CAATOOSEE AG KONV. - mantelspekulation


Seite 3 von 4
Neuester Beitrag: 22.12.11 13:36
Eröffnet am:14.10.10 18:49von: Raymond_Ja.Anzahl Beiträge:88
Neuester Beitrag:22.12.11 13:36von: buranLeser gesamt:30.605
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5883 Postings, 7697 Tage tafkarAO HV im April

 
  
    #51
04.02.11 12:34
DJ DGAP-Adhoc: caatoosee ag: Vorstand wird aufgrund des Verlangens der MWZ IT GmbH eine außerordentliche Hauptversammlung einber
Dow Jones


                
§
caatoosee ag  / Schlagwort(e): Hauptversammlung

04.02.2011 12:03

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

=-------------------------------------------------

Leonberg, den 04. Februar 2011


Der Vorstand der caatoosee ag hat heute entschieden, dem Verlangen der MWZ
IT GmbH, Wien, auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu
folgen. Die MWZ IT GmbH hatte am 26.01.2011 die Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, die über die Auflösung der
caatoosee ag mit Wirkung zum 31.12.2011 Beschluss fassen soll. Die
außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich Anfang April 2011
stattfinden.


> more information


caatoosee ag
ph + 49 (0) 7152.355-6616
fx + 49 (0) 7152.355-6650
investors@caatoosee.com


04.02.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

=-------------------------------------------------

Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  caatoosee ag
             Riedwiesenstr. 1
             71229 Leonberg
             Deutschland
Telefon:      +49-(0)7152-355-6000
Fax:          +49-(0)7152-355-6650
E-Mail:       investors@caatoosee.com
Internet:     www.caatoosee.com
ISIN:         DE000A1E8HY7
WKN:          A1E8HY
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service

=-------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

February 04, 2011 06:03 ET (11:03 GMT)


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          §Quelle: Dow Jones   04.02.2011 12:03:00  

446 Postings, 5312 Tage Steff21Na Freunde wie sieht es aus,

 
  
    #52
16.02.11 20:15
lebt Ihr noch?? Am 28.04.2011 sollte eigentlich der Jahresbericht erscheinen. Denke, dass dies mit der ao HV (an welchem Tag im April ?? auch immer) zusammen passiert. Habe nochmals 6000 zugelegt in der Hoffnung mindestens 1,00 € zu verdienen.

Würde man bei der ao HV mit dem Auflösungsbeschluss noch einen Kapitalherabsetzungsbeschluss beantragen würde die Sperrfrist der Auszahlung nur sechs Monate betragen  und wir kämen im Wege einer Sonderausschüttung früher an unser Geld.
(diese Weisheit stammt nicht von mir, sondern von R._J. aus dem Forum von wallstreet online). Habe dies aber im § 225(2) AktG nachgelesen.
Sollte Jemand den genauen Zeitpunkt der ao HV kennen, bitte ich um Mitteilung.

Gruß  

446 Postings, 5312 Tage Steff21Termin ao HV steht

 
  
    #53
3
23.02.11 13:30
siehe unten

Gruß

Hauptversammlung
caatoosee ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
05.04.2011 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG

22.02.2011 / 15:13

=-------------------------------------------------

  caatoosee ag

  Leonberg

  - ISIN DE 000A1E8HY7 -
  - Wertpapier-Kenn-Nummer A1E8HY -


  Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

  Der Gesellschaft ist ein Verlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG der
  Aktionärin
  MWZ IT GmbH, Wien, zugegangen. In Erfüllung dieses Verlangens laden
  wir die
  Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der

  am Dienstag, den 5. April 2011, um 10.00 Uhr

  im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Tagungsräume 11-13, Ebene
  3,
  Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart, stattfindenden außerordentlichen
  Hauptversammlung ein.

  Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

  Die MWZ IT GmbH hat die Einberufung einer außerordentlichen
  Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung verlangt:

    1.    Beschlussfassung über die Auflösung der
          Gesellschaft


          Die MWZ IT GmbH, Wien, als Aktionärin der Gesellschaft,
          schlägt vor, hierzu den folgenden Beschluss zu fassen:


          Die Gesellschaft wird mit Ablauf des 31. Dezember 2011
          aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das
          erste Abwicklungsgeschäftsjahr beginnt am 1. Januar 2012.


          Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten zu diesem
          Tagesordnungspunkt keinen eigenen Beschlussvorschlag.


    2.    Beschlussfassung über die Bestellung von
          Abwicklern und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur
          Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern


          Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die MWZ IT GmbH bisher keinen
          Beschlussvorschlag unterbreitet.


          Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten zu diesem
          Tagesordnungspunkt keinen Beschlussvorschlag. Wird von der
          Hauptversammlung kein Abwickler bestellt, besorgt gemäß § 265
          Abs. 1 AktG der jeweilige Vorstand die Abwicklung nach Maßgabe
          des zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen
          Vorstandsmitglied bestehenden Anstellungsverhältnisses.


    3.    Wahl des Abschlussprüfers für die
          Abwicklungs-Eröffnungsbilanz


          Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die MWZ IT GmbH bisher keinen
          Beschlussvorschlag unterbreitet.


          Der Aufsichtsrat unterbreitet zu diesem Tagesordnungspunkt
          keinen Beschlussvorschlag. Falls die außerordentliche
          Hauptversammlung die Auflösung der Gesellschaft mit Ablauf des
          31.12.2011 beschließt, beabsichtigt der Aufsichtsrat, der
          ordentlichen Hauptversammlung einen Vorschlag zur Wahl des
          Abschlussprüfers für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zu
          machen, da auf der ordentlichen Hauptversammlung auch über den
          Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
          2011 entschieden wird.


  Die MWZ IT GmbH hat ihr Einberufungsverlangen wie folgt begründet:



      '(1)  In der Vergangenheit hatte der ehemalige Vorstand
            der caatoosee ag über einen längeren Zeitraum hinweg
            versucht, ein tragfähiges strategisches Konzept für die
            künftige Ausrichtung der Gesellschaft zu entwickeln und
            umzusetzen. Dies ist nicht geglückt. Insbesondere ist auch
            der Versuch gescheitert, durch Zukäufe ein belastbares
            Geschäftsmodell zu etablieren und Wachstum zu generieren.


      (2)   Die Teraport GmbH war zuletzt die einzige
            operativ tätige Tochtergesellschaft der caatoosee ag. Durch
            Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag vom 23.12.2009
            zwischen der Teraport GmbH, der caatoosee ag und der sds
            business services GmbH veräußerte die Teraport GmbH zunächst
            zwei der drei von ihr bis dahin betriebenen
            Geschäftsbereiche an die sds business services GmbH. Diese
            Veräußerung erfolgte mit Zustimmung der außerordentlichen
            Hauptversammlung der caatoosee ag am 25.02.2010. Mit ihr
            konnte ein erheblicher Erlös erzielt werden, der in bar an
            die Teraport GmbH entrichtet wurde. Im Oktober 2010 wurde
            schließlich mit dem Bereich Engineering IT Consulting der
            dritte und letzte verbliebene Geschäftsbereich der Teraport
            erfolgreich an die Borchers Consulting GmbH veräußert. Nach
            dieser Transaktion verfügen die Teraport GmbH und die
            caatoosee ag über keine operativen Tätigkeitsfelder mehr.


      (3)   In dieser Situation sieht die MWZ IT GmbH als
            Mehrheitsaktionärin keine sinnvollen und Investitionen
            rechtfertigenden, künftigen Entwicklungsmöglichkeiten für
            die caatoosee ag mehr. Vielmehr sollten nach Auffassung der
            MWZ IT GmbH das verbleibende Vermögen der caatoosee ag
            abgewickelt und die dann vorhandenen liquiden Mittel der
            Gesellschaft an die Aktionäre ausgekehrt werden.


      (4)   Die nächste ordentliche Hauptversammlung der
            Gesellschaft steht erst im Sommer 2011 an. Würde ein
            Auflösungsbeschluss erst im Rahmen jener Hauptversammlung
            gefasst, so wäre dies mit Nachteilen für die Gesellschaft
            und ihre Aktionäre verbunden: Die laufenden Kosten und
            Ausgaben der Gesellschaft würden die liquiden Mittel der
            Gesellschaft laufend vermindern, ohne dass dies einen
            Vorteil für die Gesellschaft oder ihre Aktionäre mit sich
            bringen würde. Zudem hält es die MWZ IT GmbH im Interesse
            aller Aktionäre für angemessen und notwendig, frühzeitig
            Klarheit über das weitere Schicksal der Gesellschaft
            herbeizuführen. Eine Verschiebung der Beschlussfassung auf
            die ordentliche Hauptversammlung und die damit verbleibende
            Unsicherheit würden aus Sicht der MWZ IT GmbH auch die
            Gefahr von unerwünschten Spekulationen erhöhen.


