CAATOOSEE AG KONV. - mantelspekulation
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Eröffnet am: | 14.10.10 18:49 | von: Raymond_Ja. | Anzahl Beiträge: | 88 |
Neuester Beitrag: | 22.12.11 13:36 | von: buran | Leser gesamt: | 30.605 |
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Dow Jones
§
caatoosee ag / Schlagwort(e): Hauptversammlung
04.02.2011 12:03
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Leonberg, den 04. Februar 2011
Der Vorstand der caatoosee ag hat heute entschieden, dem Verlangen der MWZ
IT GmbH, Wien, auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu
folgen. Die MWZ IT GmbH hatte am 26.01.2011 die Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, die über die Auflösung der
caatoosee ag mit Wirkung zum 31.12.2011 Beschluss fassen soll. Die
außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich Anfang April 2011
stattfinden.
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caatoosee ag
ph + 49 (0) 7152.355-6616
fx + 49 (0) 7152.355-6650
investors@caatoosee.com
04.02.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: caatoosee ag
Riedwiesenstr. 1
71229 Leonberg
Deutschland
Telefon: +49-(0)7152-355-6000
Fax: +49-(0)7152-355-6650
E-Mail: investors@caatoosee.com
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Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
February 04, 2011 06:03 ET (11:03 GMT)
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§Quelle: Dow Jones 04.02.2011 12:03:00
Würde man bei der ao HV mit dem Auflösungsbeschluss noch einen Kapitalherabsetzungsbeschluss beantragen würde die Sperrfrist der Auszahlung nur sechs Monate betragen und wir kämen im Wege einer Sonderausschüttung früher an unser Geld.
(diese Weisheit stammt nicht von mir, sondern von R._J. aus dem Forum von wallstreet online). Habe dies aber im § 225(2) AktG nachgelesen.
Sollte Jemand den genauen Zeitpunkt der ao HV kennen, bitte ich um Mitteilung.
Gruß
Gruß
Hauptversammlung
caatoosee ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
05.04.2011 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
22.02.2011 / 15:13
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caatoosee ag
Leonberg
- ISIN DE 000A1E8HY7 -
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1E8HY -
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Der Gesellschaft ist ein Verlangen gemäß § 122 Abs. 1 AktG der
Aktionärin
MWZ IT GmbH, Wien, zugegangen. In Erfüllung dieses Verlangens laden
wir die
Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der
am Dienstag, den 5. April 2011, um 10.00 Uhr
im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle, Tagungsräume 11-13, Ebene
3,
Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart, stattfindenden außerordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
Die MWZ IT GmbH hat die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung verlangt:
1. Beschlussfassung über die Auflösung der
Gesellschaft
Die MWZ IT GmbH, Wien, als Aktionärin der Gesellschaft,
schlägt vor, hierzu den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird mit Ablauf des 31. Dezember 2011
aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das
erste Abwicklungsgeschäftsjahr beginnt am 1. Januar 2012.
Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten zu diesem
Tagesordnungspunkt keinen eigenen Beschlussvorschlag.
2. Beschlussfassung über die Bestellung von
Abwicklern und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur
Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die MWZ IT GmbH bisher keinen
Beschlussvorschlag unterbreitet.
Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten zu diesem
Tagesordnungspunkt keinen Beschlussvorschlag. Wird von der
Hauptversammlung kein Abwickler bestellt, besorgt gemäß § 265
Abs. 1 AktG der jeweilige Vorstand die Abwicklung nach Maßgabe
des zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen
Vorstandsmitglied bestehenden Anstellungsverhältnisses.
3. Wahl des Abschlussprüfers für die
Abwicklungs-Eröffnungsbilanz
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die MWZ IT GmbH bisher keinen
Beschlussvorschlag unterbreitet.
