Bebra Biogas - Super Zahlen und Millionenauftrag
Seite 219 von 313 Neuester Beitrag: 08.03.22 21:18 | ||||
Eröffnet am: | 15.11.11 10:36 | von: DELUXE_tra. | Anzahl Beiträge: | 8.813 |
Neuester Beitrag: | 08.03.22 21:18 | von: GoldenStock | Leser gesamt: | 702.947 |
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Die Betriebstemperatur einer bestehenden landwirtschaftlichen 100 kW-Biogasanlage für Biomasse mit mind. 30% Gülle soll von 51 °C auf 64 °C im Großmaßstab gesteigert werden, um über einen stabilen Gleichgewichtszustand das Optimum des Abbaus in punkto spezifischer Elektrizitätsproduktion und Hygienisierung pro Tonne Substrat zu finden. Die Prozessstabilität bei Hochdurchsatz (> 10 kg oTR/m³/d), kurzen Aufenthaltszeiten (<20d) und hohen Biogasausbeuten bzw. Abbauraten (> 80%) stehen im Vordergrund der geplanten Verfahrensentwicklung.
Zur Absicherung der aus eigenen Versuchen resultierenden Annahme einer dominierenden Präsenz hydrogenotropher und Ammonium/Ammoniak resistenter Euryarchaeota (stäbchenförmig) bei +/- 60 °C soll die Verfahrensoptimierung nebst der üblichen Betriebsbilanz von Input (Substrat) und Output (TS/oTS, Biogas, Fettsäuren, Pufferkapazität, Leitfähigkeit, pH, Ammonium, Spurenelemente) zusätzlich durch einen direkten, mikrobiellen Qualitätsindex MQI validiert werden, der eine quantitative, digitale Bildanalyse zur Grundlage hat und einen direkten Einblick in den Zustand der Gärbiologie ermöglicht. Als bestätigende, molekularbiologsiche Technik eignet sich die mit sehr hoher genetischen Auflösung einhergehende Pyrosequenztechnik, die hier zum Einsatz kommen soll. Konventionelle Plattenkultivierungen von hygienerelevanten Bakterien zur Ermittlung des Pasteurisierungsgrades sind ebenfalls geplant.
Die Ergebnisse kommen der Fachwelt und der Bebra Biogas GmbH zugute, die die thermophile Zylinder-Biogasanlage vermittelt. Durch die besondere Bauhöhe wird der H2-Partialdruck für die Methanbildung gesteigert. Solche Anlagen sind noch nicht Stand der Technik und dienen der Nachfrage nach biologisch sicheren und stabilen Biogasanlagen. Der dabei erstmals bei einer Verfahrensentwicklung konsequent angewendete MQI (Entwicklung HAW) eignet sich schon jetzt dazu - wie bei einer Blutanalyse- zwischen guten und schlechten Betriebszuständen zu differenzieren, die eine Nachbeimpfung erfordern. Der MQI wird bereits von der HAW eingesetzt, um Impfschlämme, mechanischen Stress oder Abtrennverfahren in der Biogastechnik zu bewerten.
http://www.blt.bmlfuw.gv.at/vero/veranst/024/...gsband/03_Goegoes.pdf
Außer Säbelrasseln ist bisher gar nix passiert!
Hat hier zwischenzeitlich mal jdm. meine reingestellte Klardaten verwendet? Habe bis heute von niemandem etwas gehört. Haben die Bebra-Befürworter Angst vor meinen Quellen.
Bebra ist klein und wird klein bleiben. MAcht euch da keine Sorgen. Eben eine Klitsche.
@RS: Du verennst dich hier ein bischen in diesen Wert.
Nur weil darin das Wort "Klar" vorkommt, bedutet es nicht Klarheit und schon gar nicht in einer betriebswirt- bzw. volkwirtschaftlichen Fragestellung.
du bist echt klasse! Deine Analysen und dein Fachwissen sind/ist bemerkenswert! Sollten sich einige ne Scheibe von abschneiden! Mein Respekt! Interpretation der Texte so "klar" formuliert ins Rampenlicht zu stellen!
Wenn der Inso-Verwalter dann feststellt, dass der Verkauf von noch vorhandenem Material die Forderungen bei weitem nicht deckt, dann haben Bezirksregierung und Stadt Dortmund als Hauptgläubiger schon angekündigt, den Durchgriff auf die Envio AG auch gerichtlich durchsetzen zu wollen. Das könnte lt. Inso-Recht auch bedeuten, dass der Inso-Verwalter den Aktientausch von Envio zu Bebra rückgängig macht, denn damals wurde der Envio AG auf diesem Weg beträchtliches Eigenkapital entzogen.
Die Kaffeekränzchen in Ungarn spielen in diesem drohenden Szenario überhaupt keine Rolle.
Habe Namen erwähnt, wer gerade BG genehmigt bekommen hat. Namen wer aktuell eine BG-Probebetrieb, Inbetriebnahme
etc.........
Und keine Sau hats hier interessiert! Zum Glück sind hier nur LEute investiert, welche von BG´s nur einen Null-Plan haben.
Selbst schuld!
http://www.helpster.de/komposter-aus-holz-selber-bauen_52419
Eine Marktmanipulation liegt vor, wenn unrichtige oder irreführenden Angaben über bewertungserhebliche Umstände gemacht werden; bei rechtswidrigem Verschweigen bewertungserheblicher Umstände; durch Geschäfte und Aufträge, die geeignet sind, irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder den Börsenpreis zu geben oder die ein künstliches Preisniveau herbeiführen; sowie sonstigen Täuschungshandlungen, die geeignet sind, auf den Börsenpreis eines Finanzinstrumentes einzuwirken. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 20a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Manipulationshandlungen können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sein. Entscheidend hierfür ist, dass der Börsenpreis durch Marktmanipulationen beeinflusst wurde. Eventuelle Ordnungswidrigkeiten werden durch die BaFin selbst verfolgt. Beim Verdacht auf eine Straftat gebe ich den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt