Arcandor AG nach der Insolvenz
Seite 306 von 333 Neuester Beitrag: 15.04.24 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 27.07.10 13:42 | von: Horusfalke | Anzahl Beiträge: | 9.323 |
Neuester Beitrag: | 15.04.24 09:25 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 1.027.188 |
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Schon 2014 wurde in oben genannter Hinsicht einmal spekuliert, siehe:
https://www.sharedeals.de/arcandor-zocken-erlaubt/
Sulzbach, fragen Sie bitte Ihren Fachmann nach dem Begriff der Bilanzsanierung.
Die Restrukturierung der Passivseite einer Bilanz im Falle einer Überschuldung sollte man kennen, falls man in Insolvenzaktien mehr als ein Taschengeld investieren möchte.
Nur meine Meinung.
"...Rechtsstreitigkeiten, die zum Teil wohl in höchster Instanz entschieden werden müssten."
"Bei der Arcandor AG in Liquidation hätten 1077 Gläubiger Forderungen in Höhe von 443 Millionen Euro angemeldet. Doch die zu erwartende Quote liege maximal bei 0,5 Prozent."
https://www.n-tv.de/wirtschaft/...g-dauert-Jahre-article16357071.html
Ihre Argumente überzeugen (mich) nicht. Für mich stechen sie nicht.
Ich bleibe ganz klar bei meinen Thesen und meiner Spekulation.
Wait and See.
Zeitpunkt: 04.08.18 06:27
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Zeitpunkt: 06.08.18 10:33
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Kommentar: Provokation
2. Ist die Arcandor AG überhaupt noch eine Holdinggesellschaft ?
Beantworten Sie uns Ariva-Lesern, von denen sich neben mir vermutlich noch ein paar andere Leser eingelesen haben, diese beiden Fragen.
erst stelle ich mal die Fragen:
Wie hoch ist Ihrer Meinung nach denn der Verlustvortrag je Aktie ?
"Die Arcandor als Holdinggesellschaft war bis zur Insolvenz die Muttergesellschaft des Arcandor Konzerns. Diese Funktion ist mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der wesentlichen Tochtergesellschaften und der Verwertung der Anteile an Thomas Cook entfallen."
"Bis zur Insolvenzeröffnung verfügte die Arcandor gemäß dem AktG mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Leitungs- und Kontrollstruktur. Wegen der Insolvenz entfallen der Bericht des Aufsichtsrats der Arcandor, die Ausführungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex (insbesondere die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG) sowie die Aufstellung der Organe und Mandate nach KonTraG. Sämtliche Vorstände sind bis zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres ausgeschieden, ein Vergütungsbericht entfällt daher."
Ergo:
1. Geschäftsbetrieb wurde eingestellt
2. Arcandor ist nurmehr Abwicklungsgesellschaft
Steht Alles im letzten Bericht zur Arcandor AG im Handelsregister.
Quelle:
ARCANDOR Aktiengesellschaft, Essen
Rechnungslegung / Finanzberichte
Bundesanzeiger
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011
Datum: 20.10.2017
www.unternehmensregister.de
Der Verlustvortrag je Aktie kann aktuell nicht bestimmt werden, da die Ermittlung nach neuester Rechtssprechung zu erfolgen hat
Siehe hier:
https://ifsbr.de/gesetzliche-regelungen-zu-sanierungsgewinnen/
Ferner ist
a) zunächst die Entscheidung der Brüsseler Kommission abzuwarten und
b) die Einzelfallsituation zur Arcandor AG maßgeblich, auch oder vor Allem unter steuerlicher Betrachtung.
Kein Geschäftsbetrieb mehr, keine Holdingfunktion. DAS gilt es zu beachten. Damit haben sich einige Punkte hier im Thread in Wohlgefallen aufgelöst, denke ich mal.
Reine Meinungsäußerung meinerseits.
Zeitpunkt: 07.08.18 11:31
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Sie sind ein Experte.
Jetzt haben Sie BELEGT, dass Sie wirklich fast alles wissen.
Komisch nur, dass die Aktie steigt ....
