WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
Aber wo? Auf der IR-Seite ist nichts zu finden.
Was spricht dagegen die restlichen Aktien(also die man gerne beim Angebot eingesammelt hätte.. ohne 30% zu erreichen) an der Börse zu erwerben?
Mir ist klar, dass die Aktie illiquide ist aber klar ist auch, dass der Abstimmungen jede Stimme zählen wird und man weitere Stimmen ggfs. sogar unter 7,20 erwerben kann...
Siehe Beitrag 9041.
Damit ist dann wohl auch die Sonderprüfung vom Tisch, oder?
Klingt, als ob im Hintergrund etwas passiert...
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und Bekanntmachung über die Erfüllung der Vollzugsbedingung
Die Weng Fine Art AG, Krefeld, Deutschland (die „Bieterin“), hat am 14. Oktober 2022 die
Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot
in Form eines Teilangebots an die Aktionäre der artnet AG, Berlin, Deutschland („artnet“),
zum Erwerb von bis zu 150.000 auf den Namen lautenden Stückaktien an artnet (ISIN
DE000A1K0375 (WKN A1K 037)) (die „artnet-Aktien“), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,20 je artnet-Aktie
veröffentlicht (das „Angebot“). Die Frist für die Annahme des Angebots endete am 11. November 2022, 24:00 Uhr MEZ.
I. Angaben gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Die Bieterin gibt hiermit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG bekannt:
1. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 11. November 2022, 24:00 Uhr MEZ (der „Meldestichtag“), ist das Angebot für insgesamt 75.595 artnet-Aktien angenommen worden.
Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,32% des bestehenden Grundkapitals der artnet und
(einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der bestehenden Stimmrechte aus artnetAktien.
2. Die Bieterin hielt zum Meldestichtag unmittelbar 1.184.400 artnet-Aktien und die daraus
resultierenden Stimmrechte. Die Bieterin hielt darüber hinaus unmittelbar 500 artnet-Aktien aus einem am 10. November 2022 börslich geschlossenen Aktienkaufvertrag sowie weitere 100 artnet-Aktien aus einem am 11. November 2022 börslich geschlossenen Aktienkaufvertrag. Damit hielt die Bieterin zum Meldestichtag insgesamt unmittelbar
1.185.000 artnet-Aktien. Dies entspricht ca. 20,77% des Grundkapitals der artnet und
(einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der Stimmrechte aus artnet-Aktien. Die
Stimmrechte aus den von der Bieterin gehaltenen artnet-Aktien sind den gemeinsam handelnden Personen Rüdiger K. Weng A+A GmbH sowie Herrn Rüdiger K. Weng gemäß
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
Die Rüdiger K. Weng A+A GmbH hielt zum Meldestichtag 330.000 artnet-Aktien und
die daraus resultierenden Stimmrechte. Dies entspricht ca. 5,78% des Grundkapitals der
artnet und (einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der Stimmrechte aus artnet-Aktien. Die Stimmrechte aus den von der Rüdiger K. Weng A+A GmbH gehaltenen artnetAktien sind Herrn Rüdiger K. Weng gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen.
Herr Rüdiger K. Weng hielt zum Meldestichtag mittelbar insgesamt 1.515.000 Stimmrechte aus den von der Bieterin und der Rüdiger K. Weng A+A GmbH gehaltenen artnetAktien, die ihm gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen sind. Dies entspricht ca. 26,55% des
Grundkapitals der artnet und (einschließlich der eigenen Aktien der artnet) der Stimmrechte aus artnet-Aktien.
3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam
handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen
artnet-Aktien oder Stimmrechte aus artnet-Aktien, noch sind der Bieterin oder mit ihr
gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen weitere Stimmrechte
nach § 30 WpÜG aus artnet-Aktien zuzurechnen. Auch hielten zum Meldestichtag weder
die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar nach §§ 38 und 39 WpHG mitzuteilende
Stimmrechtsanteile oder Instrumente in Bezug auf artnet.
II. Mitteilung über die Erfüllung der Vollzugsbedingung
Das Angebot und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge
mit den Aktionären der artnet werden nur dann vollzogen, wenn die Vollzugsbedingung
gemäß Ziffer 13.1 der Angebotsunterlage erfüllt ist oder die Bieterin zuvor gemäß Ziffer 13.2 der Angebotsunterlage wirksam auf diese verzichtet hat.
Die Vollzugsbedingung gemäß Ziffer 13.1 der Angebotsunterlage, auf welche die Bieterin nicht zuvor nach Ziffer 13.2 der Angebotsunterlage verzichtet hat, ist erfüllt. Während
der Annahmefrist bis zum letzten Tag der Annahmefrist (einschließlich) ist der jeweilige
Tagesschlussstand des DAX (ISIN DE0008469008), wie von der Deutsche Börse AG,
Frankfurt am Main, Deutschland (oder einem Nachfolgeunternehmen), festgestellt und
auf ihrer Internetseite, www.deutsche-boerse.com, veröffentlicht, nicht unter die Marke
von 10.500 Punkten gefallen.
Dabei handelt es sich NICHT um Stimmrechtanteile der Bieterin oder solche von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar nach §§ 38 und 39 WpHG.
Nach §30 WpÜG entsprechen diese Stimmrechtanteile näherungsweise 0% des Grundkapitals.
Was haben nun die WFA Aktionäre von der Aktion ?
