1000% oder alles nur fake?
Deine zweifel sind doch überhaupt gar keine mehr.
Es gibt zwei fragliche punkte, die der bestätigung des BGH bedürfen bzw. da als allgemeingültig für weiteren ähnliche fälle manifestiert werden sollen.
zum einen die Verkehrsfähigkeit. könnte sein,d ass dein "vertrag", von dem du sprichs, irgendwie reinpasst.
allerdings ist das statement des OLG eindeutig und schlüssig.
zum anderen die beweislastumkehr. Jenoptik hat "leichtsinnig" gehandelt, sagst du. richtig. dieser "leichtsinn" macht einen beweis seitens der kläger unmöglich. verantwortung dafür liegt einzig bei jenoptik. das ist zwar keine straftat führt aber zur beweislastumkehr.
wer die beweisführung des gegners unmöglich macht, steht selbst in der beweispflicht, heisst es dazu in nem anderen BGH-urteil. Daher ist auch die beweislatumkehr nur allzu logisch.
Gruß
Juche
Zu Deinem 1.Satz: Ich bezweifle, daß es Abfindung gibt für Aktien, die nicht aus dem Vorbestand kommen.
Ein Gericht kann nicht zu Gunsten von "Trittbrettfahrern" entscheiden.
Zu 2.) Du schreibst "sollen", d.h., das BGH ist nicht daran gebunden.
Zu 3.) Kennst Du den Wortlaut des Übernahmevertrages? Darin können Fußangeln stehen.
Das OLG ist nur schlüssig für die bekannte Kläger-Person.
zu 4.) Der Beweis ist für den Kläger nicht unmöglich, sondern wird als weniger zumutbar gesehen. Die Beweislast ist nicht "einzig" bei JO, sondern zunächst. Im Zivilprozess müssen alle zur Urteilsfindung beitragen, d.h., die Kläger sind nicht aus dem Beweis. So dürfen sie die Beweisführung nicht erschweren.
zu 5.) Die Beweisführung der Kläger ist nicht "unmöglich" sondern nur eingeschränkt. Der Einkaufsnachweis kann erbracht werden und diesen verlangt auch JO.
Ich bin erfreut, daß wir jetzt in die Materie gehen.
Wichtig bleibt: Wieviele bekommen Abfindung - und was geschieht mit dem Kurs, sollten die Kläger (teilweise) gewinnen - (7,5o ?).
Die Wartezeit ist m.Ea. jedoch nicht allein JO anzulasten.
Denn die Kläger hätten längst Abfindung verlangen können.
Vergiß andere Aktien nicht und bleibe gelassen. - MfG Kritiker.
Dort wird ausführlich über die aktuelle Situation der Jenoptik, der Altlasten des Herrn Späth und der aktuellen Führungsstrategie des Herrn von Witzleben berichtet.
So wie er charakterisiert wird und mit dem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass er es beim BGH-Urteil einfach drauf ankommen lässt (hopp oder topp). Ohne Riskoabsicherung bzw. Rückstellungen wegen Prozessrisiken.
Die DEWB spielt in dem Bericht natürlich auch eine wichtige Rolle.
Der gestrige Kursanstieg war wohl auf lediglich auf eine erneutes "Gepushe" der Frick-Hotline zurückzuführen....
Ein Gericht kann nicht zu Gunsten von "Trittbrettfahrern" entscheiden."
ich bin kein trittbrettfahrer, ich habe anspruchsberechtigte Aktien!
"Zu 2.) Du schreibst "sollen", d.h., das BGH ist nicht daran gebunden."
logisch. sonst wären die chancen ja bei 100% und nicht bei 50%...
"Zu 3.) Kennst Du den Wortlaut des Übernahmevertrages? Darin können Fußangeln stehen.
Das OLG ist nur schlüssig für die bekannte Kläger-Person."
ich nicht, aber das OLG wird ihn gekannt haben.
wenn das urteil nur für den kläger schlüssig ist, wieso geht jenoptik dann in berufung und akzeptiert das urteil nicht?