      (5)   Zu den verlangten Tagesordnungspunkten (2) -
            Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern und über
            die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der
            Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern - und (3) - Wahl des
            Abschlussprüfers für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz -
            verzichtet die MWZ IT GmbH vorläufig auf die Formulierung
            von Beschlussvorschlägen, weil die Vorauswahl geeigneter
            Abwickler und Prüfer und die Vorlage entsprechender
            Beschlussvorschläge an die Aktionäre zunächst der Verwaltung
            der Gesellschaft überlassen werden soll. Die MWZ IT GmbH
            behält sich allerdings vor, vor oder in der einzuberufenden
            Hauptversammlung noch eigene Beschlussanträge zu stellen.'



  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

  Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
  Einberufung EUR 12.049.494,00. Es ist eingeteilt in 12.049.494
  nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
  Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
  keine eigenen Aktien.

  Teilnahmevoraussetzungen

  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
  sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
  berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung
  muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 29.03.2011, 24.00
  Uhr, unter der nachfolgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
  zugehen:

          caatoosee ag
          c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki -
          Böblinger Str. 26
          70178 Stuttgart
          Telefax: +49 (0)711/4709-713
          E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de


  Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
  der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
  Dazu ist ein in Schriftform oder in Textform in deutscher oder
  englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
  durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich
  auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
  Dienstag, den 15.03.2011, 0.00 Uhr, zu beziehen ('Nachweisstichtag'
  oder 'Record Date') und muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag,
  den 29.03.2011, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse,
  Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.  

446 Postings, 5312 Tage Steff21Frage an einen Experten!

 
  
    #54
1
26.02.11 13:29
Ist es legal, dass man das ursprüngliche (Beschlussfassung zur Auflösung) Verlangen zur Einberufung der ao HV ad acta legt und einen neuen Antrag stellt um die AG (z.B. Einbringung der M+W Solar) weiter zu führen und anschl. in M + W Solar AG umbenennt?

Es will mir nicht aus dem Kopf, dass M + W Group jahrelang zusieht wie Geld verbrannt wird und sich jetzt mit ca. 5,78 Mio. € (6,219 Mio Aktien x 93 Cent) zufrieden geben soll.
Auch die KST hätte lediglich nur ca. 250.519  € (715770 Stk x 35 Cent; geschätzter Durchschnittseinkaufspreis 58 Cent/Stk) verdient.
Die "neue Aktie" würde um einige 100% steigen und M + W die Taschen füllen.

Ich weis dies ist ein Hirngespinnst von mir, beschäftigt mich aber.
Das Geschehen der Arques Ind. , jetzt Gigaset AG gab den Denkanstoß.

Auf jeden Fall rechne ich damit, dass spätestens nach dem 15.03.2011 die Meldung eines Mitteilungspflichtigen (Überschreitung der 10 % oder 75 % Marke) über die Ticker läuft. Natütrlich würde sich dann o. g. finanzielle Abfindung erhöhen.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Gruß  

446 Postings, 5312 Tage Steff21Ist hier noch Jemand??

 
  
    #55
08.03.11 21:26
Das Xetra Orderbuch und der ständig (in kleinen Schritten) steigende Kurs sieht ja nicht schlecht aus. Sollte es so weiter gehen, werden wir demnächst die 80 Cent Marke (ask in Ffm heute bei 82 Cent) knacken.
Wäre für jede (auch andere Meinung ) vor allem von tafkar dankbar.
Gruß an alle Investierten!!  

246516 Postings, 7032 Tage buranjuhu

 
  
    #56
09.03.11 13:12
ich schwebe  

4701 Postings, 5170 Tage AlibabagoldAuflösung? Und dann?

 
  
    #57
1
09.03.11 13:16
Auflösung? Und dann?