WENG FINE ART (518160) Geld mit Kunst...
CEOWengFineArt CEOWengFine.: Pressemeldung der WFA zu Artnet 1010.09.22 15:21 #8765
Weng Fine Art stellt Antrag auf außerordentliche Hauptversammlung von Artnet, um vollständige gesetzliche Sonderprüfung durchzusetzen
Eine erste „freiwillige“ Sonderprüfung hat bei der artnet AG (Artnet) erhebliche Defizite im Management, im Rechnungswesen und bei der Corporate Governance festgestellt. Leider wurde der Sonderprüfungsbericht von der Artnet-Verwaltung so lange zurückgehalten, dass der Vorstand auf der Hauptversammlung am 26. August 2022 nicht mehr zu den konkreten Prüfungsergebnissen befragt werden konnte. Dennoch wurde dem inzwischen 85jährigen Hans Neuendorf mit einer Stimmenmehrheit von mehr als 77 % die Entlastung als Aufsichtsrat verweigert und damit seine Amtsführung missbilligt. Des Weiteren wurde das völlig überzogene Vergütungspaket für den Vorstand von der Mehrheit der Aktionäre abgelehnt.
Nunmehr hat die Weng Fine Art AG (WFA) gegenüber der Verwaltung von Artnet eine außerordentliche Hauptversammlung beantragt, auf der eine vollständige gesetzliche Sonderprüfung für den gesamten Konzern betreffend die Jahre 2012 bis 2022 beschlossen werden soll. Diese Sonderprüfung richtet sich vor allem gegen die Mitglieder der Familie Neuendorf und deren Geschäfte mit den einzelnen Artnet-Gesellschaften sowie gegen den Aufsichtsrat, soweit er diese Geschäfte genehmigt und beaufsichtigt hat.
Die WFA geht von möglichen Rückforderungsansprüchen gegen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Artnet in siebenstelliger Höhe aus.
Aufgrund derzeit laufender Gespräche mit dem aktuellen Management von Artnet sowie diversen Investoren haben wir den Antrag auf eine aoHV zur Durchsetzung einer gesetzlichen Sonderprüfung aktuell zurückgestellt. Wir werden den Antrag voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen HV stellen, die unserer Einschätzung nach im Sommer 2023 stattfinden wird.
Für mich ist nur wichtig, dass der Neuendorf Clan wegkommt und dass sie finanziell zur Rechenschaft gezogen werden.
https://www.handelsblatt.com/dpa/ad-hoc/...8-an-deutsch/28811750.htmlArtnet verschweigt den Q 3 Bericht absichtlich. Nirgends zu finden. Lediglich was zum Umsatz. Wohl wieder ein großer Verlust.
Wird die UmsatzSTEIGERUNG um 8% erhöht?
In korrektem Deutsch müsste man wohl schreiben:
"Umsatzsteigerung um 8% dank robuster Nachfrage".
https://de.marketscreener.com/kurs/aktie/...erungen-um-8-an-42324130/
Hier ohne Bezahlschranke
Weng Fine Art AG: Verkauf der Beteiligung an 360X Art und Entwicklung einer Token-Plattform für Investoren durch Tochter ArtXX AG
Das Management der Weng Fine Art AG (WFA) hat entschieden, sich im Bereich der Blockchain zukünftig vor allem auf „Utility Token“ zu fokussieren und dieses Geschäft über ihr Tochterunternehmen ArtXX AG (ArtXX) zu betreiben. Vor diesem Hintergrund wurde die Beteiligung an der 360X Art AG zu einem Preis von 2,41 Mio. EUR veräußert. Die WFA will sich auf absehbare Zeit nicht an der Schaffung oder dem Handel von NFTs als digitale Kunst oder fraktionalisierter Kunst beteiligen.
Das WFA-Management ist davon überzeugt, dass Kunst nicht nur bei Sammlern Wertschätzung erfährt, sondern sich zukünftig auch zu einer attraktive Anlageklasse im Finanzmarkt entwickeln wird. Daher baut die Schweizer Tochter ArtXX derzeit eine digitale Kunst-Investitionsplattform auf, die im 1. Quartal 2023 interessierten Investoren zugänglich gemacht werden soll. Teil dieses Angebots wird eine Handelsplattform sein, auf der Utility Token von wichtigen Editionen gehandelt werden können. Der Käufer erwirbt mit dem Token das hundertprozentige Eigentum an einem physischen Kunstwerk und muss dabei weder die bei Kunst-Transaktionen übliche Logistik organisieren, noch die Nebenkosten (Provisionen, Lager-, Transport- und Versicherungskosten) tragen. Außerdem entfallen weitgehend Zahlungen für Mehrwert- bzw. Einfuhrumsatzsteuer. Zusätzlich bekommt er die Option, sich das physische Kunstwerk gegen Rückgabe des Tokens ausliefern zu lassen, um damit das Kunstwerk im Original genießen zu können. Der Token selbst (und damit das physische Kunstwerk) werden über die Handelsplattform der ArtXX auch wieder veräußerbar sein.
Mit ersten Einnahmen aus dem Tokengeschäft rechnet die WFA bereits im 1. Quartal 2023. Der Aufbau des Tokengeschäftes unter eigener Verantwortung wird nur einen Bruchteil aus dem Verkaufserlös der Beteiligung an der 360X Art in Anspruch nehmen.