BLUEPOOL (663310)
Ist seit 01 März 2005 bei Ariva.
Hat in der Zeit schon eine doppelde
ID enttarnt.
Hat seit dem Versucht Done zu beleben.
Einmal mit diesem Thread "3 Cent Aktie heute sturmreif"
dann nochmals hier "reicht das für nen neuen Zock? "
und nun ist BimBam wohl die Glocke runter
gefallen. Hier die letzten 4 Versuche ein Posting
zu verfassen.
| ||||
Betreff | Postingzeit | |||
. | 23.03.05 13:11 | |||
. | 23.03.05 13:10 | |||
. | 23.03.05 13:03 | |||
. | 23.03.05 13:03 |
Also BimBam nun ist aber gut.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
bluepool AG
vertreten durch die Vorstände
Heinz J. Donnermeyer und Hartmut Zeissig
Gaußstraße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen
AZ: 2 IN 392/03 des Amtsgerichts Esslingen
erstatte ich folgenden
B E R I C H T :
I. Einleitung
§Die Vorstände der Schuldnerin stellten bei dem Amtsgericht Esslingen am 11. August 2003 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.
§Das Insolvenzverfahren wird bei dem Amtsgericht Esslingen zu dem Aktenzeichen 2 IN 392/03 geführt. Durch Beschluss wurden noch am 11. August 2003 um 12:00 Uhr Maßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet. Ich wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens waren fortan nur noch mit meiner Zustimmung wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde der Schuldnerin nicht auferlegt.
§Für die schuldnerischen Standorte Spielburg 33, 31832 Springe/Hannover und -Finnbox- Boulevard der EU 7, 30539 Hannover wurde durch Beschluss vom 28. August 2003 eine Postsperre angeordnet, die durch Beschluss vom 7. Oktober 2003 wieder aufgehoben wurde.
§Das Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss vom 30. September 2003, 09:00 Uhr eröffnet. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde nicht bestellt.
II.§Gründung, Betätigung und Entwicklung
Die Schuldnerin entstand im Jahr 2001 aus der Verschmelzung von drei mittelständischen Messebauunternehmen.
1.§Historische Entwicklung
1.1.§Entsprechend dem in der Satzung vereinbarten und im Handelsregister eingetragenen Gegenstand des Unternehmens betätigt sich die Schuldnerin im Bereich des Messebaus. Als einer der größten deutschen Messe- und Event-Dienstleister bietet die Schuldnerin die Planung und Ausführung im Bereich des Systemstandbaus und kreativen Messebaus aus einer Hand an.
1.2.§Bis zur Verschmelzung waren die drei Unternehmen Mühlich Messesysteme AG, Hospes Messebau GmbH und Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG unabhängig voneinander und selbständig am Markt tätig.
Die seit 1982 bestehende Mühlich Messesysteme AG mit Sitz in Laichingen hatte dabei ihren Tätigkeitschwerpunkt in der Erstellung von teilweise doppelstöckigen Stahlkonstruktionen für großflächige Messestände.
Die 1945 gegründete Hospes Messebau GmbH mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen führte viele kleinere Aufträge im Bereich des Systemstandbaus und einige größere Projekte im Bereich des kreativen Messebaus aus.
Die 1960 gegründete Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Springe erstellte dagegen hauptsächlich Großmessestände im Bereich des Systemstandbaus und kreativen Messebaus.
Vormals handelte es sich um drei inhabergeführte Unternehmen. Während die Herren Crispin A. Mühlich und Hartmut Zeissig die Mühlich Messesysteme AG und die Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG in Nachfolge der Väter als Firmengründer führten, stand der Hospes Messebau GmbH noch immer der Gründer Rainer Hospes vor.
1.3.§Nach der Verschmelzung trat die Schuldnerin zunächst als Mühlich Messesysteme AG und später unter der aus dem Rubrum ersichtlichen Bezeichnung am Markt auf.
Die Schuldnerin behielt alle Standorte bei. Sie ist seither in Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen, Heroldstatt, Springe-Völksen und Hannover tätig.
In Leinfelden-Echterdingen ist nach Verlegung von Laichingen der satzungsgemäße Sitz der Schuldnerin. In gemieteten Geschäftsräumen in der Gaußstraße ist die schuldnerische Verwaltung angesiedelt. Daneben befinden sich dort ein großer Teil der Projektierung.
In Reutlingen nutzt die Schuldnerin Geschäftsräume in der Hans-Böckler-Straße, die teilweise gemietet sind und teilweise in ihrem Eigentum stehen. Es handelt sich um eine in zwei Baustufen errichtete verbundene Immobilie. Die Schuldnerin betreibt dort ein Logistikzentrum mit angeschlossenem Lager. Der Großteil der von der Schuldnerin ausgeführten Projekte wird in Reutlingen kommissioniert und verladen.
§
In Laichingen unterhielt die Schuldnerin lange Zeit zwei Immobilien. Die im Eigentum der Schuldnerin stehende Halle in der Geislinger Straße dient der Einlagerung von Kundenmaterial.
Die gemietete Immobilie in der Heinrich-Kahn-Straße steht der Schuldnerin zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung. Ein Teil des Gebäudes diente der Schuldnerin in der Vergangenheit als Bürofläche für Verwaltungs- und Projektierungsarbeiten. In einem weiteren Teil wurde produziert. In einer eingerichteten Schreinerei und Tischlerei fertigte die Schuldnerin Holzbauteile für individuell geplante Messestände. Schließlich diente der Rest des Gebäudes als Lagerfläche für Möbel und anderes Zubehör, das den Kunden für ihre Messestände vermietet wurde. Die Bereiche Verwaltung, Projektierung und Fertigung werden zwischenzeitlich von einer Gesellschaft des ehemaligen Vorstands und Großaktionärs Mühlich, der Messebau Mühlich Vertriebs- und Service GmbH (nachfolgend kurz MMVS GmbH), genutzt. Nachdem Herr Mühlich als Person aus der Schuldnerin ausgeschieden war, betätigte er sich fortan mit einem neuen Unternehmen im Bereich der Holzzulieferung für den Messebau. In diesem Zusammenhang nahm Herr Mühlich mit seinem neuen Unternehmen die Schreinerei und Tischlerei der Schuldnerin wieder in Betrieb. Die Konstellation hat zwischenzeitlich zu einer streitigen Auseinandersetzung geführt und ist Gegenstand verschiedener Rechtstreite. Die eingelagerten Mietmöbel werden seit geraumer Zeit von einer Tochter der Schuldnerin, der meetpool GmbH, angeboten.
Die Immobilie in der Gewerbestraße in Heroldstatt steht im Eigentum der Schuldnerin. Neben einem Bereich für Verwaltungs- und Projektierungsarbeiten befindet sich dort der Stahlbau. Unter der Bezeichnung „bluesteel“ stellt die Schuldnerin Stahlkonstruktionen her. Neben der Fertigung ist in der Halle auch die Lagerung möglich.
In Springe-Völksen ist die Schuldnerin in gemieteten Geschäftsräumen tätig. Neben einem Bereich für Verwaltungs- und Projektierungsarbeiten besteht dort auch die Möglichkeit zur Fertigung und Lagerung. In einer eingerichteten Schreinerei und Tischlerei stellt die Schuldnerin Holzbauteile für individuell geplante Messestände her.
Weitere gemietete Geschäftsräume unterhält die Schuldnerin in Hannover. Auf dem ehemaligen Gelände der Weltausstellung EXPO 2000 nutzt die Schuldnerin eine Teilfläche des finnischen Pavillons, der sogenannten Finbox, zu Präsentationszwecken.
In dieser Konstellation bietet die Schuldnerin die Planung und Ausführung im Bereich des Systemstandbaus und kreativen Messebaus aus einer Hand an. Neben dem am Markt gängigen System Octanorm hat die Schuldnerin auch eigene Standbausysteme im Programm. Das System bluesystem wurde vor der Verschmelzung von der Hospes Messebau GmbH als Tragstruktur für individuelle Messestände entwickelt. Das aus Aluminiumprofilen bestehende Messesystem ist dem gängigen System Octanorm technisch und optisch überlegen. Als weitere Alternative steht dem Kunden das von der Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG vor der Verschmelzung entwickelte Messesystem blueboxx zur Verfügung. Es handelt sich ebenfalls um ein aus Aluminiumprofilen bestehendes architektonisch anspruchsvolles Messesystem für designorientierte Messestände. Der Kunde hat also die Möglichkeit zwischen gebräuchlichen günstigen und anspruchsvollen teuren Messesystemen zu wählen. Mit diesem Angebot ist es der Schuldnerin gelungen, auf dem deutschen, aber auch auf dem europäischen und internationalen Markt als großer Messebauer Fuß zu fassen. Neben einer Vielzahl an Kleinaufträgen wickelt die Schuldnerin auch Messeauftritte für Großunternehmen ab. Die Referenzliste ist lang. So gehören zu den namhaften Großkunden der Schuldnerin Firmen wie JVC, Microsoft, Continental, Grundig, Kodak, Daimler-Chrysler, Sony usw. Die Flächen der Messestände erreichen dabei teilweise mehrere tausend Quadratmeter. Als eine der wenigen Anbieter in der Branche ist die Schuldnerin auch in der Lage, mehrstöckige Messestände zu erstellen. Dabei kommt das von der Mühlich Messesysteme AG vor der Verschmelzung im Bereich des Stahlbaus entwickelte Doppelstocksystem zum Einsatz.
2.§Rechtliche Verhältnisse
2.1.§Die Schuldnerin wurde 1985 als Mühlich Messebau GmbH mit Sitz in Laichingen gegründet. Infolge formwechselnder Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung änderte sich die Firmierung 1999 in Mühlich Messesysteme AG.
Im Jahr 2001 erfolgte eine Verschmelzung der beiden in den Rechtsformen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. Kommanditgesellschaft geführten Unternehmen Hospes Messebau GmbH mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen und Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Springe mit der Mühlich Messesysteme AG im Wege der Aufnahme nach § 2 Ziff. 1 UmwG.
2.2.§Nach der formwechselnden Umwandlung wurde die Schuldnerin als Aktiengesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 3895 eingetragen. Seit dem 11. März 2002 ist die Schuldnerin unter der aus dem Rubrum ersichtlichen Firma in dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürtingen unter HRB 5363 eingetragen.
2.3.§Die Schuldnerin hatte ihren Sitz zunächst in Laichingen, da die Verschmelzung auf die Mühlich Messesysteme AG erfolgte. Im Jahr 2001 wurde die Sitzverlegung nach Leinfelden-Echterdingen beschlossen.
Nachfolgend wurden in Laichingen, Springe-Völksen und Reutlingen Zweigniederlassungen errichtet.
2.4.§Im Geschäftsjahr 2001/2002 wurde die Schuldnerin bei der AHAG Wertpapierhandelsbank AG gehandelt. Im Zuge der wirtschaftlichen Abwärtsentwicklung vor allem an den New Business-Märkten geriet das Handelsinstitut in die Insolvenz. Dies führte zum Erliegen des Marktplatzes. In der Folge gab es für die Aktie der Schuldnerin geraume Zeit keine Handelsplattform. Über die Baader-Wertpapierhandelsbank in München erreichte die Schuldnerin schließlich die Aufnahme ihrer Aktie in den Freiverkehr. Seit Dezember 2002 wird die Aktie der Schuldnerin an der Börse in München und seit Februar 2003 auch in Stuttgart gehandelt.
2.5.§Seit beschlossener Erweiterung ist die Konzeption, Planung, Gestaltung und Errichtung von Messe- und Ausstellungsständen, Verkaufs- und Schauräumen, die Durchführung und bauliche Umsetzung von Veranstaltungen im Marketing- und Finanzbereich sowie der Handel mit genormten Bauelementen und Systemteilen der Gegenstand des Unternehmens.
2.6.§Das gezeichnete Kapital beträgt zuletzt € 6.763.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.763.000 Stammaktien im Nennbetrag von je € 1,00. Aktuell stellt sich die Aktionärsstruktur wie folgt dar:
Dr.Schulze-Dieckhoff
(bzw. Familie Zeissig) 1.919.000
(28,37 %)
Familie Hospes 1.696.149 (25,08 %)
Mühlich 1.127.529§
(16,67 %)
Streubesitz 889.007§
(13,15 %)
Mitarbeiter 526.411§
(7,78 %)
Eigene Anteile
(ohne Stimmrecht) 304.904
(4,51 %)
Result (Dr. Taeger) 300.000
(4,44 %)
Die zuletzt erfolgten Aktienverkäufe konnten bisher nicht abschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Soweit Stammaktien in größerem Umfang übertragen wurden, muss nach dem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass diese Abtretungen nach der Satzung unwirksam sind.
2.7.§Als Vorstände waren zuletzt die Herren Hartmut Zeissig und Heinz J. Donnermeyer bestellt. Die ehemals bestellten Herren Rainer Hospes, Crispin A. Mühlich und Xaver Kreuzer sind zwischenzeitlich nicht mehr Mitglieder des Vorstands.
Als Prokuristen waren zuletzt die Herren Hermann Kast, Joachim Wagner, Burkhard Diefenbach, Dirk Heimann, Frank-Dieter Keinert, Hans-Wilhelm Mingst, Rainer Pfeil, Alexander Siegl, Georg Tsavas und Kurt-Dieter Deichmann bestellt. Die einst den Herren Xaver Kreuzer und Rudolf Pettenpohl erteilte Prokura ist bereits erloschen.
Da der Vorstand aus mehreren Mitgliedern bestand, wurde die Schuldnerin durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Prokuristen waren ihrerseits vertretungsberechtigt mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen und befugt zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
2.8.§Zu Beginn bestand der Aufsichtsrat der damals noch als Mühlich Messesysteme AG firmierenden Schuldnerin aus drei Mitgliedern, Thomas Wolf, Herrn Joachim Wagner und Frau Bettina Mühlich. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung und Umfirmierung wurde der Aufsichtsrat der Schuldnerin vergrößert. Fortan gehörten dem schuldnerischen Aufsichtsrat sechs Mitglieder an. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2002 sollen dem Aufsichtsrat ausweislich des Geschäftsberichtes der Schuldnerin acht Mitglieder angehört haben. Es handelte sich um die Damen und Herren Thomas Wolf, Rainer Hospes, Prof. Dr. Heinrich Stedler, Karl Ogger, Werner Epp, Wolfgang Wohner, Thomas Aldenrath und Frau Bettina Mühlich. Nachfolgend gab es erneut Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrates. So wurde insbesondere Herr Dr. Taeger in den Aufsichtsrat bestellt. Inzwischen besteht kein handlungsfähiger Aufsichtsrat mehr. Zuletzt haben im Zusammenhang mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Mitglieder Rainer Hospes und Prof. Dr. Heinrich Stedler ihre Ämter niedergelegt.
2.9.§Die ehemaligen Inhaber der fusionierten Unternehmen waren danach auch nach der Verschmelzung für die Führung der Geschäfte bei der Schuldnerin zuständig. Herr Hartmut Zeissig ist bis heute als Vorstand bestellt. Herr Crispin A. Mühlich wurde erst im Frühjahr 2003 als Vorstand abberufen. Lediglich Herr Rainer Hospes zog sich bereits kurze Zeit nach der Verschmelzung aus der Geschäftsführung der Schuldnerin zurück. Er gehörte dann dem Aufsichtsrat der Schuldnerin an.
2.10.§Im Geschäftsjahr 2002/2003 ergaben sich zunehmend Differenzen innerhalb des Vorstandes. Parallel dazu entstanden auch im Aufsichtsrat Spannungen. Im Ergebnis war die Schuldnerin für mehrere Monate nur eingeschränkt entscheidungs- und handlungsfähig. Erst nach dem Ausscheiden des Herrn Mühlich aus dem Vorstand konnte der Aufsichtsrat eine neue Linie festlegen. Herr Donnermeyer wurde auf Veranlassung des Herrn Dr. Taeger als Vorstand bestellt, Herr Dr. Schulze-Dieckhoff auf Veranlassung von Prof. Dr. Stedler in die Geschäftsführung einbezogen.
3.§Wirtschaftliche Entwicklung
3.1.§Nach der Verschmelzung beschäftigte die Schuldnerin im Geschäftsjahr 2001/2002 durchschnittlich 269 Arbeitnehmer. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2002 waren sogar 282 Mitarbeiter für die Schuldnerin tätig. In Reaktion auf zurückgehende Aufträge baute die Schuldnerin in 2003 nach und nach Stellen ab. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2003 wurden bei der Schuldnerin 231 Mitarbeiter beschäftigt. Bei Insolvenzantragstellung am 11. August 2003 waren schließlich noch 178 Mitarbeiter für die Schuldnerin tätig.
3.2.§Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung und der Situation der Schuldnerin lagen mir die geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2000/2001 und 2001/2002 vor. Zum 30. Juni 2003 liegt bisher kein testierter Jahresabschluss vor. Für das letzte Geschäftsjahr konnte ich insoweit lediglich auf ein erweitertes Kontenschema und eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung zugreifen.
3.3.§Ausweislich des für das Geschäftsjahr 2000/2001 vorliegenden Konzernabschlusses lag die Bilanzsumme in diesem Jahr bei DM 64.463.659,95. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2001 weist Umsatzerlöse in Höhe von DM 113.358.136,18 aus. Nach Abzug der betrieblichen Aufwendungen und der Abschreibungen verblieb in diesem Jahr als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein Betrag in Höhe von DM 5.728.448,25.
3.4.§Ausweislich des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses per 30. Juni 2002 betrug die Bilanzsumme in diesem Jahr € 34.217.353,98. Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 weist Umsatzerlöse in Höhe von € 52.272.054,94 aus. Nach Abzug der betrieblichen Aufwendungen und der Abschreibungen verblieb als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein Betrag in Höhe von ./. € 1.927.284,38.
3.5.§Das mir vorliegende erweiterte Kontenschema für das Geschäftsjahr 2002/2003 ist noch nicht endgültig abgestimmt. Darin wird bei Umsätzen von € 43.865.447,05 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 9.697.048,89 ausgewiesen. Ausweislich der Angaben im Insolvenzantrag soll die Schuldnerin in diesem Geschäftsjahr bei einer Bilanzsumme von etwa € 24.700.000,00 einen Umsatz in Höhe von etwa € 42.000.000,00 erzielt haben. Dabei habe die Schuldnerin zum 30. Juni 2003 einen Fehlbetrag in Höhe von etwa € 16.500.000,00 ausweisen müssen. Eine Klärung der letzten Zahlen wird erst im weiteren Verlauf des eröffneten Insolvenzverfahrens bei der Aufarbeitung der schuldnerischen Finanzbuchhaltung und Erstellung der ausstehenden Bilanz möglich sein.
III.§Ursachen für die Insolvenz
§Nachdem ich mit den Vorständen und Prokuristen ausführliche Gespräche geführt habe und einen guten Einblick in das Unternehmen gewinnen konnte, sehe ich im Wesentlichen drei Ursachen für die Insolvenz.
Wie mir auch von anderen Messebauunternehmen bestätigt wurde, hat die ganze Branche in den letzten zwei Jahren einen erheblichen Umsatzrückgang erfahren. Die global rezessive Marktentwicklung schlägt unmittelbar auf die Messeaktivität der Unternehmen durch. Dies wirkt sich in der Weise aus, dass kleinere Unternehmen gänzlich von einem Messeauftritt absehen oder zumindest nicht mehr jedes Jahr an den entsprechenden Fachmessen teilnehmen. Die großen Unternehmen wollen auf den Messen zwar weiterhin präsent sein, beauftragen aber weitaus kleinere und einfachere Messestände. Die Tendenz hat die Schuldnerin besonders getroffen, da sie mit dem Stahlbau-Doppelstocksystem und den Systemen bluesystem und blueboxx vorwiegend große und hochwertige Messestände angeboten hat. Die bestehende Tendenz lässt sich auch den Umsatzzahlen der Schuldnerin entnehmen.
Weitere wesentliche Ursache für die Insolvenz war aus meiner Sicht der Umstand, dass die Schuldnerin die Fusion nur rechtlich, aber nicht wirtschaftlich vollzogen hat. Nach der Verschmelzung traten die ehemaligen drei Unternehmen zwar unter einem gemeinsamen Namen am Markt auf. Es wurde jedoch versäumt, mögliche Synergien zu nutzen. Auch nach dem Zusammenschluss behielten die ehemaligen drei Unternehmen ihre alten Strukturen weitgehend bei. Es ist bis heute nicht gelungen, die Verwaltung vollständig zu zentralisieren und die Abläufe zu vereinheitlichen. Auch der Einkauf erfolgt noch teilweise nach Standorten getrennt. Der Schuldnerin gelang es deshalb nicht, die bei der Bestellung größerer Mengen und Massen möglichen höheren Nachlässe zu erhalten. Der Grund für die unterbliebene Ausschöpfung der Möglichkeiten der Fusion liegt nach meinem Eindruck im Wesentlichen darin, dass die drei Inhaber der ehemaligen Unternehmen nicht bereit waren, die Verantwortung für die Schuldnerin unter sich aufzuteilen oder sich aus der Leitung zurückzuziehen. Zumindest in der jüngeren Vergangenheit war im Gegensatz dazu eher die Tendenz zu erkennen, dass eine gegenseitige Kontrolle ausgeübt wurde, die zu zusätzlichem Aufwand geführt hat. Im Zusammenhang mit den ehemaligen Inhabern sind auch die Zahlungen zu erwähnen, die als Mieten, Lizenzgebühren oder Gehälter an diese geflossen sind und die Liquidität der Schuldnerin belastet haben.
Mitursächlich für die Insolvenz waren auch fehlgeschlagene unternehmerische Engagements der Schuldnerin, die nicht im eigentlichen Kernkompetenzbereich Messebau angesiedelt waren. Unter anderem hatte die Schuldnerin zuletzt erhebliche Forderungsausfälle zu beklagen. Zu nennen ist dabei insbesondere eine offene Werklohnforderung in Höhe von etwa T€ 3.237. Auf Veranlassung des ehemaligen Großaktionärs und Vorstands Mühlich wurde die Schuldnerin als Generalunternehmerin bei einem Bauvorhaben in Schottland tätig. Bauherrin des schlüsselfertig zu erstellenden Gebäudekomplexes mit zwei Einliegerwohnungen, einem Bürotrakt, Lagerräumen, einer Garage, einem Pavillon und einem Geräteschuppen war Frau Cornelia Wittke, eine persönliche Bekannte des Herrn Mühlich. Offensichtlich wurde die Schuldnerin nur wegen dieser Verbindung auf einem dem Gegenstand des Unternehmens eigentlich fremden Gebiet tätig. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens blieben Zahlungen auftraggeberseits aus.
