verkaufe zur Verlustrealisierung, kaufe gleiche Aktie wieder, wie lang warten, damit


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Neuester Beitrag: 27.01.00 23:21
Eröffnet am:26.01.00 19:55von: MalibuAnzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:27.01.00 23:21von: blubLeser gesamt:3.367
Forum:Börse Leser heute:1
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53 Postings, 9141 Tage Malibuverkaufe zur Verlustrealisierung, kaufe gleiche Aktie wieder, wie lang warten, damit

 
  
    #1
26.01.00 19:55
Ich hab einige Aktien mit enormen Kursgewinnen, die ich teilweise realisieren möchte.
3 Aktien sind ziemlich im Minus, ich bin dennoch weiter von ihnen überzeugt.
Ich möchte aber zur Verrechnung die Verluste mal realisieren.

Weiß jemand, wie lang ich warten muß, wenn ich die Aktien wieder kaufe, damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme ?
Wenn ich am gleichen Tag wieder kaufe, zählt das trotzdem als Verkauf und Kauf ?
Ich habe 2 Depots, könnte also am jeweils anderen Depot zurückkaufen.
Bin Euch sehr dankbar für Eure Meinung !!!  

1278 Postings, 9211 Tage BuckmasterRe: verkaufe zur Verlustrealisierung, kaufe gleiche Aktie wieder, wie lang warten, damit

 
  
    #2
26.01.00 20:48
Man sollte mindestens 3-4 Wochen warten, bis man wieder in den Wert einsteigt. Außerdem ist es nicht schlecht, wenn man dem Finanzamt Gründe für den Ausstieg/Wieder-Einstieg nennen kann. Z.B. Verkaufs-/Kaufempfehlungen, plötzliche Trendwende aufgrund neuer Nachrichten usw...  

2048 Postings, 9247 Tage checkitDie 3-4 Wochen lt. Buckmaster sind ok. Aber der mögliche Deal mit 2 Depots wird

 
  
    #3
26.01.00 21:05
zwar theoretisch sinnvoll sein, aber wenn das Finanzamt einen unter die Lupe nimmt, dann nützt das auch nichts mehr.
Ich habe auch zwei Depots, aber dies nur aus Gründen der übersichtlichkeit. In Depot 1 die langfristigen werte (1-12 Monate)
In Depot 2 die Zockerwerte (1-30 Tage)

Laut Börse Online (war glaube ich oben schon ein Hinweis) wird ja wohl nur ca. 0,1% aller Spekulationsgewinne an das Finanzamt abgeführt.
Ohne den recht unwahrscheinlichen Fall einer Kontrollmitteilung wird das Finanzamt laut BO nichts sehen. Wie ehrlich jeder ist, muss er/sie natürlich selber wissen.
CHECKIT
 

569 Postings, 9193 Tage blubalso moment mal!

 
  
    #4
26.01.00 22:27
vorweg, ich habe keine ahnung wie das finanzamt das sieht, aber:

wenn ich einen wert mit gewinn verkaufe und kurz daruf den selben wert wieder kaufe, dann sagt das finanzamt bestimmt nichts. also warum soll ich nicht genausugut einen wert mit verlust verkaufen duerfen und anschliessend wieder kaufen. schliesslich sollte das doch meine sache sein, wann ich verlust mache und wann nicht! meiner meinug nach hat das das finanzamt nicht zu interessieren.

vor einiger zeit habe ich in einem anderen board mal geslesen, dass das mit dem verkaufen (verlustrealisierung) und kaufen am selben tag, kein problem mehr waere...

 

55 Postings, 9074 Tage duftspuehlerblub, da bin ich genau deiner Meinung ! o.T.

 
  
    #5
26.01.00 22:44

2048 Postings, 9247 Tage checkitSuchbegriff = Finanzamt eingeben, dann kommen auch diverse Infos zu BFH-Urteilen u.ä.

 
  
    #6
27.01.00 00:06
Danach sollte das Thema eigentlich geklärt sein.
Aber ich bin trotzdem noch am rätseln, wie ich das am besten mache. Mein Steuerberater wird das dann für mich klären. Da mache ich mir daher gar keinen Kopf drüber.
CHECKIT  

53 Postings, 9141 Tage MalibuUmgehungstatbestand vermeiden, indem zuerst nachkaufen, dann verkaufen ?

 
  
    #7
27.01.00 13:18
Die Argumentation, die ich im wallstreet-board gefunden habe, daß der Verkauf von Aktien zur Verlustrealisierung und sofortige Wiederkauf einen Umgehungstatbestand darstellt, erscheint mir logisch.
Wie würde es aber aussehen, wenn ich zuerst die gleiche Menge Aktien nachkaufe, und dann erst die ursprüngliche Menge wieder verkaufe ?

