Parteigründung "Alternative für Deutschland" (AfD)
Seite 99 von 600 Neuester Beitrag: 03.12.24 12:21 | ||||
Eröffnet am: | 13.04.13 15:18 | von: heavymax._. | Anzahl Beiträge: | 15.977 |
Neuester Beitrag: | 03.12.24 12:21 | von: bordguard | Leser gesamt: | 1.550.733 |
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Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Legaldefinition nach § 3 der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistung (keine Pflicht zur Gegenleistung und keine Zweckbindung des Gemeinwesens) gegenübersteht und die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen. Abgaben im engeren Sinne müssen hingegen aufgabenbezogen und zweckgebunden verwendet werden.
„Steuer“ kommt aus dem Althochdeutschen stiura, was Stütze bedeutet und im Sinne von Unterstützung, Hilfe oder auch Beihilfe verwendet wurde. Aus den ursprünglich als Naturalabgaben in Form von Sach- oder Dienstleistungen (Frondiensten) erhobenen Steuern sind heute reine Geldleistungen geworden.
Steuern sind i.d.R. die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und das wichtigste Instrument zur Finanzierung seines territorial abgegrenzten Staatswesens und anderer (supranationaler) Aufgaben. Durch die finanziellen Auswirkungen auf alle Bürger und die komplexe Steuergesetzgebung sind Steuern und andere Abgaben ein fortdauernder politischer und gesellschaftlicher Streitpunkt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuer
Die von Adam Smith im Jahr 1776 aufgestellten klassischen Steuermaximen gelten auch in modernen Steuersystemen leicht modifiziert weiter. So werden an die Gestaltung der Steuern die folgenden 4 Grundanforderungen gestellt: Gerechtigkeit, Ergiebigkeit, Unmerklichkeit und Praktikabilität.
Gerechtigkeit der Besteuerung
Der Eingriff des Staates in den Eigentums- und Vermögensbestand seiner Bürger setzt zum einen die Besteuerungsgleichheit der Betroffenen und zum anderen den Gesetzesvorbehalt voraus. Das Gebot der Steuergerechtigkeit setzt voraus, dass die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichtet wird. Dieser Grundsatz wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Es ist auch nicht nur der Euro,dazu kommen Volksentscheid und viele andere Dinge die für die Luschen der CDUSPDUSW Fremdworte sind.
Das genügt,ich bin Schreibfaul,Copy und Kopf sind mein Leben.
Aber sicher kannst du mir dein Uninteressant hierbei erläutern,du schreibst doch so gern.
Nicht das mich schwarze Sterne jucken,ich benutze sie nur wenn ich weiß der Empfänger nimmt sie wichtig.
Adolf Hitlers Nazi deputy Rudolf Hess
Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz
Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist Ausfluss des allgemeinen Gleichheitssatzes, der sich auch aus den Grundrechten ergibt. Wird eine Geldleistung nicht allen, bei denen der Tatbestand zutrifft, auferlegt, so ist sie keine Steuer. Ein ganz besonderes Beispiel dafür war die Spekulationsteuer in Deutschland, die vom Bundesverfassungsgericht für die Jahre 1997 und 1998 für verfassungswidrig erklärt wurde, weil durch ein strukturelles Vollzugsdefizit die gleichmäßige Anwendung des geltenden Rechts auf alle steuerlich relevanten Sachverhalte nicht gewährleistet war.
Das Willkürverbot
Der Gleichheitssatz zwingt den Gesetzgeber auch zur Beachtung des Willkürverbots, nach dem Gleiches nicht willkürlich ungleich behandelt werden darf. Dabei gilt, dass Willkür als das Fehlen zureichender sachgerechter Gründe für die ungleiche Behandlung zu verstehen ist.
Dir fehlt außerdem noch der gesunde Menschenverstand.lol
Zum Schreien komisch.
..seit der erosphobie bei @ariva is leider vorbei damit.. das iss scho schad ;-(