Der Aufsichtsrat unterbreitet zu diesem Tagesordnungspunkt
keinen Beschlussvorschlag. Falls die außerordentliche
Hauptversammlung die Auflösung der Gesellschaft mit Ablauf des
31.12.2011 beschließt, beabsichtigt der Aufsichtsrat, der
ordentlichen Hauptversammlung einen Vorschlag zur Wahl des
Abschlussprüfers für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zu
machen, da auf der ordentlichen Hauptversammlung auch über den
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2011 entschieden wird.
Die MWZ IT GmbH hat ihr Einberufungsverlangen wie folgt begründet:
'(1) In der Vergangenheit hatte der ehemalige Vorstand
der caatoosee ag über einen längeren Zeitraum hinweg
versucht, ein tragfähiges strategisches Konzept für die
künftige Ausrichtung der Gesellschaft zu entwickeln und
umzusetzen. Dies ist nicht geglückt. Insbesondere ist auch
der Versuch gescheitert, durch Zukäufe ein belastbares
Geschäftsmodell zu etablieren und Wachstum zu generieren.
(2) Die Teraport GmbH war zuletzt die einzige
operativ tätige Tochtergesellschaft der caatoosee ag. Durch
Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag vom 23.12.2009
zwischen der Teraport GmbH, der caatoosee ag und der sds
business services GmbH veräußerte die Teraport GmbH zunächst
zwei der drei von ihr bis dahin betriebenen
Geschäftsbereiche an die sds business services GmbH. Diese
Veräußerung erfolgte mit Zustimmung der außerordentlichen
Hauptversammlung der caatoosee ag am 25.02.2010. Mit ihr
konnte ein erheblicher Erlös erzielt werden, der in bar an
die Teraport GmbH entrichtet wurde. Im Oktober 2010 wurde
schließlich mit dem Bereich Engineering IT Consulting der
dritte und letzte verbliebene Geschäftsbereich der Teraport
erfolgreich an die Borchers Consulting GmbH veräußert. Nach
dieser Transaktion verfügen die Teraport GmbH und die
caatoosee ag über keine operativen Tätigkeitsfelder mehr.
(3) In dieser Situation sieht die MWZ IT GmbH als
Mehrheitsaktionärin keine sinnvollen und Investitionen
rechtfertigenden, künftigen Entwicklungsmöglichkeiten für
die caatoosee ag mehr. Vielmehr sollten nach Auffassung der
MWZ IT GmbH das verbleibende Vermögen der caatoosee ag
abgewickelt und die dann vorhandenen liquiden Mittel der
Gesellschaft an die Aktionäre ausgekehrt werden.
(4) Die nächste ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft steht erst im Sommer 2011 an. Würde ein
Auflösungsbeschluss erst im Rahmen jener Hauptversammlung
gefasst, so wäre dies mit Nachteilen für die Gesellschaft
und ihre Aktionäre verbunden: Die laufenden Kosten und
Ausgaben der Gesellschaft würden die liquiden Mittel der
Gesellschaft laufend vermindern, ohne dass dies einen
Vorteil für die Gesellschaft oder ihre Aktionäre mit sich
bringen würde. Zudem hält es die MWZ IT GmbH im Interesse
aller Aktionäre für angemessen und notwendig, frühzeitig
Klarheit über das weitere Schicksal der Gesellschaft
herbeizuführen. Eine Verschiebung der Beschlussfassung auf
die ordentliche Hauptversammlung und die damit verbleibende
Unsicherheit würden aus Sicht der MWZ IT GmbH auch die
Gefahr von unerwünschten Spekulationen erhöhen.
