Cliq Digital AG - Turnaroundwette
Der Begriff Carrier Billing beschreibt die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen über die Mobilfunkrechnung zu bezahlen. Carrier Billing wird derzeit in erster Linie für die Abrechnung von digitalen Inhalten (wie z. B. Apps oder Features für Online-Games) verwendet. Der Zahlungsbetrag wird über die Mobilfunkrechnung abgerechnet (bei einem Postpaid-Handytarif) oder vom Prepaid-Guthaben abgezogen (bei einem Prepaid-Handytarif). Der Begriff beschreibt also einen Zahlungsmechanismus über das Mobiltelefon, mittels welchem Kunden Zahlungen, z.B. für Apps, Spiele und Musik direkt über ihr Mobiltelefonabonnement bzw. auf ihre Mobiltelefonabrechnung tätigen können.
Das Carrier Billing gehört grundsätzlich zu den Zahlungsdiensten - siehe oben #349
Was ändert sich durch die PSD II für das Carrier Billing?
Wer in Deutschland oder einem anderen EWR-Mitgliedsstaat das Carrier Billing anbietet, erbringt grundsätzlich einen Zahlungsdienst*** und braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Das gilt heute und auch nach der Umsetzung der PSD II.
*** siehe in D: Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG, http://www.gesetze-im-internet.de/zag/__1.html )
§ 1 Abs. 2 ZAG
Zahlungsdienste sind:
5. die Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät übermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT-Systems oder IT-Netzes erfolgt, sofern der Betreiber ausschließlich als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren oder Dienstleistungen tätig ist (digitalisiertes Zahlungsgeschäft)
Ausnahme für Dienste im Bereich der elektronischen Kommunikation (z.B. Klingeltöne, Musik, Spiele, Videos oder Apps):
PSD II präzisiert die Ausnahmeregelung und richtet sie speziell auf Kleinbetragszahlungen für digitale Inhalte aus. Die Ausnahme sieht vor, dass Zahlungsvorgänge, die von einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste für einen Teilnehmer des Dienstes zusätzlich zu elektronischen Kommunikationsdiensten getätigt werden, dann keinen Zahlungsdienst darstellen, wenn der Zahlungsvorgang den Erwerb von digitalen Inhalten betrifft (ungeachtet des für den Erwerb oder Konsum des digitalen Inhalts verwendeten Geräts) und auf der entsprechenden (Telefon-)Rechnung abgerechnet wird. Der Wert einer Einzelzahlung darf 50 und der kumulative Wert der Zahlungsvorgänge eines Teilnehmers innerhalb eines Monats 300 nicht überschreiten.
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/...lungsdiensterichtlinie.aspx
Wer in Deutschland oder einem anderen EWR-Mitgliedsstaat das Carrier Billing anbietet, erbringt grundsätzlich einen Zahlungsdienst*** und braucht dafür grundsätzlich eine Erlaubnis. Das gilt heute und auch nach der Umsetzung der PSD II.
*** siehe in D: Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG, http://www.gesetze-im-internet.de/zag/__1.html )
§ 1 Abs. 2 ZAG
Zahlungsdienste sind:
5. die Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung des Zahlers zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs über ein Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät übermittelt wird und die Zahlung an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT-Systems oder IT-Netzes erfolgt, sofern der Betreiber ausschließlich als zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Lieferanten der Waren oder Dienstleistungen tätig ist (digitalisiertes Zahlungsgeschäft)
Ausnahme für Dienste im Bereich der elektronischen Kommunikation (z.B. Klingeltöne, Musik, Spiele, Videos oder Apps):
PSD II präzisiert die Ausnahmeregelung und richtet sie speziell auf Kleinbetragszahlungen für digitale Inhalte aus. Die Ausnahme sieht vor, dass Zahlungsvorgänge, die von einem Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste für einen Teilnehmer des Dienstes zusätzlich zu elektronischen Kommunikationsdiensten getätigt werden, dann keinen Zahlungsdienst darstellen, wenn der Zahlungsvorgang den Erwerb von digitalen Inhalten betrifft (ungeachtet des für den Erwerb oder Konsum des digitalen Inhalts verwendeten Geräts) und auf der entsprechenden (Telefon-)Rechnung abgerechnet wird. Der Wert einer Einzelzahlung darf 50 und der kumulative Wert der Zahlungsvorgänge eines Teilnehmers innerhalb eines Monats 300 nicht überschreiten.
https://www.noerr.com/de/newsroom/News/...lungsdiensterichtlinie.aspx
.. sind in D und den meisten anderen ländern längst unterbunden (in D seit 2012)
§ 312j Abs. 3 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html ):
Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(sogenannte Button-Lösung)
Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
(sogenannte Button-Lösung)
§ 312j Abs. 3 BGB ist nach seinem Wortlaut auf jeden Verbrauchervertrag im elektronischen Rechtsverkehr anwendbar, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat.