Von Seiten der Bauherrin wird die Zahlungsverweigerung damit begründet, dass erhebliche Mängel an dem Bauwerk aufgetreten seien, die bisher trotz entsprechender Aufforderung nicht beseitigt wurden. Frau Wittke soll jedoch daneben auch finanziell nicht in der Lage sein, den fälligen Werklohn zu entrichten. Da die Schuldnerin ihrerseits die eingesetzten Subunternehmer bezahlt hat, war ein erheblicher Liquiditätsabfluss zu beklagen, der nicht mehr aufgefangen werden konnte. Die sich hieraus ergebenden Haftungsansprüche gegen Herrn Mühlich bzw. die für ihn abgeschlossene D & O Versicherung wurden bereits außergerichtlich geltend gemacht.
Die Schuldnerin bemühte sich in der Folge mit dem im Vorfeld der Insolvenz ins Leben gerufenen Bankenpool um eine Sanierung. Nach langwierigen Verhandlungen verschiedener Konzepte hat es der Bankenpool zuletzt endgültig abgelehnt, weitere Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Auch die parallel geführten Verhandlungen mit einem Konkurrenten über die Übernahme der Schuldnerin gerieten darüber ins Stocken.
Die Schuldnerin war vor diesem Hintergrund nicht mehr in der Lage, die Löhne und Gehälter für Juli 2003 zu bezahlen.
IV.§Bisher ergriffene Maßnahmen
1.Sicherungsmaßnahmen
§
Unverzüglich nach der Beauftragung haben ich und zahlreiche Mitarbeiter der Sozietät Kübler die schuldnerischen Standorte in Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen, Heroldstatt, Springe-Völksen und Hannover aufgesucht. Bis auf den Standort in der Heinrich-Kahn-Straße in Laichingen war die Schuldnerin noch an allen Standorten werbend tätig. Ich habe mich vergewissert, dass die einzelnen Objekte alarmgeschützt sind. Um sicherzustellen, dass die zuständigen Sicherheitsdienste ihre Leistungen auch künftig erbringen, habe ich ihnen gegenüber Zahlungszusagen abgeben.
2.§Fortführung des Geschäftsbetriebes
Bei meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin fand ich an allen Standorten einen laufenden Geschäftsbetrieb vor. Während des Insolvenzantragsverfahrens hat die Geschäftsführung der Schuldnerin den Geschäftsbetrieb mit meiner Zustimmung und unter meiner Aufsicht fortgeführt. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens führe ich den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin als Insolvenzverwalterin fort. In diesem Zusammenhang waren eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen.
2.1.§Arbeitnehmer und Insolvenzgeldvorfinanzierung
Die Schuldnerin hat die Löhne und Gehälter der bei ihr zuletzt beschäftigten 178 Arbeitnehmer bis einschließlich Juni 2003 bezahlt. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung waren die Löhne und Gehälter für Juli 2003 bereits fällig und offen. Verständlicherweise war die Belegschaft nach dem Ausbleiben der Zahlungen verunsichert.
Im Rahmen unverzüglich anberaumter Betriebsversammlungen in Leinfelden-Echterdingen und in Springe informierte ich die Mitarbeiter der Schuldnerin über die Situation. Ich setzte die Belegschaft darüber in Kenntnis, dass der Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres fortgeführt wird. Daneben stellte ich in Aussicht, dass ich mich um die Schaffung einer Auffanglösung bemühen werde. Ich konnte den Mitarbeitern vermitteln, dass eine übertragende Sanierung nur dann zustande kommen kann, wenn die Schuldnerin weiterhin werbend am Markt tätig ist. Die Belegschaft verstand, dass ihre tatkräftige Mithilfe insoweit unverzichtbar und ein Erhalt von Arbeitsplätzen nur auf diesem Weg möglich ist.
Trotz der vorhandenen Motivation war davon auszugehen, dass die Mitarbeiter der Schuldnerin durch das Ausbleiben der Lohn- und Gehaltszahlungen in finanzielle Nöte geraten. Ich musste deshalb vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitsniederlegung zu verhindern. Da die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung durch Schaffung einer Auffanglösung perspektivisch im Raum stand, war eine positive Fortführungsprognose darstellbar. Das zuständige Arbeitsamt Göppingen hat deshalb der Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte für die Lohn- und Gehaltszeiträume Juli, August und September 2003 zugestimmt. Über ein von der Stadtsparkasse Dresden ausgereichtes Darlehen konnten die Löhne und Gehälter für den Vorfinanzierungszeitraum bezahlt werden. Insoweit konnte bereits einen Tag nach dem Insolvenzantrag seitens des Kreditinstitutes ein Vorfinanzierungsvolumen von € 1,5 Mio. dargestellt werden. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt die Zahlung der Löhne und Gehälter aus der Masse.
Auf weiteren Betriebsversammlungen habe ich die Belegschaft der Schuldnerin über den Fortgang des Insolvenzverfahrens in Kenntnis gesetzt und darüber berichtet, welche Fortschritte bei den Verhandlungen mit den Übernahmeinteressenten erzielt werden konnten. Daneben habe ich aufgezeigt, welche Alternativen zur angestrebten übertragenden Sanierung bestehen, wenn kurzfristig noch keine Auffanglösung geschaffen werden kann.
2.2.§Nachkalkulation und Aufbau des Controlling
Die Insolvenzantragstellung erfolgte in einer der beiden Hochphasen der Messesaison. Die Großmessen finden entweder in der Zeit zwischen Januar und April oder zwischen August und Oktober eines Jahres statt. Im Zeitpunkt meiner Bestellung zur vorläufigen Insolvenzverwalterin befand sich die Schuldnerin gerade in der
Endphase der Vorbereitungen für die Messestände auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin. Die Schuldnerin sollte dort unter anderem für die Kunden Sony, JVC, Bosch und Grundig tätig werden. Die Projektierung war bereits abgeschlossen. Der Einkauf war damit befasst, die erforderlichen Zuarbeiten bei Subunternehmern zu beauftragen und das übrige Zubehör bei Zulieferern zu bestellen.
Abgesehen von dem Standort in Springe-Völksen wird bei der Schuldnerin selbst kaum produziert. Insbesondere am Standort Leinfelden-Echterdingen ist die Schuldnerin ausschließlich als Generalunternehmerin für den Messebau tätig.
Um sicherzustellen, dass die Schuldnerin kostendeckend arbeitet, wollte ich mir die Kalkulation für die einzelnen Aufträge vorlegen lassen. Ich musste allerdings feststellen, dass die Projekte allenfalls grob und im Wesentlichen auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus vorangegangenen Jahren kalkuliert waren. Es stellte sich heraus, dass bei der Schuldnerin zuletzt kein funktionierendes betriebswirtschaftliches Controlling mehr vorhanden war. Offensichtlich hat die Schuldnerin im Rahmen des vorangegangenen Personalabbaus gegenüber den vormals in diesem Bereich tätigen Mitarbeitern Kündigungen ausgesprochen. Mit den vor Ort vorhandenen Daten konnte nicht geprüft werden, ob die kostendeckende Ausführung der Aufträge möglich ist.
Gemeinsam mit einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer habe ich deshalb die vorhandenen Aufträge unverzüglich nachkalkuliert und darauf aufbauend eine Liquiditätsrechnung und ein umfassendes Liquiditätscontrolling eingerichtet. Unter erheblichem Arbeitseinsatz konnte auf diese Weise ein System entwickelt werden, das es ermöglicht, die im Zuge der Auftragserfüllung auszulösenden Kosten den zu erwartenden Geldeingängen gegenüber zu stellen. Innerhalb von wenigen Tagen wurde so eine Prüfung der einzelnen Aufträge auf ihre Rentabilität ermöglicht. Für die Zukunft wurden alle Projektleiter angewiesen, vor dem Abschluss eines Vertrages für einen Messestand die erforderliche Kostendeckung anhand eines festen Kalkulationsschemas zu überprüfen und nur rentable Aufträge zu verfolgen.
Für die Fortführung des Geschäftsbetriebes und die Abwicklung des Insolvenzverfahrens habe ich am Geschäftssitz der Schuldnerin in Leinfelden-Echterdingen ein Abwicklungsbüro eingerichtet. Es wurde sichergestellt, dass ständig ich oder einer meiner Mitarbeiter verfügbar ist. Auf diese Weise konnte die Aufsicht wirksam ausgeübt werden. Gleichzeitig wurde verhindert, dass durch lange Entscheidungswege die Fortführung des Geschäftsbetriebes erschwert wird. Der von mir beauftragte Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer überwachen daneben ständig die Liquidität im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes.
2.3.§Sicherstellung der Belieferung
Nach der Insolvenzantragstellung war ein Großteil der Lieferanten zunächst nicht mehr bereit, die Schuldnerin zu normalen Konditionen zu beliefern. Für die Lieferanten war klar, dass sie mit noch offenen Forderungen in großem Umfang ausfallen werden. Die meisten Lieferanten weigerten sich deshalb, ohne Vorkasse zu liefern. Da die Geschäftskonten der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung im Soll geführt und die Kredite kurze Zeit später gekündigt und fällig gestellt wurden, war die Schuldnerin im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes aber darauf angewiesen, dass die Lieferanten der Schuldnerin Zahlungsziele einräumen.
Um die eingetretene Unsicherheit zu beseitigen, habe ich alle Lieferanten, mit denen die Schuldnerin in dauernder Geschäftsbeziehung steht, über die Insolvenzantragstellung und die unter meiner Aufsicht erfolgende Fortführung des Geschäftsbetriebes in Kenntnis gesetzt. Nach einer Vielzahl von Telefonaten und persönlichen Gesprächen ist es gelungen, die Widerstände bei den Lieferanten zu brechen und diese zur fristgemäßen Zulieferung bei normalen Konditionen zu veranlassen. Ich habe im Folgenden gegenüber den Lieferanten Zahlungszusagen erteilt und den Bestellungen zugestimmt.
2.4.§Zurückgewinnung des Kundenvertrauens
Die Insolvenzantragstellung hat verständlicherweise gerade bei den Kunden der Schuldnerin zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Projekten um den jährlich nur einmal möglichen Auftritt des Kunden auf der jeweils einschlägigen Fachmesse.
Auch im Verhältnis zu den Kunden habe ich eine offene Informationspolitik verfolgt. Neben Pressemitteilungen habe ich in Schreiben an die wichtigsten Kunden erklärt, dass der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin unter meiner Aufsicht fortgeführt wird und alle beauftragten Messestände frist- und vertragsgemäß erstellt werden. Soweit dies von den Kunden gewünscht wurde, stand ich daneben für telefonische Auskünfte und persönliche Gespräche zur Verfügung. Auf diese Weise konnte die bei den Kunden eingetretene Unruhe weitestgehend beseitigt werden. Wie versprochen hat die Schuldnerin in der Folge alle beauftragten Messestände frist- und vertragsgerecht erstellt. Dieser Umstand hat selbstverständlich bei den Kunden für neues Vertrauen in die Arbeit der Schuldnerin gesorgt.
Inwieweit das Ansehen der Schuldnerin bei den Kunden dauerhaft Schaden genommen hat, wird sich erst mittel- und langfristig zeigen. Bis jetzt ist hinsichtlich vieler Projekte noch offen, ob die Kunden bestehende Verträge verlängern oder weitere Aufträge erteilen.
Im Rahmen der bereits im Zuge des vorläufigen Insolvenzverfahrens erfolgten Nachkalkulation stellten sich einige der Projekte als besonders problematisch heraus. Aufgrund ihrer Liquiditätsschwierigkeiten hatte die Schuldnerin in der Vergangenheit stets versucht, die Kunden zur Leistung von Anzahlungen zu bewegen. In einzelnen Fällen haben die Kunden bereits lange Zeit vor den Messeterminen Anzahlungen in Höhe eines Drittels der zu erwartenden Werklöhne geleistet. Die Gelder wurden auf die Geschäftskonten der Schuldnerin überwiesen. Da diese innerhalb des eingeräumten Kontokorrentkredites stets im Soll geführt wurden, verrechneten die Banken die eingehenden Beträge. Die Schuldnerin hatte die Messestände zwar bereits entworfen und projektiert, die kostenintensiven fremd zu vergebenden Maßnahmen standen jedoch noch bevor. Die Nachkalkulation der Projekte ergab, dass der noch offene Werklohn die noch auszulösenden Bestellungen und die Kosten der erforderlichen Transporte und Montagen nicht deckt. Daraufhin wurde zunächst versucht, die Banken zur Auszahlung der vereinnahmten Anzahlungen zu veranlassen. Die Kreditinstitute, die sich bereits vor der Insolvenzantragstellung zu einem Bankenpool zusammengeschlossen hatten, beriefen sich jedoch auf die zu ihren Gunsten erklärte Globalzession und verweigerten die Herausgabe der eingegangenen Gelder. Entgegen der üblichen Praxis hatten sich die Kunden bei Leistung der Anzahlungen die Vertragserfüllung auch nicht durch Bürgschaften absichern lassen. So stand die Schuldnerin vor der Situation, in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu erstellende Messestände nicht kostendeckend liefern zu können. Da es sich bei den Auftraggebern aber um Stammkunden und gewichtige Umsatzträger handelte, musste kurzfristig eine praktikable Lösung gefunden werden. Nach schwierigen Verhandlungen und erheblicher Überzeugungsarbeit ist es gelungen, einerseits die noch zu beauftragenden Lieferanten zu Nachlässen zu bewegen und andererseits die Kunden davon zu überzeugen, dass Nachzahlungen in vertretbarer Höhe gerechtfertigt sind.
2.5.§Erreichte Stabilisierung und Ausblick
Die getroffenen Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Mitarbeiter weiterhin für die Schuldnerin tätig sind, die Lieferanten die Schuldnerin ohne Vorkasse beliefern und die Kunden der Schuldnerin bislang treu geblieben sind. Auf diese Weise konnte die Situation der Schuldnerin entspannt und der Geschäftsbetrieb zunehmend stabilisiert werden.
Neben der Internationalen Funkausstellung in Berlin war die Schuldnerin seit der Insolvenzantragstellung auch auf der Messe Games Convention in Leipzig für Microsoft tätig. Daneben führte die Schuldnerin für Audi die Testtage des Modells A3 und für Daimler-Chrysler die Präsentation des Typs SLR durch. Daneben erstellte die Schuldnerin auf der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt am Main Messestände für verschiedene Hersteller von Fahrzeugzubehör (Continental, Recaro usw.). Es folgten weitere Großprojekte, beispielsweise in Birmingham und Mailand. Insgesamt hat die Schuldnerin seit August unter meiner Aufsicht nahezu 200 Messestände mit einer Gesamtfläche von über 50.000 qm gebaut.
Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Kunden der Schuldnerin aufgrund der unerwartet eingetretenen Situation bislang auf die reibungslose Zuarbeit der Schuldnerin angewiesen waren. Es dürfte für die betroffenen Kunden faktisch unmöglich gewesen sein, in der Kürze der verbliebenen Zeit bis zu den nunmehr bereits durchgeführten Messen andere Messebauer mit der Erstellung eines Messestandes zu beauftragen. Wie sich das Kundenverhalten in der Zukunft entwickeln wird, ist offen und bleibt abzuwarten.
2.6.§Gründung von Fortführungsgesellschaften
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss die Schuldnerin mit dem Firmenzusatz „in Insolvenz“ am Markt auftreten. Dieser Umstand kann sich nachteilig auf die Fortführung des Geschäftsbetriebes auswirken. So muss insbesondere davon ausgegangen werden, dass die Geschäftsbeziehung zu Altkunden erschwert und die Bindung von Neukunden praktisch unmöglich wird. Ich habe mich deshalb entschlossen, den Geschäftsbetrieb im eröffneten Insolvenzverfahren über zwei Tochtergesellschaften fortzuführen. Da die Geschäftsbereiche der Schuldnerin in Springe-Völksen und Hannover bzw. in Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen und Heroldstatt noch keine organisatorische Einheit darstellten, habe ich für den Norden die Zeisig Messemanufaktur GmbH und für den Süden die bluepool GmbH gegründet. Die beiden Fortführungsgesellschaften nahmen unmittelbar im Anschluss an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Beziehungen zu den Kunden auf. Sollte für die Geschäftsbereiche Nord oder Süd die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung vollzogen werden können, werden die Fortführungsgesellschaften verkauft.
2.7.§Prognose zur weiteren Fortführung des Geschäftsbetriebes bzw. zur übertragenden Sanierung
Nach wie vor strebe ich die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens an. Sollte keine Auffanglösung geschaffen werden können, werde ich den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin im Rahmen des Insolvenzverfahrens soweit möglich fortführen.
In ihrer längerfristigen Liquiditätsprognose kommen der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass eine kostendeckende Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Beibehaltung der derzeitigen Strukturen und unter Vollkosten nicht mehr möglich sein wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Umsatzentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorausgesagt werden kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich mittel- und langfristig ein Teil der Kunden von der Schuldnerin abwenden wird. Aus diesem Grund setzt eine Fortführung des Geschäftsbetriebes im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Ergreifung kostenreduzierender Maßnahmen voraus. Neben der Anpassung des Personalbestandes an die zurückgegangenen Umsätze sind auch die Verwaltungskosten zu reduzieren. Mit den Vermieterinnen der Geschäftsräume in Leinfelden-Echterdingen und Reutlingen habe ich bereits die teilweise Rückgabe der Mietsachen und darüber hinaus Mietreduzierungen ausgehandelt. Gemeinsam mit der ehemaligen Geschäftsführung und unter Hinzuziehung des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers habe ich die Strukturen bei der Schuldnerin insoweit einer intensiven Prüfung unterzogen. Nach den Berechnungen im Rahmen der Liquiditätsplanung muss davon ausgegangen werden, dass alle möglichen Maßnahmen zur Kostenreduzierung ergriffen werden müssen, um zukünftig nicht in die Kostenunterdeckung zu geraten. Problematisch ist insoweit insbesondere die kurzfristige Zukunft. Erfahrungsgemäß sind die Monate November und Dezember sehr umsatzschwach. Auf der anderen Seite müssen in dieser Zeit bereits umfangreiche Vorleistungen für die im ersten Quartal 2004 zu erstellenden Messestände erbracht werden. Da die Fertigungstiefe bei der Schuldnerin gering ist, müssen diese Leistungen frühzeitig an Subunternehmer vergeben werden. Es ist danach zu erwarten, dass die Schuldnerin in der umsatzschwachen Zeit hohe Ausgaben haben wird. Mit einer Entspannung der finanziellen Situation kann erst wieder im zweiten Quartal 2004 gerechnet werden, wenn die Umsätze der großen Messen zu Beginn des Jahres 2004 gutgeschrieben wurden. Sollten Kunden dagegen in der Folge wegen der Insolvenzsituation von der Beauftragung in Aussicht gestellter Messestände absehen und Umsätze wegfallen, droht die dauerhafte Unterdeckung.
Vor diesem Hintergrund favorisiere ich die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen. Ich stehe insoweit in laufenden, teilweise schon sehr weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten. Auf den jeweiligen Stand der Verhandlungen werde ich unten ausführlicher eingehen.
3.Insolvenzplan
§
Es ist nicht ersichtlich, dass ein Investor Geldmittel zur Entschuldung der Schuldnerin zur Verfügung stellen wird. Auch darauf abzielende Verzichte von Insolvenzgläubigern sind vor dem Hintergrund der Besteuerung von Sanierungsgewinnen wenig erfolgversprechend und nicht zu erwarten. Die Erstellung eines Insolvenzplans ist danach nicht sinnvoll.
4.§Inventarisierung und Bewertung
Ich habe die Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH mit der Sachaufnahme und Marktwertermittlung des beweglichen Anlagevermögens beauftragt. Die Verwertungsgesellschaft hat die Mobilien an den Standorten Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen, Heroldstatt, Springe-Völksen und Hannover in Augenschein genommen. Eine körperliche Aufnahme war allerdings nur bedingt möglich. Nachdem die Insolvenzantragstellung in der Hochphase der Messesaison erfolgte, fand die Verwertungsgesellschaft einen Großteil des Anlagevermögens nicht am Lager vor. Die Mobilien waren vielmehr auf diversen Messen in ganz Deutschland mit wechselnden Standorten
im Einsatz. Dies gilt insbesondere für die Systembauteile und das Zubehör der Messestände.
Die Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH hat sich deshalb an den zur Vorbereitung der Bilanz zum 30. Juni 2003 von der Schuldnerin erstellten Inventurlisten orientiert und darauf aufbauend die danach erfolgten An- und Verkäufe berücksichtigt. Auf diese Weise konnte mir die Verwertungsgesellschaft ein realistisches Bild der vorhandenen Bestände und ihrer Verkehrswerte verschaffen. Die Zuarbeit versetzt mich auch in die Lage, die behaupteten Aus- und Absonderungsrechte zu prüfen und ggf. zu befriedigen. Die von der Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH ermittelten Werte können schließlich bei der Kaufpreisfindung im Zuge der beabsichtigten übertragenden Sanierung herangezogen werden.
Die im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilien wurden zunächst von mir oder meinen Mitarbeitern in Augenschein genommen. Um die Werte und Belastungen der einzelnen Objekte realistisch einschätzen zu können, habe ich bei der Firma Kück Immobilien Consult Kurzgutachten zu den Verkehrswerten in Auftrag gegeben, die mir zwischenzeitlich vorliegen.
5.§Auseinandersetzung mit Herrn Mühlich
Erheblichen Aufwand nimmt derzeit die Regulierung streitiger Rechtsverhältnisse zwischen der Schuldnerin und dem früheren Vorstand und Großaktionär Crispin A. Mühlich ein.
Nach Ausscheiden des Herrn Mühlich als Vorstandsmitglied der Schuldnerin fertigt dieser am Standort Laichingen mit einem neuen Unternehmen, der MMVS GmbH als Zulieferer Holzbauteile für Messestände.
Anlässlich des Ausscheidens des Herrn Mühlich war bereits im Juli 2003 versucht worden, die vielfältigen zwischen der Schuldnerin und Herrn Mühlich bestehenden Rechtsverhältnisse einvernehmlich zu regulieren. Hier existiert im Entwurf eine Vereinbarung, datierend vom 25. Juli 2003, die jedoch lediglich von Herrn Mühlich, der MMVS GmbH und der weiterhin beteiligten Mühlich Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, der Bauherrengemeinschaft Crispin und Karl Mühlich GbR und der Vermietungsgesellschaft Crispin Mühlich und Dietmar Herr GbR unterzeichnet ist. Seitens der Schuldnerin kam es nicht zur Gegenzeichnung dieser Vereinbarung.
