Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 35 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.275 |
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doch an Mühlacker seine Stelle wäre ich bei €4.60 mitte der Woche
ausgestiegen, hätte noch ein paar Grieben mehr gebracht.
Doch manchmal fällt der Groschen schwer.
JAXX Grand Prix -Aufgalopp international
Nichts hat sich verändert. Zum Glück. Das, was die Vorstarterangabe für den ersten diesjährigen Kölner Renntag am 1. April noch am Mittwoch versprach, ist weiterhin aktuell. Der JAXX Grand-Prix-Aufgalopp am kommenden Sonntag wird der vorläufige Höhepunkt der bisherigen deutschen Turfsaison werden. Zwei englische Gäste, Birkspiel und Akarem, und dazu zwei heimische Könner wie Egerton und Lauro im Starterfeld der neun Kandidaten sind ein angemessener Auftakt in die neue hiesige Gruppe-Saison, welche im vergangenen Jahr noch in Bremen ihren Anfang genommen hatte. Vor zwölf Monaten war es der bereits genannte Hengst Birkspiel, der der Konkurrenz am Ende enteilt war. In gewisser Weise darf man ihn fast als den Vorjahressieger der mit 50.000 EUR dotierten Kölner Gruppe-III-Prüfung über 2.200 Meter ansehen."
Erschienen am 30.03.2007 | Neue Nachrichten
Ein Monopol (griechisch monos = allein und polein = verkaufen) nennt man eine Marktsituation (Marktform), in der für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter oder ein Nachfrager existiert“. So lautet die Definition des Online-Lexikons Wikipedia http://www.wikipedia.org. Zurzeit wird wieder über einige dieser Monopole diskutiert. Jüngstes Beispiel: Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) fordert, dass das Briefmonopol der Post Ende 2007 fallen soll. „Wir brauchen offene Postmärkte, das ist ein Vorteil für die Verbraucher", sagte er bei der Internationalen Kartellkonferenz. Europaweit soll der Briefmarkt bis Ende 2009 liberalisiert sein. Doch in der SPD formiert sich Widerstand. Der Parteivorsitzende Kurt Beck, Bundesarbeitsminister Franz Müntefering und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück beharren darauf, der deutsche Briefmarkt dürfe erst dann für den Wettbewerb geöffnet werden, wenn auch die anderen EU-Länder so weit seien.
Kritik kommt von den Freien Demokraten. „Monopole haben mit fairem Wettbewerb nichts zu tun, sie schaden der Wirtschaft, vor allem dem Mittelstand, und den Verbrauchern in Deutschland“, kommentierte der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion http://www.fdp.de Rainer Brüderle. Die gesetzliche Lage sei eindeutig: Das Briefmonopol falle zum Jahresende. Es sei nicht Aufgabe der Politik, „alte Staatsmonopole zu schützen“. „Doch gerade das haben die Politiker sämtlicher Parteien in jüngster Zeit häufig genug getan. Sie haben sich als Schützer von Staatsmonopolen geriert“, sagt Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de, mit Blick auf die Diskussion um das staatliche Wettmonopol. „In letzter Konsequenz geht das zu Lasten der Verbraucher, die sich mit der rechtlich fragwürdigen Marktabschottung herumschlagen müssen“.
