) oder bereits die Staatsanwaltschaft (nach § 31a Abs.1) das Verfahren einstellen, wenn es sich lediglich um eine "geringe Menge" handelt. Im sogenannten "Cannabisbeschluss" vom 9. März 1994 haben die Karlsruher Verfassungsrichter ausgeführt, dass die Staatsanwaltschaften bei der Sicherstellung von geringen Cannabismengen ausschließlich zum Eigenkonsum nicht nur von einer Strafverfolgung absehen können, sondern sollen.
Die Schmerzbehandlung mit Cannabinoiden ist seit der 10. BtM - Rechts - Änderungsverordnung auch in Deutschland möglich, da das Delta - 9 - Tetrahydrocannabinol rezeptierfähig wurde. Allerdings muss das Medikament zur Zeit noch aus dem Ausland bezogen werden.
Zusammenfassung
Der wichtigste der psychoaktiven Inhaltsstoffe von Hanfprodukten ist Tetrahydrocannabinol (THC) Hasch wirkt je nach Stimmungslage beruhigend, steigert die Wahrnehmung und macht Appetit. Seine Giftigkeit ist sehr gering. Eine Gefahr kann aber durch Sekundärverletzungen durch verzögerte Reaktionen, beispielsweise im Straßenverkehr auftreten.
Kleine Aufklärung für einige Unwissende!
Jan v. Nelle
Wobei ich mir immer noch nicht sicher bin: ist das "sozial akzeptierte Tier namens Mensch" der Normalfall oder der "unkontrollierte Libidotyp ohne Hemmungen"?
warum? weil es kein besseres schmerzmittel und stimmungsaufheller gibt.
schon mal darüber nachgedacht, warum es bei bspw. bei fußballspielen etc. immer wieder zu alkohlbedingten ausschreitungen kommt, man so etwas noch nie von einem reagge-festival gehört hat?
love und peace kann unsere erde retten!!!!!!!!!!!!
gruß n1608
"Cannabis zu legalisieren ist absolut falsch. (...) Eine weitere legalisierte Droge braucht Deutschland nicht. (...) Jeder der behauptet Cannabis-Konsum sei ungefährlich, den bitte ich gerne zu einem Besuch in unsere Abteilungen. Ich werde einige Patienten persönlich vorstellen und Ihnen die dramatischen Folgen vor Augen führen ...."
Ich hatte letzte Woche die Gelegenheit mich einigen intensiven Gesprächen, die sich aus anfänglichem Small-Talk mit Cocktailgläsern in der Hand entwickelten, auch dieses Thema betreffend, hinzugeben ...
Schon mal schizophren-depressive Jugendliche gesehen ? Ich habs mir angeschaut ... ist ein Erlebnis ... für Coolis absolut zu empfehlen ...
Es ist wie immer: die Grünen reden von etwas, wovon sie keine Ahnung haben ...
MaMoe ...
es geht um das legalisieren!
aus meiner kindheit weiss ich noch, dass wenn etwas verboten war, viel anziehender wirkte, als wenn es nicht verboten wäre.
schizophren-depressive Jugendliche werden nicht durch die legalisierung von cannabis erzeugt, da sollte man tiefer gehen!
Betonung liegt auf "C O C A " in der ersten Rezeptur des heiligen Zubereiters John Pemberton war ein Mittelchen drin, das heute nicht mehr unbedingt drin sein darf ... heutzutage ist nur noch der coffeinhalteige Extrakt der Cola-Nuss drin ...
Ich mach nur einen kurzen Abriss, da es mich zusehend langweilt hier sinnvolles zu posten:
Der Vergleich von Alkohol und Tetrohydrocannabinol (THC) ist wissenschaftlich vollkommen unmöglich. Ich habe nicht vor dir das hier zu erklären ... das sauert zu lange ...
Nur soviel: Haschischöl ist die konzentrierteste HaschischArt und enthält 40% THC
unmöglicher Vergleich:
Alk: wird im Körper selbst in begrenzten Mengen in der Leber produziert;
THC: körperfremde Substanz
Alk: Abbau pro Stunde 0,1 Promille
THC: Metaboliten noch nach einer Woche nachweisbar
Alk: Anreicherung im Körpergewebe nicht möglich
THC: möglich mit damit verbundenem Flash-back-Syndrom ...
Alk: seelische Abhängigkeit vorhanden
THC: sehr viel stärker als bei Alk
Alk: Balance zw. außen und Innenwelt bleibt erhalten; Orientierung zur Aussenwelt leibt tortz Realitätsverlust erhalten;
THC: Orientierung verschiebt sich bei längerem Gebrauch zunehmend zur Innenwelt; Probleme bei der Bew#ältigung der Realität
Alk: Intensität der psychoschen Auswirkungen relativ oberflächlich;
THC: sehr intensiv, da Schichten des Unterbewussten zugänglich werden
Akute Krankheitsbilder durch THC:
Angstzustände; Verworrenheit;Flash-Back (=Nachhallpsychosen)
Langzeitfolgen: durch THC
Psychische Abhängigkeit; Schwächung der REalitätwahrnehmung und-anpassung; Antriebsverlust; keine Todesfolge möglich
schau dir auch mal die krankheitsbilder durch alk sowie die langzeitfolgen an.