Kann ich damit den Umgehungstatbestand umgehen ?
Zählt beim Verkauf der Preis des 1. Kaufes, oder der Durchschnittspreis ?
Falls der Durchschnittspreis zählen würde, kann ich das damit verhindern, daß ich den 2. Kauf auf einem anderen Depot durchführe ?  

252 Postings, 9180 Tage MisterXMeine Ausführungen zu der Frage!

 
  
    #8
27.01.00 13:48
Ich war heute mit meiner Einkommensteuererklärung 1999 auf dem Finanzamt. Bei der Einkunftsermittlung waren unter anderem sonstige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften enthalten. Während der Durchsicht der Unterlagen habe ich mich u.a. auch über die Möglichkeit der Kontrolle des Finanzamtes bezüglich Spekulationsgeschäften mit dem Sachbearbeiter unterhalten. Die Aussage des Finanzbeamten war die, daß die Wahrscheinlichkeit der Feststellung von Spekulationsgeschäften relativ gering ist. Wenn etwas festgestellt wird, dann eher zufällig (z.b. Dividenden) oder aufgrund von Mitteilungen.

Informationen über Spekulationsgeschäfte, die Betriebsprüfer von Finanzämter bei Außenprüfungen von Banken zufällig erhalten, dürfen grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Die Weitergabe von Informationen ist erst möglich, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung bei einem Steuerpflichtigen besteht und aus diesem Grund die Überprüfung stattfindet.

Die Problematik, die sich bei Verkauf und anschließendem Kauf ergeben könnte, ist, daß das Finanzamt ggfls. einen Fall des § 42 AO (Mißbrauch der Vertragsgestaltung) darin sehen könnte. Ich persönlich vertrete ganz klar die Auffassung, wie es auch oben blub geschrieben hat, daß es machbar ist. Es kommt hierbei oft auf den Finanzbeamten an, mit dem man es zu tun hat. Weiter muß man sagen, daß die Wahrscheinlichkeit, daß bei einer Steuererklärung der Finanzbeamte einen sozusagen "durchleuchtet" eher gering ist, da, so ist es jedenfalls bei meinem Wohnsitzfinanzamt, immer weniger Beamte immer mehr Fälle bearbeiten müssen und daß heißt, wenn alles soweit plausibel ist, wird es schnell und vor allem ohne großartige Prüfung abgehackt.

Ach ja, kurz noch etwas zu den Werbungskosten, die ich anläßlich meiner Spekulationsgeschäfte erklärt und anerkannt bekommen habe:
Zeichnungsgebühren von Neuemissionen (Nachweis)
Limitgebühren (Nachweis)
Zeitschrift "Börse Aktuell" (Nachweis)
Telefon- und Internetkosten (pauschal)

Zur Frage von Malibu:
Der Durchschnittspreis zählt, wenn beide innerhalb der Spekulationsfrist.
Um nicht mit dem Durchschnittspreis zu rechnen, habe ich ein 2. Depot bei der selben Bank eröffnet, denn hier habe ich ganz klar die Möglichkeit, nachzuweisen, welche Aktie verkauft wurde.

Gruß MisterX

 

267 Postings, 9101 Tage brianRe: Danke MisterX-und frage - BLUB

 
  
    #9
27.01.00 21:14
Hi blub,bist du sicher? Stimmt das? (wenn ich einen wert mit gewinn verkaufe und kurz daruf den selben wert wieder kaufe, dann sagt das finanzamt bestimmt nichts)
Ich habe nur 1 mal versucht Daytr. und ich habe fesg. es ist nicht mein ding...
Ich habe eine Akt. 8 mal in 3 tage gehand.(kapit. 20000 Er.)
1 kauf 2300 Akt.- verk.mit 4500 Er. gewinn
2 kauf -          verk +2000Er
3 kauf -          verk +1200Er und s.w.
Am Ende d. Spiel ich habe  1900 st.Akt.(31000Er)
Wenn ich bei erste kauf geblieben hätte,ich wurde 400 mehr haben müssen,
aber zw.jede kauf - verk.sind die gewinne da! Sind das für Finanzamt realis.spekul. gewinne oder...

 

569 Postings, 9193 Tage blubbrian

 
  
    #10
27.01.00 23:21
damit meinte ich die gewinnrealisierung.
du verkaufst eine aktie (haltezeit<1Jahr) mit der du  x DM im plus bist und kaufst sie sofort wieder. die x DM musst du jetzt als gewinn versteuern.
Das Finanzamt "sagt" hier nichts (klar, die bekommen ja das Geld).

Aus dem Grund behalte ich mir mal das Recht vor, es andersherum genauso zu machen. (mit verlust verkaufen und gleich wieder kaufen)

Bei Deiner Rechnung komme ich auf 31000 - 20000 = 11000 zu verst. Gewinn, oder sehe ich das falsch? (oder: 4500 + 2000 + 1200 + (u.s.w.) ).
 

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