(5) Zu den verlangten Tagesordnungspunkten (2) -
Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern und über
die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der
Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern - und (3) - Wahl des
Abschlussprüfers für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz -
verzichtet die MWZ IT GmbH vorläufig auf die Formulierung
von Beschlussvorschlägen, weil die Vorauswahl geeigneter
Abwickler und Prüfer und die Vorlage entsprechender
Beschlussvorschläge an die Aktionäre zunächst der Verwaltung
der Gesellschaft überlassen werden soll. Die MWZ IT GmbH
behält sich allerdings vor, vor oder in der einzuberufenden
Hauptversammlung noch eigene Beschlussanträge zu stellen.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung EUR 12.049.494,00. Es ist eingeteilt in 12.049.494
nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung
muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 29.03.2011, 24.00
Uhr, unter der nachfolgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
zugehen:
caatoosee ag
c/o Art-of-Conference - Martina Zawadzki -
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/4709-713
E-Mail: caatoosee@art-of-conference.de
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen.
Dazu ist ein in Schriftform oder in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf
Dienstag, den 15.03.2011, 0.00 Uhr, zu beziehen ('Nachweisstichtag'
oder 'Record Date') und muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag,
den 29.03.2011, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen.
Es will mir nicht aus dem Kopf, dass M + W Group jahrelang zusieht wie Geld verbrannt wird und sich jetzt mit ca. 5,78 Mio. € (6,219 Mio Aktien x 93 Cent) zufrieden geben soll.
Auch die KST hätte lediglich nur ca. 250.519 € (715770 Stk x 35 Cent; geschätzter Durchschnittseinkaufspreis 58 Cent/Stk) verdient.
Die "neue Aktie" würde um einige 100% steigen und M + W die Taschen füllen.
Ich weis dies ist ein Hirngespinnst von mir, beschäftigt mich aber.
Das Geschehen der Arques Ind. , jetzt Gigaset AG gab den Denkanstoß.
Auf jeden Fall rechne ich damit, dass spätestens nach dem 15.03.2011 die Meldung eines Mitteilungspflichtigen (Überschreitung der 10 % oder 75 % Marke) über die Ticker läuft. Natütrlich würde sich dann o. g. finanzielle Abfindung erhöhen.
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Gruß
Wäre für jede (auch andere Meinung ) vor allem von tafkar dankbar.
Gruß an alle Investierten!!
04.02.11
Leonberg (aktiencheck.de AG) - Der Vorstand der caatoosee ag (Profil) hat heute entschieden, dem Verlangen der MWZ IT GmbH, Wien, auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu folgen. Die MWZ IT GmbH hatte am 26.01.2011 die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verlangt, die über die Auflösung der caatoosee ag mit Wirkung zum 31.12.2011 Beschluss fassen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich Anfang April 2011 stattfinden.
Ich denke, dass jetzt die letzte Teilrate auf ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
Hi buran: hier brauchste keine Pottlappen oder?
Hi Alibabagold: Wenn auf der ao HV am 05.04.2011 der Beschluss gefasst wird, die AG zum Jahresende aufzulösen, beginnt ab 2012 die Liquidation. Nach Abzug aller Kosten (auch diese HV kostet Geld) wird das Vermögen errechnet und an die Aktionäre, unter Berücksichtigung der Sperrfrist, ausgeschüttet. Dann Eintrag ins Handelsregister, Einstellung der Börsennotiz und Ausbuchung aus Deinem Depot.
Im ungünstigsten Fall läge die Abfindung m.M. bei 93 Cent; aber Abwarten was auf der HV beschlossen wird. Mein Hirngespinnst unter #54 beschäftigt mich immer noch.
Gruß
KST hat ver - und M+W zugekauft. Jetzt über 75,74%. Warum wohl???
a) Angebot an die verbliebenen Restaktionäre, was zu niedrig wäre.
b) Auflösung der AG, was jetzt nicht mehr zu vermuten ist.
c) Squeeze out, glaube ich auch nicht.
d) Einbringung der M+W Solar GmbH in die AG und Namensumbenennung (mein Hirngespinnst).
In der Einladung zur ao HV steht unter (5) geschrieben, dass sich die MWZ IT GmbH in der Hauptversammlung vorbehält noch EINIGE Beschlussanträge zu stellen!!!!!
