S&T/Kontron mit Foxconn (vorm. Quanmax AG)
Ich weiß gar nicht wieso ich immer deine Arbeit machen muss, aber gut, nehm ich mir mal die Zeit.
1. Was den TecDax angeht, guck dir doch mal PNE Wind an! Die stehen derzeit auf Platz 34 des TecDax Rankings und haben eine Freefloat-MarketCap von 110 Mio €, sind aber trotzdem noch nicht im TecDax (die besser platzierten Nemetschek und Compugroup übrigens auch nicht). S&T hat eine Freefloat-MarketCap von 42 Mio €. Die Umsätze bei S&T liegen bei nicht mal 100T €, bei PNE bei knapp 300T € täglich. Das Thema TecDax kann man im besten Fall in zwei Jahren nochmal diskutieren und auch nur dann wenn sich der Kurs verdreifacht hat.
2. Was Niederhauser angeht, stammen die Aussagen von Anfang 2012 aus Interviews mit Analysten, wie z.B. Der Aktionär. Zitat: : "Wenn
man eine Firma mit 20 Millionen Verlust kauft und macht das sechs Monate
länger, ist man tot. Wenn man die Firma natürlich hinkriegt, hat man auf
einen Schlag eine 300- bis 400-Millionen- Firma, die aus meiner Sicht in den TecDAX gehört." ... aber das hättest du sicherlich auch mal selbst ergoogeln können.
3. Ich weiß sehr gut was das PEG ist. Genau deshalb hab ich mich ja über dein Kursziel von 7 € nach PEG lustig gemacht. Das PEG wurde gerne am NeuenMarkt verwendet, um die hohen Kursziele zu rechtfertigen. Das machst du jetzt hier halt auch wieder wie schon bei einigen anderen deiner Aktien in den letzten Jahren. Bei ULC bist du damit auch auf die Nase gefallen. Wieso lernst du nichts draus? Wenn ich beispielsweise meinen Depotwert Ls telcom nach PEG bewerten würde, müsste der sich ja ver5fachen. So naiv bin ich aber nicht. Gibt noch ne ganze Menge anderer meiner Depotwerte, die nach PEG weit höher stehen müssten, aber ich argumentiere niemals mit dieser Kennzahl, da sie extrem davon abhängt wie lange man das aktuelle Wachstum aufrecht erhalten kann. Und das kann kein Mensch einschätzen.
Du musst zugeben, dass Du schliesslich selber aussichtsreiche Werte im Depot hast, die nach PEG bewertet deutlich höher stehen müsste ... und wieso hast Du sie im Depot? Bestimmt nicht weil Du meinst sie werden fallen .....
Ich habe doch gar nicht gesagt, dass die Bewertung nach PEG ie einzig wahre ist, sondern lediglich, dass ein Kursziel von € 7,70 demnach realistisch wäre.
Aber ob nun diese oder eine andere Anwendung. Sei es das KUV oder das KGV .... wobei letzteres schon auch die Wachstumsraten berücksichtigen sollte und ersteres auch eher bei 1 stehen dürfte, sofern man höhere Wachstumsraten ausfweist und - ja, wir drehen uns etwas im Kreis, denn irgendwo landen wir da immer wieder im Bereich der PEG Bewertung die nicht "NUR" am Neuen Markt relevant war.
Übrigens hinsichtlich TecDax: bei der Vervielfachung der Börsenumsätze gebe ich Dir ja recht und auch bei der notwendigen Kursentwicklung gebe ich zu, dass der derzeitige Kurs nicht genügt.
Wenn Du aber mal bitte "ausnahmsweise" die Bewertung nach PEG zulässt - und es gibt durchaus spekulativere Kennzahlen - dann würdest Du bei einem Kurs von € 7,70 durchaus in dem Bereich stehen, wo auch nach Deiner Berechnung die Mkap ausreichen könnte ... und OK Maik - dann steigen wir halt mit S+T erstmal auf 7,70, bevor es in den Tec Dax geht und schauen dann zu, wie sich die Fonds eindecken ..... da freue ich mich jetzt schon drauf .... ;-)
Aber, wer weiß, ob ich überhaupt investiert bin bei S+T .... ?? :-) .... und Du? Du schaust hier doch bestimmt auch nur aus lauter Langeweile vorbei .... :-))
Bei S&T war ich wegen der Restrukturierungsstory investiert, und ich seh durchaus immernoch gutes Kurspotenzial, falls sich die intransparenten Dinge (die Fundamental auch schon ansprach) auflösen und die Gewinne und Cashflows steigen. Gelingt das, geb ich S&T wie schon oft erwähnt etwa 40-50% Kurspotenzial bis rauf auf 3,0-3,2 € mit Sicht auf 12-18 Monate. Mehr halöte ich für schwer machbar, da es eben ein relativ langweiliges Unternehmen ist. Die Bilanz hat sich ja erstmal nur leicht durch die Umschuldungen entspannt. Und wie es beim Cashflow weitergeht, muss man mal abwarten.