04.02.11

Leonberg (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der caatoosee ag (Profil) hat heute entschieden, dem Verlangen der MWZ IT GmbH, Wien, auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu folgen. Die MWZ IT GmbH hatte am 26.01.2011 die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, die über die Auflösung der caatoosee ag mit Wirkung zum 31.12.2011 Beschluss fassen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich Anfang April 2011 stattfinden.  

246516 Postings, 7032 Tage buranspätestens zum 30ten verklingeln/12/11

 
  
    #58
1
09.03.11 13:19
April hinfahren und Knüppel aus dem Sack/Gruss B.  

50950 Postings, 7673 Tage SAKUDer nächste Resist ist genommen.

 
  
    #59
09.03.11 18:57
SL ist wieder ein Stückchen höher gerutscht...

446 Postings, 5312 Tage Steff21auch juhu

 
  
    #60
09.03.11 19:30
schön wenn erstmals die 80 Cent Hürde genommen wurde, wenn auch anschl. mit zwei Kleinorder der Kurs wieder auf 79 Cent gedrückt wurde. Aber in Ffm immer noch 82 Cent.
Ich denke, dass jetzt die letzte Teilrate auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde.

Hi buran: hier brauchste keine Pottlappen oder?

Hi Alibabagold: Wenn auf der ao HV am 05.04.2011 der Beschluss gefasst wird, die AG zum Jahresende aufzulösen, beginnt ab 2012 die Liquidation. Nach Abzug aller Kosten (auch diese HV kostet Geld) wird das Vermögen errechnet und an die Aktionäre, unter Berücksichtigung der Sperrfrist, ausgeschüttet. Dann Eintrag ins Handelsregister, Einstellung der Börsennotiz und Ausbuchung aus Deinem Depot.

Im ungünstigsten Fall läge die Abfindung m.M. bei 93 Cent; aber Abwarten was auf der HV beschlossen wird. Mein Hirngespinnst unter #54 beschäftigt mich immer noch.
Gruß  

446 Postings, 5312 Tage Steff21Aufstockung durch M+W

 
  
    #61
31.03.11 18:54
Hallo,
KST hat ver - und M+W zugekauft. Jetzt über 75,74%. Warum wohl???
a) Angebot an die verbliebenen Restaktionäre, was zu niedrig wäre.
b) Auflösung der AG, was jetzt nicht mehr zu vermuten ist.
c) Squeeze out, glaube ich auch nicht.
d) Einbringung der M+W Solar GmbH in die AG und Namensumbenennung (mein Hirngespinnst).
In der Einladung zur ao HV steht unter (5) geschrieben, dass sich die MWZ IT GmbH in der Hauptversammlung vorbehält noch EINIGE Beschlussanträge zu stellen!!!!!

@ tafkar: ich glaube Deine 2 Euronen kommen näher.


29.03.2011 10:39
DGAP-Stimmrechte: caatoosee ag (deutsch)
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caatoosee ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

caatoosee ag

29.03.2011 10:39

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

-------------------------------------------------- -------

caatoosee ag

(ISIN: DE000A1E8HY7) Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

Am 28. März 2011 hat uns die Mitteilungspflichtige KST Beteiligungs AG, Stuttgart, Deutschland, nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, 71229 Leonberg, Deutschland am 23. März 2011 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.

Leonberg, 28. März 2011

caatoosee ag

Der Vorstand

29.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

-------------------------------------------------- -------

Sprache: Deutsch Unternehmen: caatoosee ag Riedwiesenstr. 1 71229 Leonberg Deutschland Internet: www.caatoosee.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service


30.03.2011 17:42
DGAP-Stimmrechte: caatoosee ag (deutsch)

caatoosee ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

caatoosee ag

30.03.2011 17:41

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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caatoosee ag

ISIN: DE000A1E8HY7 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG

a. Die MWZ IT GmbH, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland

am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.

b. Die M+W Facility Engineering GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland

am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der M+W Facility Engineering GmbH 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Der M+W Facility Engineering GmbH zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag 3 % oder mehr beträgt, gehalten:

- MWZ IT GmbH

c. Die M+W Group GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland

am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der M+W Group GmbH 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Der M+W Group GmbH zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - M+W Facility Engineering GmbH

- MWZ IT GmbH

d. Die SALVEO Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland

am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der SALVEO Beteiligungs GmbH 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Der SALVEO Beteiligungs GmbH zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - M+W Group GmbH

