Achterbahn 500740 zieht an!
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 28.03.10 10:42 | ||||
Eröffnet am: | 15.09.04 10:23 | von: cogito,ergo s. | Anzahl Beiträge: | 61 |
Neuester Beitrag: | 28.03.10 10:42 | von: d007007007 | Leser gesamt: | 19.395 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 14 | |
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CES
Zeitpunkt: 03.05.07 10:28
Aktion: Forumswechsel
Kommentar: Regelverstoß
Ich hab vor 15 min mit IR Eichborn Frau Winter gesprochen.
Die sagt die AD Hoc ist ne Fälschung. Was drinsteht stimmt auch nur Revision wurde am 11.05 eingelegt und wird deshalb auch erst in naher Zukunft verhandelt.
Alles in allem ne Sauerei von Soeckchen. Hier müsste von Seiten der Seite mal eingegriffen werden.
"Wertpapier: ACHTERBAHN AG O.N. laut "angbelicher" insider ist das urteil vom april 2007 bestätigt worden in der revision. hiermit soll der iv 1.2 mio. schadenersatz erhalten für die insolvenze achterbahn ag. dies würde kurse in den regionen bis 0,40 je aktie bedeuten, wenn es so ist. die adhoc meldung wird vorbereitet "
von wem wurde die Ad Hoc Meldung denn vorbereitet?
die Meldunng ist nicht ganz so falsch:
Revision ist von Seiten Eichborn eingelegt worden, und wie mir Frau Winter von der IR Abtlg. mitteilte
"Sie wissen ja wie lange ne BGB entscheidung dauern kann"
Wir sprechen hier von ner Entscheidungszeit 1 Jahr und länger , um einen Zockerwert zu halten ist es defintiv zu lang.
Ich werd aber für meinen Teil die Achterbahn bei Kursen unter 0,10 einsammeln, da die Story intakt scheint.
die von Säckchen losgelassene Meldung wäre falsch, weil dort explizit behauptet wird, der Bundesgerichtshof -hat- entschieden, der Insolvenzverwalter der Achterbahn müsse die 1,2 Mio bekommen.
Wie Du mitteilst wurde nur bestätigt, dass ein Revisionsverfahren zugelassen wurde (ist aber schon länger bekannt)..
Insoweit muss ich persönlich Tifflor recht geben und es handelt sich m.E. definitiv bei der angebl. Ad-hoc Meldung um einen Betrug, wenn der Schreiber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat.
Ersatzweise kann man denjenigen privatrechtlich belangen, da er -unter Vorspiegelung falscher Tatsachen- zu einem Wertpapiergeschäft geraten hat und seine Verluste entsprechend einklagen. Zuzüglich entsprechender Verluste, hätte man ein anderes lukratives Aktiengeschäft getätigt...
Fazit: es ist klar, dass hier im Forum die ein oder andre Nicklichkeit und auch exorbitante Empfehlungen gemacht werden. Die Energie, die eine solche als professionelle Ad-hoc Meldung getarnte falsche Darstellung der Tatsachen den Leser zu einem effizienten Vermögensverlust treiben könnte finde ich persönlich schon erschreckend...
Bis der BGH eine Entscheidung trifft wird es wohl 2009, wenn kein Eilantrag gestellt wurde..Heute wurde seitens BGH keine Pressemitteilung über einen solchen Fall erausgegeben...
Man darf gespannt sein ob sich das Säckchen nochmal meldet.
Dieser Beitrag gilt allen Lesern, um an deren Selbstrecherche zu appelieren bevor sie einen Zock wagen...
Aufforderung an Ariva: ID lebenslang sperren, da er trotz Aufforderung die Herkunft nicht belegt.
Wird eh imSand verlaufen und für jeden Leser sollte klart sein, dass die Pushversuche neue Dimensionen erlangen...
Getarnt als adhoc ist schon der Kracher!!!!!!!!!
selbst ein Euro ist etwas wert und die Aussage, "ist ja eh keiner mit hohen Beträgen drin" als Ausrede für eine solche "Aktion" illegitim
Die Strafbarkeit des Handelns ergibt sich aus Vorgenanntem bei Wahrhaftigkeit der Beiträge und beantrage, entschieden gegen so etwas vorzugehen... Seitens User und Forumbetreiber...