Auskünfte zur Steuer bei FA bald kostenpflichtig
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 15.01.07 22:31 | ||||
Eröffnet am: | 19.11.06 13:16 | von: ostseebrise. | Anzahl Beiträge: | 44 |
Neuester Beitrag: | 15.01.07 22:31 | von: ostseebrise. | Leser gesamt: | 2.863 |
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Berlin (dpa/gms) - Finanzämter dürfen künftig für verbindliche Auskünfte an Steuerpflichtige Gebühren verlangen. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.
Eine entsprechende Neuregelung sehe das Jahressteuergesetz 2007 vor, das vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen worden ist. Vorgeschlagen hatte die Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz jetzt noch zustimmen muss. Dass er es ablehnt, sei nicht zu erwarten.
Die neue Gebühr ist laut NVL vom Antragsteller vorab zu begleichen und richte sich nach dem Gegenstandswert, den der Steuerpflichtige selbst zu ermitteln habe. Kann der Wert nicht bestimmt werden, greife eine Zeitgebühr. Diese beträgt nach Angaben des Verbandes 50 Euro je angefangene Stunde und mindestens 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte, bei denen Steuerpflichtige jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Richtigkeit haben, sollen dagegen weiterhin gebührenfrei bleiben.
In der Begründung zur Einführung der Gebührenpflicht heißt es laut NVL, dass auf Grund der Kompliziertheit des Steuerrechts auch mit einer steigenden Zahl von Anträgen zu rechnen sei. Dies wiederum führe zu einem erheblich höheren Arbeitsaufwand. Da es sich bei Auskünften um eine Dienstleistung handele, sei die Gebühr rechtens.
Gerade vor dem Hintergrund der erst kürzlich beschlossenen Einschränkung des Abzugs von Steuerberatungskosten kritisiert der Verband die Gebührenpflicht: Das Steuerrecht werde immer komplizierter, und viele Menschen seien auf Rat angewiesen. Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes dürften nicht kostenpflichtig sein, denn schließlich gehe es darum, die Auffassung der zuständigen Finanzbehörde zum eigenen Besteuerungssachverhalt zu erfahren.
Irgendwann kommen unsere Landtags- und Bundestagsabgeordneten noch auf die Idee, sich ihre Arbeit durch eine zusätzliche "Gebühr" noch einmal versilbern zu lassen ... Und wann kommt das "Schutzgeld für den Bürger" durch unsere Polizei? Und wie wäre es mit einer "Notarzt-Versicherungsgebühr" damit im Falle eines Herzinfarktes der Notarzt auch wirklich vorbei kommt? Sehr weit scheinen wir von solch einem Unsinn auch nicht mehr entfernt zu sein.
Ich kann über solche Vorhaben nur mit dem Kopf schütteln.
Die Juristerei scheint mir aber vergleichbar. Verlangt hier jemand von nem Richter ne kostenlose verbindliche Auskunft, wenn er was geklärt wissen will? Oder wohin wendet man sich dann?
Wozu sind die Finanzämter/-beamten da? Für die Auskunft in spezialgelagerten Fällen? Meiner Kenntnis nach kann man bei Problemen mit der Steuererklärung sich Rat vom Finanzamt einholen. Das scheint auch jetzt noch machbar.
Wer es anders haben will, kann ja gleich noch ne Zusatzsteuer für die Einstellung zusätzlicher Finanzbeamter abdrücken.
Davon unberührt ist aber natürlich die Tatsache, dass es merkwürdigerweise immer komplizierter statt, wie geplant, einfacher bei der Steuergesetzgebung wird...
Gruß
Talisker
Man schaue sich noch mal die Definition der Finanzverwaltung an #4 Abs. 2:
"die Gesamtheit aller Behörden, die den Einzug, die Verwaltung und die Ausgabe der öffentlichen Gelder durchführen (Gabler’s Wirtschaftslexikon)"
Steht da irgendetwas von einer Beratung der Bürger bzw. Unternehmer? Nein!
Persönliche Betreuung? Kostenlose Dienstleistung? Hab ich auch nicht gefunden!
Also, willkommen in die freie Marktwirtschaft und nun wir hamn wieder die Wahl: das Brot selbst zu backen oder zwischen zwei konkurrierenden Bäcker im Viertel zu wählen.