- M+W Facility Engineering GmbH

- MWZ IT GmbH

e. Die Millennium Privatstiftung, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland

am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Millennium Privatstiftung 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Der Millennium Privatstiftung zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - SALVEO Beteiligungs GmbH

- M+W Group GmbH

- M+W Facility Engineering GmbH

- MWZ IT GmbH

Leonberg, 30. März 2011

caatoosee ag

Der Vorstand

30.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

-------------------------------------------------- -------

Sprache: Deutsch Unternehmen: caatoosee ag Riedwiesenstr. 1 71229 Leonberg Deutschland Internet: www.caatoosee.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service  

446 Postings, 5312 Tage Steff21Löschung

 
  
    #62
06.04.11 20:59

Moderation
Zeitpunkt: 08.04.11 06:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers

 

 

172 Postings, 6168 Tage Smile83Was ist denn heute los?

 
  
    #63
07.04.11 11:22

Warum fällt die Aktie wieder auf 0,73? Was ist denn los Steff?

 

446 Postings, 5312 Tage Steff21weis es auch nicht,

 
  
    #64
08.04.11 00:51
habe wegen meiner rasenden Wut (die Begründung zur Einberufung der ao HV durch M+W und dass sie alles b.a.W. verschoben haben ist der grasseste Widerspruch den ich je gehört habe) das falsche Gesetz angeführt und somit Schwachsinn gepostet. Aus v. g. Grund habe ich gebeten mein eigenes posting # 62 zu löschen.

Zu Deiner Frage Smile83. Meine Vermutung, Vermutung + nur Vermutung etc.

Entweder wollen sie den, mit Cash gefüllten,  Börsenmantel weit besser verkaufen, was ich nicht glaube.
ODER: die vor ein paar Monaten gegründete M + W Solar GmbH in die AG  integrieren. Immer noch mein Hirngespinnst. Was sollte der ganze Quatsch für einen Sinn machen. Zuerst Aufstockung via KST von 52 auf über 75 %, dann Einberufung einer ao HV mit der göttlichen Begründung (1) - (5). Auszug siehe unten

.....eine Verschiebung der Beschlussfassung auf
           die ordentliche Hauptversammlung und die damit verbleibende
           Unsicherheit würden aus Sicht der MWZ IT GmbH auch die
           Gefahr von unerwünschten Spekulationen erhöhen. (dem ist ja jetzt Tür und Tor geöffnet)

Dann auf der HV alles (nicht mal die Jahreszahlen) wieder nach hinten verschieben und somit konträr zur eigenen Begründung handeln????

Fazit: lässt nur einen Schluss zu. Sie wollen die Kleinen raus haben um den großen, wie auch immer, Reibach zu machen. Aufgrund von Japan (Supergau) und den Umfragen unter der dt. Bevölkerung ist die Abkehr der AKW`s sehr nahe gerückt und somit kann man ein Schweinegeld mit erneuerbaren Energien i. d. Zukunft erziehlen.
Meine Papiere bekommmen sie nicht unter 5 €.
Fakt ist, dass sie das große Geld, auf Kosten anderer verdienen wollen, denn ansonsten macht dieser widersprüchliche Quatsch, Käse, Irreführung und Scheiß keinen Sinn.
Wünsche jedem hier Investierten ein glückliches  Händchen.
Sollte Jemand zu einem anderen Schluss kommen, sowie mir die Augen öffnen können, bitte ich dringenst um MItteilung.
Viele Grüße St.  

172 Postings, 6168 Tage Smile83erneuerbare Energie?

 
  
    #65
08.04.11 10:05

was hat die Mantelspekulation mit erneuerbarer Energie zutun?

 

446 Postings, 5312 Tage Steff21Smile83

 
  
    #66
08.04.11 13:04
Einbringung der M+W Solar GmbH in den cashgefüllten Börsenmantel der Caatoosee AG.
Anschließend Umbenennung in M+W Solar AG mit dem Hintergrund irgendwann in den Tec Dax aufzusteigen. Siehe ehemalige Arques, jetzt Gigaset. Der Kurs würde extrem steigen.
Mit dem Aufstockung der Anteile hat M+W doch etwas, im eigenen Sinn, vor. Die geben sich doch nicht mit läppischen 12 Mios (bei erreichen von 100%) zufrieden. Wir sind hier am Kapitalmarkt und da geht es um ganz andere Summen und M+W kauft weiter zu (s. Orderbuch). Einen besseren Grund, um fast kostenlos eine Solarfirma (mit Aussicht auf steigende Kurse) an die Börse zu bringen kann es z. Z. nicht geben.
Gruß  

