Kapitalerträge / Sparerpauschbetrag / Verlust
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.05.18 11:13 | ||||
Eröffnet am: | 22.05.18 14:17 | von: markusinthem. | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 23.05.18 11:13 | von: markusinthem. | Leser gesamt: | 4.280 |
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ich habe letztes Jahr (2017) ca. 5000€ mit Aktien Gewinn gemacht, jedoch auch sehr viel an Steuern (also ab Gewinn über 1600€ mit 25%) gezahlt. Am Ende kamen also netto ca. 1000€ an Steuern raus welche ja letztes Jahr über die DKB Bank automatisch einbehalten worden sind.
Dieses Jahr habe ich leider bei einer Aktie 3400€ Verlust gemacht, und bei anderen Aktienverkäufen nur ca. 1000€ Gewinn gemacht. Also total 2400€ Verlust bis jetzt..
Jetzt die Frage: Kann ich den jetzigen Verlust von 2400€ evtl. bei der Steuererklärung für 2017 irgendwie geltended machen dass oder wie läuft sowas ab?
Hat sonst noch jemand Tipps in Bezug auf Steuern und der ganzen "Steuererklärungsthematik" oder kann man das ignorieren weil die DKB dass schon irgendwie automatisch "bestmöglichst" abwickelt und berechnet?
Leider nein. Da der Verlust erst 2018 angefallen ist, kannst du ihn mit den Gewinnen letztes Jahr nicht verrechnen.
Anders sieht es jetzt in der Zukunft aus. Du hast jetzt quasi einen Verlusttopf, mit dem zukünftige Gewinne (Kursgewinne und Dividenden) verrechnet werden. Den Verlusttopf kannst du auch z.B. mit ins nächste Jahr nehmen (sofern du dir keine Verlustbescheinigung ausstellen lässt)
Dividenden werden NICHT mit Aktienverlusten verrechnet.
Nur Aktienkursgewinne werden mit Aktienverlusten verrechnet.