Beim Fehlen des auf die Kostenpflicht hinweisenden Buttons kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande. Dies führt ebenso wie das Fehlen der Pflichtinformationen auf der Bestellübersichtsseite dazu, dass dem Verbraucher eine unbegrenzte Rückgabemöglichkeit eingeräumt wird. In jedem Fall liegt ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß mit den entsprechenden Konsequenzen vor.
der user "simplify" (alias "Straßenkoeter" auf w:o) hat sich im w:o-forum (https://www.wallstreet-online.de/diskussion/...ne-und-mehr-bob-mobile ) zum narren gemacht, indem er (zusammen mit einem anderen user) die pressemitteilung des italienischen (!) ministerrats als warnhinweis vor der aktie der CLIQ DIGITAL "herausgab", obwohl er die meldung gar nicht übersetzen konnte und wohl auch inhaltlich nicht verstanden hätte !
die meldung betraf die umsetzung der PSD II (s. oben #349) in Italien (Servizi di pagamento nellUnione europea (PSD 2 Payment Services Directive), http://www.governo.it/articolo/...el-consiglio-dei-ministri-n-44/8086 unter Ziff. 3
die meldung betraf die umsetzung der PSD II (s. oben #349) in Italien (Servizi di pagamento nellUnione europea (PSD 2 Payment Services Directive), http://www.governo.it/articolo/...el-consiglio-dei-ministri-n-44/8086 unter Ziff. 3
ich habe selten soviel vergnügen beim lesen des täglichen unsinns in aktienforen empfunden
Aber nunja ... muss jeder selbst wissen, wie er die Beiträge einordnen will. Meine Meinung: ellenlange Texte, welche sich optisch von der breiten Masse abheben sollen (grau gerahmte Kästchen) sagen noch lange nichts über deren Qualität aus. Von daher ist's auch nicht verwunderlich, dass Raymond nicht mit einer Silbe auf die Produkte von Cliq eingeht.
Ein jeder, der hier investieren will, sollte auf jeden Fall mal auf die bunt bebilderte Website von Cliq gehen und sich dann die Frage stellen, mit was und wie die genau ihr Geld machen (wollen) und ob das Zukunft hat. Auch mal die Töchter (wie "Guerilla Mobile") googeln, kann sich lohnen! ;-)
@simplify: Okay, dein Statement #347 nehme ich dir so ab!
ich hab sie nicht gelesen, aber nachgerechnet: du hast auf w:o in einem jahr mindestens 100 beiträge pro Cliq Digital verfasst
dann kam (vor einer woche) von dir dieses: "Mein Dank gilt dem User U... der mich aufgeklärt hat"
soll man da lachen oder weinen?
dann kam (vor einer woche) von dir dieses: "Mein Dank gilt dem User U... der mich aufgeklärt hat"
soll man da lachen oder weinen?
der w:o-user U... (der selbst nicht italienisch versteht), bezog sich auf eine "neuregelung, die es in Italien seit Freitag gab"
ich hab mir oben #349 ff. die mühe macht, diese regelungen zu analysieren: sie gelten für ganz Europa und sind ein alter hut, auf den sich CLIQ DIGITAL längst einstellen konnte und eingestellt hat
eher zum lachen als zum weinen!
ich hab mir oben #349 ff. die mühe macht, diese regelungen zu analysieren: sie gelten für ganz Europa und sind ein alter hut, auf den sich CLIQ DIGITAL längst einstellen konnte und eingestellt hat
eher zum lachen als zum weinen!
Raymond ja ich hatte einen krassen Meinungsumschwung aufgrund neuer Erkenntnisse. Ich sah mich verpflichtet den bekanntzugeben, da er aus meiner Sicht weitreichend ist. Das ist doch der Sinn eines Forums. Und ja so ein Meinungsumschwung ist doch was normales, wenn es Gründe gibt. Kostolany würde mich da bestätigen.
Wenn du oder andere die Gründe als Schwachsinn ansehen, dann könnt ihr das ja auch sachlicher eben in Bezug auf meine angeführten Gründe schreiben. Aber persönliche Verunglimpfungen und Unterstellungen finde ich fehle am Platz. Raymond von dir hätte ich das ehrlich am allerwenigsten erwartet.