Dennoch war festzustellen, dass Herr Mühlich mit der MMVS GmbH unter Berufung auf diese Vereinbarung am Standort Laichingen die von der Schuldnerin in den Räumen eingerichtete Schreinerei und Tischlerei, insbesondere das zugehörige bewegliche Anlagevermögen der Schuldnerin zu eigenen erwerbswirtschaftlichen Zwecken nutzt. In gewillkürter Prozesstandschaft der aufgrund der Sicherungsübereignung formell antragsberechtigten Banken wurde mit Zustimmung des Bankenpools bei dem Landgericht Ulm zu dem Aktenzeichnen 2 O 437/03 eine einstweilige Verfügung auf Untersagung der Nutzung erwirkt und vollstreckt. Auf Antrag der MMVS GmbH wurde die einstweilige Verfügung nur wenige Tage später wegen besonderer Umstände gegen Sicherheitsleistung von lediglich € 5.000,00 aufgehoben. Die hiergegen durch die Unterzeichnerin eingelegte Berufung ist derzeit unter dem Aktenzeichen 2 O 437/03 vor dem Landgericht Ulm anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 19. November 2003 bestimmt.
Mit weiterer einstweiliger Verfügung der Unterzeichnerin wurde der MMVS GmbH durch Beschluss des Landgerichts Köln vom 29. September 2003 zu dem - Aktenzeichen 31 O 613/03 - verboten, mit Messeständen der Schuldnerin zu werben. Herr Mühlich hatte rund 120 Kunden der Schuldnerin konkurrierend angeschrieben und die MMVS GmbH als neues Unternehmen mit Messeständen, die in der Vergangenheit von der Schuldnerin erstellt wurden, beworben.
Schließlich war festzustellen, dass die Schuldnerin im Vorfeld der Verschmelzung durch Know-how-Kaufvertrag vom 4. November 2000 umfangreiches Know-how im Zusammenhang mit modular aufgebauten Doppelstocksystemen zum Kaufpreis von DM 2.000.000,00 (€ 1.022.583,70) an die vorgenannte MMVS GmbH veräußert hatte. Durch Lizenz- und Know-how-Vertrag vom 01. März 2001 wurde der Schuldnerin als Lizenznehmerin von der MMVS GmbH wiederum das Recht eingeräumt, vorbezeichnetes Know-how zu nutzen. Um einen für die Schuldnerin nachteiligen Verkauf des bei der MMVS GmbH liegenden Know-how verhindern zu können, unterbreiteten die Hauptgesellschafter der MMVS GmbH Crispin A. Mühlich und Bettina Mühlich der Schuldnerin in diesem Zusammenhang mit notarieller Urkunde des Notariats II Engstingen vom 16. Mai 2001 beurkundet zu UR-Nr. 454/2001 das bis 2006 befristete aber unwiderrufliche Angebot, deren Geschäftsanteile an der MMVS GmbH im Nennwert von insgesamt € 41.000,00 zu erwerben. Zugleich waren die Geschäftsanteile bereits aufschiebend bedingt durch die Annahme des Kaufangebotes abgetreten worden.
Vertragsgegenstand des vorgenannten Know-how-Kaufvertrages vom 04. November 2000 und des nachfolgenden Lizenz- und Know-how-Vertrages vom 01. März 2001 bildet umfangreiches Know-how im Zusammenhang mit sogenannten modular aufgebauten Doppelstocksystemen. Diese Doppelstocksysteme werden von der Schuldnerin im Messebau eingesetzt und haben im Bereich der Montage von ein- und mehrgeschossigen Stahltragwerken für Messestände Marktführerschaft erlangt. Die Besonderheit liegt in dem nur für dieses Doppelstocksystem verwendeten Hubsystem in Verbindung mit einem hierauf angepassten Tragwerksystem.
Für die weitere Fortführung der Schuldnerin über die neu gegründeten operativ tätigen Gesellschaften bluepool GmbH und Zeissig Messemanufaktur GmbH, aber auch für eine spätere Veräußerung der Schuldnerin oder des Bereichs Stahlbau ist der uneingeschränkte Zugang und die Nutzung des vorgenannten Know-how von Bedeutung. Spätestens seit dem Ausscheiden des Herrn Mühlich als Vorstand der Schuldnerin besteht jedoch über die rechtliche Zuordnung des Know-how Streit. Mit der im Entwurf kursierenden Vereinbarung vom 25. Juli 2003 sollte zwar eine einvernehmlich Beendigung des Know-how-Kaufvertrages vom 04. November 2000 sowie das Lizenz- und Know-how-Vertrages vom 01. März 2000 zum 30. Juni 2003 vereinbart werden. Der Vertrag wurde aber nicht von allen Parteien unterschrieben.
Nach dem Gesamtbild der Umstände, insbesondere der unberechtigten Nutzung des beweglichen Anlagevermögens der Schuldnerin und der konkurrierenden Tätigkeit der MMVS GmbH bestand dringender Handlungsbedarf. Ziel war vor allem die Sicherung des zur Fortführung der Schuldnerin benötigten Know-how. Mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Joachim Püls mit Amtssitz in Dresden vom 10. Oktober 2003, beurkundet zu UR-Nr. 1791 P 2003, habe ich deshalb das vorbezeichnete notarielle Kaufangebot in meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalterin angenommen.
Bereits in unmittelbarer Folge wurde seitens des früheren Mehrheitsgesellschafters Crispin A. Mühlich versucht, meine Gesellschafterstellung auszuhöhlen. Mit Anwaltsschreiben vom 12. Oktober 2003 ließ mir Herr Crispin A. Mühlich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der MMVS GmbH Gesellschafterbeschlüsse übersenden, die ausschließlich von den beiden Minderheitsgesellschaftern Ilse und Karl Mühlich gefasst worden waren. Inhaltlich wurde in den beiden Beschlüssen die sofortige Einziehung der Geschäftsanteile der Schuldnerin beschlossen. Beide Beschlüsse sind zwischenzeitlich Gegenstand einer vor dem Amtsgericht Ulm anhängigen Beschlussanfechtungsklage. Beide Beschlüsse sind bereits aus formellen Gesichtspunkten nichtig, da die satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen über die Einladung und Ankündigung der Gesellschafterversammlung missachtet worden waren. Darüber hinaus sind beide Beschlüsse auch materiell rechtsfehlerhaft, da sie eine Einziehung „mit sofortiger Wirkung“ vorsehen. Dies ist nicht möglich. Der Gesellschafter, dessen Geschäftsanteil eingezogen wird, bleibt Mitglied der Gesellschaft, bis er die ihm zustehende Abfindung vollständig erhalten hat (vgl. BGH DStR 1997 1636).
Parallel zu der Beschlussanfechtungsklage wurde Herrn Crispin A. Mühlich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der MMVS GmbH mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Ulm vom 20. Oktober 2003, Az.: 2 O 261/03, untersagt, die Gesellschafterstellung der Schuldnerin bei der MMVS GmbH zu bestreiten und die Schuldnerin an der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in dieser Gesellschaft zu hindern, bevor ein bestandskräftiger Einziehungsbeschluss hinsichtlich der von der Schuldnerin gehaltenen Geschäftsanteile gefasst ist und die Einziehungsvergütung vollständig bezahlt ist.
Eine weitere Gesellschafterversammlung fand nunmehr am 30. Oktober 2003 unter Beteiligung eines für mich stimmrechtsbevollmächtigten Vertreters statt. Im Zuge dieser Gesellschafterversammlung, an der Crispin A. Mühlich sowie dessen Rechtsbeistand als bevollmächtigte Vertreter der Gesellschafter Ilse und Karl Mühlich teilnahmen, wurde mit meiner Stimmrechtsmehrheit die Satzung der MMVS GmbH bezüglich deren § 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie § 9 (Wettbewerbsverbot) geändert. Weiterhin wurde mit Mehrheit meiner Stimmen Herr Crispin A. Mühlich mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der MMVS GmbH abberufen und zugleich Herr Cornelis Haakman als neuer Geschäftsführer der MMVS GmbH bestellt.
Herr Crispin A. Mühlich weigert sich jedoch, die insoweit gefassten Beschlüsse anzuerkennen und dem neuen Geschäftsführer Herrn Haakmann Zutritt zu dessen Geschäftsführerposition zu verschaffen. Eine hierauf gerichtete einstweilige Verfügung wird vorbereitet und in Kürze eingereicht.
Zwischenzeitlich versucht Herr Mühlich zudem, den Verkauf des bei der Schuldnerin unter der Bezeichnung “bluesteel“ betriebenen Stahlbaus zu verhindern. Die von ihm insoweit beantragte einstweilige Verfügung wurde bisher nicht erlassen.
Zu konstatieren ist schlussendlich, dass der Versuch, die streitigen Rechtsverhältnisse zwischen der Insolvenzmasse und Herrn Crispin A. Mühlich einvernehmlich zu regulieren, bislang noch nicht zu einem greifbaren Ergebnis geführt haben. In einem ersten Gespräch am 21. Oktober 2003 wurden die gegensätzlichen Standpunkte erörtert, ein konkreter Lösungsansatz bietet sich jedoch vorerst nicht. Ungünstigenfalls wird die Angelegenheit auf streitigem Wege auszutragen sein.
6.Verwertungsbemühungen
§
Neben der Veranlassung der operativen Maßnahmen im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes bemühte ich mich seit meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin intensiv um die Verwertung. Zur Erhaltung des Unternehmens oder möglichst großer Teile davon war die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung das Ziel.
Die Schuldnerin stand bereits vor der Insolvenzantragstellung in Verhandlungen mit verschiedenen Übernahmeinteressenten. Ich habe die Gespräche unmittelbar nach meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin wieder aufgenommen. Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben mich daneben weitere Anfragen erreicht, die verfolgt wurden. Ich habe eine Vielzahl von persönlichen Gesprächen geführt. Es war festzustellen, dass das Interesse an der Schuldnerin als einem der größten deutschen, europaweit und international tätigen Messebauunternehmen groß ist. Es hat sich allerdings im Rahmen der Verhandlungen auch gezeigt, dass in der Branche die Verschmelzung der ehemaligen drei Unternehmen zur Schuldnerin als gescheitert angesehen wird. Dementsprechend richten sich die Anfragen der Übernahmeinteressenten jedenfalls im Wesentlichen auf Teile der Schuldnerin. Ferner hat sich im Rahmen einzelner Verhandlungen leider herausgestellt, dass nicht alle Interessensbekundungen auf ein ernsthaftes Engagement abzielten.
6.1.§poolgroup Hospes
Mehrere Unternehmen sind an der ehemaligen Hospes Messebau GmbH mit der Verwaltung und Projektierung in Leinfelden-Echterdingen und dem Lager und der Logistik in Reutlingen interessiert. Als Kaufgegenstand kommen insoweit die im Eigentum der Schuldnerin stehende Immobilie in Reutlingen, das bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen, immaterielle Vermögenswerte, die Kundenbeziehungen und der eingerichtete und ausgeübte Geschäftsbetrieb als solches in Betracht. Eine große Anzahl von Interessenten hat bei mir informatorisch angefragt, die Erwerbsabsichten aber dann nicht weiter verfolgt. Mit fünf Interessenten bin ich in weitere Verhandlungen eingetreten.
Bei zweien handelt es sich um Messebauunternehmen und Zulieferbetriebe für den Messebau aus dem Raum Stuttgart. Bei den persönlichen Gesprächen stellte sich heraus, dass das erforderliche Engagement die Interessenten finanziell überfordern würde. Die Interessenten haben deshalb ihr Vorhaben nicht mehr weiter verfolgt.
Über einen Rechtsanwalt in München trat daneben eine Interessentin aus England an mich heran. Es handelte sich um ein weltweit tätiges Messebauunternehmen. Ein erstes Gespräch fand in den Münchner Kanzleiräumen des Bevollmächtigten statt. Ein weiteres persönliches Gespräch folgte zwei Tage später an dem englischen Sitz der Interessentin in London. An dem Termin nahm auch der Chairman der Interessentin teil. In der Folge weigerte sich die Interessentin jedoch, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Ich habe deshalb davon abgesehen, der Interessentin weitere Informationen zu den Kunden der Schuldnerin zu geben oder ihr die Möglichkeit einzuräumen, mit den leitenden Angestellten der Schuldnerin in Verbindung zu treten. Die Interessentin hat daraufhin einen weiteren Gesprächstermin in Leinfelden-Echterdingen abgesagt. Diese Verhandlungen stocken seither.
Ferner sind zwei Privatpersonen als Interessenten bei mir vorstellig geworden. Die Herren sind in der Branche fremd, suchen aber ein Unternehmen, in das sie investieren können um es zu sanieren und ggf. als eigenes Unternehmen zu führen. Mit den beiden Herren fand am Geschäftssitz der Schuldnerin in Leinfelden-Echterdingen ein persönliches Gespräch statt und es wurde das Lager- und Logistikzentrum in Reutlingen besichtigt. Den beiden Herren wurden nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung alle abgeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bisher wurde mir kein Angebot unterbreitet. Allerdings soll nach wie vor Interesse am Unternehmen bestehen.
Schließlich habe ich die Verhandlungen mit dem zweiten großen Messebauer in Süddeutschland wieder aufgenommen. Mit diesem Unternehmen hat die Schuldnerin im ersten Halbjahr 2003 bereits Gespräche geführt. Die Verhandlungen gerieten dann jedoch im Vorfeld der Insolvenzantragstellung ins Stocken. Ich habe mich unmittelbar im Anschluss an meine Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin wieder mit der Interessentin in Verbindung gesetzt. Bereits am 15. August 2003 fand ein erstes persönliches Gespräch am Sitz der Interessentin in der Nähe von Mainz statt. Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung wurden der Interessentin alle abgeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Zunächst hat die Geschäftsführung der Interessentin signalisiert, dass allenfalls ein symbolischer Kaufpreis bezahlt werden könne. Ich habe deshalb die Verhandlungen vorübergehend abgebrochen. In der Folge ist die Interessentin erneut an mich herangetreten und hat zum Ausdruck gebracht, dass nach erfolgter Prüfung der Informationen und Unterlagen durchaus die Bereitschaft bestehe, eine realistische Gegenleistung zu erbringen. Die Verhandlungen wurden wieder aufgenommen. Es fanden weitere Gespräche statt. Um die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht zu unterlegen, hat mir die Interessentin einen „Letter of intent“ zukommen lassen. Ein akzeptables Angebot wurde bisher nicht unterbreitet. Die einstweilen in Aussicht gestellten Kaufpreise liegen unter den ermittelten Liquidationswerten. Auch der Bankenpool hat mir anlässlich der letzten Sitzung am 04. November 2003 bestätigt, dass er einem Verkauf zu den von der Interessentin genannten Bedingungen nicht zustimmen wird. Ich werde die Verhandlungen fortsetzen.
§
6.2.§poolgroup Zeissig
Auch für den zwischenzeitlich mit der Zeisig Messemanufaktur GmbH fortgeführten Betriebsteil Nord mit Standorten in Springe-Völksen und Hannover bemühe ich mich um die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung. Ich habe bereits mit vier Interessenten verhandelt.
Ein großes niederländisches Messebauunternehmen ist unmittelbar im Anschluss an die Insolvenzantragstellung an mich herangetreten. Es fanden zwei persönliche Gespräche in den Kanzleiräumen der Sozietät KÜBLER in Frankfurt am Main und am Geschäftssitz der Schuldnerin in Springe-Völksen statt. Die Interessentin legte in der Folge kein Angebot vor, sondern erklärte die Verhandlungen für gescheitert und beendet.
Der Vorstand der Schuldnerin, Herr Zeissig, erklärte daneben, er beabsichtige, sein ehemaliges Unternehmen wieder alleinverantwortlich zu führen. Im Rahmen einiger persönlicher Gespräche habe ich mit Herrn Zeissig die Erfordernisse und Wirkungen bei Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung ausführlich erörtert. Herr Zeissig war bisher jedoch nicht bereit oder in der Lage, einen den Verkehrswerten der Vermögenswerte angepassten Kaufpreis anzubieten. Ich werde die Verhandlungen fortsetzen.
Ferner stehe ich seit kurzer Zeit in Verhandlungen mit einem anderen norddeutschen Messebauer. Ein erstes persönliches Gespräch hat bereits stattgefunden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Schließlich verhandele ich mit der Design Company GmbH in München über eine sinnvolle Nutzung oder Auflösung der wechselseitig bestehenden Verflechtungen. Aus dem Bereich poolgroup Zeissig besteht zwischen der Schuldnerin und der Design Company GmbH eine Verbindung über eine Beteiligung. Die Schuldnerin hält über ihre 100%ige Tochter bluepool Beteiligungs-Gesellschaft mbH eine 51%ige Beteiligung an dem Messebauunternehmen DC Design Company Messebau GmbH. Weitere Gesellschafterin ist die Design Company GmbH. Bei ihr handelt es sich um eine Agentur im Bereich des Messebaus. Die Verbindung über die gemeinsame Tochter sollte dazu genutzt werden, der Schuldnerin Agenturaufträge zu vermitteln. In ersten Vorgesprächen mit der Geschäftsführung der Design Company GmbH wurde nun erwogen, diese Verbindung zu vereinfachen und effektiver zu nutzen. Ein gedanklicher Ansatz dabei ist die Verbindung der für die Schuldnerin im Norden am Markt werbend tätigen Zeissig Messemanufaktur GmbH mit der DC Design Company Messebau GmbH. Auch andere Möglichkeiten werden derzeit geprüft. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
6.3.bluesteel
§
Die Schuldnerin hatte bereits vor der Insolvenzantragstellung die unternehmerische Entscheidung getroffen, den Stahlbau wieder auszugliedern. In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die Betätigung in diesem eher den Zulieferern der Messebaubranche zuzuordnenden Bereich nachteilige Auswirkungen hatte. Die als Kunden für den Stahlbau in Betracht kommenden Konkurrenten der Schuldnerin sahen von einer Beauftragung ab. Abgesehen davon war die Nachfrage nach Messeständen mit Stahlkonstruktionen in den letzten Jahren stark rückläufig. Vor diesem Hintergrund habe ich mich nach meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin auch darum bemüht, den zuletzt am Standort Heroldstatt unter der Bezeichnung bluesteel betriebenen Stahlbau auszulagern. Nachdem absehbar war, dass keine weiteren Projekte beauftragt werden, wurden gegenüber den am Standort Heroldstatt beschäftigten Mitarbeitern Kündigungen ausgesprochen.
Für den Bereich Stahlbau sind zwei ernsthafte Interessenten an mich herangetreten. Am Geschäftssitz der Schuldnerin in Leinfelden-Echterdingen fanden mehrere persönlichen Gespräche statt. Die Verhandlungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Mir liegen zwei Kaufangebote vor. Kaufgegenstand ist das am Standort Heroldstatt vorgehaltene bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die für das von der ehemaligen Mühlich Messesysteme AG und später von der Schuldnerin angebotene Doppelstocksystem erforderlichen Stahlbauteile nebst Zubehör und den für den Zusammenbau und die Bedienung erforderlichen Geräten. Vor dem Hintergrund des Umsatzeinbruches in der Vergangenheit wurden nur geringfügig über den Zerschlagungswerten liegende Kaufpreise geboten. Die Interessenten haben bei der Kaufpreisfindung auch berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil des Lagerbestandes aufgrund zwischenzeitlich geänderter Vorschriften bereits im nächsten Geschäftsjahr nicht mehr auf Messen zum Einsatz kommen darf.
Das bessere Angebot stammt insoweit von der Memo Team Messemontage & Service GmbH aus Fürstenfeldbruck. Für das gesamte bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen am Standort Heroldstatt und den Geschäftswert des von der Schuldnerin unter der Bezeichnung bluesteel betriebenen Stahlbaus beträgt der Kaufpreis insgesamt € 470.000,00. Die von der Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH geschätzten Liquidationswerte des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens am Standort Heroldstatt belaufen sich auf insgesamt etwa € 290.000,00. Die Interessentin beabsichtigt, den Stahlbau am Standort Heroldstatt weiter zu betreiben. Die im Vermögen der Schuldnerin stehende Immobilie soll zunächst gemietet werden, daneben soll der Interessentin ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.
Die Schaffung einer derartigen Auffanglösung im Rahmen einer übertragenden Sanierung für den Bereich Stahlbau würde zu dem weitgehenden Erhalt des Standortes führen. Die Interessentin ist auch bereit, einen Teil der in Heroldstatt tätigen Mitarbeiter zu übernehmen und weiter zu beschäftigen.
Der Bankenpool hat in der letzten Sitzung am 04. November 2003 erklärt, dass er mit einem Verkauf zu diesen Bedingungen einverstanden ist. Der Vertrag kann nach Zustimmung in der Gläubigerversammlung sofort abgeschlossen werden. Die Interessentin ist vor dem Hintergrund der zur Zeit erfolgenden Beauftragung der Messestände für das nächste Geschäftsjahr auch nicht bereit, weiter zuzuwarten. Sollte Herr Mühlich mit seiner einstweiligen Verfügung allerdings durchdringen, könnte die Schaffung der Auffanglösung im Rahmen einer übertragenden Sanierung für den Bereich Stahlbau scheitern.
6.4.§meetpool GmbH
Der Bereich Vermietung von Möbeln und anderem Zubehör für Messen wurde von der Schuldnerin im Jahr 2003 auf die meetpool GmbH übertragen. Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine 100%ige Tochter der Schuldnerin. Während der Großteil des Bestandes an
Mietmöbeln in Laichingen eingelagert ist, befindet sich der satzungsmäßige Sitz und die Verwaltung der meetpool GmbH in Hannover. Da es sich bei der Vermietung von Möbeln und Zubehör für Messen, ebenso wie bei dem Stahlbau, um eine Tätigkeit aus dem Bereich der Zulieferung für den Messebau handelt, hat die Schuldnerin bereits vor der Insolvenzantragstellung erwogen, diesen Bereich auszulagern. Im zweiten Quartal 2003 fanden insoweit bereits erste Gespräche statt.
Ich habe die Verhandlungen unmittelbar im Anschluss an meine Beauftragung als vorläufige Insolvenzverwalterin wieder aufgenommen. Anlässlich mehrerer persönlicher Gespräche habe ich die Möglichkeiten der Übertragung des Bereiches Mietmöbel auf die aus dem Bereich der Zulieferer stammenden Interessenten erörtert. Die Verhandlungen sind bisher noch nicht abgeschlossen. Die bisher in Aussicht gestellten Kaufpreise sind nicht akzeptabel. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Beteiligung der Schuldnerin an der meetpool GmbH kurz- oder mittelfristig verwertet werden kann.
§
6.5.§Stoll GmbH
Die Grundstücke in der Hans-Böckler-Straße in Reutlingen, der Geislinger Straße in Laichingen und der Gewerbestraße in Heroldstatt stehen im Eigentum der Schuldnerin. Daneben ist die Schuldnerin als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Miteigentümerin der Immobilie in der Heinrich-Kahn-Straße in Laichingen.
