CAATOOSEE AG KONV. - mantelspekulation
Seite 2 von 4 Neuester Beitrag: 22.12.11 13:36 | ||||
Eröffnet am: | 14.10.10 18:49 | von: Raymond_Ja. | Anzahl Beiträge: | 88 |
Neuester Beitrag: | 22.12.11 13:36 | von: buran | Leser gesamt: | 30.558 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 6 | |
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GrB
Habe irgendwo (wo, kann ich mich nicht mehr erinnern) gelesen, dass Ende Februar die Quartalszahlen (mit hoffentlich höherem Cashbestand durch Restverkauf, Festgeldanlage etc) gemeldet werden. Sehen wir dann höhere Kurse? Irgendwann muss doch mal was passieren oder?
da will sich sicher einer den (mit liquiden Mitteln gefüllten) AG-Mantel kostengünstig greifen, aber ich hab keine Ahnung aus welcher Richtung das kommt, wer dahinter stehen könnte, sind leider nur Spekulationen..
-> aber davon lebt doch die börse.. ;)
DJ DGAP-Adhoc: caatoosee ag: Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit Beschlussfassung über Auflös
Dow Jones
§
caatoosee ag / Schlagwort(e): Hauptversammlung
26.01.2011 18:13
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Leonberg, den 26. Januar 2011
Der caatoosee ag ist am 26.01.2011 ein an den Vorstand der caatoosee ag
adressiertes Schreiben der MWZ IT GmbH, Wien, zugegangen, das gemäß § 122
Abs. 1 AktG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der
caatoosee ag verlangt. In dem Schreiben wird verlangt, dass die
außerordentliche Hauptversammlung über die Auflösung der caatoosee ag
Beschluss fasst. Die MWZ IT GmbH schlägt vor, die caatoosee ag mit Wirkung
zum Ablauf des 31.12.2011 aufzulösen. Der Vorstand wird das Verlangen auf
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung auf seine
Rechtmäßigkeit hin überprüfen und pflichtgemäß darüber entscheiden.
> more information
caatoosee ag
ph + 49 (0) 7152.355-6616
fx + 49 (0) 7152.355-6650
investors@caatoosee.com
26.01.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: caatoosee ag
Riedwiesenstr. 1
71229 Leonberg
Deutschland
Telefon: +49-(0)7152-355-6000
Fax: +49-(0)7152-355-6650
E-Mail: investors@caatoosee.com
Internet: www.caatoosee.com
ISIN: DE000A1E8HY7
WKN: A1E8HY
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
January 26, 2011 12:13 ET (17:13 GMT)
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§Quelle: Dow Jones 26.01.2011 18:13:00
Deine Andeutung vom 25.01.2011, dass Du damit rechnest, dass KST über 10% meldet, würde mich interessieren. Ist dies durch den steigenden Kurs (eventuelles Insiderwissen) der KST begründet oder lediglich Intuition. Sollte (wie ich schon seit 15 Monaten hoffe) die Auflösung + eventuelle Mantelverwertung erfolgen, müssten wir Kurse deutlich über 1€ sehen. Sollten andere Meinungen oder detailliertes Wissen vorhanden sein, bitte ich um Benachrichtigung. Viel Glück an Alle die hier investiert sind.
meine annahme mit kst basierte vor allem auf den größeren einzelkäufen aus dem ask, die das selbe muster hatten, wie vor der 5% meldung durch kst.
der spekulation ist jetzt jedenfalls tür und tor geöffnet, was sehr wohl kurse auch deutlich über 1 bedeuten kann. denn jetzt ist offiziell, dass mwz ein ende anstrebt. da das aber erst nach ao hv und zum jahresende sein soll, können aufkäufer jetzt mächtig wind machen.
gespannt bin ich aber auch, was noch zum cash hinzukommt. u.a. stehen die letzten verkaufserlöse sowie evtl. nachvergütungen aus dem teraport deal noch aus.
Gerne träume ich auch mit Dir, bezüglich unserer Finanzen, mit Kursen über 2€.
wenn es denn zur ao hv kommt. jetzt, wo die pläne von mwz klar sind, können sich ja auch käufer an sie wenden. was für den kurs aber auch alles andere als schlecht wäre.
caatoosee ag
Leonberg
ISIN DE000A1E8HY7
WKN A1E8HY
Bekanntmachung einer Verfahrensbeendigung nach § 248a i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG
Gemäß § 248a i.V.m. § 149 Abs. 2 AktG geben wir unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 26. April 2010 und vom 24. August 2010 Folgendes bekannt:
Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Aktionären unserer Gesellschaft gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der caatoosee ag vom 25. Februar 2010 unter dem einzigen Tagesordnungspunkt gefassten Beschluss wurden vom Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 03. Dezember 2010 abgewiesen (Az. 31 O 38/10 KfH). Gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde keine Berufung eingelegt. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist damit rechtskräftig und das Verfahren beendet.
Der einzige Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Hauptversammlung vom 25. Februar 2010 lautete: Beschlussfassung über die Zustimmung zum „Asset Purchase and Transfer Agreement pertaining to certain business operations of Teraport GmbH“ (Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag bezüglich bestimmter Geschäftsbereiche der Teraport GmbH) vom 23. Dezember 2009 zwischen der Teraport GmbH, der caatoosee ag und der sds business services GmbH sowie zu den darin vereinbarten Transaktionen.
An dem Verfahren waren neben der beklagten caatoosee ag (Verfahrensbevollmächtigte: OPPENLÄNDER Rechtsanwälte, Stuttgart und Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart) folgende Kläger beteiligt: Klaus E. H. Zapf, Berlin (Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ziegler, Düsseldorf), Tino Hofmann, Berlin (Verfahrensbevollmächtigte: Neumann.Hess Rechtsanwälte, Würzburg).
Leonberg, im Januar 2011
caatoosee ag
Der Vorstand