Dein Kursziel von 7,7 € entbehrt wirklich jeder Grundlage. Dafür müsste erstmal ne Menge positives bei S&T passieren. Wenn man sich vor Augen führt, dass sich Deutschland/Schweiz/Österreich in einer guten Konjunkturlage befinden und eher bald in eine Baisse als eine erneute Hausse hineinlaufen, dann muss man die aktuellen Unternehmensdaten auch etwas relativieren. Ich glaub jedenfalls nicht, dass S&T bis 2015 seine Gewinne mehr als verdoppeln wird. Das wäre aber für einen Kurs von 7 € mindestens nötig.
Aber ich habe andererseits auch keinen Grund zur Annahme, dass ma positive Zwischenziel anzweifeln müsste.
Die jüngst veröffentlichten Q1 Zahlen bestätigen diese Auffassung. Bsiher gab es keine Enttäuschungen. Nur die von Dir angesprochene Intransparenz.
Sollte es also keine Enttäuschungen geben und vom Herrn Niederhauser ein klarer und für alle nachvollziehbarer Weg beschritten werden, kann doch sehr zuversichtlich sein.
von KGV und PEG nicht sonderlich . Wenn
ich mir beispielsweise das aktuelle KGV an-
sehe dann setze ich das doch i m m e r in
Relation zum erwarteten Gewinnwachstum
für die Zukunft ( das muss ich natürlich
sauber identifizieren über Auftragseingang ,
Prognosen, Skaleneffekte o.ä. ) . Und nichts
anderes als die KGV-Entwicklung sagt das
PEG aus .
Wenn ich eine reine Value-Analyse mache
und gar kein Gewinn-Wachstum bzw. Growth-
Ansatz verfolge , dann spielt das PEG sicher
keine Rolle . Aber i. d. R. ist doch erwartet
Gewinn-Wachstum d e r Investitionsgrund
schlechthin .
Deswegen sind KGV bzw. PEG ganz entschei-
dende Bewertungsparameter . Und bei dem
prognostizierten 25%igen Gewinnwachstum
von S&T in 2013 erscheint das PEG mit 0.4
tatsächlich äusserst attraktiv . Das Problem
bei S&T sehe ich ganz woanders , denn der
schwache Kursverlauf bzw. die sehr niedrige
Bewertung lassen vermuten , dass andere
Punkte kritisch gesehen werden . Und da fällt
mir wie gesagt der CashFlow auf . Im Übrigen
sollte jeder eine scheinbar super-günstige
KGV-Bewertung kritisch hinterfragen , so wie
als Beispiel bei vielen China-Werten heute
oder in der Vergangenheit ... denn da stinkt
es aus einer ganz anderen Richtung ...
( nur meine persönliche Meinung )
Man kann das gerne grundsätzlich tun, aber nicht rechnerisch. Wer's rechnerisch tut (PEG), der wird damit auf die Schanuze fallen. Das hat einen ganz einfachen Grund. Das PEG impliziert für etliche Jahre dieses Wachstum, welches man aber vielleicht nur 1-2 Jahre durchhält.
Deshalb muss man abwägen. Wenn ich mir beispielsweise LS telcom anschaue. Die wachsen ja jährlich etwa 30-35% und sogar über einen längeren Zeitraum hinweg. Für ein PEG von 1 müsste also LST mit KGV von 30-35 bewertet werden. Na super, wer dann zu solch hohen KGVs kauft, dem garantiere ich mindestens 50% Kursverlust.
Ich hab 2005/06 Aktien erlebt, die mit KGVs um die 25 bewertet wurden, weil das Wachstum ähnlich hoch war. Sowas kann doch nur schiefgehen, denn sobald das Wachstum dann mal auf 10-15% nachlässt (was ja immernoch klasse ist), würden die KGVs plötzlich auf 10-15 fallen und damit der Aktienkurs abzüglich des Gewinnanstiegs um etwa 40%. Was soll also das PEG für einen Sinn machen?