Da die Schuldnerin die Immobilien, zumindest nach der Ausgliederung des Bereiches Stahlbau, zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nicht mehr benötigt, habe ich mich seit meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin auch intensiv um die Verwertung des Grundbesitzes bemüht.
Insbesondere für die Immobilie in der Geislinger Straße in Laichingen haben mich bereits Anfragen erreicht. In dieser Halle hat die Schuldnerin hauptsächlich in Kundeneigentum stehende Messestände eingelagert. Diese können bei Bedarf kurzfristig nach Reutlingen verbracht und dort eingelagert werden. Ich werde mich in Abstimmung mit der als Grundpfandrechtsgläubigerin besicherten Dresdner Bank AG und dem Bankenpool um eine marktgerechte Verwertung des Objektes bemühen. Ich gehe davon aus, dass das Kreditinstitut den von mir zu Gunsten der Masse vorgeschlagenen Kostenbeitrag in Höhe von 5 % akzeptiert. Auf der letzten Sitzung des Bankenpools am 04. November 2003 wurde dies bereits in Aussicht gestellt.
Die im Eigentum der Schuldnerin stehende Immobilie in der Hans-Böckler-Straße in Reutlingen kann eventuell im Rahmen der Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung verwertet werden. Aufgrund der Beschaffenheit des Objektes und seiner Erforderlichkeit für die Fortführung des Geschäftsbetriebes am Standort Süd gehe ich davon aus, dass ein Übernehmer das Grundstück entweder mieten oder kaufen wird.
§
Das im Eigentum der Schuldnerin stehende Grundstück in der Gewerbestraße in Heroldstatt wird, jedenfalls nach der Auslagerung des Bereiches bluesteel, von der Schuldnerin nicht mehr benötigt. Der Übernehmer des Stahlbaus wird die Immobilie kurz- und mittelfristig mieten und eventuell langfristig kaufen.
§
Ob der in der Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegende Miteigentumsanteils an der Immobilie in der Heinrich-Kahn-Straße in Laichingen verwertet werden kann, ist einstweilen noch offen.
6.6.Fuhrpark
§
Bereits vor der Insolvenzantragstellung hatte die Schuldnerin die unternehmerische Entscheidung getroffen, den hauseigenen Fuhrpark auszugliedern. Es hatte sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in der sehr saisongeprägten Messebranche zu Hochzeiten ein enormes Frachtaufkommen vorliegt, in den anderen Zeiten aber kaum Bedarf an Speditionsleistungen besteht. Unmittelbar im Anschluss an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden deshalb Kündigungen gegenüber den bei der Schuldnerin beschäftigten Fahrern ausgesprochen. Während der auslaufenden Kündigungsfristen werden die Mitarbeiter noch eingesetzt. In diesem Zeitraum werde ich den Fuhrpark verwerten. Die Fuhrleistungen werden zukünftig von Speditionsdienstleistern übernommen.
Ich stehe insoweit in Verhandlungen mit einer großen Spedition, die auf allen deutschen Messestandorten vertreten ist. Ein Angebot soll mir kurzfristig zugehen. Sollte der Verkauf der Fahrzeuge auf diesem Weg nicht realisiert werden können, werde ich sie über die mit der Sachaufnahme und Marktwertermittlung beauftragte Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH versteigern lassen.
7.§Einzug der Forderungen aus Lieferung und Leistung
7.1.Altdebitoren
§
Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Zahlen beliefen sich die Außenstände der Schuldnerin am Tag der Antragstellung nominal auf etwa T€ 5.011. Auf der Grundlage der vorhandenen Debitorenlisten habe ich unmittelbar im Anschluss an meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin mit dem Forderungseinzug begonnen. Alle Debitoren wurden angeschrieben und zur Zahlung auf das Anderkonto aufgefordert. Bisher waren Geldeingänge in Höhe von insgesamt etwa T€ 786 zu verzeichnen. Die offenen Forderungen aus Lieferung und Leistung belaufen sich seither nominal noch auf etwa T€ 4.225.
Im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Außenstände gilt Folgendes. Ein Teilbetrag der noch offenen Altdebitoren in Höhe von etwa T€ 3.237 entfällt auf die Werklohnforderung gegen Frau Wittke aus dem Generalunternehmervertrag für das Bauvorhaben in Schottland. Nach meinen bisherigen Ermittlungen muss ich davon ausgehen, dass diese Werklohnforderung schwer einbringlich und damit nicht werthaltig ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin bereits umfängliche Mängel gerügt hat. Daneben soll die Bauherrin zwischenzeitlich auch vermögenslos sein.
Bei den weiteren Außenständen in Höhe von nominal etwa T€ 988 ist die Werthaltigkeit zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu beurteilen. Bereits jetzt ist bekannt, dass es sich in Höhe von nominal etwa T€ 35 um Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Unternehmen handelt, die ihrerseits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt haben. Im Hinblick auf einen Teilbetrag der Außenstände in Höhe von etwa T€ 514 haben die Auftraggeber die Verrechnung der schuldnerischen Forderungen aus Lieferung und Leistung mit eigenen Gegenansprüchen erklärt. In Höhe eines Teilbetrages von nominal etwa T€ 211 sind die Forderungen aus Lieferung und Leistung schließlich strittig, da Mängel reklamiert wurden. Ich werde die Beitreibung der Altdebitoren weiter verfolgen.
Die bisher und künftig eingehenden Zahlungen auf Altdebitoren stehen jedoch voraussichtlich nicht der Masse zu. Einerseits ist mit Ersatzaussonderungsrechten von Lieferanten zu rechnen, andererseits berufen sich die dem Bankenpool angehörenden Kreditinstitute auf die sich aus der Globalzession ergebenden Absonderungsrechte.
7.2.Neudebitoren
§
Der schuldnerische Geschäftsbetrieb wurde im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens und nach der Eröffnung des Insovenzverfahrens unter meiner Aufsicht in vollem Umfang fortgeführt. Da es sich insbesondere bei den Monaten August, September und Oktober um eine der beiden Hochphasen der jährlichen Messesaison handelte, konnten hohe Umsätze erzielt werden. Ohne bisher erfolgte Berücksichtigung einer Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beläuft er sich für diese Zeit auf etwa T€ 8.209. Die auf diese im Zuge der Betriebsfortführung erbrachten Leistungen entfallenden Zahlungen stehen der Masse zu. Da die Schuldnerin seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht mehr uneingeschränkt verfügungsbefugt war, werden die nachfolgend erarbeiteten Forderungen aus Lieferung und Leistung nicht mehr von der Vorausverfügung durch die Globalzession erfasst. Es handelt sich dabei um Neudebitoren, die seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung entstanden sind und fakturiert wurden. Mir wurden bei der Ausführung der Projekte im Zuge der Betriebsfortführung keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten bekannt. Nach meinen Ermittlungen gehe ich davon aus, dass die Schuldnerin die beauftragten Messestände frist- und vertragsgerecht ausgeführt hat.
Da aus den Geldeingängen auf die Neudebitoren sämtliche Kosten der Betriebsfortführung, insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Zulieferern für die Zeit nach der Insolvenzantragstellung und die bei Subunternehmern in Auftrag gegebenen Dienstleistungen bezahlt werden müssen, verbleibt allerdings ein weitaus geringer Übererlös zu Gunsten der Masse. Zur Erfüllung meiner Zahlungszusagen für die ausgelösten Bestellungen, Transporte und Montagen habe ich in Anlehnung an die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zum Zwei-Konten-Modell ein Treuhandkonto eingerichtet. Aufgrund der eingegangenen Zahlungsverpflichtung bestehen in dieser Höhe Aussonderungsrechte an den Neudebitoren. Der Großteil der angefallenen Kosten wurden von dem Treuhandkonto bereits beglichen. Die genaue Höhe des letztlich zu Gunsten der Masse verbleibenden Übererlöses steht danach noch nicht fest.
§
8.§Sonstige Forderungen
Mit ursächlich für die materielle Insolvenz der Schuldnerin waren mitunter auch Geschäfte außerhalb des eigentlichen Unternehmensgegenstandes. Ende 2001 hatte die Schuldnerin als Generalunternehmerin die Erstellung eines Bauvorhabens für Frau Wittke in Abriachian Heights, Schottland übernommen. Die Arbeiten wurden im Wesentlichen durch eingeschaltete Subunternehmer, aber auch durch eigene Arbeitnehmer der Schuldnerin erbracht.
Insgesamt ist die Schuldnerin nach Abschluss des Bauvorhabens mit einer Werklohnforderung in Höhe von etwa T€ 3.237 ausgefallen. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Werklohnforderung gegen Frau Wittke vor dem Hintergrund ihrer Vermögensverhältnisse als nicht beibringbar anzusehen ist.
Im Hinblick auf die zu Tage getretene Sorgfaltspflichtverletzung, insbesondere die fehlende Absicherung der Werklohnforderung, wurde bereits vorinsolvenzlich die D&O Versicherung des seinerzeit handelnden Vorstandsmitglieds Mühlich außergerichtlich in Anspruch genommen. Sie hat jedoch die Regulierung des Schadens abgelehnt. Im eröffneten Insolvenzverfahren werde ich die Angelegenheit weiter verfolgen. Parallel hierzu wird geprüft, ob und inwieweit noch ein Zugriff auf Vermögenswerte der Frau Wittke in Schottland möglich ist.
Daneben sind dem erweiteren Kontenschema zum 30. Juli 2003 für diesen Stichtag Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Vermögensgegenstände im Gesamtbuchwert von etwa T€ 6.077 zu entnehmen. Die Prüfung des Bestandes und der Werthaltigkeit dieser sonstigen Forderungen war bisher nicht möglich. Die Ermittlungen sind insoweit fortzusetzen.
9.§Liquide Mittel
9.1Bankkonten
§
9.1.1§Ander- und Treuhandkonten
Auf den für die Schuldnerin eingerichteten Ander- und Treuhandkonten bei der
Volksbank Heilbronn
BLZ: 620 901 00
Kontonummern: 251896005,
251227006 und
251227014
bestehen zurzeit Guthaben in Höhe von € 289.511,08, € 1.548.725,41 und € 2.076,87. Ablichtungen der letzten Kontoauszüge vom 03. November 2003 bzw. 10. Oktober 2003 sind als Anlage beigefügt.
9.1.2.Geschäftskonten
§
Die Schuldnerin stand in Geschäftsbeziehung zu zehn Kreditinstituten. Die bei der Landesbank Baden-Württemberg, der Commerzbank AG, der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, der Dresdner Bank AG, der Deutsche Bank AG, der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, der Kreissparkasse Göppingen, der Sparkasse Hannover, der Volksbank e. G. Lehrte-Springe-Pattensen-Ronnenberg und der Volksbank Laichingen e.G. bestehenden Geschäftskonten werden sämtlichst im Soll geführt.
9.2Handkassen
§
Die bei der Schuldnerin an den verschiedenen Standorten geführten Handkassen weisen derzeit nur geringe Bestände auf, die zur weiteren Fortführung des Geschäftsbetriebes benötigt werden.
10.§Sonstige Vermögenswerte
10.1.Anfechtungsansprüche
§
Bisher lagen mir die Kontoauszüge und Kassenbücher der Schuldnerin für den anfechtungsrechtlich relevanten Dreimonatszeitraum vor der Insolvenzantragstellung noch nicht vollständig vor. Ich konnte daher die Geldbewegungen noch nicht auf mögliche Anfechtungsansprüche überprüfen. Neben den in dem maßgeblichen Zeitraum vorgenommenen Auszahlungen sind in der Folge auch die Verrechnungen der eingehenden Zahlungen auf Forderungen aus Lieferung und Leistung zu überprüfen.
Auch im Übrigen habe ich die Ermittlung der zu etwaigen Anfechtungsansprüchen führenden Sachverhalte noch nicht
abgeschlossen, allerdings wurde insbesondere die Prüfung der Sicherungsverträge der Banken alsbald zugesagt.
10.2.§Gesamtschaden nach § 92 InsO
Ob Ansprüche bestehen, deren Geltendmachung gemäß § 92 InsO dem Insolvenzverwalter zugewiesen ist, konnte ich noch nicht abschließend ermitteln.
Zu prüfen ist insoweit insbesondere der Vorgang des Generalunternehmervertrages für das Bauvorhaben in Schottland. Der Sachverhalt konnte noch nicht abschließend aufgeklärt werden. Einstweilen steht danach nicht fest, ob Ersatzansprüche gegen die handelnden Organe der Schuldnerin bestehen.
10.3.§Aufbringung des Grundkapitals
Dem erweiterten Kontenschema zum 30. Juli 2003 ist zu entnehmen, dass an diesem Stichtag nicht eingeforderte Einlagen in Höhe von € 135.685,55 ausstanden. Unterlagen standen mir insoweit noch nicht zur Verfügung. Eine Prüfung des derzeitigen Standes bei der Aufbringung des Grundkapitals und der Werthaltigkeit etwaiger Ansprüche auf ausstehende Einlagen war deshalb bisher nicht möglich.
10.4.§Lebens- und Rentenversicherungen
Mit der Prüfung des Versicherungsbestandes habe ich die Marsh GmbH beauftragt. Die Schuldnerin hat der Versicherungsmaklerin die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Die Prüfung des bestehenden und künftig erforderlichen Versicherungsschutzes und der Frage, ob Rückkaufswerte zur Insolvenzmasse gezogen werden können, dauert noch an.
V.§Fortgang des Verfahrens
1.Arbeitnehmer
§
Im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes beschäftige ich die zuletzt bei der Schuldnerin angestellten Arbeitnehmer im wesentlichen fort. Aufgrund der Umsatzrückgänge und der unternehmerischen Entscheidung, den Fuhrpark und den Bereich Stahlbau auszulagern, habe ich 27 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Dies betrifft die Standorte Heroldstatt, Reutlingen und Springe-Völksen. Insoweit sind einige Kündigungsschutzklagen anhängig.
Derzeit stehen noch 155 Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis mit der Schuldnerin. Die Löhne und Gehälter fallen als Masseverbindlichkeiten an.
Im Falle der Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung ist davon auszugehen, dass der Großteil der Arbeitnehmer auf die übernehmenden Unternehmen übergehen. Sollten Teilbereiche (Verwaltung oder ähnliches) aus einem Betriebsübergang ausgeschlossen sein, werde ich gegenüber diesen Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigung aussprechen müssen.
Derzeit gehe ich jedoch davon aus, dass das schuldnerische Unternehmen zumindest vorübergehend von mir als Insolvenzverwalterin fortgeführt wird. Im Rahmen der zu veranlassenden Sanierung sind allerdings noch weitere Kündigungen auszusprechen. Ob und in welchem Umfang die Belegschaft mittel- und langfristig reduziert werden muss, hängt von der Entwicklung der Umsätze ab.
2.Masseverbindlichkeiten
§
Neben den Löhnen und Gehältern fallen im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes weitere Masseverbindlichkeiten an. Es handelt sich insbesondere um Mietzinsen, Leasinggebühren, Telefonkosten und Gebühren gegenüber Energielieferanten. Die Höhe der auflaufenden Masseverbindlichkeiten kann derzeit nicht verlässlich geschätzt werden.
VI.§Ergebnis und Perspektive
1.§Dauer des Verfahrens
Die Dauer des Verfahrens hängt wesentlich davon ab, ob eine Auffanglösung geschaffen werden kann oder der Geschäftsbetrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens langfristig fortgeführt wird. Unabhängig davon sind in jedem Fall zeitaufwendige Verwertungsmaßnahmen zu veranlassen. Dies gilt insbesondere für den Forderungseinzug und die in diesem Zusammenhang evtl. anzustrengenden Rechtsstreitigkeiten. Daneben sind umfangreiche Aus- und Absonderungsrechte zu regulieren. Mit einer kurzen Dauer des Verfahrens ist wegen des Umfanges der vorzunehmenden Abwicklungsarbeiten nicht zu rechnen.
2.Quotenaussicht
§
Ob die Insolvenzgläubiger mit einer Quote rechnen können, lässt sich derzeit nicht verlässlich voraussagen. Dies hängt letztlich wesentlich von dem Erfolg der Verwertungsbemühungen und dem Ergebnis der Fortführung des Geschäftsbetriebes an.
VII.§Beschlüsse der Gläubigerversammlung
1.Gläubigerausschuss
§
Trotz des laufenden Geschäftsbetriebes und der in der Masse befindlichen Grundstücke halten die beteiligten Kreditinstitute als Hauptgläubigerinnen die Einsetzung eines Gläubigerausschusses für entbehrlich. Nach der bisherigen Zusammenarbeit mit den in einem Pool zusammengeschlossenen Banken gehe auch ich davon aus, dass kein Gläubigerausschuss bestellt werden muss.
2.§Weitere Beschlüsse gemäß §§ 157 ff. InsO
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen rege ich folgende Beschlüsse der Gläubigerversammlung gemäß §§ 157 ff. InsO an:
2.1.§Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird bis auf Weiteres fortgeführt. Für den Fall der drohenden Masseunzulänglichkeit wird bereits jetzt der teilweisen oder vollständigen Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes zugestimmt.
2.2.§Die Insolvenzverwalterin wird nicht mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes beauftragt.
2.3.§Der Veräußerung des Bereiches bluesteel in Heroldstatt an die Memo Team Messemontage & Service GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von € 470.000,00 wird zugestimmt.
Daneben wird bereits jetzt der freihändigen Veräußerung der in der Masse befindlichen Immobilien und der Veräußerung des Betriebes im Ganzen oder in Teilen, auch an nahestehende Personen, zugestimmt. Die Rechte von absonderungsberechtigten Gläubigerinnen sind bei den jeweiligen Veräußerungen zu beachten.
2.4.§Der Anhängigmachung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert und dem Abschluss von Vergleichen wird bereits jetzt zugestimmt.
Bettina E. Breitenbücher
Rechtsanwältin
als Insolvenzverwalterin
hier auch eine weitere Einschätzung der Kanzlei Kübler.
Insolvente Bluepool AG mit voller Kraft voraus
Verwalterin Breitenbücher: Sanierung aussichtsreich
Stuttgart, 03. September 2003
Die börsennotierte Bluepool AG, ein auf den Messebau spezialisiertes Unternehmen mit Hauptsitz in Echterdingen, wird nach dem vor kurzem beim Amtsgericht Esslingen eingeleiteten vorläufigen Insolvenzverfahren von der Stuttgarter Rechtsanwältin Bettina E. Breitenbücher fortgeführt. Als erste stabilisierende Maßnahme hat die vorläufige Insolvenzverwalterin durch Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes die pünktliche Zahlung der Löhne und Gehälter der 180 Mitarbeiter sichergestellt.
Wie Verwalterin Bettina E. Breitenbücher auf Anfrage mitteilte, geht die Gesellschaft trotz Insolvenz mit vollen Auftragsbüchern in die kommende Messesaison 2003/2004. Auftragsstornierungen waren nicht zu verzeichnen. Der Bau der Messestände auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) und der bevorstehenden Internationalen Automobil-ausstellung (IAA) erfolgt laut Mitteilung der Verwalterin ohne Probleme.
Allein bis Ende September werden mehr als einhundert Messestände mit einer Gesamtfläche von nahezu 36.000 m² gebaut. Dabei reicht das Leistungsspektrum der viertgrößten deutschen Messebaufirma vom kleinen 12 m²-Stand bis hin zu Großständen von 2.000 m² Grundfläche.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin sieht für das Unternehmen gute und dauerhafte Sanierungschancen. Gestützt wird diese Einschätzung durch die mittel- und langfristigen Perspektiven. Für die Monate Oktober und November sind weitere 80 Messestände in Planung bzw. im Bau, darunter Großprojekte in Birmingham und Mailand. Für das kommende Geschäftsjahr erwartet die Bluepool AG einen Umsatz von 44 Millionen Euro, das entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 10 %.
Rechtsanwältin Bettina E. Breitenbücher ist Geschäftsführende Partnerin der bundesweit operierenden Spezialkanzlei KÜBLER ∙ Rechtsanwälte ∙ Insolvenzverwalter ∙ Wirtschaftsprüfer ∙ Steuerberater. KÜBLER hat zurzeit 185 Mitarbeiter und ist mit Büros an 17 Standorten in der Bundesrepublik vertreten.
gez. Breitenbücher
Rechtsanwältin als vorläufige
Insolvenzverwalterin
Die Geschäftstätigkeit durch die GmbH hat sich weiter verbessert und hat angezogen,da man sich vermehrt um die Kernkompetenz gekümmert hat und aus vergangenen Fehlern gelernt hat.
Da sich die Aussichten offensichtlich nicht verschlechtert haben,warum sollte sich die positive Einschätzung der Insolvenzverwalterin aus dem Hause Kübler geändert haben?!
Also , locker bleiben und abwarten.Die einen gehen raus und die anderen steigen ein.
Time will tell
Stuttgart, den 06. November 2003
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
bluepool AG
vertreten durch die Vorstände
Heinz J. Donnermeyer und Hartmut Zeissig
Gaußstraße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen
AZ: 2 IN 392/03 des Amtsgerichts Esslingen
erstatte ich folgenden
B E R I C H T :
I. Einleitung
§Die Vorstände der Schuldnerin stellten bei dem Amtsgericht Esslingen am 11. August 2003 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin.
§Das Insolvenzverfahren wird bei dem Amtsgericht Esslingen zu dem Aktenzeichen 2 IN 392/03 geführt. Durch Beschluss wurden noch am 11. August 2003 um 12:00 Uhr Maßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet. Ich wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens waren fortan nur noch mit meiner Zustimmung wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde der Schuldnerin nicht auferlegt.
§Für die schuldnerischen Standorte Spielburg 33, 31832 Springe/Hannover und -Finnbox- Boulevard der EU 7, 30539 Hannover wurde durch Beschluss vom 28. August 2003 eine Postsperre angeordnet, die durch Beschluss vom 7. Oktober 2003 wieder aufgehoben wurde.
§Das Insolvenzverfahren wurde durch Beschluss vom 30. September 2003, 09:00 Uhr eröffnet. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde nicht bestellt.
II.§Gründung, Betätigung und Entwicklung
Die Schuldnerin entstand im Jahr 2001 aus der Verschmelzung von drei mittelständischen Messebauunternehmen.
1.§Historische Entwicklung
1.1.§Entsprechend dem in der Satzung vereinbarten und im Handelsregister eingetragenen Gegenstand des Unternehmens betätigt sich die Schuldnerin im Bereich des Messebaus. Als einer der größten deutschen Messe- und Event-Dienstleister bietet die Schuldnerin die Planung und Ausführung im Bereich des Systemstandbaus und kreativen Messebaus aus einer Hand an.
