Ausländer darf Zweitfrau nach Deutschland
Koblenz – Auch die Zweitfrau eines Flüchtlings aus dem Irak darf in Deutschland bleiben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Der Fall: Der Iraker floh 1996 nach Ludwigshafen, erhielt eine Aufenthaltsbefugnis. Seine beiden Ehefrauen (Hochzeiten im Irak 1977 und 1990) reisten 1999 gemeinsam nach. Die drei leben zusammen, das Standesamt erkannte beide Ehen an.
Aber: Die Stadtverwaltung erlaubte nur der Erstfrau, in Deutschland zu bleiben, die Zweitfrau (41) klagte – mit Erfolg. Begründung der Richter: Es sei unzumutbar, in die Heimat zurückgeschickt zu werden, während der Ehemann mit seiner ersten Frau in Deutschland bleiben dürfe.
(aus der Bild von heute)
Darf ich mir als Deutscher jetzt auch 2 Ehefrauen auf Kosten der Sozialhilfe leisten? Zahlen die auch die Vermittlungsgebühren für eine Frau aus Russland oder Thailand?
Gibt es denn überhaupt kein Limit für den Irrsinn in Deutschland?
Aldy
Wurden für den Iraker Vermittlungskosten erstattet?
Oder ist deine Ergänzung des Textes einfach nur so dahingeschrieben?
Grüße
ecki
Muslimische Zweitfrauen fallen oft durch Gesetzeslücken. Denn grundsätzlich wird die Polygamie in Deutschland geächtet. Nun hat ein rheinland-pfälzisches Gericht einer irakischen Zweitgattin Aufenthaltsrecht zugesprochen - aus humanitären Gründen
VON COSIMA SCHMITT
Khedr S. hat sein Zweitfrauenproblem gelöst. Mit beiden Gattinnen will der anerkannte Flüchtling Tisch und Bett teilen, doch nur einer Frau wollte die deutsche Justiz bislang ein Aufenthaltsrecht gewähren. Das wird nun anders. Gestern entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Auch die Nebenfrau darf eine Aufenthaltsbefugnis verlangen - eine Ausnahme in der deutschen Justiz.
Das Urteil verweist auf ein grundsätzliches Problem: Muslimische Zweitfrauen fallen durch Gesetzeslücken, zumindest im öffentlichen Recht. Denn das deutsche Recht ist auf Monogamie ausgerichtet. Ein Mann, eine Frau, allein diese Bindung schützt das "Ehegattenprivileg". Wäre Deutschland ein abgeschirmter Raum, wäre das unproblematisch, ist doch hierzulande die Vielehe bei Strafe untersagt. Doch längst leben hier Paare ohne abendländischen Ehekodex und deutschen Pass.
Zum Beispiel Khedr S. Seit 1996 lebt der Iraker in der BRD, er erhielt Asyl. Daheim hinterließ er zwei Gattinnen: Eine hat er schon 1977 geehelicht, der anderen gab er 1990 das Jawort. Beide Frauen reisten gemeinsam im Juni 1999 illegal in Deutschland ein. Das war das Ende der rechtlichen Gemeinsamkeit: Frau eins erhielt eine Aufenthaltserlaubnis, Frau zwei wurde lediglich geduldet - und klagte gegen diesen Unsicherheitsstatus. In der ersten Instanz blieb die Klage erfolglos, im Berufungsverfahren aber gaben die Richter ihr nun Recht. Das aber bezeichneten sie ausdrücklich als Ausnahme: Da die Irakerin seit Jahren in Ludwigshafen lebe, sich integriert habe und überdies in ihrer Heimat ihre Existenz nicht gesichert sei, solle ihr der Aufenthalt gewährt werden.
Dabei könne sie sich aber nicht auf das Ehegattenprivileg berufen, vielmehr handele es sich um eine humanitäre Geste.
Dieses Urteil ist symptomatisch für den gewundenen Umgang der deutschen Justiz mit der Polygamie. Die ist schließlich grundsätzlich geächtet. Der Kompromiss: Heiratet ein Ausländer in seiner Heimat mehrere Frauen nach dort gültigem Recht, wird er nicht strafrechtlich verfolgt, wenn er später in Deutschland lebt.