Richtig ist aber, dass man LST und andere Wachstumswerte höher bewerten sollte, aber da muss man eher ein DCF Modell nehmen, denn das berücksichtigt die Cashflowzuwächse durch das jährliche Umsatzwachstum ja auch, und zwar meist über viele Jahre. Da werden halt auch nachlassende Wachstumsraten in die Analyse einbezogen. Das passiert beim PEG nicht.
ich grundsätzlich meine Bewertungen
quartalsweise überprüfe . Von daher
ist für mich auch nur das PEG relevant ,
solange es überschaubar ist . Sobald
sich das PEG / das Gewinnwachstum
abschwächt steige ich aus . D.h. auch
dass ich ein günstiges KGV maximal bis
ein Jahr im Voraus als Kaufgrund nehme
und nicht wie bei Nanogate & Co. ein-
steige , wenn das KGV 2016 h e u t e
günstig erscheint .
Übrigens ist die einzige Ausnahme
Morphosys - aber das ist auch das
für mich einzig plausible Geschäfts-
modell für eine Langfristbetrachtung .
Und den Gewinn / das KGV muss man
ohnehin i m m e r über den CashFlow
"verifizieren" - die Masche à la Arques
oder Asian Bamboo sollten das jedem
vernünftigen Analysten gelehrt haben ...
( nur meine Meinung )
Quartalszahlen und eines Beitrags der Zeitschr. " Börse Online ".
Hier wird über ein Aktienrückkaufprogramm spekuliert was sich der Vorstand in der Vergangenheit einmal genehmigen hat lassen...... und die Aufnahme in das Nebenwertedepot des AM.
Charttechnikschei... wie im Frühjahr. Die wo den verzapft haben sind nicht weit weg.
An einem Interessanten Punkt sind wir auf jeden Fall mal wieder,vielleicht auch schon
1 Milllimeter darüber ( im Positiven ).
auf meiner Suche nach neuen interressanten Fakten, News oder Veränderungen.
Stochastiker sind ........ , ermüden mich.
Oder hab ich was übersehen?
kann L&S Kurs von 2,62 Euro jedenfalls nicht aus
der Meldung ableiten. Wir werden sehen. Ich bin
positioniert.
Gruß
an dem zock gestern konnte man wieder sehr gut erkennen, dass die zocker schneller ordern, als sie lesen können...
muss. So oder so wird es nicht mehr als Kurs + 10% betragen ( meine Erfahrungen
von anderen Pflichtangeboten ) und das macht mich nicht nervös. Interessant aber
ist die jetzige Veränderung im Xetra Orderbuch. Kauf und Verkaufsorder sind auf
einmal sehr geräumt / dünn bestellt. Das kann den Kurs leicht zur Übertreibung ändern.
Was sich dann da noch im Kurs getan hat, erschließte sich mir auch nicht, aber ich glaube sehr spät nochmal reingeschaut und gesehen zu haben, dass nicht nur die LS-Taxe enorm angezogen hatte, sondern auch über Tradegate 5-stellige Pakete noch bis 2,5 gehandelt wurden. Komisch.
zurück ..Fr, 07.06.13 16:00
Zielgesellschaft: S&T AG; Bieter: grosso holding Gesellschaft mbH
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------
Korrektur der Veröffentlichung vom 06. Juni 2013 über die Erlangung der der
Kontrolle über die S&T AG gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und § 2 Nr. 6
WpÜG-AnwendbarkeitsVO:
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die S&T AG gem. § 35 Abs.
1 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und § 2 Nr. 6 WpÜG-AnwendbarkeitsVO
Bieter:
grosso holding Gesellschaft mbH, Walfischgasse 5, 1015 Wien, FN 123293p
Zielgesellschaft:
S&T AG, Industriezeile 35, A-4021 Linz
Angaben des Bieters:
grosso holding Gesellschaft mbH, Walfischgasse 5, 1015 Wien, Österreich, FN
123293p, ('Bieter') hält unmittelbar 6.074.039 Stückaktien der S&T AG mit
Sitz in Linz ('S&T') mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR
1,00 je Aktie (ISIN AT0000A0E9W5)
(nachfolgend die 'S&T-Aktien'). Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil
von 15,44 %.