Die FAZ weist süffisant darauf hin, dass mit dem Auftauchen privater Konkurrenz zahlreiche Regierungen „plötzlich die Gefahren der Spielsucht erkannten und ihre Pflicht, die Bürger vor sich selbst zu schützen, nachdem sie diese jahrzehntelang selbst ungehemmt zum Lotto- und Toto-Spiel animiert hatten“. Unter der daraus resultierenden regulatorischen Unsicherheit hatten staatliche wie private Anbieter zu leiden, was sich vielfach geschäftsschädigend auswirkte. „Ähnliche taktische Finessen erlebte die Öffentlichkeit vor der Liberalisierung der Telekommunikation. Hauptargument der Wettbewerbsgegner ist immer, wen wundert es, der Infrastrukturauftrag, den der öffentliche Betreiber zu erfüllen hat“, so Roland Belz, Geschäftsführer von BellandVision http://www.bellandvision.de in Pegnitz. Monopolisten würden das Horrorszenario eines wachsenden Versorgungsgefälles von den Stadtregionen zum wirtschaftlich wenig attraktiven Land bemühen. „Das Wort von der Rosinenpickerei machte damals wie heute die Runde. Kundenorientierung und Marktbedürfnisse waren irrelevant: Jeder, der möchte, erhält einen Telefonapparat in grün, grau oder orange – wie lange er darauf zu warten hat und wie sich Preis und Qualität gestalten, war dabei sekundär. Die Telefonsteinzeit gipfelte in dem wohl berühmtesten Werbeslogan der Bundespost: ‚Fasse Dich kurz’“, betont Belz.
Immer öfter bekommen es die Staatsmonopolisten jedoch mit Widerstand aus Brüssel zu tun. So sagte kürzlich die EU-Kommissarin Viviane Reding, sie führe einen Krieg gegen illegale nationale Gesetze, die das Europarecht missachteten. Sie kämpfe für die Ordnungspolitik und gegen Monopole, die auf dem EU-Markt nichts mehr zu suchen hätten. Fallen Monopole weg, verlieren nur die Monopolisten. Die Verbraucher profitieren hingegen vom Wegfall des Dirigismus. Das Angebot werde vielfältiger, der Service besser, und die Preise sinken, schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) http://www.faz.net. Und in einem Arbeitsmarkt mit vielen Wettbewerbern erhöhen sich auch die Chancen der Arbeitnehmer. Dass die EU-Kommission zurzeit gegen drei Staaten (Dänemark, Finnland und Ungarn) vorgeht, um Hindernisse auf dem dortigen Markt für Sportwetten zu beseitigen, findet bei privaten Wettanbietern großen Anklang.
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Spielregeln und jeder soll auch artig zur Europawahl gehen doch das
funktioniert nicht .Solange sich Deutschland abschotten will , soll man
sie im eigenden Saft schmoren lassen und ihnen die Klagen um die
verlogenden Ohren hauen, bis sie europäisch Denken zu lernen.
"EuGH-Generalanwältin: Glücksspielkonzessionen müssen ausgeschrieben werden2007-03-30 15:22:36
In dem Placanica-Urteil vom 6. März 2007 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits das Konzessionierungssystem zur Erteilung von Pferdewett- und Sportwettenkonzessionen als europarechtswidrig beurteilt. Die italienischen Pferdewettlizenzen sind darüber hinaus Gegenstand einer von der Europäischen Kommission gegen Italien 2004 eingebrachten Vertragsverletzungsklage (Rechtssache C-260/04). Die Generalanwältin des EuGH Eleanor Sharpston veröffentlichte hierzu am 29. März 2007 ihre Schlussanträge.
Die Europäische Kommission verklagte Italien, da die italienischen Behörden im Jahr 1999 329 Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten ohne vorherige Ausschreibung erneuerten (während 671 neue Kommissionen ausgeschrieben wurden). Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen das Transparenz- und das Publizitätsgebot, die sich aus den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr ergeben. Italien hatte argumentiert, dass ein Decreto-legge von 2003 die Überprüfung der finanziellen Lage aller Konzessionsinhaber vorgesehen habe. Diese spätere Maßnahme ändert nach Ansicht der Generalanwältin allerdings nichts an der Vertragsverletzung. Auch die erklärte Absicht Italiens, den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts vollkommen gerecht zu werden, hält die Generalanwältin für unerheblich. Die bestehenden 329 Konzessionen hätten nicht automatisch erneuert werden dürfen. Diese Dienstleistungskonzessionen hätten vielmehr dem Wettbewerb geöffnet werden müssen. Auch hätte eine Nachprüfung ermöglicht werden müssen, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.