50950 Postings, 7673 Tage SAKUhmmm...

 
  
    #67
26.04.11 13:48
DGAP-PVR: caatoosee ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
12:40 26.04.11

caatoosee ag  

caatoosee ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.
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caatoosee ag

ISIN: DE000A1E8HY7
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

Die Millennium Privatstiftung, Wien, Österreich,  
die SALVEO Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich,
die M+W Group GmbH, Stuttgart, Deutschland,
die M+W Facility Engineering GmbH, Stuttgart, Deutschland,
sowie die MWZ IT GmbH, Wien, Österreich,  

haben der caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, 71229 Leonberg, Deutschland,
am 29.03.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der caatoosee ag am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat.
Die Stimmrechtsmitteilung wurde am 30.03.2011 veröffentlicht.

Die oben genannten Gesellschaften haben der caatoosee ag am 21.04.2011
unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom
29.03.2011 gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:

(a) Der mitgeteilte Stimmrechtserwerb dient der Umsetzung strategischer
Ziele.

(b) Die Erlangung von weiteren Stimmrechten durch Erwerb oder auf sonstige
Weise innerhalb der nächsten zwölf Monate wird nicht ausgeschlossen.

(c) Die MWZ IT GmbH hat bereits in der Vergangenheit über die Einreichung
von Wahlvorschlägen sowie die Ausübung ihres Stimmrechts Einfluss auf die
Besetzung des Aufsichtsrats der caatoosee ag genommen. Sie strebt an, dies
auch künftig zu tun. Eine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der caatoosee ag wird
gegenwärtig nicht angestrebt.

(d) Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der caatoosee ag,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird gegenwärtig nicht
angestrebt. Es wird jedoch geprüft, ob Kapitalmaßnahmen im Interesse der
Anteilsinhaber sinnvoll sein könnten.

(e) Für den mit den Schreiben vom 29.03.2011 mitgeteilten Erwerb von
Stimmrechten sind Eigenmittel aufgewendet worden.

Leonberg, 26.04.2011

caatoosee ag

Der Vorstand

26.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche  
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.  
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  caatoosee ag
             Riedwiesenstr. 1
             71229 Leonberg
             Deutschland
Internet:     www.caatoosee.com
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service

446 Postings, 5312 Tage Steff21Interessant,

 
  
    #68
26.04.11 17:39
was unter Punkt (d) letzter Satz angeführt wird. Ziel einer Sonderausschüttung????

Gruß St.  

446 Postings, 5312 Tage Steff21hier noch

 
  
    #69
27.04.11 18:22
ein paar Termine in der Hoffnung, dass sie stimmen.

Börsenkalender lt. comdirect
für CAATOOSEE AG
03.05.2011 Full year 2010 Results (bestätigt)
07.07.2011 caatoosee AG: Hauptversammlung (bestätigt)

Gruß und Hoffnung  

446 Postings, 5312 Tage Steff21Vertagung bei der ao HV

 
  
    #70
1
28.04.11 12:24
Habe mir mal wieder Gedanken um den Grund gemacht.

1. M+W hat mit Wirkung vom 25.03.2011 die 75% Grenze überschritten = 75,74%
2. Lt. Bekanntgabe zur ao HV v. 22.02.2011 / 15.13 Uhr kann das Stimmrecht nur           ausgeübt werden, wenn bis zum Stichtag, 15.03.2011/ 00.00 Uhr, der Nachweis erbracht wurde.
3. Somit konnte M+W nicht über 75% Stimmrechte an besagter HV ausüben. Vielleicht gab es im Vorfeld Probleme mit der KST AG zwecks Übertragung der Aktien.
4. Wollten sie eine Verschmelzung durch Aufnahme einer M+W Gesellschaft durchführen, so hätten sie lt. § 65 (1) UmwG mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des vertretenen Grundkapitals zustimmen müssen. Diese Mehrheit hatten sie nicht.
Vielleicht wurde aus v. g. Gründen alles vertagt und auf die nächste HV verschoben.
Dies wäre für mich der einzig logische und sinnvolle Grund bezüglich der bekannten Vorgehensweise von M+W.
Sollte es so sein, ist der Verschmelzungsbeschluss oder sein Entwurf vor der HV gem. § 61 UmwG zum Register einzureichen und einen Hinweis darauf ist vom Gericht bekanntzumachen.
Oder kennt Jemand einen anderen Grund?
Gruß  