"zu 4.) Der Beweis ist für den Kläger nicht unmöglich, sondern wird als weniger zumutbar gesehen. Die Beweislast ist nicht "einzig" bei JO, sondern zunächst. Im Zivilprozess müssen alle zur Urteilsfindung beitragen, d.h., die Kläger sind nicht aus dem Beweis. So dürfen sie die Beweisführung nicht erschweren. "
wie soll man beweisen, dass man aktien, die einst anspruchsberechtigt waren von nem altaktionär erworben hat???? die haben schliesslich die gleiche WKN...
und noch einmal deutlich für dich:
es ist nicht wichtig vor 1001 aktieb besessen zu haben. es ist wichtig, dass man welche im nachhinein von diesen gekauft haben kann.
und das olg geht sogar noch weiter:
jenoptik muss beweisen, dass man die aktien nicht gekauft hätte, wenn man gewusst hätte, dass dieser anspruch gar nicht besteht.
"zu 5.) Die Beweisführung der Kläger ist nicht "unmöglich" sondern nur eingeschränkt. Der Einkaufsnachweis kann erbracht werden und diesen verlangt auch JO."
können meinen kaufbeleg gerne haben :-))) sieh dazu auch zu 4.
"Die Wartezeit ist m.Ea. jedoch nicht allein JO anzulasten.
Denn die Kläger hätten längst Abfindung verlangen können."
haben sie doch... ansonsten wären sie doch nicht vor gericht ;-(
Zudem habe ich den Eindruck, daß Du meine Sätze absichtlich mißverstehst. Du gehst nie auf den Inhalt ein!
z.B. zu 2.) Der BGH ist m.Ea. nicht an ein "Grundsatz-Urteil" gebunden, nur weil es erwünscht wird.
Und mit "wären, hätte, sollte, könnte" - kannst Du keinen Prozess gewinnen.
Zum Beweis: Der Weg der Aktien kann über die trades zurückverfolgt werden. Dazu muß Jeder beitragen. Gegen Das kann es kein Urteil geben, da es Prozess-Grundlage ist. Und genau dort liegt der Haken.
Aber Du kannst etwas anderes glauben.
Nur Glaube gehört in die Kirche, vor Gericht zählen Fakten!
Nix für ungut! - Kritiker.
Ich verstehe deine sätze nicht absichtlich falsch. ;-)
aber was du jetzt wieder schriebst, ist wirklich schwer zu beantworten, aber ich versuchs trotzdem.
"z.B. zu 2.) Der BGH ist m.Ea. nicht an ein "Grundsatz-Urteil" gebunden, nur weil es erwünscht wird."
es gibt ja noch gar kein "grundsatzurteil". der BGH soll es erst schaffen, durch Bestätigung des OLG-urteils.
"Und mit "wären, hätte, sollte, könnte" - kannst Du keinen Prozess gewinnen."
genau. also werden die fakten vor dem OLG zum sieg geführt haben. (ich glaube langsam, dass du nicht weisst, dass "wir" vor dem OLG gewonnen haben und jenoptik in revision gegangen ist). Kann das sein?
"Zum Beweis: Der Weg der Aktien kann über die trades zurückverfolgt werden. Dazu muß Jeder beitragen. Gegen Das kann es kein Urteil geben, da es Prozess-Grundlage ist. Und genau dort liegt der Haken."
Wie soll das gehen?
Bsp. anspruchsbrechtigter A setzt 1000 stück zu 5€ ins ask. ein weiterer anleegr setzt 1000 stück obendrauf.
B kauft jetzt 2000 stück und verkauft anschliessend 1000 stück weiter. waren das jetzt die anspruchsberechtigten oder nicht????
und diese vorgänge passierten 15 jahre. kein mensch kann da den weg der aktien zurückverfolgen!
Fakt: der spez. Kläger hat zunächst gewonnen - teilweise.