Als Fazit hält die Generalanwältin fest, „dass die Italienische Republik dadurch gegen den allgemeinen Grundsatz der Transparenz verstoßen und die Ausschreibungspflicht verletzt hat, die sich aus den Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit, Art. 43 ff., und den freien Dienstleistungsverkehr, Art. 49 ff., ergeben, dass der Finanzminister ohne vorherige Ausschreibung 329 Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten erneuert hat“.
Kommentar:
Die Generalanwältin betont die erforderliche Transparenz und Öffentlichkeit bei der Ausschreibung von Glücksspielkonzessionen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auch auf andere Mitgliedstaaten. So handelt es sich bei Lotto Rheinland-Pfalz um ein privates, den Sportverbänden gehörendes Glücksspielunternehmen. Eine Ausschreibung hierfür hat nicht stattgefunden, was die EU-Kommission in dem ergänzenden Aufforderungsschreiben in dem gegen Deutschland laufenden Sportwetten-Vertragsverletzungverfahren (Nr. 2003/4350) kritisiert hat. In Österreich ist an eine Überprüfung der der Casinos Austria AG erteilten Spielbankenkonzessionen zu denken."
Gaben heute ihr Debüt an der Börse. Habe lange beobachtet, was man sich dafür eintauscht!
Ist ein chinesisches Unternehmen, dass Maschinen für Holzroßhandel produziert. Hat gute Wachstumsraten in Aussicht gestellt!
Werd ab und zu mal reinschauen ! Keine Sore!
Gruß an alle!
Der Fall Antigua gegen die USA - Glücksspiel und WTO-Recht ISA-Casinos
Über die erhebliche Bedeutung, die das Gambelli-Urteil für die Liberalisierung des Glückspielmarktes in der Europäischen Union hat, haben wir bereits mehrfach berichtet. Eine bahnbrechende Entscheidung ist nunmehr auch in einem Streitverfahren der Welthandelsorganisation WTO ergangen. In diesem, von dem Karibikstaat Antigua gegen die USA geführten Verfahren wurde festgestellt, dass das restriktive Verhalten der USA gegenüber dem grenzüberschreitenden Angebot von Glückspielen und Wetten gegen WTO-Recht verstößt. In dem folgenden Beitrag schildert Rechtsanwalt Arendts, M.B.L.-HSG, den Hintergrund dieser Entscheidung.
Ernst genommen hat auch die EU-Kommission das Gambelli-Urteil. Sie hat gegen den Mitgliedstaat Dänemark, der das Anbieten und Bewerben von Sportwetten durch ausländische Anbieter beschränkt, erste Schritte für ein Vertragsverletzungsverfahren nach dem EG-Vertrag eingeleitet. Die Kommission prüft nun, ob die dänischen Vorschriften mit der Niederlassung- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar sind. Ein ähnlicher Schritt könnte nunmehr auch Deutschland drohen, wenn es weiterhin nicht zu einer Liberalisierung bereit ist und die staatlichen Anbieter schützt.
Wenig von einer Liberalisierung hält allerdings das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung, über die Rechtsanwalt Hambach berichtet. Mit vor allem formalen Argumenten hat eine Revision zurückgewiesen.
2. Der Fall Antigua gegen die USA - Glücksspiel und WTO-Recht
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Karibikstaat Antigua und Barbuda ist mit einem 2003 eingeleiteten WTO-Streitverfahren gegen die USA mit dem Argument vorgegangen, dass die amerikanische Gesetzgebung zum Internet-Glücksspiel WTO-Recht verletzte. Der kleine Karibikstaat mit lediglich 67.000 Einwohnern berief sich dabei auf die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, die Internet-Casinos und andere Online-Glücksspielangebote für ihn hätten (laut dem Außenminister von Antigua ca. 3.000 Arbeitsplätze in der Glücksspiel-Industrie). Die durch das General Agreement on Trade in Services (GATS) garantierte Dienstleistungsfreiheit werde durch das Verhalten der USA und deren Bundesstaaten verletzt. Nach amerikanischer Rechtsauffassung sind nach dem 1961 erlassenen Wire Act alle Online-Glücksspiele illegal.
