wer soll Bundespräsident werden ?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 25.04.21 03:27 | ||||
Eröffnet am: | 08.06.16 14:37 | von: Hutschefidel | Anzahl Beiträge: | 47 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 03:27 | von: Sandraudfea | Leser gesamt: | 5.212 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 > |
wilde ehe, geschieden, mehrfach verheiratet, bisexuell.. das spielt alles überhaupt keine Rolle..
ich fänd der Guttenberg hätte solch brillante Voraussetzungen.. denn labern kann er und mehr?
LOL
Nach derzeitiger Regelung bekommt ein Bundespräsident eine Basis -Vergütung von 199.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich erhält der Bundespräsident eine "Aufwandsentschädigung" in Höhe von 78.000 Euro pro Jahr. Dieses Geld wird dafür verwandt, um die eigenen Haushalts-Bediensteten zu bezahlen. Zudem wohnt der Bundespräsident Mietfrei in der Amtsvilla und verfügt über einen Dienstwagen plus Chauffeur. Etwa 800.000 Euro pro Jahr steht dem Bundespräsidenten für "außergewöhnliche Leistungen aus dienstlicher Veranlassung" bereit. Dieses Geld wird beispielsweise für Staatsbesuche, Anlässe sowie Feierlichkeiten verwendet. Für Patenschaften kann der Bundespräsident bis zu 325 000 Euro im Jahr ausgeben. Für "Sonderausgaben" steht dem Bundespräsidenten eine Million Euro im Jahr zur Verfügung. Die etwa 160 Mitarbeiter im Schloss Bellevue kosten zusätzlich noch einmal rund 18 Millionen Euro.
Aber auch die ehemaligen Bundespräsidenten müssen versorgt werden. So müssen die Steuerzahler rund eine Million Euro pro Jahr ausgeben, damit die ehemaligen Bundespräsidenten "gut leben" können. So erhalten die vier ehemaligen Bundespräsidenten etwa im Durchschnitt 220.000 Euro pro Jahr. Die ehemaligen Bundespräsidenten sind Walter Scheel (FDP), Richard von Weizsäcker (CDU), Roman Herzog (CDU und Horst Köhler (CDU). Alle haben zudem ein Anrecht auf einen eigenen Dienstwagen plus Fahrer sowie ein Büro plus Sekretärin, das alles versteht sich, auf Lebenszeit.
Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten
§ 2
Die Hinterbliebenen eines Bundespräsidenten oder eines ehemaligen Bundespräsidenten, dem zur Zeit seines Todes Bezüge nach § 1 zustanden, erhalten für die auf den Sterbemonat folgenden drei Monate den sich nach § 1 ergebenden Ehrensold als Sterbegeld und sodann ein aus dem Ehrensold berechnetes Witwen- und Waisengeld.
.. wenn die so weiter machen mit der Steuerverschwendung haben wir bald zwei Hände voll an Abkassierern auf Lebenszeit..
.. wo bleibt da der Gleichheitsgrundsatz nach GG, frag ich mich schon lange ;-(
Aber wie ich das verstehe, erhält er ja sogar mehr Bar als in der aktiven Zeit. Warum er dann zusätzlich noch Büro mit Sekräterin und Dienstwagen inkl. Fahrer vom Staat bezahlt bekommt, ist nicht nachvollziehbar!
Weiss es nicht , gehe aber mal davon aus, dass bestehe Ruhegeldbezüge oder Renten voll angerechnet werden, also der Ruhesold das Maximum insgesamt darstellt.
:-)
...........Die Bundesregierung sucht derzeit nach Kandidaten für das höchste Amt im Staat. Zahlreiche Namen werden bereits gehandelt, doch keiner der möglichen Kandidaten löst das ein, was Deutschland nach fünf Jahren Joachim Gauck wirklich braucht: einen jungen, dynamischen Präsidenten unter 60, der für zwei volle Amtszeiten bereitsteht und dem Land in stürmischen Zeiten Stabilität verschafft.....
Voller Text hier:
http://www.der-postillon.com/2016/06/gastbeitrag-wulff.html
no ID