;)
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formal vielleicht schon, aber inzwischen haben bei der gesetzgebung so viele interessengruppen ihre finger drin, dass BT und BR nur noch zur abnickmaschinerie verkommen sind.
nach wie vor: sollte so eine regelung kommen, sind wir auf dem weg in die bananenrepublik mal wieder ein kleines stueckchen naeher gekommen.
buerger und staat entfremden sich immer mehr voneinander und die repraesentatnten dieses staates wundern sich auch noch ernsthaft darueber.
mfg
GF
Je nach dem, wer bei der Regierungspartei ein offeneres Ohr findet und dessen Argumentation näher am jeweiligen politischen Programm ist, dessen Einlässe werden halt eher in der Gesetzgebung berücksichtigt.
Ganz normales Tagesgeschäft. Von einem "Abnicken" zu sprechen, halte ich für sehr gewagt, wenn ich mir das tägliche Geheule in den Medien reinziehe, von denen, deren Pfründe nicht angemessen berücksichtigt wurden.
Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.
Ansonsten - schlanker Staat? Is toll. Die Folgen davon? Nö, bloß nicht, ich will Service.
Und ab morgen bitte alle weiteren kommunalen als auch staatlichen Dienstleistungen bitte umsonst, Führungszeugnis, Pass, KFZ-Geschichten, etc.
Und bitte immer auf dem Teppich (hier: der Basis von #1) bleiben: Es geht da um verbindliche Auskünfte. Wie du als normaler Krauter deine Steuererklärung auszufüllen hast, wird dir wohl schon noch für umme mitgeteilt.
Gruß
Talisker
der satz:
"Unverbindliche Auskünfte, bei denen Steuerpflichtige jedoch keinen Rechtsanspruch auf die Richtigkeit haben, sollen dagegen weiterhin gebührenfrei bleiben."
ist ja wohl ein schlag ins gesicht jedes menschen, der sich die bizarre beamten-denke noch nicht komplett zu eigen gemacht hat.
zum thema schlanker staat: der staat verfettet mit einer erheblichen eigendynamik. wieso soll ich da bitte, neben den nicht unerheblichen zwangsabgaben, fuer jeden furz und feuerstein noch zusaetzlich abdruecken?
beispiel perso: ich bin gesetzlich gezwungen einen bei mir zu haben, muss aber fuer die ausstellung des dokuments bezahlen. ja, gehts noch? perverse obrigkeitsstaatslogik. und das schlimme ist, dass viele leute das ohne murren akzeptieren, weil die staatliche abzocke inzwischen bei uns schon zur normalitaet gehoert.
mfg
GF
"Fiskus nimmt für Auskunft künftig Gebühren
Berlin/DPA - Wer vom Finanzamt künftig ausführliche und verbindliche Auskünfte anfordert, muss mit Gebühren rechnen. Diese Neuregelung im Jahressteuergesetz 2007 wurde vom Finanzministerium bestätigt. "Normale Auskünfte" seien wie bisher gebührenfrei, hieß es.
Wenn sich also ein Bürger nach der künftigen steuerlichen Behandlung bestimmter Ausgaben wie Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstätte erkundige, erhalte er diese Auskunft weiterhin unentgeltlich.
Die Gebührenregelung betreffe "ausschließlich verbindliche Auskünfte", die einen hohen Aufwand für die Finanzverwaltung nach sich ziehen. Dies treffe bei größeren Investitionen zu, bei denen die steuerlichen Auswirkungen erheblich sein könnten."
Für Ottonormalverbraucher bleibts wie es ist. Wer ne kompliziertere Auskunft will, muss löhnen. Wenn er sich schon keinen Steuerberater leisten will. Denn er legt Mitarbeiter der Finanzverwaltung lahm.
Nochmals - wie ist es mit rechtlichen Auskünften?
Zum Rest: Perso ist jawohl eher sowas wie ne Schutzgebühr. Verfettung des Staates? Is klar. Die Zahlen, die einen Rückgang der Angestellten des ÖD belegen, sind alle gefälscht. Privatisierungen kenne ich nur aus dem Ausland. Gibts hier in D gar nie überhaupt nicht.