Während der Vorgänger der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organisation), das alte GATT, lediglich Handelsfragen betraf, konnten mit dem GATS (einem der WTO-Übereinkommen) erstmalig auch Liberalisierungsfortschritte im Bereich des Handels mit Dienstleistungen erreicht werden. Auch das Angebot von Glücksspielen fällt in den Anwendungsbereich dieses Abkommens. Ein Grundprinzip der WTO-Übereinkommen stellt das Gebot der Inländerbehandlung dar. Dieses verpflichtet die Mitgliedstaaten (zu denen seit Anfang 1995 auch Antigua gehört), ausländische Dienstleistungen nicht schlechter zu behandeln als gleichartige inländische. Aus Sicht von Antigua verstoßen die USA mit dem Verbot, dass Amerikaner nicht in Internet-Casinos außerhalb der USA spielen dürfen, gegen dieses Grundprinzip. Glücksspielanbieter aus Antigua würden gegenüber amerikanischen Anbietern diskriminiert. Damit verletzten die USA die Art. II, VI, VIII, XI, XVI und XVII des GATS.
Mit seiner Rechtsauffassung war Antigua, das das WTO-Streitverfahren nach einem erfolglosen Vermittlungsversuch eingeleitet hatte, bislang erfolgreich. Anders als das alte GATT ermöglicht das WTO-System nämlich ein formalisiertes Streitbeilegungssystem, das sog. Dispute Settlement Understanding (DSU). Dieses sieht aus drei (ausnahmsweise fünf) WTO-Experten bestehende "Panels" zur konkreten Streitentscheidung vor. Dieses Panel muss dann innerhalb von sechs Monaten eine Entscheidung fällen. Diese wird dem Dispute Settlement Body übermittelt, der letztlich darüber entscheidet, ob der Bericht angenommen wird oder nicht. Gegen die Entscheidung kann dann ein Rechtsmittel zu dem Appelate Body als Berufungsinstanz eingelegt werden.
Bislang gibt es im Fall Antigua lediglich einen eigentlich vertraulichen (und noch nicht offiziell veröffentlichten) "Interim Report" des Panels. Dieser stellt laut den Presseberichten einen Verstoß der USA gegen WTO-Recht fest. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung (nicht nur für die USA, sondern auch für die anderen WTO-Mitgliedstaaten wie Deutschland) wurde über diese Entscheidung mehrfach berichtet.
Schon jetzt ist absehbar, dass der Streit in der Berufungsinstanz weitergehen wird. Eine entsprechende Ankündigung war aus den USA nach Bekanntwerden der Entscheidung zu hören. Auch ist fraglich, ob sich die USA an eine für sie negative Entscheidung der Berufungsinstanz halten werden (wie auch in anderen Fällen, in denen ein Verstoß der USA festgestellt wurde). Antigua könnte zwar dann zu Sanktionen ermächtigt werden (was allerdings wenig praktische Relevanz haben dürfte).
Andere WTO-Mitgliedstaaten dürften im Erfolgsfall jedoch ebenfalls verklagt werden und sich eher WTO-rechtskonform verhalten. Zwar hat der Europäische Gerichtshof eine unmittelbare Geltung von WTO-Recht in der 1999 ergangenen Entscheidung Portugal ./. Rat abgelehnt. Dennoch können sich auch Privatpersonen und Unternehmen darauf berufen, dass das einschlägige nationale Recht WTO-konform auszulegen ist (mit dem Argument, dass die mit Ratifizierung eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen umzusetzen sind). Insoweit dürfte die anstehende Grundsatzentscheidung (über die wir nach Vorliegen der Entscheidungsgründe weiter berichten werden) auch für Deutschland von erheblicher Bedeutung sein.
c/o ARENDTS ANWÄLTE, Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald
Freigegeben für ISA CASINOS Presseagentur
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte stellen nicht in jedem Fall die Meinung der ISA CASINOS Presseagentur - Redaktion dar.