Sachliches in Bezug auf meine Begründung ja, aber nichts persönliches. Ja ich glaube das was ich sage und ich handle danach. Unfehlbar bin ich sicher nicht. Und ja diese neuen Erkenntnisse hatte ich erst kurzfristig gewonnen aufgrund der Eingaben dieses Users.
Und es bleibt dabei. Ich habe mich nicht auf diesen italienischen Artikel bezogen. Sicher das war deine Interpretation aus dem Gesamtzummenhang. Unabhängig von diesem italienischen Artikel ging es mir nur um die fortschreitende Umstellung von Merchant Billing Pages auf Carrier Billing Pages. Die gab es eben nun in Italien und weitere Länder folgen. In Deutschland war die Umstellung schon lange. Raymond darauf gingst du in keinster Weise ein. Du hast lediglich auf den Inhalt dieses italienischen Artiekls hingewiesen, der damit nicht in Zusammenhang steht und von dem besagten User auch erst später ins Spiel gebracht wurde, da ein anderer User nach einer Quelle gefragt hat. Die Quelle hat zu diesem Thema nicht gepasst. Was kann ich dafür?
Ich wollte hier eigentlich mich nicht verkämpfen, aber Raymond bringt nun hier auch neben sachlichen Argumenten Anfeindungen in Bezug auf meine Person in die Diskussion rein. Wie gesagt nach meinen vielen positiven Postings in der Vergangenheit sah ich mich verpflichtet meinen Meinungsumschwung begründet zu dokumentieren. Und jeder kann sich dann selbst Gedanken machen ob dies ein Grund ist aus der Aktie auszusteigen.
Aber jetzt lassen wir es gut sein.
◉ Cash-EpS
misst den Geldfluss aus dem Ergebnis
Quelle: cash flow statement (Konzern-Kapitalflussrechnung) H1_2017
https://www.cliqdigital.com/wp-content/uploads/...f
Seite 9
H1_2017
Mio
1,472 H1_2017-Net profit for the period (Periodenergebnis)
+10,393 Depreciation and amortization (Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen)
-0,162 Other non-cash income (Sonstige zahlungsunwirksame Erträge)
-9,349 Payments for investments in intangible assets (Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte = Marketingausgaben für die Kundengewinnung)
=2,353 Cash Earnings (Geldfluss aus dem Ergebnis)
/6,189 Number of shares in circulation as of June 30 (gewichtete durchschn. Aktienzahl)
=0,38 Cash-EpS H1_2017
=0,76 Cash-EpS 2017e (annualisiert)
10,3 Kurs / Cash-EpS 2017e (7,8 /0,76)
misst den Geldfluss aus dem Ergebnis
Quelle: cash flow statement (Konzern-Kapitalflussrechnung) H1_2017
https://www.cliqdigital.com/wp-content/uploads/...f
Seite 9
H1_2017
Mio
1,472 H1_2017-Net profit for the period (Periodenergebnis)
+10,393 Depreciation and amortization (Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen)
-0,162 Other non-cash income (Sonstige zahlungsunwirksame Erträge)
-9,349 Payments for investments in intangible assets (Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte = Marketingausgaben für die Kundengewinnung)
=2,353 Cash Earnings (Geldfluss aus dem Ergebnis)
/6,189 Number of shares in circulation as of June 30 (gewichtete durchschn. Aktienzahl)
=0,38 Cash-EpS H1_2017
=0,76 Cash-EpS 2017e (annualisiert)
10,3 Kurs / Cash-EpS 2017e (7,8 /0,76)
... haben zu erratischen (schlingernden) kursausschlägen geführt
wikifolios mit CLIQ DIGITAL: https://www.wikifolio.com/de/de/alle-wikifolios/...ign=singlestockbox
kurstreiber sind das von CEO Ben Bos angepeilte dauerhafte 2-stellige umsatzwachstum, das maßvolle KUV 2017e von 0,63 (48mio/76mio) und die rückführung der finanzschulden (von 17,5mio auf 8,4mio in 3 jahren), auf die Ben zu recht stolz ist ...
... und das zweite halbjahr fällt in der regel besser aus als das erste, sagt Ben (https://www.brn-ag.de/...ch-2017-erwarten-wir-ein-double-digit-growth am ende des interviews)
kurstreiber sind das von CEO Ben Bos angepeilte dauerhafte 2-stellige umsatzwachstum, das maßvolle KUV 2017e von 0,63 (48mio/76mio) und die rückführung der finanzschulden (von 17,5mio auf 8,4mio in 3 jahren), auf die Ben zu recht stolz ist ...