Gruß
Talisker
die sollen ihre hunderte von ausnahmetatbestaenden ausradieren, dann gaebs auch diese problematik nicht.
bei der juristerei kriege ich jederzeit auskuenfte zum verfahren und wie es richtig abzuwickeln ist (z.b. bei ner grundbucheintragung). da seh ich nicht so den unterschied. ich hab jedenfalls nicht gehoert: "wenn sie wissen wollen, wann ihre grundschuld eingetragen wird, legen sie erst mal 10 oironen auf den tisch."
verfettung des staates: deine sichtweise ist sehr begrenzt, weil nur auf die anzahl der beschaeftigten fokussiert 5ist aber verstaendlich, weil beamtensichtweise). der staat verfettet, indem er seine originaeren aufgaben (oder was er dafuer haelt) zunehmend auf den buerger abwaelzt. ein paar beispiele: sicherheit, strassenreinigung, erstellen von statistiken, etc.
aber egal, die mehrheit macht sich, wie gesagt, da keine gedanken mehr drueber. alle halten es fuer normal, wie es ist...
aber: big brother, brave new world und minority report sind nicht mehr so weit weg, wie die meisten hier glauben/hoffen.
mfg
GF
"die sollen ihre hunderte von ausnahmetatbestaenden ausradieren, dann gaebs auch diese problematik nicht."
Ist ne politische Entscheidung, nicht der Finanzverwaltung. Wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten.
Es geht nicht um Auskünfte zum Verfahren (dein Bsp. Grundbucheintrag), sondern wie sich bestimmte Entscheidungen steuerlich auswirken werden (z.B. "wenn ich den verklage, hat meine Klage Aussicht auf Erfolg?").
Vielleicht hilft ja das hier noch weiter:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,449632,00.html
Da muss ich wohl im vorauseilenden Gehorsam handeln, dass ich bereits eine Beamtensichtweise an den Tag lege. Aber ist meine Schuld. Deine Definition eines verfettenden Staates kannte ich noch nicht. Ich dachte bislang, dies wäre damit gemeint, dass der Staat immer mehr Aufgaben an sich zieht, nicht sie vom Bürger selber in die Hand nehmen läßt. Somit steht also die FDP tendenziell für eine zunehmende Verfettung des Staates. Interessant. Wird die freuen, das zu hören.
Gruß
Talisker
wenn jedoch der kleine gewerbetreibende (klaus-dieter z.B.) davon betroffen sein wird, ist es nach m.a. ein schritt in die falsche richtung.
zum verfettungsthema: ich unterscheide da die bereiche, die wirklich in meine eigenverantwortung uebergehen (d.h., wo ich eine wahl habe) und denjenigen, zu denen ich vom staat gezwungen werde (und dafuer noch zusaetzlich bezahle).
beispiel strassenreinigung: wurde frueher von der stadt gemacht, finanzierung u.a. aus der grundsteuer. heute: selber machen und trotzdem steuer zahlen. hinzu kommt, dass ich es machen MUSS, weil es da natuerlich schlauerweise die entsprechende vorschrift seitens der stadt gibt.
ergo: der staat greift immer mehr ein (durch nicht quantifizierbare vorschriften z.b.), macht immer weniger und erhaelt mehr kohle dafuer. am markt waere so ein saftladen laengst pleite.
mfg
GF
Nein, der Plot stammt nicht aus dem neuen Kabarett-Programm von Dieter Hildebrandt, Hagen Rether oder Georg Schramm, sondern tatsächlich aus dem aktuellen Steuergesetz: Wer vom Finanzamt wissen will, wie sich diese oder jene Investition, Übernahme oder gesellschaftliche Konstruktion auf die Steuerschuld niederschlagen werde, muss zahlen. Zur Kasse, Schätzchen, heißt das Motto, und zwar nach Gegenstandswert, oder, wenn ein solcher nicht bezifferbar ist, 50 Euro pro angefangene halbe Stunde.