Genf. AP/baz. Die Welthandelsorganisation hat ein US-Gesetz gegen Glücksspielbetreiber im Internet erneut für rechtswidrig erklärt und damit den Weg zu Wirtschaftssanktionen freigemacht. In einer 215-seitigen Erklärung, die am Freitag in Genf veröffentlicht wurde, folgt die WTO einer Klage von Antigua und Barbuda, wonach die gesetzlichen Bestimmungen der USA eine ungerechte Benachteiligung darstellen.
Washington habe zwar das Recht zur Einschränkung von Online-Kasinos, müsse dann aber die US-Betreiber von Pferdewetten im Internet auf die gleiche Weise behandeln, urteilte die WTO. Die US-Regierung hat nun die Möglichkeit, ihre Gesetze entsprechend zu ändern. Andernfalls kann Antigua bei der WTO die Einleitung von Handelssanktionen beantragen.
Stichwort: Spielsucht
Berlin - Im Urteil der Karlsruher spielt das Thema Spielsucht eine zentrale Rolle.
Im Drogenbericht der Bundesregierung werden 80 000 Spielsüchtige genannt, der Fachverband Glücksspielsucht e.V. schätzt ihre Zahl auf 400 000.
Es gibt zehn Kriterien für das Vorliegen von Suchtverhalten, das wichtigste ist der Drang, spielen zu müssen. „Spielhunger” nennt das der Direktor der Abteilung für Psychiatrie an der Universitätsklinik der Humboldt Universität Berlin, Werner Platz. Ein weiteres Merkmal ist das Begehen von Straftaten.
Sportwetten stellen nach Ansicht von Experten eine besondere Gefahr für junge Männer dar. „Die glauben, ich als Mann habe sowieso Ahnung von Fußball und kann da meine Kompetenz einbringen”, sagt die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht, Ilona Füchtenschnieder. „Viele denken daher, das sind gar keine Glücksspiele. Doch das ist natürlich völliger Blödsinn.”
Derweil wächst der Spielhunger in Deutschland, die Wettbranche boomt. Der Markt verzeichnet zweistellige Zuwachsraten. Nach einer Studie des Marktforschungs-Unternehmens Goldmedia wird der Umsatz mit Sportwetten von derzeit 810 Millionen auf vier Milliarden Euro ansteigen. Allein der Fernsehsender Premiere will mit einem neuen Wettkanal bis 2008 eine Milliarde Euro umsetzen.
Nach Ansicht von Platz hat die Zahl der Sportwetter im Zuge des Hoyzer-Prozesses zugenommen. Weiteren Auftrieb könnte eine Aufhebung des staatlichen Wettmonopols geben, die derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird. „Das wird ganz schlimm”, befürchtet Ilona Füchtenschnieder. Auch Platz rechnet mit einem Anstieg und verweist zudem auf die Fußball-WM:„Das wird noch einmal einen Riesenanstoß geben.”
Gut, zurück zum Thema diese Forums. Ich finde besonders den vorletzten Abschnitt für aufschlussreich. Wenn man das auf Fluxx bezieht, heist das ja der Umsatz wird sich bis 2008 von derzeit 50 Mill. auf über 200 Mill. mehr als vervierfachen. Das sind ja fenuminale Aussichten.
Im WM Jahr 2008 wird es sicherlich zur Umsatzexplosion kommen.
Ich glaube noch in diesem Jahr werden wir von Q-Zahlen positiv überrascht werden.
Ich glaube noch in diesem Jahr werden wir von Q-Zahlen positiv überrascht werden.
Wichtig ist, dass Fluxx hohe Umsatzzuwachszahlen im Ausland generiert.