!!! schizophren-depressive Jugendliche werden nicht durch die legalisierung von cannabis erzeugt, da sollte man tiefer gehen !!!
nur mal sogesagt ich halt nichts von drogen, egal ob tabak alkohol usw.
aber mit hanf kann man nicht nur drogen herstellen und das wird durch das nicht legalisieren stark verhindert. bewusst verhindert und das darf eigentlich nicht sein!
Gelegentliches Haschrauchen reicht nicht zum Führerscheinentzug
Karlsruhe (dpa) - Gelegentliches Haschischrauchen ist kein Grund, einem Verkehrsteilnehmer den Führerschein zu entziehen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Freitag einem Mann Recht, bei dem die Polizei bei der Rückreise aus den Niederlanden zwar fünf Gramm Haschisch gefunden, aber keinerlei Hinweise auf Fahren unter Drogeneinfluss festgestellt hatte.
Als er ein so genanntes Drogenscreening - eine Überprüfung seiner Fahreignung - ablehnte, entzog die Stadt Freiburg dem in 19-jähriger Fahrpraxis noch nie durch Verkehrsverstöße aufgefallenem Mann die Fahrerlaubnis. Seine Weigerung lasse darauf schließen, dass er Drogenkonsum verbergen wolle, meinte die Stadt. (Aktenzeichen: 1 BvR 2062/96 u. 2428/95 - Beschlüsse vom 20. Juni u. 8. Juli 2002)
Nach den Worten der Karlsruher Richter verletzt diese Entscheidung die im Grundgesetz geschützte Handlungsfreiheit des Betroffenen. Es gebe keinen Anlass zu der Befürchtung, dass der einmalige oder gelegentliche Haschischkonsum zu einer andauernden Fahruntüchtigkeit führe. Der Führerscheinentzug stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Tatsache, dass jemand - ohne sich dabei ans Steuer zu setzen - gelegentlich Cannabis (Haschisch, Marihuana, Haschisch-Öl) konsumiere, begründe noch keinen hinreichenden Tatverdacht, der die Überprüfung der Fahrtauglichkeit rechtfertige.
Das Gericht betonte aber, dass gegen ein Drogenscreening - und bei Weigerung gegen einen Führerscheinentzug - nichts einzuwenden sei, wenn über den bloßen Cannabisbesitz hinaus der konkrete Verdacht bestehe, «dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag». In einem zweiten Fall billigte Karlsruhe den Führerscheinentzug, weil im Auto-Aschenbecher des Betroffenen die Reste eines «Joints» gefunden worden waren.
Nach den Worten der Bundesdrogenbeauftragten Marion Caspers-Merk wird die Entscheidung «die Praxis einiger Fahrerlaubnisbehörden einschränken, faktisch ein 'Ersatzstrafrecht' auszuüben». Nach Ansicht der Grünen muss nun die Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden. Die Voraussetzungen seien durch moderne Drogenschnelltests gegeben, mit deren Hilfe vor Ort die Fahrtüchtigkeit überprüft werden könne, teilte die Bundesvorsitzende Claudia Roth mit. Nach Angaben des drogenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hubert Hüppe, ist Cannabiskonsum neben Alkohol häufig die Ursache von Verkehrsverstößen.
Die 1. Kammer des Ersten Senats unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier setzt sich in dem Beschluss ausführlich mit wissenschaftlichen Studien auseinander. Danach ist im akuten Haschischrausch und während einer mehrstündigen Abklingphase von Fahruntüchtigkeit auszugehen. Wer ein oder oder zwei Joints raucht und zwei Stunden wartet, ist den Studien zufolge ähnlich benebelt wie jemand mit 0,5 bis 0,8 Promille Alkohol im Blut.
Vergleicht man, welche Gefahr Alkohol, Drogen und Medikamente für den Straßenverkehr bedeuten, dann handelt es sich «beim Alkohol um die weitaus gefährlichste Substanz», wie es in der Begründung heißt. Nach Angaben der Grünen-Bundestagsfraktion greifen 55 Prozent der Cannabiskonsumenten weniger als zehn Mal im Jahr zu einem Joint. Rund zehn Millionen Deutsche hätten bereits Cannabis konsumiert.
Gruß
SIEGER
Was solls. Obwohl ich MaMo in jedem Punkt recht geben muß.
Gruß HerrDrackenstein
Canabis-Szenenamen:
Bar (fester Marihuana-Block)
Brock
Brown
Dinky sowns (Marihuanazigaretten)
Dope
Gras
Kiff
Pott
Shit
Stuff