1.2.§Bis zur Verschmelzung waren die drei Unternehmen Mühlich Messesysteme AG, Hospes Messebau GmbH und Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG unabhängig voneinander und selbständig am Markt tätig.
Die seit 1982 bestehende Mühlich Messesysteme AG mit Sitz in Laichingen hatte dabei ihren Tätigkeitschwerpunkt in der Erstellung von teilweise doppelstöckigen Stahlkonstruktionen für großflächige Messestände.
Die 1945 gegründete Hospes Messebau GmbH mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen führte viele kleinere Aufträge im Bereich des Systemstandbaus und einige größere Projekte im Bereich des kreativen Messebaus aus.
Die 1960 gegründete Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Springe erstellte dagegen hauptsächlich Großmessestände im Bereich des Systemstandbaus und kreativen Messebaus.
Vormals handelte es sich um drei inhabergeführte Unternehmen. Während die Herren Crispin A. Mühlich und Hartmut Zeissig die Mühlich Messesysteme AG und die Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG in Nachfolge der Väter als Firmengründer führten, stand der Hospes Messebau GmbH noch immer der Gründer Rainer Hospes vor.
1.3.§Nach der Verschmelzung trat die Schuldnerin zunächst als Mühlich Messesysteme AG und später unter der aus dem Rubrum ersichtlichen Bezeichnung am Markt auf.
Die Schuldnerin behielt alle Standorte bei. Sie ist seither in Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen, Heroldstatt, Springe-Völksen und Hannover tätig.
In Leinfelden-Echterdingen ist nach Verlegung von Laichingen der satzungsgemäße Sitz der Schuldnerin. In gemieteten Geschäftsräumen in der Gaußstraße ist die schuldnerische Verwaltung angesiedelt. Daneben befinden sich dort ein großer Teil der Projektierung.
In Reutlingen nutzt die Schuldnerin Geschäftsräume in der Hans-Böckler-Straße, die teilweise gemietet sind und teilweise in ihrem Eigentum stehen. Es handelt sich um eine in zwei Baustufen errichtete verbundene Immobilie. Die Schuldnerin betreibt dort ein Logistikzentrum mit angeschlossenem Lager. Der Großteil der von der Schuldnerin ausgeführten Projekte wird in Reutlingen kommissioniert und verladen.
§
In Laichingen unterhielt die Schuldnerin lange Zeit zwei Immobilien. Die im Eigentum der Schuldnerin stehende Halle in der Geislinger Straße dient der Einlagerung von Kundenmaterial.
Die gemietete Immobilie in der Heinrich-Kahn-Straße steht der Schuldnerin zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung. Ein Teil des Gebäudes diente der Schuldnerin in der Vergangenheit als Bürofläche für Verwaltungs- und Projektierungsarbeiten. In einem weiteren Teil wurde produziert. In einer eingerichteten Schreinerei und Tischlerei fertigte die Schuldnerin Holzbauteile für individuell geplante Messestände. Schließlich diente der Rest des Gebäudes als Lagerfläche für Möbel und anderes Zubehör, das den Kunden für ihre Messestände vermietet wurde. Die Bereiche Verwaltung, Projektierung und Fertigung werden zwischenzeitlich von einer Gesellschaft des ehemaligen Vorstands und Großaktionärs Mühlich, der Messebau Mühlich Vertriebs- und Service GmbH (nachfolgend kurz MMVS GmbH), genutzt. Nachdem Herr Mühlich als Person aus der Schuldnerin ausgeschieden war, betätigte er sich fortan mit einem neuen Unternehmen im Bereich der Holzzulieferung für den Messebau. In diesem Zusammenhang nahm Herr Mühlich mit seinem neuen Unternehmen die Schreinerei und Tischlerei der Schuldnerin wieder in Betrieb. Die Konstellation hat zwischenzeitlich zu einer streitigen Auseinandersetzung geführt und ist Gegenstand verschiedener Rechtstreite. Die eingelagerten Mietmöbel werden seit geraumer Zeit von einer Tochter der Schuldnerin, der meetpool GmbH, angeboten.
Die Immobilie in der Gewerbestraße in Heroldstatt steht im Eigentum der Schuldnerin. Neben einem Bereich für Verwaltungs- und Projektierungsarbeiten befindet sich dort der Stahlbau. Unter der Bezeichnung „bluesteel“ stellt die Schuldnerin Stahlkonstruktionen her. Neben der Fertigung ist in der Halle auch die Lagerung möglich.
In Springe-Völksen ist die Schuldnerin in gemieteten Geschäftsräumen tätig. Neben einem Bereich für Verwaltungs- und Projektierungsarbeiten besteht dort auch die Möglichkeit zur Fertigung und Lagerung. In einer eingerichteten Schreinerei und Tischlerei stellt die Schuldnerin Holzbauteile für individuell geplante Messestände her.
Weitere gemietete Geschäftsräume unterhält die Schuldnerin in Hannover. Auf dem ehemaligen Gelände der Weltausstellung EXPO 2000 nutzt die Schuldnerin eine Teilfläche des finnischen Pavillons, der sogenannten Finbox, zu Präsentationszwecken.
In dieser Konstellation bietet die Schuldnerin die Planung und Ausführung im Bereich des Systemstandbaus und kreativen Messebaus aus einer Hand an. Neben dem am Markt gängigen System Octanorm hat die Schuldnerin auch eigene Standbausysteme im Programm. Das System bluesystem wurde vor der Verschmelzung von der Hospes Messebau GmbH als Tragstruktur für individuelle Messestände entwickelt. Das aus Aluminiumprofilen bestehende Messesystem ist dem gängigen System Octanorm technisch und optisch überlegen. Als weitere Alternative steht dem Kunden das von der Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG vor der Verschmelzung entwickelte Messesystem blueboxx zur Verfügung. Es handelt sich ebenfalls um ein aus Aluminiumprofilen bestehendes architektonisch anspruchsvolles Messesystem für designorientierte Messestände. Der Kunde hat also die Möglichkeit zwischen gebräuchlichen günstigen und anspruchsvollen teuren Messesystemen zu wählen. Mit diesem Angebot ist es der Schuldnerin gelungen, auf dem deutschen, aber auch auf dem europäischen und internationalen Markt als großer Messebauer Fuß zu fassen. Neben einer Vielzahl an Kleinaufträgen wickelt die Schuldnerin auch Messeauftritte für Großunternehmen ab. Die Referenzliste ist lang. So gehören zu den namhaften Großkunden der Schuldnerin Firmen wie JVC, Microsoft, Continental, Grundig, Kodak, Daimler-Chrysler, Sony usw. Die Flächen der Messestände erreichen dabei teilweise mehrere tausend Quadratmeter. Als eine der wenigen Anbieter in der Branche ist die Schuldnerin auch in der Lage, mehrstöckige Messestände zu erstellen. Dabei kommt das von der Mühlich Messesysteme AG vor der Verschmelzung im Bereich des Stahlbaus entwickelte Doppelstocksystem zum Einsatz.
2.§Rechtliche Verhältnisse
2.1.§Die Schuldnerin wurde 1985 als Mühlich Messebau GmbH mit Sitz in Laichingen gegründet. Infolge formwechselnder Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung änderte sich die Firmierung 1999 in Mühlich Messesysteme AG.
Im Jahr 2001 erfolgte eine Verschmelzung der beiden in den Rechtsformen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. Kommanditgesellschaft geführten Unternehmen Hospes Messebau GmbH mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen und Zeissig Internationaler Ausstellungsbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Springe mit der Mühlich Messesysteme AG im Wege der Aufnahme nach § 2 Ziff. 1 UmwG.
2.2.§Nach der formwechselnden Umwandlung wurde die Schuldnerin als Aktiengesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 3895 eingetragen. Seit dem 11. März 2002 ist die Schuldnerin unter der aus dem Rubrum ersichtlichen Firma in dem Handelsregister des Amtsgerichts Nürtingen unter HRB 5363 eingetragen.
2.3.§Die Schuldnerin hatte ihren Sitz zunächst in Laichingen, da die Verschmelzung auf die Mühlich Messesysteme AG erfolgte. Im Jahr 2001 wurde die Sitzverlegung nach Leinfelden-Echterdingen beschlossen.
Nachfolgend wurden in Laichingen, Springe-Völksen und Reutlingen Zweigniederlassungen errichtet.
2.4.§Im Geschäftsjahr 2001/2002 wurde die Schuldnerin bei der AHAG Wertpapierhandelsbank AG gehandelt. Im Zuge der wirtschaftlichen Abwärtsentwicklung vor allem an den New Business-Märkten geriet das Handelsinstitut in die Insolvenz. Dies führte zum Erliegen des Marktplatzes. In der Folge gab es für die Aktie der Schuldnerin geraume Zeit keine Handelsplattform. Über die Baader-Wertpapierhandelsbank in München erreichte die Schuldnerin schließlich die Aufnahme ihrer Aktie in den Freiverkehr. Seit Dezember 2002 wird die Aktie der Schuldnerin an der Börse in München und seit Februar 2003 auch in Stuttgart gehandelt.
2.5.§Seit beschlossener Erweiterung ist die Konzeption, Planung, Gestaltung und Errichtung von Messe- und Ausstellungsständen, Verkaufs- und Schauräumen, die Durchführung und bauliche Umsetzung von Veranstaltungen im Marketing- und Finanzbereich sowie der Handel mit genormten Bauelementen und Systemteilen der Gegenstand des Unternehmens.
2.6.§Das gezeichnete Kapital beträgt zuletzt € 6.763.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.763.000 Stammaktien im Nennbetrag von je € 1,00. Aktuell stellt sich die Aktionärsstruktur wie folgt dar:
Dr.Schulze-Dieckhoff
(bzw. Familie Zeissig) 1.919.000
(28,37 %)
Familie Hospes 1.696.149 (25,08 %)
Mühlich 1.127.529§
(16,67 %)
Streubesitz 889.007§
(13,15 %)
Mitarbeiter 526.411§
(7,78 %)
Eigene Anteile
(ohne Stimmrecht) 304.904
(4,51 %)
Result (Dr. Taeger) 300.000
(4,44 %)
Die zuletzt erfolgten Aktienverkäufe konnten bisher nicht abschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Soweit Stammaktien in größerem Umfang übertragen wurden, muss nach dem bisherigen Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass diese Abtretungen nach der Satzung unwirksam sind.
2.7.§Als Vorstände waren zuletzt die Herren Hartmut Zeissig und Heinz J. Donnermeyer bestellt. Die ehemals bestellten Herren Rainer Hospes, Crispin A. Mühlich und Xaver Kreuzer sind zwischenzeitlich nicht mehr Mitglieder des Vorstands.
Als Prokuristen waren zuletzt die Herren Hermann Kast, Joachim Wagner, Burkhard Diefenbach, Dirk Heimann, Frank-Dieter Keinert, Hans-Wilhelm Mingst, Rainer Pfeil, Alexander Siegl, Georg Tsavas und Kurt-Dieter Deichmann bestellt. Die einst den Herren Xaver Kreuzer und Rudolf Pettenpohl erteilte Prokura ist bereits erloschen.
Da der Vorstand aus mehreren Mitgliedern bestand, wurde die Schuldnerin durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Prokuristen waren ihrerseits vertretungsberechtigt mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen und befugt zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
2.8.§Zu Beginn bestand der Aufsichtsrat der damals noch als Mühlich Messesysteme AG firmierenden Schuldnerin aus drei Mitgliedern, Thomas Wolf, Herrn Joachim Wagner und Frau Bettina Mühlich. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung und Umfirmierung wurde der Aufsichtsrat der Schuldnerin vergrößert. Fortan gehörten dem schuldnerischen Aufsichtsrat sechs Mitglieder an. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2002 sollen dem Aufsichtsrat ausweislich des Geschäftsberichtes der Schuldnerin acht Mitglieder angehört haben. Es handelte sich um die Damen und Herren Thomas Wolf, Rainer Hospes, Prof. Dr. Heinrich Stedler, Karl Ogger, Werner Epp, Wolfgang Wohner, Thomas Aldenrath und Frau Bettina Mühlich. Nachfolgend gab es erneut Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrates. So wurde insbesondere Herr Dr. Taeger in den Aufsichtsrat bestellt. Inzwischen besteht kein handlungsfähiger Aufsichtsrat mehr. Zuletzt haben im Zusammenhang mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Mitglieder Rainer Hospes und Prof. Dr. Heinrich Stedler ihre Ämter niedergelegt.
2.9.§Die ehemaligen Inhaber der fusionierten Unternehmen waren danach auch nach der Verschmelzung für die Führung der Geschäfte bei der Schuldnerin zuständig. Herr Hartmut Zeissig ist bis heute als Vorstand bestellt. Herr Crispin A. Mühlich wurde erst im Frühjahr 2003 als Vorstand abberufen. Lediglich Herr Rainer Hospes zog sich bereits kurze Zeit nach der Verschmelzung aus der Geschäftsführung der Schuldnerin zurück. Er gehörte dann dem Aufsichtsrat der Schuldnerin an.
2.10.§Im Geschäftsjahr 2002/2003 ergaben sich zunehmend Differenzen innerhalb des Vorstandes. Parallel dazu entstanden auch im Aufsichtsrat Spannungen. Im Ergebnis war die Schuldnerin für mehrere Monate nur eingeschränkt entscheidungs- und handlungsfähig. Erst nach dem Ausscheiden des Herrn Mühlich aus dem Vorstand konnte der Aufsichtsrat eine neue Linie festlegen. Herr Donnermeyer wurde auf Veranlassung des Herrn Dr. Taeger als Vorstand bestellt, Herr Dr. Schulze-Dieckhoff auf Veranlassung von Prof. Dr. Stedler in die Geschäftsführung einbezogen.
3.§Wirtschaftliche Entwicklung
3.1.§Nach der Verschmelzung beschäftigte die Schuldnerin im Geschäftsjahr 2001/2002 durchschnittlich 269 Arbeitnehmer. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2002 waren sogar 282 Mitarbeiter für die Schuldnerin tätig. In Reaktion auf zurückgehende Aufträge baute die Schuldnerin in 2003 nach und nach Stellen ab. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2003 wurden bei der Schuldnerin 231 Mitarbeiter beschäftigt. Bei Insolvenzantragstellung am 11. August 2003 waren schließlich noch 178 Mitarbeiter für die Schuldnerin tätig.
3.2.§Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung und der Situation der Schuldnerin lagen mir die geprüften Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2000/2001 und 2001/2002 vor. Zum 30. Juni 2003 liegt bisher kein testierter Jahresabschluss vor. Für das letzte Geschäftsjahr konnte ich insoweit lediglich auf ein erweitertes Kontenschema und eine vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung zugreifen.
3.3.§Ausweislich des für das Geschäftsjahr 2000/2001 vorliegenden Konzernabschlusses lag die Bilanzsumme in diesem Jahr bei DM 64.463.659,95. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Juli 2000 bis zum 30. Juni 2001 weist Umsatzerlöse in Höhe von DM 113.358.136,18 aus. Nach Abzug der betrieblichen Aufwendungen und der Abschreibungen verblieb in diesem Jahr als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein Betrag in Höhe von DM 5.728.448,25.
3.4.§Ausweislich des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses per 30. Juni 2002 betrug die Bilanzsumme in diesem Jahr € 34.217.353,98. Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Juli 2001 bis 30. Juni 2002 weist Umsatzerlöse in Höhe von € 52.272.054,94 aus. Nach Abzug der betrieblichen Aufwendungen und der Abschreibungen verblieb als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein Betrag in Höhe von ./. € 1.927.284,38.
3.5.§Das mir vorliegende erweiterte Kontenschema für das Geschäftsjahr 2002/2003 ist noch nicht endgültig abgestimmt. Darin wird bei Umsätzen von € 43.865.447,05 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von € 9.697.048,89 ausgewiesen. Ausweislich der Angaben im Insolvenzantrag soll die Schuldnerin in diesem Geschäftsjahr bei einer Bilanzsumme von etwa € 24.700.000,00 einen Umsatz in Höhe von etwa € 42.000.000,00 erzielt haben. Dabei habe die Schuldnerin zum 30. Juni 2003 einen Fehlbetrag in Höhe von etwa € 16.500.000,00 ausweisen müssen. Eine Klärung der letzten Zahlen wird erst im weiteren Verlauf des eröffneten Insolvenzverfahrens bei der Aufarbeitung der schuldnerischen Finanzbuchhaltung und Erstellung der ausstehenden Bilanz möglich sein.
III.§Ursachen für die Insolvenz
§Nachdem ich mit den Vorständen und Prokuristen ausführliche Gespräche geführt habe und einen guten Einblick in das Unternehmen gewinnen konnte, sehe ich im Wesentlichen drei Ursachen für die Insolvenz.
Wie mir auch von anderen Messebauunternehmen bestätigt wurde, hat die ganze Branche in den letzten zwei Jahren einen erheblichen Umsatzrückgang erfahren. Die global rezessive Marktentwicklung schlägt unmittelbar auf die Messeaktivität der Unternehmen durch. Dies wirkt sich in der Weise aus, dass kleinere Unternehmen gänzlich von einem Messeauftritt absehen oder zumindest nicht mehr jedes Jahr an den entsprechenden Fachmessen teilnehmen. Die großen Unternehmen wollen auf den Messen zwar weiterhin präsent sein, beauftragen aber weitaus kleinere und einfachere Messestände. Die Tendenz hat die Schuldnerin besonders getroffen, da sie mit dem Stahlbau-Doppelstocksystem und den Systemen bluesystem und blueboxx vorwiegend große und hochwertige Messestände angeboten hat. Die bestehende Tendenz lässt sich auch den Umsatzzahlen der Schuldnerin entnehmen.
Weitere wesentliche Ursache für die Insolvenz war aus meiner Sicht der Umstand, dass die Schuldnerin die Fusion nur rechtlich, aber nicht wirtschaftlich vollzogen hat. Nach der Verschmelzung traten die ehemaligen drei Unternehmen zwar unter einem gemeinsamen Namen am Markt auf. Es wurde jedoch versäumt, mögliche Synergien zu nutzen. Auch nach dem Zusammenschluss behielten die ehemaligen drei Unternehmen ihre alten Strukturen weitgehend bei. Es ist bis heute nicht gelungen, die Verwaltung vollständig zu zentralisieren und die Abläufe zu vereinheitlichen. Auch der Einkauf erfolgt noch teilweise nach Standorten getrennt. Der Schuldnerin gelang es deshalb nicht, die bei der Bestellung größerer Mengen und Massen möglichen höheren Nachlässe zu erhalten. Der Grund für die unterbliebene Ausschöpfung der Möglichkeiten der Fusion liegt nach meinem Eindruck im Wesentlichen darin, dass die drei Inhaber der ehemaligen Unternehmen nicht bereit waren, die Verantwortung für die Schuldnerin unter sich aufzuteilen oder sich aus der Leitung zurückzuziehen. Zumindest in der jüngeren Vergangenheit war im Gegensatz dazu eher die Tendenz zu erkennen, dass eine gegenseitige Kontrolle ausgeübt wurde, die zu zusätzlichem Aufwand geführt hat. Im Zusammenhang mit den ehemaligen Inhabern sind auch die Zahlungen zu erwähnen, die als Mieten, Lizenzgebühren oder Gehälter an diese geflossen sind und die Liquidität der Schuldnerin belastet haben.
Mitursächlich für die Insolvenz waren auch fehlgeschlagene unternehmerische Engagements der Schuldnerin, die nicht im eigentlichen Kernkompetenzbereich Messebau angesiedelt waren. Unter anderem hatte die Schuldnerin zuletzt erhebliche Forderungsausfälle zu beklagen. Zu nennen ist dabei insbesondere eine offene Werklohnforderung in Höhe von etwa T€ 3.237. Auf Veranlassung des ehemaligen Großaktionärs und Vorstands Mühlich wurde die Schuldnerin als Generalunternehmerin bei einem Bauvorhaben in Schottland tätig. Bauherrin des schlüsselfertig zu erstellenden Gebäudekomplexes mit zwei Einliegerwohnungen, einem Bürotrakt, Lagerräumen, einer Garage, einem Pavillon und einem Geräteschuppen war Frau Cornelia Wittke, eine persönliche Bekannte des Herrn Mühlich. Offensichtlich wurde die Schuldnerin nur wegen dieser Verbindung auf einem dem Gegenstand des Unternehmens eigentlich fremden Gebiet tätig. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens blieben Zahlungen auftraggeberseits aus.
Von Seiten der Bauherrin wird die Zahlungsverweigerung damit begründet, dass erhebliche Mängel an dem Bauwerk aufgetreten seien, die bisher trotz entsprechender Aufforderung nicht beseitigt wurden. Frau Wittke soll jedoch daneben auch finanziell nicht in der Lage sein, den fälligen Werklohn zu entrichten. Da die Schuldnerin ihrerseits die eingesetzten Subunternehmer bezahlt hat, war ein erheblicher Liquiditätsabfluss zu beklagen, der nicht mehr aufgefangen werden konnte. Die sich hieraus ergebenden Haftungsansprüche gegen Herrn Mühlich bzw. die für ihn abgeschlossene D & O Versicherung wurden bereits außergerichtlich geltend gemacht.
Die Schuldnerin bemühte sich in der Folge mit dem im Vorfeld der Insolvenz ins Leben gerufenen Bankenpool um eine Sanierung. Nach langwierigen Verhandlungen verschiedener Konzepte hat es der Bankenpool zuletzt endgültig abgelehnt, weitere Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Auch die parallel geführten Verhandlungen mit einem Konkurrenten über die Übernahme der Schuldnerin gerieten darüber ins Stocken.
Die Schuldnerin war vor diesem Hintergrund nicht mehr in der Lage, die Löhne und Gehälter für Juli 2003 zu bezahlen.
IV.§Bisher ergriffene Maßnahmen
1.Sicherungsmaßnahmen
§
Unverzüglich nach der Beauftragung haben ich und zahlreiche Mitarbeiter der Sozietät Kübler die schuldnerischen Standorte in Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen, Heroldstatt, Springe-Völksen und Hannover aufgesucht. Bis auf den Standort in der Heinrich-Kahn-Straße in Laichingen war die Schuldnerin noch an allen Standorten werbend tätig. Ich habe mich vergewissert, dass die einzelnen Objekte alarmgeschützt sind. Um sicherzustellen, dass die zuständigen Sicherheitsdienste ihre Leistungen auch künftig erbringen, habe ich ihnen gegenüber Zahlungszusagen abgeben.