@ tafkar: ich glaube Deine 2 Euronen kommen näher.
29.03.2011 10:39
DGAP-Stimmrechte: caatoosee ag (deutsch)
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caatoosee ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
caatoosee ag
29.03.2011 10:39
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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caatoosee ag
(ISIN: DE000A1E8HY7) Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Am 28. März 2011 hat uns die Mitteilungspflichtige KST Beteiligungs AG, Stuttgart, Deutschland, nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, 71229 Leonberg, Deutschland am 23. März 2011 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) beträgt.
Leonberg, 28. März 2011
caatoosee ag
Der Vorstand
29.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: caatoosee ag Riedwiesenstr. 1 71229 Leonberg Deutschland Internet: www.caatoosee.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
30.03.2011 17:42
DGAP-Stimmrechte: caatoosee ag (deutsch)
caatoosee ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
caatoosee ag
30.03.2011 17:41
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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caatoosee ag
ISIN: DE000A1E8HY7 Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
a. Die MWZ IT GmbH, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland
am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.
b. Die M+W Facility Engineering GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland
am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der M+W Facility Engineering GmbH 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Der M+W Facility Engineering GmbH zugerechnete Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag 3 % oder mehr beträgt, gehalten:
- MWZ IT GmbH
c. Die M+W Group GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland
am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der M+W Group GmbH 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Der M+W Group GmbH zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - M+W Facility Engineering GmbH
- MWZ IT GmbH
d. Die SALVEO Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland
am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der SALVEO Beteiligungs GmbH 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Der SALVEO Beteiligungs GmbH zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - M+W Group GmbH
- M+W Facility Engineering GmbH
- MWZ IT GmbH
e. Die Millennium Privatstiftung, Wien, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, D-71229 Leonberg, Deutschland
am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat und zu diesem Tag 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind der Millennium Privatstiftung 75,74 % (9.126.270 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Der Millennium Privatstiftung zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die folgenden von ihr kontrollierten Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der caatoosee ag jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: - SALVEO Beteiligungs GmbH
- M+W Group GmbH
- M+W Facility Engineering GmbH
- MWZ IT GmbH
Leonberg, 30. März 2011
caatoosee ag
Der Vorstand
30.03.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: caatoosee ag Riedwiesenstr. 1 71229 Leonberg Deutschland Internet: www.caatoosee.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Moderation
Zeitpunkt: 08.04.11 06:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zeitpunkt: 08.04.11 06:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers
Zu Deiner Frage Smile83. Meine Vermutung, Vermutung + nur Vermutung etc.
Entweder wollen sie den, mit Cash gefüllten, Börsenmantel weit besser verkaufen, was ich nicht glaube.
ODER: die vor ein paar Monaten gegründete M + W Solar GmbH in die AG integrieren. Immer noch mein Hirngespinnst. Was sollte der ganze Quatsch für einen Sinn machen. Zuerst Aufstockung via KST von 52 auf über 75 %, dann Einberufung einer ao HV mit der göttlichen Begründung (1) - (5). Auszug siehe unten
.....eine Verschiebung der Beschlussfassung auf
die ordentliche Hauptversammlung und die damit verbleibende
Unsicherheit würden aus Sicht der MWZ IT GmbH auch die
Gefahr von unerwünschten Spekulationen erhöhen. (dem ist ja jetzt Tür und Tor geöffnet)
Dann auf der HV alles (nicht mal die Jahreszahlen) wieder nach hinten verschieben und somit konträr zur eigenen Begründung handeln????
Fazit: lässt nur einen Schluss zu. Sie wollen die Kleinen raus haben um den großen, wie auch immer, Reibach zu machen. Aufgrund von Japan (Supergau) und den Umfragen unter der dt. Bevölkerung ist die Abkehr der AKW`s sehr nahe gerückt und somit kann man ein Schweinegeld mit erneuerbaren Energien i. d. Zukunft erziehlen.
Meine Papiere bekommmen sie nicht unter 5 €.