Altenholz – Das politische Verwirrspiel um die Zukunft des deutschen Glückspielmarktes hat der FLUXX AG (Altenholz) im vergangenen Jahr massiv geschadet. Das Unternehmen musste 50 von 100 Wett-Shops schließen und rutschte tief in die roten Zahlen. Als Antwort auf die rechtlichen Unsicherheiten in Deutschland kündigte Finanzvorstand Stefan Hänel gestern eine stärker Expansion im europäischen Ausland an. Spanien, Großbritannien, Italien, Österreich und Belgien – das sind die Märkte, auf denen FLUXX für sich eine viel versprechende Zukunft sieht. In Spanien ist der Markteintritt bereits Ende vergangenen Jahres gelungen: Im Auftrag des Telekomunikatioskonzerns Téléfonica vertreibt die spanische FLUX-Tochter DigiDis SL staatliche Lotterieprodukte im Internet.
In Großbritannien, wo sich das Unternehmen derzeit um eine Casino-Lizenz bewirbt, ist FLUXX seit Kurzem ebenfalls mit einer eigenen Tochtergesellschaft vertreten, "Unser Ziel ist es, vom deutschen Markt mit seinen regulatorischen Unsicherheiten möglichst unabhängig zu werden", sagte Hänel gestern bei der Vorstellung der Bilanz in Hamburg. Bereits heute erzielt der private Glückspielvermittler im Bereich Sportwetten mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland. Im staatlich noch stärker reglemenierten Lotto-Bereich beträgt der Anteil des Auslandsumsatzes allerdings erst fünf Prozent.
Das abgelaufene Geschäftsjahr hat FLUXX auf dem Weg zu einem dauerhaft profitablen Unternehmen erheblich zurückgeworfen. Zwar stieg der Nettoumsatz – vor allem durch die Übernahme des maltesischen Sportwettenanbieters myBet von 22 Millionen auf 50,9 Millionen Euro, doch das Konzernergebnis fiel mit einem Verlust von 8,7 Millionen Euro noch deutlich schlechter aus, als das Anfang März verkündete vorläufige Minus von 3,2 Millionen Euro. Grund sind Wertberichtigungen auf so genannte "latente Steuern" – also Steuerersparnisse in der Zukunft auf Grund früherer Verluste.
Zur Erklärung: Durch das Gezerre um einen neuen Glückspielstaatsvertrag musste FLUXX die langfristige Ergebnis-Planung nach unten korrigieren. Damit schrumpfen die möglichen Steuerersparnisse in den kommenden Jahren – der "Wert" der latenten Steuern sank, und das muss sich in der Bilanz widerspiegeln. Doch Hänel versichert: "Ein Abfluss von Fianzmitteln ist mit dieser Wertberichtigung nicht verbunden." Negativ auf das Ergebnis schlugen zudem die Startverluste von myBet durch, aber auch Kosten von rund zwei Millionen Euro für Rechtsberatung und Lobbyaktivitäten im Zusammenhang mit dem Streit um eine Liberalisierung des Glückspielmarktes. Für das laufende Jahr peilt Hänel zumindest wieder ein ausgeglichenes Ergebnis an.
Trotz massiver Kritik der EU am Entwurf für einen neuen Glückspielstaatsvertrag halten die Bundesländer (mit Ausnahme Schleswig-Holsteins) daran fest, private Anbieter weitgehend aus dem Glückspielmarkt zu drängen. Hänel hat dafür kein Verständnis: "Eine Benachteiligung privater Anbieter mit dem Scheinargument der Suchtprävention wird keinen Bestand haben."
Von Ulrich Metschies
ich bin hier unter anderem auch deswegen, weil das hier menschlich ein hochgradig interessantes Terrain für psychologische Studien ist - und es gibt hier offensichtlich massenweise 'dankbare' Studienobjekte
nur weiter so ;-) - hopades ist äußerst interessiert ;-)))
freut mich, ecki500, auch Dich kennenzulernen ;-)))))))
ich hoffe, Du steigerst Dich noch !
;-))
...
was mich in dem Moment motiviert und trägt ist die schweigende Mehrheit im Hintergrund, von der ich weiß, daß meine Prognosen erwünschterweise mindestens zusätzliche Aspekte bekannt machen
deshalb mache ich damit auch weiter - und weil es mich interessiert und Spaß macht, wohlwissend, daß ich dabei in allem meinen eigenen Stil habe
hopades