2.§Fortführung des Geschäftsbetriebes
Bei meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin fand ich an allen Standorten einen laufenden Geschäftsbetrieb vor. Während des Insolvenzantragsverfahrens hat die Geschäftsführung der Schuldnerin den Geschäftsbetrieb mit meiner Zustimmung und unter meiner Aufsicht fortgeführt. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens führe ich den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin als Insolvenzverwalterin fort. In diesem Zusammenhang waren eine Reihe von Maßnahmen zu veranlassen.
2.1.§Arbeitnehmer und Insolvenzgeldvorfinanzierung
Die Schuldnerin hat die Löhne und Gehälter der bei ihr zuletzt beschäftigten 178 Arbeitnehmer bis einschließlich Juni 2003 bezahlt. Zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung waren die Löhne und Gehälter für Juli 2003 bereits fällig und offen. Verständlicherweise war die Belegschaft nach dem Ausbleiben der Zahlungen verunsichert.
Im Rahmen unverzüglich anberaumter Betriebsversammlungen in Leinfelden-Echterdingen und in Springe informierte ich die Mitarbeiter der Schuldnerin über die Situation. Ich setzte die Belegschaft darüber in Kenntnis, dass der Geschäftsbetrieb bis auf Weiteres fortgeführt wird. Daneben stellte ich in Aussicht, dass ich mich um die Schaffung einer Auffanglösung bemühen werde. Ich konnte den Mitarbeitern vermitteln, dass eine übertragende Sanierung nur dann zustande kommen kann, wenn die Schuldnerin weiterhin werbend am Markt tätig ist. Die Belegschaft verstand, dass ihre tatkräftige Mithilfe insoweit unverzichtbar und ein Erhalt von Arbeitsplätzen nur auf diesem Weg möglich ist.
Trotz der vorhandenen Motivation war davon auszugehen, dass die Mitarbeiter der Schuldnerin durch das Ausbleiben der Lohn- und Gehaltszahlungen in finanzielle Nöte geraten. Ich musste deshalb vorsorglich Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitsniederlegung zu verhindern. Da die Möglichkeit einer übertragenden Sanierung durch Schaffung einer Auffanglösung perspektivisch im Raum stand, war eine positive Fortführungsprognose darstellbar. Das zuständige Arbeitsamt Göppingen hat deshalb der Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte für die Lohn- und Gehaltszeiträume Juli, August und September 2003 zugestimmt. Über ein von der Stadtsparkasse Dresden ausgereichtes Darlehen konnten die Löhne und Gehälter für den Vorfinanzierungszeitraum bezahlt werden. Insoweit konnte bereits einen Tag nach dem Insolvenzantrag seitens des Kreditinstitutes ein Vorfinanzierungsvolumen von € 1,5 Mio. dargestellt werden. Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt die Zahlung der Löhne und Gehälter aus der Masse.
Auf weiteren Betriebsversammlungen habe ich die Belegschaft der Schuldnerin über den Fortgang des Insolvenzverfahrens in Kenntnis gesetzt und darüber berichtet, welche Fortschritte bei den Verhandlungen mit den Übernahmeinteressenten erzielt werden konnten. Daneben habe ich aufgezeigt, welche Alternativen zur angestrebten übertragenden Sanierung bestehen, wenn kurzfristig noch keine Auffanglösung geschaffen werden kann.
2.2.§Nachkalkulation und Aufbau des Controlling
Die Insolvenzantragstellung erfolgte in einer der beiden Hochphasen der Messesaison. Die Großmessen finden entweder in der Zeit zwischen Januar und April oder zwischen August und Oktober eines Jahres statt. Im Zeitpunkt meiner Bestellung zur vorläufigen Insolvenzverwalterin befand sich die Schuldnerin gerade in der
Endphase der Vorbereitungen für die Messestände auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin. Die Schuldnerin sollte dort unter anderem für die Kunden Sony, JVC, Bosch und Grundig tätig werden. Die Projektierung war bereits abgeschlossen. Der Einkauf war damit befasst, die erforderlichen Zuarbeiten bei Subunternehmern zu beauftragen und das übrige Zubehör bei Zulieferern zu bestellen.
Abgesehen von dem Standort in Springe-Völksen wird bei der Schuldnerin selbst kaum produziert. Insbesondere am Standort Leinfelden-Echterdingen ist die Schuldnerin ausschließlich als Generalunternehmerin für den Messebau tätig.
Um sicherzustellen, dass die Schuldnerin kostendeckend arbeitet, wollte ich mir die Kalkulation für die einzelnen Aufträge vorlegen lassen. Ich musste allerdings feststellen, dass die Projekte allenfalls grob und im Wesentlichen auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus vorangegangenen Jahren kalkuliert waren. Es stellte sich heraus, dass bei der Schuldnerin zuletzt kein funktionierendes betriebswirtschaftliches Controlling mehr vorhanden war. Offensichtlich hat die Schuldnerin im Rahmen des vorangegangenen Personalabbaus gegenüber den vormals in diesem Bereich tätigen Mitarbeitern Kündigungen ausgesprochen. Mit den vor Ort vorhandenen Daten konnte nicht geprüft werden, ob die kostendeckende Ausführung der Aufträge möglich ist.
Gemeinsam mit einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer habe ich deshalb die vorhandenen Aufträge unverzüglich nachkalkuliert und darauf aufbauend eine Liquiditätsrechnung und ein umfassendes Liquiditätscontrolling eingerichtet. Unter erheblichem Arbeitseinsatz konnte auf diese Weise ein System entwickelt werden, das es ermöglicht, die im Zuge der Auftragserfüllung auszulösenden Kosten den zu erwartenden Geldeingängen gegenüber zu stellen. Innerhalb von wenigen Tagen wurde so eine Prüfung der einzelnen Aufträge auf ihre Rentabilität ermöglicht. Für die Zukunft wurden alle Projektleiter angewiesen, vor dem Abschluss eines Vertrages für einen Messestand die erforderliche Kostendeckung anhand eines festen Kalkulationsschemas zu überprüfen und nur rentable Aufträge zu verfolgen.
Für die Fortführung des Geschäftsbetriebes und die Abwicklung des Insolvenzverfahrens habe ich am Geschäftssitz der Schuldnerin in Leinfelden-Echterdingen ein Abwicklungsbüro eingerichtet. Es wurde sichergestellt, dass ständig ich oder einer meiner Mitarbeiter verfügbar ist. Auf diese Weise konnte die Aufsicht wirksam ausgeübt werden. Gleichzeitig wurde verhindert, dass durch lange Entscheidungswege die Fortführung des Geschäftsbetriebes erschwert wird. Der von mir beauftragte Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer überwachen daneben ständig die Liquidität im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes.
2.3.§Sicherstellung der Belieferung
Nach der Insolvenzantragstellung war ein Großteil der Lieferanten zunächst nicht mehr bereit, die Schuldnerin zu normalen Konditionen zu beliefern. Für die Lieferanten war klar, dass sie mit noch offenen Forderungen in großem Umfang ausfallen werden. Die meisten Lieferanten weigerten sich deshalb, ohne Vorkasse zu liefern. Da die Geschäftskonten der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung im Soll geführt und die Kredite kurze Zeit später gekündigt und fällig gestellt wurden, war die Schuldnerin im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes aber darauf angewiesen, dass die Lieferanten der Schuldnerin Zahlungsziele einräumen.
Um die eingetretene Unsicherheit zu beseitigen, habe ich alle Lieferanten, mit denen die Schuldnerin in dauernder Geschäftsbeziehung steht, über die Insolvenzantragstellung und die unter meiner Aufsicht erfolgende Fortführung des Geschäftsbetriebes in Kenntnis gesetzt. Nach einer Vielzahl von Telefonaten und persönlichen Gesprächen ist es gelungen, die Widerstände bei den Lieferanten zu brechen und diese zur fristgemäßen Zulieferung bei normalen Konditionen zu veranlassen. Ich habe im Folgenden gegenüber den Lieferanten Zahlungszusagen erteilt und den Bestellungen zugestimmt.
2.4.§Zurückgewinnung des Kundenvertrauens
Die Insolvenzantragstellung hat verständlicherweise gerade bei den Kunden der Schuldnerin zu einer erheblichen Verunsicherung geführt. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Projekten um den jährlich nur einmal möglichen Auftritt des Kunden auf der jeweils einschlägigen Fachmesse.
Auch im Verhältnis zu den Kunden habe ich eine offene Informationspolitik verfolgt. Neben Pressemitteilungen habe ich in Schreiben an die wichtigsten Kunden erklärt, dass der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin unter meiner Aufsicht fortgeführt wird und alle beauftragten Messestände frist- und vertragsgemäß erstellt werden. Soweit dies von den Kunden gewünscht wurde, stand ich daneben für telefonische Auskünfte und persönliche Gespräche zur Verfügung. Auf diese Weise konnte die bei den Kunden eingetretene Unruhe weitestgehend beseitigt werden. Wie versprochen hat die Schuldnerin in der Folge alle beauftragten Messestände frist- und vertragsgerecht erstellt. Dieser Umstand hat selbstverständlich bei den Kunden für neues Vertrauen in die Arbeit der Schuldnerin gesorgt.
Inwieweit das Ansehen der Schuldnerin bei den Kunden dauerhaft Schaden genommen hat, wird sich erst mittel- und langfristig zeigen. Bis jetzt ist hinsichtlich vieler Projekte noch offen, ob die Kunden bestehende Verträge verlängern oder weitere Aufträge erteilen.
Im Rahmen der bereits im Zuge des vorläufigen Insolvenzverfahrens erfolgten Nachkalkulation stellten sich einige der Projekte als besonders problematisch heraus. Aufgrund ihrer Liquiditätsschwierigkeiten hatte die Schuldnerin in der Vergangenheit stets versucht, die Kunden zur Leistung von Anzahlungen zu bewegen. In einzelnen Fällen haben die Kunden bereits lange Zeit vor den Messeterminen Anzahlungen in Höhe eines Drittels der zu erwartenden Werklöhne geleistet. Die Gelder wurden auf die Geschäftskonten der Schuldnerin überwiesen. Da diese innerhalb des eingeräumten Kontokorrentkredites stets im Soll geführt wurden, verrechneten die Banken die eingehenden Beträge. Die Schuldnerin hatte die Messestände zwar bereits entworfen und projektiert, die kostenintensiven fremd zu vergebenden Maßnahmen standen jedoch noch bevor. Die Nachkalkulation der Projekte ergab, dass der noch offene Werklohn die noch auszulösenden Bestellungen und die Kosten der erforderlichen Transporte und Montagen nicht deckt. Daraufhin wurde zunächst versucht, die Banken zur Auszahlung der vereinnahmten Anzahlungen zu veranlassen. Die Kreditinstitute, die sich bereits vor der Insolvenzantragstellung zu einem Bankenpool zusammengeschlossen hatten, beriefen sich jedoch auf die zu ihren Gunsten erklärte Globalzession und verweigerten die Herausgabe der eingegangenen Gelder. Entgegen der üblichen Praxis hatten sich die Kunden bei Leistung der Anzahlungen die Vertragserfüllung auch nicht durch Bürgschaften absichern lassen. So stand die Schuldnerin vor der Situation, in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu erstellende Messestände nicht kostendeckend liefern zu können. Da es sich bei den Auftraggebern aber um Stammkunden und gewichtige Umsatzträger handelte, musste kurzfristig eine praktikable Lösung gefunden werden. Nach schwierigen Verhandlungen und erheblicher Überzeugungsarbeit ist es gelungen, einerseits die noch zu beauftragenden Lieferanten zu Nachlässen zu bewegen und andererseits die Kunden davon zu überzeugen, dass Nachzahlungen in vertretbarer Höhe gerechtfertigt sind.
2.5.§Erreichte Stabilisierung und Ausblick
Die getroffenen Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Mitarbeiter weiterhin für die Schuldnerin tätig sind, die Lieferanten die Schuldnerin ohne Vorkasse beliefern und die Kunden der Schuldnerin bislang treu geblieben sind. Auf diese Weise konnte die Situation der Schuldnerin entspannt und der Geschäftsbetrieb zunehmend stabilisiert werden.
Neben der Internationalen Funkausstellung in Berlin war die Schuldnerin seit der Insolvenzantragstellung auch auf der Messe Games Convention in Leipzig für Microsoft tätig. Daneben führte die Schuldnerin für Audi die Testtage des Modells A3 und für Daimler-Chrysler die Präsentation des Typs SLR durch. Daneben erstellte die Schuldnerin auf der Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt am Main Messestände für verschiedene Hersteller von Fahrzeugzubehör (Continental, Recaro usw.). Es folgten weitere Großprojekte, beispielsweise in Birmingham und Mailand. Insgesamt hat die Schuldnerin seit August unter meiner Aufsicht nahezu 200 Messestände mit einer Gesamtfläche von über 50.000 qm gebaut.
Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Kunden der Schuldnerin aufgrund der unerwartet eingetretenen Situation bislang auf die reibungslose Zuarbeit der Schuldnerin angewiesen waren. Es dürfte für die betroffenen Kunden faktisch unmöglich gewesen sein, in der Kürze der verbliebenen Zeit bis zu den nunmehr bereits durchgeführten Messen andere Messebauer mit der Erstellung eines Messestandes zu beauftragen. Wie sich das Kundenverhalten in der Zukunft entwickeln wird, ist offen und bleibt abzuwarten.
2.6.§Gründung von Fortführungsgesellschaften
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss die Schuldnerin mit dem Firmenzusatz „in Insolvenz“ am Markt auftreten. Dieser Umstand kann sich nachteilig auf die Fortführung des Geschäftsbetriebes auswirken. So muss insbesondere davon ausgegangen werden, dass die Geschäftsbeziehung zu Altkunden erschwert und die Bindung von Neukunden praktisch unmöglich wird. Ich habe mich deshalb entschlossen, den Geschäftsbetrieb im eröffneten Insolvenzverfahren über zwei Tochtergesellschaften fortzuführen. Da die Geschäftsbereiche der Schuldnerin in Springe-Völksen und Hannover bzw. in Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen und Heroldstatt noch keine organisatorische Einheit darstellten, habe ich für den Norden die Zeisig Messemanufaktur GmbH und für den Süden die bluepool GmbH gegründet. Die beiden Fortführungsgesellschaften nahmen unmittelbar im Anschluss an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Beziehungen zu den Kunden auf. Sollte für die Geschäftsbereiche Nord oder Süd die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung vollzogen werden können, werden die Fortführungsgesellschaften verkauft.
2.7.§Prognose zur weiteren Fortführung des Geschäftsbetriebes bzw. zur übertragenden Sanierung
Nach wie vor strebe ich die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens an. Sollte keine Auffanglösung geschaffen werden können, werde ich den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin im Rahmen des Insolvenzverfahrens soweit möglich fortführen.
In ihrer längerfristigen Liquiditätsprognose kommen der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass eine kostendeckende Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Beibehaltung der derzeitigen Strukturen und unter Vollkosten nicht mehr möglich sein wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Umsatzentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorausgesagt werden kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich mittel- und langfristig ein Teil der Kunden von der Schuldnerin abwenden wird. Aus diesem Grund setzt eine Fortführung des Geschäftsbetriebes im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Ergreifung kostenreduzierender Maßnahmen voraus. Neben der Anpassung des Personalbestandes an die zurückgegangenen Umsätze sind auch die Verwaltungskosten zu reduzieren. Mit den Vermieterinnen der Geschäftsräume in Leinfelden-Echterdingen und Reutlingen habe ich bereits die teilweise Rückgabe der Mietsachen und darüber hinaus Mietreduzierungen ausgehandelt. Gemeinsam mit der ehemaligen Geschäftsführung und unter Hinzuziehung des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers habe ich die Strukturen bei der Schuldnerin insoweit einer intensiven Prüfung unterzogen. Nach den Berechnungen im Rahmen der Liquiditätsplanung muss davon ausgegangen werden, dass alle möglichen Maßnahmen zur Kostenreduzierung ergriffen werden müssen, um zukünftig nicht in die Kostenunterdeckung zu geraten. Problematisch ist insoweit insbesondere die kurzfristige Zukunft. Erfahrungsgemäß sind die Monate November und Dezember sehr umsatzschwach. Auf der anderen Seite müssen in dieser Zeit bereits umfangreiche Vorleistungen für die im ersten Quartal 2004 zu erstellenden Messestände erbracht werden. Da die Fertigungstiefe bei der Schuldnerin gering ist, müssen diese Leistungen frühzeitig an Subunternehmer vergeben werden. Es ist danach zu erwarten, dass die Schuldnerin in der umsatzschwachen Zeit hohe Ausgaben haben wird. Mit einer Entspannung der finanziellen Situation kann erst wieder im zweiten Quartal 2004 gerechnet werden, wenn die Umsätze der großen Messen zu Beginn des Jahres 2004 gutgeschrieben wurden. Sollten Kunden dagegen in der Folge wegen der Insolvenzsituation von der Beauftragung in Aussicht gestellter Messestände absehen und Umsätze wegfallen, droht die dauerhafte Unterdeckung.
Vor diesem Hintergrund favorisiere ich die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung des Unternehmens im Ganzen oder in Teilen. Ich stehe insoweit in laufenden, teilweise schon sehr weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit verschiedenen Interessenten. Auf den jeweiligen Stand der Verhandlungen werde ich unten ausführlicher eingehen.
3.Insolvenzplan
§
Es ist nicht ersichtlich, dass ein Investor Geldmittel zur Entschuldung der Schuldnerin zur Verfügung stellen wird. Auch darauf abzielende Verzichte von Insolvenzgläubigern sind vor dem Hintergrund der Besteuerung von Sanierungsgewinnen wenig erfolgversprechend und nicht zu erwarten. Die Erstellung eines Insolvenzplans ist danach nicht sinnvoll.
4.§Inventarisierung und Bewertung
Ich habe die Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH mit der Sachaufnahme und Marktwertermittlung des beweglichen Anlagevermögens beauftragt. Die Verwertungsgesellschaft hat die Mobilien an den Standorten Leinfelden-Echterdingen, Reutlingen, Laichingen, Heroldstatt, Springe-Völksen und Hannover in Augenschein genommen. Eine körperliche Aufnahme war allerdings nur bedingt möglich. Nachdem die Insolvenzantragstellung in der Hochphase der Messesaison erfolgte, fand die Verwertungsgesellschaft einen Großteil des Anlagevermögens nicht am Lager vor. Die Mobilien waren vielmehr auf diversen Messen in ganz Deutschland mit wechselnden Standorten
im Einsatz. Dies gilt insbesondere für die Systembauteile und das Zubehör der Messestände.
Die Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH hat sich deshalb an den zur Vorbereitung der Bilanz zum 30. Juni 2003 von der Schuldnerin erstellten Inventurlisten orientiert und darauf aufbauend die danach erfolgten An- und Verkäufe berücksichtigt. Auf diese Weise konnte mir die Verwertungsgesellschaft ein realistisches Bild der vorhandenen Bestände und ihrer Verkehrswerte verschaffen. Die Zuarbeit versetzt mich auch in die Lage, die behaupteten Aus- und Absonderungsrechte zu prüfen und ggf. zu befriedigen. Die von der Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH ermittelten Werte können schließlich bei der Kaufpreisfindung im Zuge der beabsichtigten übertragenden Sanierung herangezogen werden.
Die im Eigentum der Schuldnerin stehenden Immobilien wurden zunächst von mir oder meinen Mitarbeitern in Augenschein genommen. Um die Werte und Belastungen der einzelnen Objekte realistisch einschätzen zu können, habe ich bei der Firma Kück Immobilien Consult Kurzgutachten zu den Verkehrswerten in Auftrag gegeben, die mir zwischenzeitlich vorliegen.
5.§Auseinandersetzung mit Herrn Mühlich
Erheblichen Aufwand nimmt derzeit die Regulierung streitiger Rechtsverhältnisse zwischen der Schuldnerin und dem früheren Vorstand und Großaktionär Crispin A. Mühlich ein.
Nach Ausscheiden des Herrn Mühlich als Vorstandsmitglied der Schuldnerin fertigt dieser am Standort Laichingen mit einem neuen Unternehmen, der MMVS GmbH als Zulieferer Holzbauteile für Messestände.
Anlässlich des Ausscheidens des Herrn Mühlich war bereits im Juli 2003 versucht worden, die vielfältigen zwischen der Schuldnerin und Herrn Mühlich bestehenden Rechtsverhältnisse einvernehmlich zu regulieren. Hier existiert im Entwurf eine Vereinbarung, datierend vom 25. Juli 2003, die jedoch lediglich von Herrn Mühlich, der MMVS GmbH und der weiterhin beteiligten Mühlich Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH, der Bauherrengemeinschaft Crispin und Karl Mühlich GbR und der Vermietungsgesellschaft Crispin Mühlich und Dietmar Herr GbR unterzeichnet ist. Seitens der Schuldnerin kam es nicht zur Gegenzeichnung dieser Vereinbarung.
Dennoch war festzustellen, dass Herr Mühlich mit der MMVS GmbH unter Berufung auf diese Vereinbarung am Standort Laichingen die von der Schuldnerin in den Räumen eingerichtete Schreinerei und Tischlerei, insbesondere das zugehörige bewegliche Anlagevermögen der Schuldnerin zu eigenen erwerbswirtschaftlichen Zwecken nutzt. In gewillkürter Prozesstandschaft der aufgrund der Sicherungsübereignung formell antragsberechtigten Banken wurde mit Zustimmung des Bankenpools bei dem Landgericht Ulm zu dem Aktenzeichnen 2 O 437/03 eine einstweilige Verfügung auf Untersagung der Nutzung erwirkt und vollstreckt. Auf Antrag der MMVS GmbH wurde die einstweilige Verfügung nur wenige Tage später wegen besonderer Umstände gegen Sicherheitsleistung von lediglich € 5.000,00 aufgehoben. Die hiergegen durch die Unterzeichnerin eingelegte Berufung ist derzeit unter dem Aktenzeichen 2 O 437/03 vor dem Landgericht Ulm anhängig. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 19. November 2003 bestimmt.
Mit weiterer einstweiliger Verfügung der Unterzeichnerin wurde der MMVS GmbH durch Beschluss des Landgerichts Köln vom 29. September 2003 zu dem - Aktenzeichen 31 O 613/03 - verboten, mit Messeständen der Schuldnerin zu werben. Herr Mühlich hatte rund 120 Kunden der Schuldnerin konkurrierend angeschrieben und die MMVS GmbH als neues Unternehmen mit Messeständen, die in der Vergangenheit von der Schuldnerin erstellt wurden, beworben.
Schließlich war festzustellen, dass die Schuldnerin im Vorfeld der Verschmelzung durch Know-how-Kaufvertrag vom 4. November 2000 umfangreiches Know-how im Zusammenhang mit modular aufgebauten Doppelstocksystemen zum Kaufpreis von DM 2.000.000,00 (€ 1.022.583,70) an die vorgenannte MMVS GmbH veräußert hatte. Durch Lizenz- und Know-how-Vertrag vom 01. März 2001 wurde der Schuldnerin als Lizenznehmerin von der MMVS GmbH wiederum das Recht eingeräumt, vorbezeichnetes Know-how zu nutzen. Um einen für die Schuldnerin nachteiligen Verkauf des bei der MMVS GmbH liegenden Know-how verhindern zu können, unterbreiteten die Hauptgesellschafter der MMVS GmbH Crispin A. Mühlich und Bettina Mühlich der Schuldnerin in diesem Zusammenhang mit notarieller Urkunde des Notariats II Engstingen vom 16. Mai 2001 beurkundet zu UR-Nr. 454/2001 das bis 2006 befristete aber unwiderrufliche Angebot, deren Geschäftsanteile an der MMVS GmbH im Nennwert von insgesamt € 41.000,00 zu erwerben. Zugleich waren die Geschäftsanteile bereits aufschiebend bedingt durch die Annahme des Kaufangebotes abgetreten worden.
Vertragsgegenstand des vorgenannten Know-how-Kaufvertrages vom 04. November 2000 und des nachfolgenden Lizenz- und Know-how-Vertrages vom 01. März 2001 bildet umfangreiches Know-how im Zusammenhang mit sogenannten modular aufgebauten Doppelstocksystemen. Diese Doppelstocksysteme werden von der Schuldnerin im Messebau eingesetzt und haben im Bereich der Montage von ein- und mehrgeschossigen Stahltragwerken für Messestände Marktführerschaft erlangt. Die Besonderheit liegt in dem nur für dieses Doppelstocksystem verwendeten Hubsystem in Verbindung mit einem hierauf angepassten Tragwerksystem.
Für die weitere Fortführung der Schuldnerin über die neu gegründeten operativ tätigen Gesellschaften bluepool GmbH und Zeissig Messemanufaktur GmbH, aber auch für eine spätere Veräußerung der Schuldnerin oder des Bereichs Stahlbau ist der uneingeschränkte Zugang und die Nutzung des vorgenannten Know-how von Bedeutung. Spätestens seit dem Ausscheiden des Herrn Mühlich als Vorstand der Schuldnerin besteht jedoch über die rechtliche Zuordnung des Know-how Streit. Mit der im Entwurf kursierenden Vereinbarung vom 25. Juli 2003 sollte zwar eine einvernehmlich Beendigung des Know-how-Kaufvertrages vom 04. November 2000 sowie das Lizenz- und Know-how-Vertrages vom 01. März 2000 zum 30. Juni 2003 vereinbart werden. Der Vertrag wurde aber nicht von allen Parteien unterschrieben.
Nach dem Gesamtbild der Umstände, insbesondere der unberechtigten Nutzung des beweglichen Anlagevermögens der Schuldnerin und der konkurrierenden Tätigkeit der MMVS GmbH bestand dringender Handlungsbedarf. Ziel war vor allem die Sicherung des zur Fortführung der Schuldnerin benötigten Know-how. Mit notarieller Urkunde des Notars Dr. Joachim Püls mit Amtssitz in Dresden vom 10. Oktober 2003, beurkundet zu UR-Nr. 1791 P 2003, habe ich deshalb das vorbezeichnete notarielle Kaufangebot in meiner Eigenschaft als Insolvenzverwalterin angenommen.
Bereits in unmittelbarer Folge wurde seitens des früheren Mehrheitsgesellschafters Crispin A. Mühlich versucht, meine Gesellschafterstellung auszuhöhlen. Mit Anwaltsschreiben vom 12. Oktober 2003 ließ mir Herr Crispin A. Mühlich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der MMVS GmbH Gesellschafterbeschlüsse übersenden, die ausschließlich von den beiden Minderheitsgesellschaftern Ilse und Karl Mühlich gefasst worden waren. Inhaltlich wurde in den beiden Beschlüssen die sofortige Einziehung der Geschäftsanteile der Schuldnerin beschlossen. Beide Beschlüsse sind zwischenzeitlich Gegenstand einer vor dem Amtsgericht Ulm anhängigen Beschlussanfechtungsklage. Beide Beschlüsse sind bereits aus formellen Gesichtspunkten nichtig, da die satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen über die Einladung und Ankündigung der Gesellschafterversammlung missachtet worden waren. Darüber hinaus sind beide Beschlüsse auch materiell rechtsfehlerhaft, da sie eine Einziehung „mit sofortiger Wirkung“ vorsehen. Dies ist nicht möglich. Der Gesellschafter, dessen Geschäftsanteil eingezogen wird, bleibt Mitglied der Gesellschaft, bis er die ihm zustehende Abfindung vollständig erhalten hat (vgl. BGH DStR 1997 1636).
Parallel zu der Beschlussanfechtungsklage wurde Herrn Crispin A. Mühlich in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der MMVS GmbH mit einstweiliger Verfügung des Landgerichts Ulm vom 20. Oktober 2003, Az.: 2 O 261/03, untersagt, die Gesellschafterstellung der Schuldnerin bei der MMVS GmbH zu bestreiten und die Schuldnerin an der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in dieser Gesellschaft zu hindern, bevor ein bestandskräftiger Einziehungsbeschluss hinsichtlich der von der Schuldnerin gehaltenen Geschäftsanteile gefasst ist und die Einziehungsvergütung vollständig bezahlt ist.
Eine weitere Gesellschafterversammlung fand nunmehr am 30. Oktober 2003 unter Beteiligung eines für mich stimmrechtsbevollmächtigten Vertreters statt. Im Zuge dieser Gesellschafterversammlung, an der Crispin A. Mühlich sowie dessen Rechtsbeistand als bevollmächtigte Vertreter der Gesellschafter Ilse und Karl Mühlich teilnahmen, wurde mit meiner Stimmrechtsmehrheit die Satzung der MMVS GmbH bezüglich deren § 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie § 9 (Wettbewerbsverbot) geändert. Weiterhin wurde mit Mehrheit meiner Stimmen Herr Crispin A. Mühlich mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer der MMVS GmbH abberufen und zugleich Herr Cornelis Haakman als neuer Geschäftsführer der MMVS GmbH bestellt.
Herr Crispin A. Mühlich weigert sich jedoch, die insoweit gefassten Beschlüsse anzuerkennen und dem neuen Geschäftsführer Herrn Haakmann Zutritt zu dessen Geschäftsführerposition zu verschaffen. Eine hierauf gerichtete einstweilige Verfügung wird vorbereitet und in Kürze eingereicht.
Zwischenzeitlich versucht Herr Mühlich zudem, den Verkauf des bei der Schuldnerin unter der Bezeichnung “bluesteel“ betriebenen Stahlbaus zu verhindern. Die von ihm insoweit beantragte einstweilige Verfügung wurde bisher nicht erlassen.
Zu konstatieren ist schlussendlich, dass der Versuch, die streitigen Rechtsverhältnisse zwischen der Insolvenzmasse und Herrn Crispin A. Mühlich einvernehmlich zu regulieren, bislang noch nicht zu einem greifbaren Ergebnis geführt haben. In einem ersten Gespräch am 21. Oktober 2003 wurden die gegensätzlichen Standpunkte erörtert, ein konkreter Lösungsansatz bietet sich jedoch vorerst nicht. Ungünstigenfalls wird die Angelegenheit auf streitigem Wege auszutragen sein.
6.Verwertungsbemühungen
§
Neben der Veranlassung der operativen Maßnahmen im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes bemühte ich mich seit meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin intensiv um die Verwertung. Zur Erhaltung des Unternehmens oder möglichst großer Teile davon war die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung das Ziel.
Die Schuldnerin stand bereits vor der Insolvenzantragstellung in Verhandlungen mit verschiedenen Übernahmeinteressenten. Ich habe die Gespräche unmittelbar nach meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin wieder aufgenommen. Im Zuge des Insolvenzantragsverfahrens und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben mich daneben weitere Anfragen erreicht, die verfolgt wurden. Ich habe eine Vielzahl von persönlichen Gesprächen geführt. Es war festzustellen, dass das Interesse an der Schuldnerin als einem der größten deutschen, europaweit und international tätigen Messebauunternehmen groß ist. Es hat sich allerdings im Rahmen der Verhandlungen auch gezeigt, dass in der Branche die Verschmelzung der ehemaligen drei Unternehmen zur Schuldnerin als gescheitert angesehen wird. Dementsprechend richten sich die Anfragen der Übernahmeinteressenten jedenfalls im Wesentlichen auf Teile der Schuldnerin. Ferner hat sich im Rahmen einzelner Verhandlungen leider herausgestellt, dass nicht alle Interessensbekundungen auf ein ernsthaftes Engagement abzielten.
6.1.§poolgroup Hospes
Mehrere Unternehmen sind an der ehemaligen Hospes Messebau GmbH mit der Verwaltung und Projektierung in Leinfelden-Echterdingen und dem Lager und der Logistik in Reutlingen interessiert. Als Kaufgegenstand kommen insoweit die im Eigentum der Schuldnerin stehende Immobilie in Reutlingen, das bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen, immaterielle Vermögenswerte, die Kundenbeziehungen und der eingerichtete und ausgeübte Geschäftsbetrieb als solches in Betracht. Eine große Anzahl von Interessenten hat bei mir informatorisch angefragt, die Erwerbsabsichten aber dann nicht weiter verfolgt. Mit fünf Interessenten bin ich in weitere Verhandlungen eingetreten.
Bei zweien handelt es sich um Messebauunternehmen und Zulieferbetriebe für den Messebau aus dem Raum Stuttgart. Bei den persönlichen Gesprächen stellte sich heraus, dass das erforderliche Engagement die Interessenten finanziell überfordern würde. Die Interessenten haben deshalb ihr Vorhaben nicht mehr weiter verfolgt.
Über einen Rechtsanwalt in München trat daneben eine Interessentin aus England an mich heran. Es handelte sich um ein weltweit tätiges Messebauunternehmen. Ein erstes Gespräch fand in den Münchner Kanzleiräumen des Bevollmächtigten statt. Ein weiteres persönliches Gespräch folgte zwei Tage später an dem englischen Sitz der Interessentin in London. An dem Termin nahm auch der Chairman der Interessentin teil. In der Folge weigerte sich die Interessentin jedoch, eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen. Ich habe deshalb davon abgesehen, der Interessentin weitere Informationen zu den Kunden der Schuldnerin zu geben oder ihr die Möglichkeit einzuräumen, mit den leitenden Angestellten der Schuldnerin in Verbindung zu treten. Die Interessentin hat daraufhin einen weiteren Gesprächstermin in Leinfelden-Echterdingen abgesagt. Diese Verhandlungen stocken seither.
Ferner sind zwei Privatpersonen als Interessenten bei mir vorstellig geworden. Die Herren sind in der Branche fremd, suchen aber ein Unternehmen, in das sie investieren können um es zu sanieren und ggf. als eigenes Unternehmen zu führen. Mit den beiden Herren fand am Geschäftssitz der Schuldnerin in Leinfelden-Echterdingen ein persönliches Gespräch statt und es wurde das Lager- und Logistikzentrum in Reutlingen besichtigt. Den beiden Herren wurden nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung alle abgeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bisher wurde mir kein Angebot unterbreitet. Allerdings soll nach wie vor Interesse am Unternehmen bestehen.
Schließlich habe ich die Verhandlungen mit dem zweiten großen Messebauer in Süddeutschland wieder aufgenommen. Mit diesem Unternehmen hat die Schuldnerin im ersten Halbjahr 2003 bereits Gespräche geführt. Die Verhandlungen gerieten dann jedoch im Vorfeld der Insolvenzantragstellung ins Stocken. Ich habe mich unmittelbar im Anschluss an meine Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin wieder mit der Interessentin in Verbindung gesetzt. Bereits am 15. August 2003 fand ein erstes persönliches Gespräch am Sitz der Interessentin in der Nähe von Mainz statt. Nach Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung wurden der Interessentin alle abgeforderten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt. Zunächst hat die Geschäftsführung der Interessentin signalisiert, dass allenfalls ein symbolischer Kaufpreis bezahlt werden könne. Ich habe deshalb die Verhandlungen vorübergehend abgebrochen. In der Folge ist die Interessentin erneut an mich herangetreten und hat zum Ausdruck gebracht, dass nach erfolgter Prüfung der Informationen und Unterlagen durchaus die Bereitschaft bestehe, eine realistische Gegenleistung zu erbringen. Die Verhandlungen wurden wieder aufgenommen. Es fanden weitere Gespräche statt. Um die Ernsthaftigkeit der Kaufabsicht zu unterlegen, hat mir die Interessentin einen „Letter of intent“ zukommen lassen. Ein akzeptables Angebot wurde bisher nicht unterbreitet. Die einstweilen in Aussicht gestellten Kaufpreise liegen unter den ermittelten Liquidationswerten. Auch der Bankenpool hat mir anlässlich der letzten Sitzung am 04. November 2003 bestätigt, dass er einem Verkauf zu den von der Interessentin genannten Bedingungen nicht zustimmen wird. Ich werde die Verhandlungen fortsetzen.
§
6.2.§poolgroup Zeissig
Auch für den zwischenzeitlich mit der Zeisig Messemanufaktur GmbH fortgeführten Betriebsteil Nord mit Standorten in Springe-Völksen und Hannover bemühe ich mich um die Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung. Ich habe bereits mit vier Interessenten verhandelt.
Ein großes niederländisches Messebauunternehmen ist unmittelbar im Anschluss an die Insolvenzantragstellung an mich herangetreten. Es fanden zwei persönliche Gespräche in den Kanzleiräumen der Sozietät KÜBLER in Frankfurt am Main und am Geschäftssitz der Schuldnerin in Springe-Völksen statt. Die Interessentin legte in der Folge kein Angebot vor, sondern erklärte die Verhandlungen für gescheitert und beendet.
Der Vorstand der Schuldnerin, Herr Zeissig, erklärte daneben, er beabsichtige, sein ehemaliges Unternehmen wieder alleinverantwortlich zu führen. Im Rahmen einiger persönlicher Gespräche habe ich mit Herrn Zeissig die Erfordernisse und Wirkungen bei Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung ausführlich erörtert. Herr Zeissig war bisher jedoch nicht bereit oder in der Lage, einen den Verkehrswerten der Vermögenswerte angepassten Kaufpreis anzubieten. Ich werde die Verhandlungen fortsetzen.
Ferner stehe ich seit kurzer Zeit in Verhandlungen mit einem anderen norddeutschen Messebauer. Ein erstes persönliches Gespräch hat bereits stattgefunden. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Schließlich verhandele ich mit der Design Company GmbH in München über eine sinnvolle Nutzung oder Auflösung der wechselseitig bestehenden Verflechtungen. Aus dem Bereich poolgroup Zeissig besteht zwischen der Schuldnerin und der Design Company GmbH eine Verbindung über eine Beteiligung. Die Schuldnerin hält über ihre 100%ige Tochter bluepool Beteiligungs-Gesellschaft mbH eine 51%ige Beteiligung an dem Messebauunternehmen DC Design Company Messebau GmbH. Weitere Gesellschafterin ist die Design Company GmbH. Bei ihr handelt es sich um eine Agentur im Bereich des Messebaus. Die Verbindung über die gemeinsame Tochter sollte dazu genutzt werden, der Schuldnerin Agenturaufträge zu vermitteln. In ersten Vorgesprächen mit der Geschäftsführung der Design Company GmbH wurde nun erwogen, diese Verbindung zu vereinfachen und effektiver zu nutzen. Ein gedanklicher Ansatz dabei ist die Verbindung der für die Schuldnerin im Norden am Markt werbend tätigen Zeissig Messemanufaktur GmbH mit der DC Design Company Messebau GmbH. Auch andere Möglichkeiten werden derzeit geprüft. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
6.3.bluesteel
§
Die Schuldnerin hatte bereits vor der Insolvenzantragstellung die unternehmerische Entscheidung getroffen, den Stahlbau wieder auszugliedern. In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die Betätigung in diesem eher den Zulieferern der Messebaubranche zuzuordnenden Bereich nachteilige Auswirkungen hatte. Die als Kunden für den Stahlbau in Betracht kommenden Konkurrenten der Schuldnerin sahen von einer Beauftragung ab. Abgesehen davon war die Nachfrage nach Messeständen mit Stahlkonstruktionen in den letzten Jahren stark rückläufig. Vor diesem Hintergrund habe ich mich nach meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin auch darum bemüht, den zuletzt am Standort Heroldstatt unter der Bezeichnung bluesteel betriebenen Stahlbau auszulagern. Nachdem absehbar war, dass keine weiteren Projekte beauftragt werden, wurden gegenüber den am Standort Heroldstatt beschäftigten Mitarbeitern Kündigungen ausgesprochen.
Für den Bereich Stahlbau sind zwei ernsthafte Interessenten an mich herangetreten. Am Geschäftssitz der Schuldnerin in Leinfelden-Echterdingen fanden mehrere persönlichen Gespräche statt. Die Verhandlungen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Mir liegen zwei Kaufangebote vor. Kaufgegenstand ist das am Standort Heroldstatt vorgehaltene bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die für das von der ehemaligen Mühlich Messesysteme AG und später von der Schuldnerin angebotene Doppelstocksystem erforderlichen Stahlbauteile nebst Zubehör und den für den Zusammenbau und die Bedienung erforderlichen Geräten. Vor dem Hintergrund des Umsatzeinbruches in der Vergangenheit wurden nur geringfügig über den Zerschlagungswerten liegende Kaufpreise geboten. Die Interessenten haben bei der Kaufpreisfindung auch berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil des Lagerbestandes aufgrund zwischenzeitlich geänderter Vorschriften bereits im nächsten Geschäftsjahr nicht mehr auf Messen zum Einsatz kommen darf.
Das bessere Angebot stammt insoweit von der Memo Team Messemontage & Service GmbH aus Fürstenfeldbruck. Für das gesamte bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen am Standort Heroldstatt und den Geschäftswert des von der Schuldnerin unter der Bezeichnung bluesteel betriebenen Stahlbaus beträgt der Kaufpreis insgesamt € 470.000,00. Die von der Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH geschätzten Liquidationswerte des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens am Standort Heroldstatt belaufen sich auf insgesamt etwa € 290.000,00. Die Interessentin beabsichtigt, den Stahlbau am Standort Heroldstatt weiter zu betreiben. Die im Vermögen der Schuldnerin stehende Immobilie soll zunächst gemietet werden, daneben soll der Interessentin ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden.
Die Schaffung einer derartigen Auffanglösung im Rahmen einer übertragenden Sanierung für den Bereich Stahlbau würde zu dem weitgehenden Erhalt des Standortes führen. Die Interessentin ist auch bereit, einen Teil der in Heroldstatt tätigen Mitarbeiter zu übernehmen und weiter zu beschäftigen.
Der Bankenpool hat in der letzten Sitzung am 04. November 2003 erklärt, dass er mit einem Verkauf zu diesen Bedingungen einverstanden ist. Der Vertrag kann nach Zustimmung in der Gläubigerversammlung sofort abgeschlossen werden. Die Interessentin ist vor dem Hintergrund der zur Zeit erfolgenden Beauftragung der Messestände für das nächste Geschäftsjahr auch nicht bereit, weiter zuzuwarten. Sollte Herr Mühlich mit seiner einstweiligen Verfügung allerdings durchdringen, könnte die Schaffung der Auffanglösung im Rahmen einer übertragenden Sanierung für den Bereich Stahlbau scheitern.
6.4.§meetpool GmbH
Der Bereich Vermietung von Möbeln und anderem Zubehör für Messen wurde von der Schuldnerin im Jahr 2003 auf die meetpool GmbH übertragen. Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine 100%ige Tochter der Schuldnerin. Während der Großteil des Bestandes an
Mietmöbeln in Laichingen eingelagert ist, befindet sich der satzungsmäßige Sitz und die Verwaltung der meetpool GmbH in Hannover. Da es sich bei der Vermietung von Möbeln und Zubehör für Messen, ebenso wie bei dem Stahlbau, um eine Tätigkeit aus dem Bereich der Zulieferung für den Messebau handelt, hat die Schuldnerin bereits vor der Insolvenzantragstellung erwogen, diesen Bereich auszulagern. Im zweiten Quartal 2003 fanden insoweit bereits erste Gespräche statt.
Ich habe die Verhandlungen unmittelbar im Anschluss an meine Beauftragung als vorläufige Insolvenzverwalterin wieder aufgenommen. Anlässlich mehrerer persönlicher Gespräche habe ich die Möglichkeiten der Übertragung des Bereiches Mietmöbel auf die aus dem Bereich der Zulieferer stammenden Interessenten erörtert. Die Verhandlungen sind bisher noch nicht abgeschlossen. Die bisher in Aussicht gestellten Kaufpreise sind nicht akzeptabel. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Beteiligung der Schuldnerin an der meetpool GmbH kurz- oder mittelfristig verwertet werden kann.
§
6.5.§Stoll GmbH
Die Grundstücke in der Hans-Böckler-Straße in Reutlingen, der Geislinger Straße in Laichingen und der Gewerbestraße in Heroldstatt stehen im Eigentum der Schuldnerin. Daneben ist die Schuldnerin als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Miteigentümerin der Immobilie in der Heinrich-Kahn-Straße in Laichingen.
Da die Schuldnerin die Immobilien, zumindest nach der Ausgliederung des Bereiches Stahlbau, zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nicht mehr benötigt, habe ich mich seit meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin auch intensiv um die Verwertung des Grundbesitzes bemüht.
Insbesondere für die Immobilie in der Geislinger Straße in Laichingen haben mich bereits Anfragen erreicht. In dieser Halle hat die Schuldnerin hauptsächlich in Kundeneigentum stehende Messestände eingelagert. Diese können bei Bedarf kurzfristig nach Reutlingen verbracht und dort eingelagert werden. Ich werde mich in Abstimmung mit der als Grundpfandrechtsgläubigerin besicherten Dresdner Bank AG und dem Bankenpool um eine marktgerechte Verwertung des Objektes bemühen. Ich gehe davon aus, dass das Kreditinstitut den von mir zu Gunsten der Masse vorgeschlagenen Kostenbeitrag in Höhe von 5 % akzeptiert. Auf der letzten Sitzung des Bankenpools am 04. November 2003 wurde dies bereits in Aussicht gestellt.
Die im Eigentum der Schuldnerin stehende Immobilie in der Hans-Böckler-Straße in Reutlingen kann eventuell im Rahmen der Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung verwertet werden. Aufgrund der Beschaffenheit des Objektes und seiner Erforderlichkeit für die Fortführung des Geschäftsbetriebes am Standort Süd gehe ich davon aus, dass ein Übernehmer das Grundstück entweder mieten oder kaufen wird.