Die Justiz unterscheidet genau: Im öffentlichen Recht wird die Vielfachehe nicht anerkannt. Deshalb darf nur die Erstfrau nachziehen, wenn ihr Mann in Deutschland Asyl findet. Der Grund für diese Regelung ist die Furcht vor Missbrauch. Denn sonst könnte ein Muslim in seiner Heimat alle Haremsfrauen ehelichen, um möglichst vielen Frauen ein Bleiberecht in Europa zu garantieren.
Im bürgerlichen Recht hingegen wird die Mehrfachehe anerkannt. Trennt sich ein Paar, darf auch eine Zweit- oder Drittfrau Unterhalt verlangen. "Als das Gesetz formuliert wurde, kam niemand auf die Idee, dass es in Deutschland polygame Ehen geben könnte. Nun versucht man, so zu urteilen, dass die Zweitfrauen nicht schutz- und rechtlos sind", sagt Mathias Rohe, Erlanger Rechtsprofessor und Experte für Konflikte zwischen Islam und deutschem Recht.
Für den Schutz der Zweitwitwe etwa entschied das Bundessozialgericht in Kassel 2003 im folgenden Fall: Eine Marokkanerin, die im Rheinland lebt, klagte vor Gericht. 37 Jahre war sie verheiratet, dann starb ihr Mann, auch er Marokkaner. Nun sollte sie mit der vierzig Jahre jüngeren Zweitfrau die deutsche Rente teilen. Sie allein habe Anspruch auf das Geld, wenigstens aber gebühre ihr der größere Anteil, argumentierte die Erstfrau. Immerhin habe der Gatte die andere Frau erst drei Jahre vor seinem Tod geheiratet. Die Richter aber urteilten: Die Dauer der Ehe ist unerheblich, jede Gattin hat Anspruch auf den gleichen Rentenanteil.
Auf der Steuererklärung ihres Gatten hingegen hat eine Zweitfrau nichts zu suchen, befand 1986 das Finanzgericht Münster. Ein Marokkaner wollte seine beiden Frauen steuerlich geltend machen. Doch Finanzamt und Justiz wiesen ihn zurück. Ein Mann kann nur seine Erstfrau beim Ehegattensplitting geltend machen, sagten die Richter.
Muslimische Organisationen wissen um den Kulturkonflikt und mahnen zu öffentlicher Zurückhaltung. Das Internetforum muslim-heirat.de zum Beispiel bittet "bereits verheiratete Brüder", von einer Kontaktanzeige abzusehen. Das heißt auch: Wer seine Zweitfrau nicht nachholen darf, kann nicht mal eben rasch eine neue heiraten. Behördenfrust statt Multieheglück - das ist die Realität der Polygamie.
taz Nr. 7322 vom 30.3.2004, Seite 8, 146 Zeilen (TAZ-Bericht), COSIMA SCHMITT
ecki: Dürfen anerkannte Flüchtlinge arbeiten? Ob er es tut weiß ich nicht, aber das dürfte in den nächsten Tagen noch hochkochen
Aldy
Entschuldigung, ich weiß - außländerfeindlich. Tsss, wie konnt ich nur wieder...
deutschen Rechtssprechung durch ein entsprechendes
Schriftstück bekannt gemacht werden.
Oder gewähren wir jetzt Sadams-Helfern Asyl ?
Der oben erwähnte bigmistische Steursplitter hat es jedenfalls getan, sonst wäre es wohl nicht zum Steuerprozess gekommen.
Grüße
ecki
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Einmal hatte ein bosnischer Flüchtling mir gesagt, "Das Deutschland, wenn sie so weiter machen bonsnische Verhältnise bekommen"
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Mancher Asylbewerber ist besorgter um Deutschland als dieses rot-grüne [ selbstzensiert ]
Aldy
nicht legal wieder zwangsweise ausreisen lassen?
Ich meine wenn ich in ein Geschäft illegal "einreise" darf ich die gefundenen
Sachen doch auch nicht behalten?