Fakt ist, dass sie das große Geld, auf Kosten anderer verdienen wollen, denn ansonsten macht dieser widersprüchliche Quatsch, Käse, Irreführung und Scheiß keinen Sinn.
Wünsche jedem hier Investierten ein glückliches Händchen.
Sollte Jemand zu einem anderen Schluss kommen, sowie mir die Augen öffnen können, bitte ich dringenst um MItteilung.
Viele Grüße St.
Anschließend Umbenennung in M+W Solar AG mit dem Hintergrund irgendwann in den Tec Dax aufzusteigen. Siehe ehemalige Arques, jetzt Gigaset. Der Kurs würde extrem steigen.
Mit dem Aufstockung der Anteile hat M+W doch etwas, im eigenen Sinn, vor. Die geben sich doch nicht mit läppischen 12 Mios (bei erreichen von 100%) zufrieden. Wir sind hier am Kapitalmarkt und da geht es um ganz andere Summen und M+W kauft weiter zu (s. Orderbuch). Einen besseren Grund, um fast kostenlos eine Solarfirma (mit Aussicht auf steigende Kurse) an die Börse zu bringen kann es z. Z. nicht geben.
Gruß
12:40 26.04.11
caatoosee ag
caatoosee ag: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der
Emittent verantwortlich.
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caatoosee ag
ISIN: DE000A1E8HY7
Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
Die Millennium Privatstiftung, Wien, Österreich,
die SALVEO Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich,
die M+W Group GmbH, Stuttgart, Deutschland,
die M+W Facility Engineering GmbH, Stuttgart, Deutschland,
sowie die MWZ IT GmbH, Wien, Österreich,
haben der caatoosee ag, Riedwiesenstraße 1, 71229 Leonberg, Deutschland,
am 29.03.2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der caatoosee ag am 25.03.2011 die Schwelle von 75 % überschritten hat.
Die Stimmrechtsmitteilung wurde am 30.03.2011 veröffentlicht.
Die oben genannten Gesellschaften haben der caatoosee ag am 21.04.2011
unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom
29.03.2011 gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
(a) Der mitgeteilte Stimmrechtserwerb dient der Umsetzung strategischer
Ziele.
(b) Die Erlangung von weiteren Stimmrechten durch Erwerb oder auf sonstige
Weise innerhalb der nächsten zwölf Monate wird nicht ausgeschlossen.
(c) Die MWZ IT GmbH hat bereits in der Vergangenheit über die Einreichung
von Wahlvorschlägen sowie die Ausübung ihres Stimmrechts Einfluss auf die
Besetzung des Aufsichtsrats der caatoosee ag genommen. Sie strebt an, dies
auch künftig zu tun. Eine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der caatoosee ag wird
gegenwärtig nicht angestrebt.
(d) Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der caatoosee ag,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird gegenwärtig nicht
angestrebt. Es wird jedoch geprüft, ob Kapitalmaßnahmen im Interesse der
Anteilsinhaber sinnvoll sein könnten.
(e) Für den mit den Schreiben vom 29.03.2011 mitgeteilten Erwerb von
Stimmrechten sind Eigenmittel aufgewendet worden.
Leonberg, 26.04.2011
caatoosee ag
Der Vorstand
26.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: caatoosee ag
Riedwiesenstr. 1
71229 Leonberg
Deutschland
Internet: www.caatoosee.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Börsenkalender lt. comdirect
für CAATOOSEE AG
03.05.2011 Full year 2010 Results (bestätigt)
07.07.2011 caatoosee AG: Hauptversammlung (bestätigt)
Gruß und Hoffnung
1. M+W hat mit Wirkung vom 25.03.2011 die 75% Grenze überschritten = 75,74%
2. Lt. Bekanntgabe zur ao HV v. 22.02.2011 / 15.13 Uhr kann das Stimmrecht nur ausgeübt werden, wenn bis zum Stichtag, 15.03.2011/ 00.00 Uhr, der Nachweis erbracht wurde.