1056 Postings, 5048 Tage tuxre..

 
  
    #71
03.05.11 13:04

Auszug aktueller Finanzbericht Seite 4:

"Es ist beabsichtigt, die caatoosee its verwaltungs gmbh im Laufe des Geschäftsjahres 2011 auf die caatoosee ag zu verschmelzen".

Was sagt uns das?

 

446 Postings, 5312 Tage Steff21Hallo tuxre:

 
  
    #72
03.05.11 15:18
M. M. nach sagt uns das Garnichts und macht auch keinen Sinn, da lt. Gewinnabführungsvertrag v. 24.07.2006 die (am 20.12.2010 umfimierte ) ITS Verwaltungs GmbH der Caatoosee AG unterstellt ist. Alles in den Konzernabschluss und Lagebericht ist bekannt und somit Makulatur. Toll finde ich die

Strategie: effiziente Verwaltung der eigenen Mittel mit dem Ziel mittelfristig positive       Ergebnisse zu erzielen, sowie kein Aufbau operativer Aktivitäten.

bedeutet: WEITER munter unser Geld verbrennen.

Anfallende Kosten: hauptsächlich für Rechtsberatung und Prüfungen (alles wie gehabt).
Dieser göttliche Konzernabschlussbericht wurde schon Feb/März erstellt, am 31.03.2011 von Fr. Strauß unterschrieben und hat der Prüfungsgesellschaft KPMG AG mal wieder die Taschen gefüllt.
Es wird Zeit, dass M+W mit ihren vmtl. schon um die 80% die Strategie (wie immer sie auch aussieht) übernimmt und Frau Strauß in die Wüste schickt.
Es kann eigentlich nur besser werden.
Gruß  

13708 Postings, 5564 Tage Raymond_Jamesrichtige antwort

 
  
    #73
1
05.05.11 23:10

im feb. 2011 wurde die kapitalrücklage der 100%-tochter Teraport GmbH bzw. caatoosee its verwaltungs gmbh (€5,8mio) aufgelöst (seite 15 unten des konzernabschlusses, http://www.caatoosee.com/uploads/media/...DGAP_Schutz.pdf  

nach § 3 Nr. 3 des beherrschungs- und gewinnabführungsvertrags mit Teraport GmbH bzw. caatoosee its verwaltungs gmbh ist "die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinn- und Kapitalrücklagen ... ausgeschlossen", http://www.caatoosee.com/fileadmin/caatoosee/..._mit_Unterschrift.pdf
 
daher wohl der verschmelzungsvertrag mit Teraport GmbH bzw. caatoosee its verwaltungs gmbh, über den am am 27.05.2011 beschlossen wird:
 
26.04.2011, Gesellschaftsbekanntmachungen ...
Auszug:
Die Gesellschafterversammlung der caatoosee its verwaltungs gmbh (Anm.: ehemalige Teraport GmbH) wird voraussichtlich am 27.05.2011 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen. Da das Stammkapital der caatoosee its verwaltungs gmbh als übertragendem Rechtsträger vollständig von der caatoosee ag als übernehmendem Rechtsträger gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der caatoosee ag über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der caatoosee its verwaltungs gmbh gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der caatoosee ag zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG.

 

 

13708 Postings, 5564 Tage Raymond_Jamesgeht also recht flott

 
  
    #74
05.05.11 23:46

caatoosee hört mit dem up-stream-merger der tochter auf die mutter auf, ein konzern zu sein ... die übernahme des vermögens der untergehenden gesellschaft (caatoosee its verwaltungs gmbh) ist für die übernehmerin (caatoosee ag) ein laufender geschäftsvorfall ... ein konzernabschluss 2011 und die damit verbundenen kosten entfallen !

 

446 Postings, 5312 Tage Steff21@Raymond_James

 
  
    #75
09.05.11 10:59
Herzlichen Dank für Deine aufschlussreiche Einstellung.

Viele Grüße St.  

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