Bald Rehbaund bei Wcm?
Seite 24 von 47 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:16 | ||||
Eröffnet am: | 22.01.10 15:31 | von: John Rambo | Anzahl Beiträge: | 2.161 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:16 | von: Stephanietvy. | Leser gesamt: | 339.534 |
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Bisher offenbar noch nichts durchgesickert. Allerdings ziehen die Umsätze heute an (laut finanzen.net bisher über 1 Mio. Stück, viele runde Stückzahlen). Die Frage ist nur, ob Eingeweihte noch schnell versuchen, ihre Aktien günstig an den Mann zu bringen, oder ob die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit tatsächlich vor der Tür steht. Nach allem, was ich bisher hier erlebt habe, mag ich an letzteres erst nach konkreten (und zuverlässigen!) News glauben.
Ich verstehe deine Ungeduld. Mir geht es ähnlich. Die Informationspolitik bei WCM ist mehr als mangelhaft, gelinde gesagt.
Allerdings wird in der betreffenden Meldung (siehe Posting von ibs10000 v. 18.10.) die HV explizit für den 21.12. angekündigt. Der Passus "Vorbehaltlich der Zustimmung ..." dürfte wohl nur eine rechtliche Floskel sein. Laut Gesetz muss die Mitteilung über Ort und Uhrzeit der Versammlung mindestens 21 Tage vor dem eigentlichen Termin, hier also bis spätestens 30.11. erfolgen. Wir werden noch etwas warten müssen..
Gruß
Die entscheidende Frage ist doch, ob sich jmd für den Verlustvortrag interessiert.
Heuet relativ große Blöcke gekauft. Dann die Empfehlung bei https://twitter.com/Dailyhotstock
So wie es ausschaut läuft bei WCM wieder was!!!
... stehen Käufern immer auch Verkäufer gegenüber. Warum aber sollte jemand seine Aktien verkaufen, wenn bei WCM wirklich was läuft, es sei denn Eingeweihte, die wissen, dass bei WCM eben gerade nichts läuft. Ich beginne der Sache erst dann allmählich zu trauen, wenn die 0,14 € sehr deutlich nach oben überwunden sind.
Bis dahin ...
eure meinung?
... erforderlich wohl bis spätestens 21 Tage vor dem HV Termin, also hier spätestens bis 30. November. Ob die WCM sich darüber hinaus die Mühe macht, ihre Aktionäre direkt anzuschreiben, bleibt eine offene Frage.
Zu Verlustvorträgen scheint insbesondere §8c KStG einschlägig (im Internet zu finden). Die tatsächliche Nutzung scheint nur unter sehr beschränkten Bedingungen möglich. Auf der Webseite der WCM wird jedoch behauptet, man habe eine diesbezüglich Lösung gefunden. Die entsprechenden Ausführungen nehmen Bezug auf die ursprünglich schon im Januar 2012 geplante HV, sind also bereits älteren Datums.
Man darf weiterhin gespannt sein (oder auch skeptisch, je nachdem).
Gruß
www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/...ge.navid=to_quicksearchlist)=Suchen
Ich glaube allerdings das sie wieder verschoben wird ;-))
Wie oft kann man das eigentlich machen??
Ich frage mich, ob die Kurse in den letzten Wochen gedeckelt wurden, und wenn ja, warum? Jedenfalls war auffällig, dass die Eröffnungen an den meisten Tagen mit äußerst geringen Stückzahlen und Minusvorzeichen erfolgten.
Bisher hielt ich das eigentlich für ein gutes Zeichen = jemand wollte nicht, dass die Kurse vor Bekanntgabe der Einzelheiten zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit in die Höhe gingen (evtl. um selbst noch billig einkaufen zu können). Mittlerweile beginne ich allerdings daran zu zweifeln, ob meine Vermutung richtig war.
Nach Gesetzeslage sollte die Einladung zur HV eigentlich bis spätestens 01.12. erfolgen, sofern die HV wirklich am 21.12. abgehalten wird. Wenn also bis zu diesem Wochenende nichts darüber im Bundesanzeiger steht, dürfte wohl wieder eine Verschiebung anstehen (was, nebenbei, immer noch besser wäre, als wenn auf der HV die Einstellung der Geschäftstätigkeit verkündet würde).
Gruß
Falsch gedacht? Dann korrigiert mich.
Ich würde sagen, so lange die "Doppelkopfrunde" eine Chance sieht, den Laden auf irgendeine Weise wieder zum Leben zu erwecken, werden sie ihn nicht schließen. Frage ist, ob die Runde tatsächlich eine Möglichkeit gefunden hat, die rechtlichen Klippen bei der Nutzung des Verlustvortrags erfolgreich zu umschiffen - und ob sie Investoren findet/gefunden hat, die das Spiel mitspielen. Wenn, dann hängt die weitere Kursentwicklung von den Konditionen bei Kapitalschnitt und -erhöhung ab. Wenn nicht, dann ...
Gruß
Soweit ich die rechtliche Lage verstehe, besteht das größte Problem bezüglich der Nutzung von Verlustvorträgen bei Körperschaften wohl bei der Übertragung von Anteilen (wie Stimmrechten oder Anteilen an dem gezeichneten Kapital) auf Dritte (z. B. neue Investoren oder bei Erbschaften). Bei einer Anteilsübertragung von mehr als 50% entfällt der Verlustvortrag wohl komplett, bei einer Anteilsübertragung zwischen 25% und 50% wird er geschmälert und bleibt nur bei einer Anteilsübertragung kleiner 25 % vollständig erhalten.
Die Berechnung der Gesamthöhe der Anteilsübertragungen erstreckt sich wohl über einen Zeitraum von 5 Jahren (5-Jahres-Frist), beginnend mit dem Tag der ersten Übertragung. Ob und, wenn ja, wann eine erste Anteilsübertragung bereits stattgefunden hat, lässt sich wohl nur bei der WCM erfahren.
Laut Webseite der WCM haben die Beteiligten angeblich eine juristisch tragfähige Lösung für dieses Problem gefunden, das ja vermutlich vor allem darin besteht, Investoren zu finden, die mit Stimmrechtsanteilen oder Anteilen am gezeichneten Kapital von weniger als 25 % zufrieden sind.
Ob es darüber hinaus eine generelle Verfallsfrist für Verlustvorträge gibt, kann ich nicht sagen. Das lässt sich aber sicher bei einem Finanzamt oder Steuerberater erfahren.
Alle Angabe selbstverständlich ohne Gewähr.
Gruß
der Verlustvortrag von ca. 2 Milliarden kann Murdok nun in Anspruch nehmen