Ein ratloser
Bowmore
Das aus humanitären Gründen geschaffene Asylrecht, das Menschen Schutz vor akuter politischer Verfolgung gewähren sollte, ist längst zu einem versteckten Einwanderungsrecht verkommen. Meiner Meinung nach sollte gelten: Asyl ist ein vorübergehendes Recht. Sind die Fluchtgründe entfallen, dann haben die Betroffenen Deutschland auch wieder zu verlassen, wobei Härtefälle natürlich zu berücksichtigen sind. Leider wird das in der Praxis kaum durchgesetzt, wie ja auch der Fall des Herrn Khedir zeigt.
J.R.
zu "Mancher Asylbewerber ist besorgter um Deutschland als dieses rot-grüne [ selbstzensiert ]" :
prinzipiell (und zur Zeit) richtig. Aber m.M. nach kann man das nicht nur RotGrün vorwerfen. Die Schwarzen habens doch vorher nicht anders gemacht. Es müsste mal richtig aufgeräumt werden. Und da stimme ich auch JR zu; soll er doch wieder nach Hause. Wenn der es richtig angestellt hat, hat er sich in D eine goldenen Nase verdient und ist im Irak dann ein gemachter Mann.
Scheiss Thema; wenn man da öffentlich den Mund aufmacht, ist man direkt ein Brauner ...
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Jeglicher Hinweis auf ein mehr oder minder großes Problem oder Mißstand in diesem Staat wird sofort mit der paßenden Keule unterbunden :((
Aldy
wenn die Schwarzen demnächst wieder das Sagen haben, wird sich daran was ändern?
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Ist schon irgendwie albern, wenn hier allmählich alle wissen, daß er 24 Stunden am Tag mit zig IDs unterwegs ist.
Und die gegenseitigen Lobhudeleien und Zustimmungen seiner Doppel-IDs sind dann nur noch peinlich. Nun ja, wenn er es braucht :-/
Aldy
Aldy
Zitat:
Falls es Dir entgangen ist: Schwarz/Gelb regiert auch per Bundesrat mit.
Unterm Mikroskop erkannt man auch die "gigantischen Unterschiede" zwischen "Regierung" und "Opposition".
Wenn man hingegen einige Schritte zurücktritt, kann man auch die Gemeinsamkeit zwischen ihne ganz deutlich erkennen: Raffen, raffen,raffen für die eigenen Taschen und für die ihrer Lobbyisten mit den größten Partei-Spenden.
Somit haben wir, trotz all der Spiegel-Fechtereien von Major Sahne End Hotte39,... und proxicommi, eigentlich nur eine allumfassende harmonische politische Mitte :)))
Es ist Zeit sich Richtung Wähler und Zahler zu orientieren
Aldy
diese gestaltung der vielehen mancher unserer muslimischen mitmenschen scheint mir sehr einseitig zu lasten der frauen zu gehen. schon aus diesem grund sollte den hier lebenden muslimen mit aller konsequenz gezeigt werden, dass in deutschland mann und frau grundsätzlich gleichberechtigt sind.
wenn wir dieses verhalten tolerieren machen wir uns mitschuldig. ausserdem werden wir von einigen nach strich und faden verarscht.
mich würde mal interessieren, wer denn so ein "heiratsdokument" aus dem irak oder sonstwo auf echtheit prüft... eine ganz andere frage...
Sie ist jetzt 41 und hat 1990 geheiratet. Also so ca. mit 27 Jahren. Ne Kinderehe wars jedenfalls nicht.
Und ist der irakische Mann schon 81? Dann arbeitet er bestimmt nicht mehr.
Was hast du für Infos?
Grüße
ecki
Unser einer( Ihr sicher auch) geht jeden Tag fleißig arbeiten,zahlt fast überall nur noch drauf. Erhöhungen werden uns als Reformen verkauft! Man kommt gerade nach Hause um festzustellen, dass fehlende Gesetze solche Zustände mit illegal eingereisten Zweitfrauen nicht regeln und die sich auf unsere Kosten ein schönes Leben machen!!In den 70 iger Jahren ging die RAF gegen die Politiker mit maßiver Gewalt vor um Zeichen zu setzen! Heute wo die Zustände in Deutschland noch schlimmer und unerträglicher geworden sind halten alle still. Was ist los mit uns????
Zwingt uns die Geschichte Alles und jeden zu ertragen?
Geht nicht um politische Verfolgung.
§ 171 StGB verbietet die Doppelehe sogar.