Da die S&T ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der S&T jedoch
ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt in Deutschland
zugelassen sind, ist österreichisches Recht für die Frage des Bestehens der
Angebotspflicht anzuwenden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') ist gemäß § 2
Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des
Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese
Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2
WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.
Die Frage der Angebotspflicht richtet sich nach österreichischem Recht. Mit
Bescheid vom 08. Mai 2013 hat der 2. Senat der österreichischen
Übernahmekommission ('Kommission') gemäß § 26b i.V.m. § 33 des
österreichischen Übernahmegesetzes ('ÜbG') entschieden, dass der Bieter
gemeinsam mit (i) Quanmax Inc. 5F. No. 415, Ti-Ding Blvd. Sec. 2, NeiHu
District, Taipei, Taiwan 114, ('Quanmax T'), die unmittelbar 1.300.000
S&T-Aktien, was einem Stimmrechtsanteil von 3,31 % entspricht, hält, und
(ii) Quanmax Malaysia Sdn. Bhd., Lorong Perusahaan, Plot 13600 Penang
Malaysia ('Quanmax M'), die unmittelbar 11.160.877 S&T-Aktien, was einem
Stimmrechtsanteil von 28,37% entspricht, hält und (iii) Hannes
Niederhauser, Lärchenauerstraße 36d, A-4060 Leonding, Österreich
('Niederhauser', gemeinsam mit Quanmax T und Quanmax M die 'Weiteren
Kontrollierenden Rechtsträger'), der unmittelbar 902.627 S&T-Aktien, was
einem Stimmrechtsanteil von 2,29% entspricht, hält, als gemeinsam
vorgehender Rechtsträger gem. § 1 Z 6 ÜbG zu qualifizieren ist. Dies hat
zur Folge, dass die vom Bieter und den Weiteren Kontrollierenden
Rechtsträgern gehaltenen Beteiligungen an der S&T AG wechselseitig
zugerechnet werden gem. § 23 Abs. 1 ÜbG und somit der Stimmrechtsanteil als
gemeinsam vorgehender Rechtsträger insgesamt 49,41% (39.337.459
Stimmrechte) beträgt. Gemäß § 23 Abs. 3 ÜbG i.V.m. § 27b ÜbG sind der
Bieter und die Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger zur Stellung eines
Übernahmeangebots (Pflichtangebots) verpflichtet. Gemäß Bescheids der
Kommission hat sich das Übernahmeangebot ausschließlich an die Aktionäre
der S&T zu richten, die vor Eintragung der Verschmelzung mit der S&T System
Integration & Technology Distribution AG in das Firmenbuch der S&T
(erfolgte am 12. Dezember 2012) Aktionäre der S&T waren.
Gegen den Bescheid der Kommission vom 08. Mai 2013 ist die Beschwerde durch
den Bieter und die Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger beim
österreichischen Verfassungsgerichtshof zulässig, wobei diese Beschwerde
innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides erhoben
werden muss und durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen ist.
Diese Veröffentlichung durch den Bieter erfolgt auch zugleich im Namen der
Weiteren Kontrollierenden Rechtsträger.
grosso holding Gesellschaft mbH wird gemeinsam mit den weiteren
kontrollierenden Rechtsträgern gem. § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin ein Pflichtangebot
an die außenstehenden Aktionäre der S&T AG veröffentlichen. Die Weiteren
Kontrollierenden Rechtsträger werden also kein gesondertes Pflichtangebot
für die Aktien der S&T AG veröffentlichen.
Nach Gestattung durch die BaFin wird die Angebotsunterlage für das
Pflichtangebot gem. § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 S. 1 WpÜG im Internet
unter
www.snt.at
und durch eine Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger über die
Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe veröffentlicht
werden.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von S&T-Aktien dar. Die
das Pflichtangebot betreffenden Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Aktionären der S&T AG wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Ende der WpÜG-Meldung
07.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard), Freiverkehr Berlin,
Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Quelle: dpa-AFX
Kommission hat sich das Übernahmeangebot ausschließlich an die Aktionäre
der S&T zu richten, die vor Eintragung der Verschmelzung mit der S&T System
Integration & Technology Distribution AG in das Firmenbuch der S&T
(erfolgte am 12. Dezember 2012) Aktionäre der S&T waren."
Dürfte hier auf so gut wie niemanden zutreffen. Daher ist die ganze Aufregung umsonst.