3. Somit konnte M+W nicht über 75% Stimmrechte an besagter HV ausüben. Vielleicht gab es im Vorfeld Probleme mit der KST AG zwecks Übertragung der Aktien.
4. Wollten sie eine Verschmelzung durch Aufnahme einer M+W Gesellschaft durchführen, so hätten sie lt. § 65 (1) UmwG mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des vertretenen Grundkapitals zustimmen müssen. Diese Mehrheit hatten sie nicht.
Vielleicht wurde aus v. g. Gründen alles vertagt und auf die nächste HV verschoben.
Dies wäre für mich der einzig logische und sinnvolle Grund bezüglich der bekannten Vorgehensweise von M+W.
Sollte es so sein, ist der Verschmelzungsbeschluss oder sein Entwurf vor der HV gem. § 61 UmwG zum Register einzureichen und einen Hinweis darauf ist vom Gericht bekanntzumachen.
Oder kennt Jemand einen anderen Grund?
Gruß
Auszug aktueller Finanzbericht Seite 4:
"Es ist beabsichtigt, die caatoosee its verwaltungs gmbh im Laufe des Geschäftsjahres 2011 auf die caatoosee ag zu verschmelzen".
Was sagt uns das?
Strategie: effiziente Verwaltung der eigenen Mittel mit dem Ziel mittelfristig positive Ergebnisse zu erzielen, sowie kein Aufbau operativer Aktivitäten.
bedeutet: WEITER munter unser Geld verbrennen.
Anfallende Kosten: hauptsächlich für Rechtsberatung und Prüfungen (alles wie gehabt).
Dieser göttliche Konzernabschlussbericht wurde schon Feb/März erstellt, am 31.03.2011 von Fr. Strauß unterschrieben und hat der Prüfungsgesellschaft KPMG AG mal wieder die Taschen gefüllt.
Es wird Zeit, dass M+W mit ihren vmtl. schon um die 80% die Strategie (wie immer sie auch aussieht) übernimmt und Frau Strauß in die Wüste schickt.
Es kann eigentlich nur besser werden.
Gruß
im feb. 2011 wurde die kapitalrücklage der 100%-tochter Teraport GmbH bzw. caatoosee its verwaltungs gmbh (€5,8mio) aufgelöst (seite 15 unten des konzernabschlusses, http://www.caatoosee.com/uploads/media/...DGAP_Schutz.pdf
nach § 3 Nr. 3 des beherrschungs- und gewinnabführungsvertrags mit Teraport GmbH bzw. caatoosee its verwaltungs gmbh ist "die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinn- und Kapitalrücklagen ... ausgeschlossen", http://www.caatoosee.com/fileadmin/caatoosee/..._mit_Unterschrift.pdf
daher wohl der verschmelzungsvertrag mit Teraport GmbH bzw. caatoosee its verwaltungs gmbh, über den am am 27.05.2011 beschlossen wird:
26.04.2011, Gesellschaftsbekanntmachungen ...
Auszug:
Die Gesellschafterversammlung der caatoosee its verwaltungs gmbh (Anm.: ehemalige Teraport GmbH) wird voraussichtlich am 27.05.2011 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen. Da das Stammkapital der caatoosee its verwaltungs gmbh als übertragendem Rechtsträger vollständig von der caatoosee ag als übernehmendem Rechtsträger gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der caatoosee ag über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der caatoosee its verwaltungs gmbh gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der caatoosee ag zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 UmwG.
caatoosee hört mit dem up-stream-merger der tochter auf die mutter auf, ein konzern zu sein ... die übernahme des vermögens der untergehenden gesellschaft (caatoosee its verwaltungs gmbh) ist für die übernehmerin (caatoosee ag) ein laufender geschäftsvorfall ... ein konzernabschluss 2011 und die damit verbundenen kosten entfallen !