§
Das im Eigentum der Schuldnerin stehende Grundstück in der Gewerbestraße in Heroldstatt wird, jedenfalls nach der Auslagerung des Bereiches bluesteel, von der Schuldnerin nicht mehr benötigt. Der Übernehmer des Stahlbaus wird die Immobilie kurz- und mittelfristig mieten und eventuell langfristig kaufen.
§
Ob der in der Beteiligung an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegende Miteigentumsanteils an der Immobilie in der Heinrich-Kahn-Straße in Laichingen verwertet werden kann, ist einstweilen noch offen.
6.6.Fuhrpark
§
Bereits vor der Insolvenzantragstellung hatte die Schuldnerin die unternehmerische Entscheidung getroffen, den hauseigenen Fuhrpark auszugliedern. Es hatte sich in der Vergangenheit gezeigt, dass in der sehr saisongeprägten Messebranche zu Hochzeiten ein enormes Frachtaufkommen vorliegt, in den anderen Zeiten aber kaum Bedarf an Speditionsleistungen besteht. Unmittelbar im Anschluss an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurden deshalb Kündigungen gegenüber den bei der Schuldnerin beschäftigten Fahrern ausgesprochen. Während der auslaufenden Kündigungsfristen werden die Mitarbeiter noch eingesetzt. In diesem Zeitraum werde ich den Fuhrpark verwerten. Die Fuhrleistungen werden zukünftig von Speditionsdienstleistern übernommen.
Ich stehe insoweit in Verhandlungen mit einer großen Spedition, die auf allen deutschen Messestandorten vertreten ist. Ein Angebot soll mir kurzfristig zugehen. Sollte der Verkauf der Fahrzeuge auf diesem Weg nicht realisiert werden können, werde ich sie über die mit der Sachaufnahme und Marktwertermittlung beauftragte Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH versteigern lassen.
7.§Einzug der Forderungen aus Lieferung und Leistung
7.1.Altdebitoren
§
Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Zahlen beliefen sich die Außenstände der Schuldnerin am Tag der Antragstellung nominal auf etwa T€ 5.011. Auf der Grundlage der vorhandenen Debitorenlisten habe ich unmittelbar im Anschluss an meiner Bestellung als vorläufige Insolvenzverwalterin mit dem Forderungseinzug begonnen. Alle Debitoren wurden angeschrieben und zur Zahlung auf das Anderkonto aufgefordert. Bisher waren Geldeingänge in Höhe von insgesamt etwa T€ 786 zu verzeichnen. Die offenen Forderungen aus Lieferung und Leistung belaufen sich seither nominal noch auf etwa T€ 4.225.
Im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Außenstände gilt Folgendes. Ein Teilbetrag der noch offenen Altdebitoren in Höhe von etwa T€ 3.237 entfällt auf die Werklohnforderung gegen Frau Wittke aus dem Generalunternehmervertrag für das Bauvorhaben in Schottland. Nach meinen bisherigen Ermittlungen muss ich davon ausgehen, dass diese Werklohnforderung schwer einbringlich und damit nicht werthaltig ist. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Auftraggeberin bereits umfängliche Mängel gerügt hat. Daneben soll die Bauherrin zwischenzeitlich auch vermögenslos sein.
Bei den weiteren Außenständen in Höhe von nominal etwa T€ 988 ist die Werthaltigkeit zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu beurteilen. Bereits jetzt ist bekannt, dass es sich in Höhe von nominal etwa T€ 35 um Forderungen aus Lieferung und Leistung gegen Unternehmen handelt, die ihrerseits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt haben. Im Hinblick auf einen Teilbetrag der Außenstände in Höhe von etwa T€ 514 haben die Auftraggeber die Verrechnung der schuldnerischen Forderungen aus Lieferung und Leistung mit eigenen Gegenansprüchen erklärt. In Höhe eines Teilbetrages von nominal etwa T€ 211 sind die Forderungen aus Lieferung und Leistung schließlich strittig, da Mängel reklamiert wurden. Ich werde die Beitreibung der Altdebitoren weiter verfolgen.
Die bisher und künftig eingehenden Zahlungen auf Altdebitoren stehen jedoch voraussichtlich nicht der Masse zu. Einerseits ist mit Ersatzaussonderungsrechten von Lieferanten zu rechnen, andererseits berufen sich die dem Bankenpool angehörenden Kreditinstitute auf die sich aus der Globalzession ergebenden Absonderungsrechte.
7.2.Neudebitoren
§
Der schuldnerische Geschäftsbetrieb wurde im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens und nach der Eröffnung des Insovenzverfahrens unter meiner Aufsicht in vollem Umfang fortgeführt. Da es sich insbesondere bei den Monaten August, September und Oktober um eine der beiden Hochphasen der jährlichen Messesaison handelte, konnten hohe Umsätze erzielt werden. Ohne bisher erfolgte Berücksichtigung einer Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beläuft er sich für diese Zeit auf etwa T€ 8.209. Die auf diese im Zuge der Betriebsfortführung erbrachten Leistungen entfallenden Zahlungen stehen der Masse zu. Da die Schuldnerin seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nicht mehr uneingeschränkt verfügungsbefugt war, werden die nachfolgend erarbeiteten Forderungen aus Lieferung und Leistung nicht mehr von der Vorausverfügung durch die Globalzession erfasst. Es handelt sich dabei um Neudebitoren, die seit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung entstanden sind und fakturiert wurden. Mir wurden bei der Ausführung der Projekte im Zuge der Betriebsfortführung keine nennenswerten Unregelmäßigkeiten bekannt. Nach meinen Ermittlungen gehe ich davon aus, dass die Schuldnerin die beauftragten Messestände frist- und vertragsgerecht ausgeführt hat.
Da aus den Geldeingängen auf die Neudebitoren sämtliche Kosten der Betriebsfortführung, insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Zulieferern für die Zeit nach der Insolvenzantragstellung und die bei Subunternehmern in Auftrag gegebenen Dienstleistungen bezahlt werden müssen, verbleibt allerdings ein weitaus geringer Übererlös zu Gunsten der Masse. Zur Erfüllung meiner Zahlungszusagen für die ausgelösten Bestellungen, Transporte und Montagen habe ich in Anlehnung an die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes zum Zwei-Konten-Modell ein Treuhandkonto eingerichtet. Aufgrund der eingegangenen Zahlungsverpflichtung bestehen in dieser Höhe Aussonderungsrechte an den Neudebitoren. Der Großteil der angefallenen Kosten wurden von dem Treuhandkonto bereits beglichen. Die genaue Höhe des letztlich zu Gunsten der Masse verbleibenden Übererlöses steht danach noch nicht fest.
§
8.§Sonstige Forderungen
Mit ursächlich für die materielle Insolvenz der Schuldnerin waren mitunter auch Geschäfte außerhalb des eigentlichen Unternehmensgegenstandes. Ende 2001 hatte die Schuldnerin als Generalunternehmerin die Erstellung eines Bauvorhabens für Frau Wittke in Abriachian Heights, Schottland übernommen. Die Arbeiten wurden im Wesentlichen durch eingeschaltete Subunternehmer, aber auch durch eigene Arbeitnehmer der Schuldnerin erbracht.
Insgesamt ist die Schuldnerin nach Abschluss des Bauvorhabens mit einer Werklohnforderung in Höhe von etwa T€ 3.237 ausgefallen. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Werklohnforderung gegen Frau Wittke vor dem Hintergrund ihrer Vermögensverhältnisse als nicht beibringbar anzusehen ist.
Im Hinblick auf die zu Tage getretene Sorgfaltspflichtverletzung, insbesondere die fehlende Absicherung der Werklohnforderung, wurde bereits vorinsolvenzlich die D&O Versicherung des seinerzeit handelnden Vorstandsmitglieds Mühlich außergerichtlich in Anspruch genommen. Sie hat jedoch die Regulierung des Schadens abgelehnt. Im eröffneten Insolvenzverfahren werde ich die Angelegenheit weiter verfolgen. Parallel hierzu wird geprüft, ob und inwieweit noch ein Zugriff auf Vermögenswerte der Frau Wittke in Schottland möglich ist.
Daneben sind dem erweiteren Kontenschema zum 30. Juli 2003 für diesen Stichtag Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Vermögensgegenstände im Gesamtbuchwert von etwa T€ 6.077 zu entnehmen. Die Prüfung des Bestandes und der Werthaltigkeit dieser sonstigen Forderungen war bisher nicht möglich. Die Ermittlungen sind insoweit fortzusetzen.
9.§Liquide Mittel
9.1Bankkonten
§
9.1.1§Ander- und Treuhandkonten
Auf den für die Schuldnerin eingerichteten Ander- und Treuhandkonten bei der
Volksbank Heilbronn
BLZ: 620 901 00
Kontonummern: 251896005,
251227006 und
251227014
bestehen zurzeit Guthaben in Höhe von € 289.511,08, € 1.548.725,41 und € 2.076,87. Ablichtungen der letzten Kontoauszüge vom 03. November 2003 bzw. 10. Oktober 2003 sind als Anlage beigefügt.
9.1.2.Geschäftskonten
§
Die Schuldnerin stand in Geschäftsbeziehung zu zehn Kreditinstituten. Die bei der Landesbank Baden-Württemberg, der Commerzbank AG, der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, der Dresdner Bank AG, der Deutsche Bank AG, der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen, der Kreissparkasse Göppingen, der Sparkasse Hannover, der Volksbank e. G. Lehrte-Springe-Pattensen-Ronnenberg und der Volksbank Laichingen e.G. bestehenden Geschäftskonten werden sämtlichst im Soll geführt.
9.2Handkassen
§
Die bei der Schuldnerin an den verschiedenen Standorten geführten Handkassen weisen derzeit nur geringe Bestände auf, die zur weiteren Fortführung des Geschäftsbetriebes benötigt werden.
10.§Sonstige Vermögenswerte
10.1.Anfechtungsansprüche
§
Bisher lagen mir die Kontoauszüge und Kassenbücher der Schuldnerin für den anfechtungsrechtlich relevanten Dreimonatszeitraum vor der Insolvenzantragstellung noch nicht vollständig vor. Ich konnte daher die Geldbewegungen noch nicht auf mögliche Anfechtungsansprüche überprüfen. Neben den in dem maßgeblichen Zeitraum vorgenommenen Auszahlungen sind in der Folge auch die Verrechnungen der eingehenden Zahlungen auf Forderungen aus Lieferung und Leistung zu überprüfen.
Auch im Übrigen habe ich die Ermittlung der zu etwaigen Anfechtungsansprüchen führenden Sachverhalte noch nicht
abgeschlossen, allerdings wurde insbesondere die Prüfung der Sicherungsverträge der Banken alsbald zugesagt.
10.2.§Gesamtschaden nach § 92 InsO
Ob Ansprüche bestehen, deren Geltendmachung gemäß § 92 InsO dem Insolvenzverwalter zugewiesen ist, konnte ich noch nicht abschließend ermitteln.
Zu prüfen ist insoweit insbesondere der Vorgang des Generalunternehmervertrages für das Bauvorhaben in Schottland. Der Sachverhalt konnte noch nicht abschließend aufgeklärt werden. Einstweilen steht danach nicht fest, ob Ersatzansprüche gegen die handelnden Organe der Schuldnerin bestehen.
10.3.§Aufbringung des Grundkapitals
Dem erweiterten Kontenschema zum 30. Juli 2003 ist zu entnehmen, dass an diesem Stichtag nicht eingeforderte Einlagen in Höhe von € 135.685,55 ausstanden. Unterlagen standen mir insoweit noch nicht zur Verfügung. Eine Prüfung des derzeitigen Standes bei der Aufbringung des Grundkapitals und der Werthaltigkeit etwaiger Ansprüche auf ausstehende Einlagen war deshalb bisher nicht möglich.
10.4.§Lebens- und Rentenversicherungen
Mit der Prüfung des Versicherungsbestandes habe ich die Marsh GmbH beauftragt. Die Schuldnerin hat der Versicherungsmaklerin die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt. Die Prüfung des bestehenden und künftig erforderlichen Versicherungsschutzes und der Frage, ob Rückkaufswerte zur Insolvenzmasse gezogen werden können, dauert noch an.
V.§Fortgang des Verfahrens
1.Arbeitnehmer
§
Im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes beschäftige ich die zuletzt bei der Schuldnerin angestellten Arbeitnehmer im wesentlichen fort. Aufgrund der Umsatzrückgänge und der unternehmerischen Entscheidung, den Fuhrpark und den Bereich Stahlbau auszulagern, habe ich 27 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. Dies betrifft die Standorte Heroldstatt, Reutlingen und Springe-Völksen. Insoweit sind einige Kündigungsschutzklagen anhängig.
Derzeit stehen noch 155 Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis mit der Schuldnerin. Die Löhne und Gehälter fallen als Masseverbindlichkeiten an.
Im Falle der Schaffung einer Auffanglösung durch übertragende Sanierung ist davon auszugehen, dass der Großteil der Arbeitnehmer auf die übernehmenden Unternehmen übergehen. Sollten Teilbereiche (Verwaltung oder ähnliches) aus einem Betriebsübergang ausgeschlossen sein, werde ich gegenüber diesen Arbeitnehmern betriebsbedingte Kündigung aussprechen müssen.
Derzeit gehe ich jedoch davon aus, dass das schuldnerische Unternehmen zumindest vorübergehend von mir als Insolvenzverwalterin fortgeführt wird. Im Rahmen der zu veranlassenden Sanierung sind allerdings noch weitere Kündigungen auszusprechen. Ob und in welchem Umfang die Belegschaft mittel- und langfristig reduziert werden muss, hängt von der Entwicklung der Umsätze ab.
2.Masseverbindlichkeiten
§
Neben den Löhnen und Gehältern fallen im Zuge der Fortführung des Geschäftsbetriebes weitere Masseverbindlichkeiten an. Es handelt sich insbesondere um Mietzinsen, Leasinggebühren, Telefonkosten und Gebühren gegenüber Energielieferanten. Die Höhe der auflaufenden Masseverbindlichkeiten kann derzeit nicht verlässlich geschätzt werden.
VI.§Ergebnis und Perspektive
1.§Dauer des Verfahrens
Die Dauer des Verfahrens hängt wesentlich davon ab, ob eine Auffanglösung geschaffen werden kann oder der Geschäftsbetrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens langfristig fortgeführt wird. Unabhängig davon sind in jedem Fall zeitaufwendige Verwertungsmaßnahmen zu veranlassen. Dies gilt insbesondere für den Forderungseinzug und die in diesem Zusammenhang evtl. anzustrengenden Rechtsstreitigkeiten. Daneben sind umfangreiche Aus- und Absonderungsrechte zu regulieren. Mit einer kurzen Dauer des Verfahrens ist wegen des Umfanges der vorzunehmenden Abwicklungsarbeiten nicht zu rechnen.
2.Quotenaussicht
§
Ob die Insolvenzgläubiger mit einer Quote rechnen können, lässt sich derzeit nicht verlässlich voraussagen. Dies hängt letztlich wesentlich von dem Erfolg der Verwertungsbemühungen und dem Ergebnis der Fortführung des Geschäftsbetriebes an.
VII.§Beschlüsse der Gläubigerversammlung
1.Gläubigerausschuss
§
Trotz des laufenden Geschäftsbetriebes und der in der Masse befindlichen Grundstücke halten die beteiligten Kreditinstitute als Hauptgläubigerinnen die Einsetzung eines Gläubigerausschusses für entbehrlich. Nach der bisherigen Zusammenarbeit mit den in einem Pool zusammengeschlossenen Banken gehe auch ich davon aus, dass kein Gläubigerausschuss bestellt werden muss.
2.§Weitere Beschlüsse gemäß §§ 157 ff. InsO
Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen rege ich folgende Beschlüsse der Gläubigerversammlung gemäß §§ 157 ff. InsO an:
2.1.§Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wird bis auf Weiteres fortgeführt. Für den Fall der drohenden Masseunzulänglichkeit wird bereits jetzt der teilweisen oder vollständigen Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebes zugestimmt.
2.2.§Die Insolvenzverwalterin wird nicht mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes beauftragt.
2.3.§Der Veräußerung des Bereiches bluesteel in Heroldstatt an die Memo Team Messemontage & Service GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von € 470.000,00 wird zugestimmt.
Daneben wird bereits jetzt der freihändigen Veräußerung der in der Masse befindlichen Immobilien und der Veräußerung des Betriebes im Ganzen oder in Teilen, auch an nahestehende Personen, zugestimmt. Die Rechte von absonderungsberechtigten Gläubigerinnen sind bei den jeweiligen Veräußerungen zu beachten.
2.4.§Der Anhängigmachung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert und dem Abschluss von Vergleichen wird bereits jetzt zugestimmt.
Bettina E. Breitenbücher
Rechtsanwältin
als Insolvenzverwalterin
Warum stellst Du das Ganze jetzt zweimal rein??
Es geht um die Aussichten , ob auch noch etwas für die Gläubiger zu erwarten ist und dazu sagt selbst dein Bericht folgendes:
2. Quotenaussicht
Ob die Insolvenzgläubiger mit einer Quote rechnen können, lässt sich derzeit nicht verlässlich voraussagen. Dies hängt letztlich wesentlich von dem Erfolg der Verwertungsbemühungen und dem Ergebnis der Fortführung des Geschäftsbetriebes an.
Das ist bis dato noch nicht vom Tisch,oder hast Du andere Erkenntnisse??!!
Demnach besteht immer noch die berechtigte Hoffnung auf eine, wie auch immer gelagerte Fortführung der AG.
Ansonsten wäre die Quote NULL!
Kann ich ja verstehen.
Auch ich wäre verärgert wenn ich
mein Taschengeld komplett in Done
drin hätte und das Teil nicht
in Schwung kommt.
Ansonsten ist BimBam noch nicht einmal
fähig eine klar gestellte Frage von
Carpri zu beantworten.
Nein die Glocke kopiert nur Sachen rein
die ich schon längst gelesen habe.
Also sachlich bringt die Glocke nichts
rüber. Die Hoffnung stirbt zum Schluss.
Und ich hoffe nach wie vor das es hier noch
etwas zu holen gibt.
Zumindest eher als bei Done. Net wahr BimBam.
ihre Glocke woanderst rein und schüttelt
sie kräftig.
Da ist nichts dahinter.
Sehe dir doch einfach mal ihre Postings
an. Das sagt doch alles.
Und was noch erwähnenswert ist wie
lange sie bei Ariva ist.
Ich vermute wie auch BimBam es schon bei einem
anderen tat das BimBam auch so eine gesperrte
2 fach ID ist.
Nur da um eigene Werte zu pushen
und wenn es nicht läuft dann halt andere
zu Bashen. Sind halt einfach schlechte Verlierer.
wohl das es bis zu den 7 Cent
nicht viel geben kann.
Und auch ab der 7 Cents wird es
nicht so viele mehr geben.
Alleine deshalb sind wir bald
über den 8 Cent.
Losgelöst von dem Grund des Anstiegs.:-)
PS.: was sagst Du zu den 16 Millionen Euro Verlust die im letzten Wirtschaftsjahr vor der Insolvenzmeldung angelaufen sind?? Die haben die sicher aus der Portokasse bezahlt und dabei ganz vergessen das die Löhne und Gehälter auch noch überwiesen werden müssen.
*Küsschen*
Nun zum , nennen wir es "Inhalt" deines inhaltlosen postings.
16 Mio. Verlust, ist ja gigantisch.(Ich hau mich weg)
Warum sind denn, seit dem (laut deiner Meinung) klar ist, das nichts mehr geht mit der AG, die Börsenplätze München,Stuttgart und Berlin offen gehalten worden??!!
Die würde ein IV aus Kostengründen zumindest auf einen begrenzen.
Mister Schlaumeier!
Der profitable Teil musste doch ausgegliedert werden,damit ein fortführen überhaupt erst ermöglicht werden konnte.Ansonsten hätten doch die Gläubiger sofort alle den Daumen auf die neuen Einnahmen gehalten.
Wenn sich rausstellen sollte,das die Kernkompetenz eine Aussicht auf eine positive Zukunft zulässt,warum sollten dann die Gläubiger z.B. einer Rückkehr in den Börsenmantel nicht zustimmen um über eine (wie auch immer ausgehandelte Quotierung)noch Kohle zu sehen.
Ansonsten sehen sie NICHTS.Wieso beschliesst die IVin dann nicht endgültig,das die Gläubiger nichts mehr zu erwarten haben???
Ist doch dann der Normalfall!
Fragen über Fragen,aber keine Antwort von dir,ausser Beschimpfungen.
Solltest Du noch etwas konstruktives zu posten haben,dann lese ich mir das gerne durch,aber den übrigen Kleingeist,kannst Du dir klemmen.
Schönen Tach noch
joker
Da sieht man mal wieder wie hirnlos hier gepusht und gelabert wird.
Suchst du Streit.
Musst du dich irgendwo abfrusten.
Jetzt mach mal das du dahin gehtst
von wo du gekommen bist.
Sobald dir einer Paroli bietet
wirst du ausfallend.
Und du Happy Berti musst dich
doch auch nicht überall reinhängen.
Sieh dir mal dein großes auftreten
im CBB Thread mit istvan an.
Nur weil er 2,3 Tausend Stücke hat
spielst du den erniedriger.
Jeder hat eine eigene Nase mit der er
sich beschäftigen kann.
Und du BIMBAM bist 100 Prozentig
eine gesperrte doppelde ID die nun
damit anfängt womit sie wohl gesperrt
wurde.
Und nun mach dich dünne.
Ist ein neuer auf meiner ignore list.
Soll mit seinen Werten glücklich werden.
greetz joker
Ihr seid ja Helden, aber echt. Wem wollt Ihr jetzt den Schrott verkaufen?
Was war gleich nochmal der Grund warum die steigen sollte???? ha ha ha
Es ist wie in der werbung mit dem kind, welches 1860er fan ist ( an weihnachten ) :
er verstehts net, er verstehts einfach net !
vielleicht wäre eine telekom aktie die bessere anlage alternative für den ein-oder anderen ? oder besser ein Bundesschatzbrief ?
tsts, da holt er glatt einen artikel vom jahr 2003 hervor, kopfschüttel, handeln wir jetzt neuerdings die vergangenheit ?
IGNORE!
Nochmal für alle: es gibt eine GmbH die die Geschäfte weiterführt. Die hat aber nichts mit der AG zu tun und die wird auch niemals die Schulden der AG übernehmen. Hier wird nur ein hochverschuldeter Mantel gehandelt. Das was noch an Werten da war wurde für eine lächerliche Summe verkauft um wenigstens 80 Arbeitsplätze erhalten zu können.
So Ihr Traumtänzer, jetzt könnt Ihr weiter Müll verbreiten.