Das heißt: 100 Euro die Stunde für die Arbeit eines deutschen Steuerbeamten, bei einer 42-Stunden-Woche also einen Tagessatz von mehr als 800 Euro. Was ist also der größere Skandal: Die Gebühr an sich, oder deren Höhe? Der Vergleich mit Gerichtsgebühren hinkt: Niemand muss einen Zivilprozess anstrengen, aber jeder mit Einkommen Steuern zahlen. Die Begründung für die Gebühr ist geradezu epochal, und auch sie stammt nicht von Hildebrandt, Rether oder Schramm, obwohl der Verdacht verdammt nahe liegt: Das Steuerrecht werde zunehmend komplizierter, von daher sei mit einer Steigerung bei den Anfragen zu rechnen. Überlastung drohe, eine Gebühr sei daher sachgerecht. Jeder klar denkende Mensch würde versuchen, den Sachverhalt durch eine Vereinfachung des Steuerrechts zu bereinigen. Die zuständigen Ministerialen und Politiker sind indes zu einem anderen Ergebnis gelangt.
Eigentlich könnte man auch für die Nutzung der Elster-Software Geld verlangen, und ne schicke 0190-er-Nummer für die Finanzamt-Zentrale, Stichwort „Ruf mich an!“, würde die Kostenstruktur des Amtes weiter verbessern. Das Finanzamt als Profitcenter, das lässt Raum für weitere Innovationen. Wer in Zukunft bei der Polizei anruft, Einbrecher seien im Haus, könnte vielleicht bald nach der Kreditkartennummer gefragt werden: Erst wenn 100 Euro abgebucht sind, macht sich die Streife auf den Weg. Mit Blaulicht kostet es 150 Euro. Wegen der vielen einsickernden Banden ist nämlich mit einer starken Steigerung bei den Einbrüchen zu rechnen, womöglich wären die Beamten bald überlastet. Da muss eine kleine Hemmschwelle aufgebaut werden, nicht wahr?
Am Ende der Entwicklung steht dann eine saftige Gebühr für das Wählen. Die Parteien lassen sich schon jetzt üppige Wahlkampfkosten erstatten, charmanter Weise auch für jene, die gar nicht zur Wahl gegangen waren. Das schreit nach Ausbau. 20 Euro bei Kommunalwahlen, bis zu 100 Euro bei Bundestagswahlen, das sollte es dem Bürger doch wert sein. Umsonst ist schließlich nur der Tod. Obwohl, so eine vorauseilende Sterbegebühr bei Erreichen der Volljährigkeit, das würde die Kassen ganz schön klingeln lassen. Ob das von der Steuer absetzbar wäre? Keine Ahnung – könnte man ja beim Finanzamt mal nachfragen…
"Der Vergleich mit Gerichtsgebühren hinkt: Niemand muss einen Zivilprozess anstrengen, aber jeder mit Einkommen Steuern zahlen."
Nun gut, korrekt.
"Wer vom Finanzamt wissen will, wie sich diese oder jene Investition, Übernahme oder gesellschaftliche Konstruktion auf die Steuerschuld niederschlagen werde, muss zahlen."
Ah, ja. Das muss man also tun. Is klar. Dafür u.a. wurde nicht der Berufszweig des Steuerberaters erfunden. Geht klar. Schnell noch die Zeit für umsonst nutzen, die Jungs vom Finanzamt die für die eigene Firma günstigste Vorgehensweise rausfinden lassen. Solln die sich mal ein wenig anstrengen, langweilen sich ja sonst den lieben langen Tag (polemisch kann ich auch).
Gruß
Talisker
Es muß ja nicht gleich der Bierdeckel von dem Kirchhof sein.
PS: Going Public ist bekannt für seine launigen Kommentare, das in die Richtung Polemik zu schieben, halte ich für eine falsche Einschätzung.
Fazit: Das ändern der Steuerkarten warum auch immer wird zum Kostentrauma der Steuerzahler.
Wieso machst du denn eine Änderung der Lohnsteuerkarte beim FA? Ist denn dafür nicht die Gemeinde bzw. Bürgerbüro/Ordnungsamt zuständig? Und dort ist die Prozedere noch gebührenfrei, solange ich weiß (Rechtsgrundlagen: Grundlage für die Gestaltung, Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerkarten sind die Vorschriften der §§ 32, 38b, 39 ff. des Einkommensteuergesetzes).
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