Daß der Beweis nicht über Bid & Ask geführt wird, ist doch wohl lächerlich. Der läuft über die Broker.
Was glaubst Du, wie die Steuerfahndung arbeitet? - zu 99% über die Buchhaltung. - Ich hörte mal, Du seiest Finanzfachmann.
Da habe ich mich wohl getäuscht.
Und die Anwälte von JO kommen aus dem Kindergarten.
Wenn das so einfach wäre, gäbe es längst ein Urteil.
So, jetzt werde wieder sachlich - steht Dir besser. - Kritiker.
Jenoptik hat gesat, dass leute, die den nachweis führen können, die abfindung widerspruchslos bekommen.
ergo konnte de rkläger die beweisführung nicht antreten.
also hat er geklagt.
Das OLG hat nun aber gesagt, dass nicht der Kläger sondern Jenoptik beweisen muss.
können sie aber auch nicht. ansonsten wären wir nicht vor dem BGH...
"Daß der Beweis nicht über Bid & Ask geführt wird, ist doch wohl lächerlich. Der läuft über die Broker."
du willst mich doch jetzt verarschen, oder?
Kann es ein, dass du mir gerade erzählen willst, dass man heute nachprüfen kann, wer nun meine vor 15 jahren verkauften aktie besitzt?
ich hoffe doch nicht ;-)
bis 3,40 runter, anschließend werden alle gaps geschlossen?
wenn dewb im letzten jahr die hausaufgaben auch nur halbwegs gemacht hat, kann es nur nach oben gehen, unabhängig von der abfindung.
zu deinem EuGH-artikel.
Lies ihn dir bitte einmal genau durch. aus deinem Artikel folgt, dass der gang vor den EuGH zu 100% ausgeschlossen ist.
ansonsten suche doch mal das "Gemeinrecht", dass der EuGH für so einen Fall vorgesehen hat...
JENA (Dow Jones)--Die Jenoptik AG, Jena, wird im Zusammenhang mit dem ausstehenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Abfindungsanspruch eines Altaktionärs der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungs AG (DEWB) keine Rückstellungen bilden. Das sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Alexander von Witzleben, am Montag in Jena. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die " eindeutigen" Vorgaben des Rechnungslegungsstandard IFRS.
Demnach gebe es ein Rückstellungsverbot, wenn der Vorstand mit mehr als 50%Wahrscheinlichkeit von einem für das Unternehmen positiven Ausgang eines Verfahrens ausgeht. Von Witzleben geht nach eigenen Angaben wie seine Kollegen im Vorstand davon aus, dass Verfahren vor dem BGH zu gewinnen. Im " Worst-Case-Szenario" sieht Witzleben Zahlungen von rund 200 Mio EUR für das Unternehmen.
DJG/abe/nas
1948 3.86 3.90 974
8400 3.85 3.91 1500
751 3.83 3.92 500
694 3.82 3.94 200
1000 3.80 3.97 1000
Bitte um fachkundige Meinungen. Danke und allen weiterhin viel Glück.
JENA (Dow Jones)--Die Jenoptik AG, Jena, wird im Zusammenhang mit dem ausstehenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über den Abfindungsanspruch eines Altaktionärs der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungs AG (DEWB) keine Rückstellungen bilden. Das sagte der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens, Alexander von Witzleben, am Montag in Jena. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die "eindeutigen" Vorgaben des Rechnungslegungsstandard IFRS.
Demnach gebe es ein Rückstellungsverbot, wenn der Vorstand mit mehr als 50%Wahrscheinlichkeit von einem für das Unternehmen positiven Ausgang eines Verfahrens ausgeht. Von Witzleben geht nach eigenen Angaben wie seine Kollegen im Vorstand davon aus, dass Verfahren vor dem BGH zu gewinnen. Im "Worst-Case-Szenario" sieht Witzleben Zahlungen von rund 200 Mio EUR für das Unternehmen.
DJG/abe/nas
30.01.2006, 30.01.