Zeitpunkt: 11.08.18 19:04
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Kommentar: Moderation auf Wunsch des Verfassers
Verfassungsgericht kippt Regelung gegen Steuerschlupfloch
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/...hlupfloch/19795472.html
Gilt erst mal nur für Vorfälle bis Ende 2015 und die Beseitigung der 25% Begrenzung.
Mal sehen, was sonst noch kommt ....
Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12 dieses Jahres handeln. Es ist ja auch schon August ...
https://online.ruw.de/suche/pdf/bb/...4ed9efa3b0a44e4f7f357e431e7.pdf
Zeitpunkt: 11.08.18 19:04
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Bundeskabinett beschließt Entwurf für Jahressteuergesetz 2018
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/..._168_456190.html
Siehe insbesondere 5. Abschnitt
Ist § 8d Absatz 1 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes nicht auch verfassungswidrig ? Kommt da nicht die nächste erfolgreiche Verfassungsbeschwerde? Auch danach wäre eben jeder Verlustvortrag ggfs uneingeschränkt nutzbar.
Zum Gesetz hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8d.html
Hat das Bundeskabinett Anfang August 2018 in seinem Beschluss zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2018 Änderungen zu §8d KStG vorgesehen ?
Aus dem Inhalt:
Der Tenor des Beschlusses des BVerfG betrifft ausdrücklich nur unmittelbare Anteilsübertragung
an einer Kapitalgesellschaft vor dem 1. Januar 2016 (vor der erstmaligen Anwendung
des § 8d KStG).
Die Entscheidung des BVerfG lässt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 8c Satz 2
KStG a. F. (jetzt § 8c Absatz 1 Satz 2 KStG) ausdrücklich offen.
Aus dem Beschluss des BVerfG wird ersichtlich, dass eine alleinige Anknüpfung an die
Beteiligungsgrenze des § 8c Satz 1 KStG a. F. (jetzt § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG) von bis
zu 50 Prozent für sich genommen vor allem keine Rechtfertigung dafür bietet, entweder
von einem typischen Missbrauchsfall im Sinne einer sog. Mantelkaufgestaltung oder von
einem typischen Fall der Änderung der wirtschaftlichen Identität der Verlustkörperschaft
ausgehen zu können.
Zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG wird daher § 8c Satz 1 KStG a. F. (jetzt § 8c
Absatz 1 Satz 1 KStG) für den vom BVerfG als verfassungswidrig erklärten Zeitraum 2008
bis 2015 ersatzlos aufgehoben.
Durch die neue Anwendungsregelung ist § 8c Absatz 1 Satz 1 KStG praktisch erst auf
schädliche Beteiligungserwerbe anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 stattgefunden
haben. Dies gilt für sämtliche schädliche Beteiligungserwerbe unabhängig davon,
welche Beteiligungsform zugrunde lag und ob der schädliche Beteiligungserwerb sich als
unmittelbar oder mittelbar darstellt.
Quelle:
Gesetzesentwurf der Bundesregierung
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/...tionFile&v=4
mein wort drauf, die amerikanischen verhältnisse haben sich bewährt, was die aufstockung des militärapparates angeht ...
davon werden die warenhäuser aber profitieren, weil der reichtum in den städten exponenziell wächst (landflucht der armen qua mietsteigerungen) - und die sexy bedienung den einkauf versüßt ...
auch werden amazon und co um die warenhäuser buhlen als analoge absatzmöglichkeiten mit qualitätssiegel - und zum aufpolieren des eigenen lagerverwaltungs-image.
vor allem da amazon in 10 jahren deutlich mehr umsatz mit digitalem content (streaming, spiele) als reellen waren haben wird?
mfg
http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2018/08/...erk-im-jstg-2018/
Kommen wir dem Steuer-Durchbruch zur uneingeschränkten VERLUSTNUTZUNG jetzt bald näher. Der letzte Absatz des Beitrages liest sich in dieser Tendenz, finde ich.
Es geht voran ....
Glaub mir, daß wird nicht Jedem hier passen.... ha-ha
also, schöne Zeit weil es geht voran...
Grüße