... und das zweite halbjahr fällt in der regel besser aus als das erste, sagt Ben (https://www.brn-ag.de/...ch-2017-erwarten-wir-ein-double-digit-growth am ende des interviews)
du versuchst den eindruck zu erwecken, als tappten abonnenten von Cliq-produkten in eine falle
Bob Mobile Deutschland GmbH, Düsseldorf, Berlin ist e i n e r von insgesamt 385 (!) momentan aktiven drittanbietern, fremdanbietern und premiumdiensten, aufgelistet in der übersicht eines verbraucheranwalts: https://www.kanzlei-hollweck.de/buchreihe/...ieter-mobilfunkrechnung/
die kündigung eines Bob Mobile-Abos zum ende des abo-zeitraumes ist jederzeit möglich und relativ einfach, siehe § 4 Nr. 3, § 12 AGB, http://www.bobmobile.com/DE/support/terms?lang=de
dass WAP-Billing von manchen drittanbietern zur abzocke benützt wird, ist bekannt: https://www.inside-handy.de/magazin/35865-abofalle-handy
auch die telekommunikationsunternehmen verdienen dabei mit: "Schätzungen zufolge sollen Mobilfunkanbieter zwischen 30 und 50 Prozent des Betrages, der durch die Abos auf dem Handy generiert wird, für sich beanspruchen"
auch die telekommunikationsunternehmen verdienen dabei mit: "Schätzungen zufolge sollen Mobilfunkanbieter zwischen 30 und 50 Prozent des Betrages, der durch die Abos auf dem Handy generiert wird, für sich beanspruchen"
CLIQ-Faktor steigt um 4%: effektiveres Marketing
9M/ 2017 | 9M/ 2016 | |
Mio | Mio | |
Umsatzerlöse | 54,4 | 47,4 |
Bereinigtes EBITDA | 4,2 | 3,7 |
EBIT in EUR Mio. | 3,9 | 3,4 |
Nettoergebnis | 2,4 | 1,9 |
Nettoergebnis je Aktie | 0,38 | 0,30 |
Marketingausgaben | 15,0 | 16,0 |
ARPU (Netto-Umsatz pro Kunde in den ersten 6 Monaten) | 12,38 | 11,97 |
CPA (Kosten pro Akquisition) | 8,44 | 8,48 |
ARPU/CPA (CLIQ-Faktor) | 1,47 | 1,41 |
Kundenbasiswert | 27,1 | 20,5 |
gewinnschätzung (je aktie): 0,57 (2017), 0,75 (2018) - 1 analyst
... hat gestern (an strategisch wichtigen punkten im DAX) verrückt gespielt, und mancher CLIQ-aktionär hat sich von der aufkommenden panik anstecken lassen
das sind psychologische effekte, defekte und fallen, die man besser versteht, wenn man als kleinanleger auch mal mit optionen handelt (ich mache das, um mein gefühl für die börse, wie sie wirklich ist, nämlich ein haifischbecken, nicht zu verlieren)
an solchen tagen geht es nicht um wert oder der bewertung von aktien, sondern um rechthabenwollen einerseits und verlustängste andererseits; erfahrene investoren halten sich an solchen tagen von der börse fern oder nutzen sie zum kauf
ein anderes thema ist der CLIQ- anteil im depot; ich selbst habe 4.000 stück, das ist bei mir ein ganz kleiner prozentsatz; auf 7% depotanteil, wie der Scherrer Small Caps Europe (Principal Vermögensverwaltung AG, s. oben #331 ) würde ich bei CLIQ nie gehen; diversifikation und nochmals diversifikation ist nach meiner erfahrung eines der erfolgsgeheimnisse an der börse
geduld ist eine der wichtigsten eigenschaften eines echten investors und der grund, warum die meisten anleger an der börse nicht nachhaltig geld verdienen; ich habe CLIQ vor drei jahren bei 1,60 nachgekauft, sie aber nach zwei jahren, aus heutiger sicht zu früh, wieder abgestoßen - vielleicht reden wir bei CLIQ in weiteren zwei jahren über kurse zwischen 10 und 15 !
... haben eine ähnlich hohe qualität wie die vorhersage des preises von Bordeauxweinen nach dem algorithmus Ashenfelters, http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/...7.2008.02148.x/abstract ;-) also dabei bleiben