VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 98 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 428.566 |
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kommt diese mitteilung von Vivacon ?
FAKT ist
Am 10.4.2014 um 9:00 Uhr wird die Gläubigerversammlung
im Amtsgericht Köln stattfinden.
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 34894 eingetragenen vivacon AG, Agrippinawerft 30, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marco Meyer, Agrippinawerft 30, 50678 Köln und Steffen Schneider, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2014, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.10.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln , Tel. Nr.+49 221 992 230-0 , Fax Nr. +49 221 922 30-35.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.02.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 11.03.2014, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Sachverwalters, die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
§
Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
§
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
§
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.02.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1211 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Köln, 01.01.2014
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 386/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34894 eingetragenen Vivacon AG, Agrippinawerft 30, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marco Meyer, Agrippinawerft 30, 50678 Köln und Steffen Schneider, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt
Der Termin vom 11.03.2014 wird vertagt auf Donnerstag, 10.04.2014, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.
Die Frist zur Anmeldung der Forderungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 20.03.2014.
Grund: fehlende Internetveröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.01.2014
75 IN 386/13
Amtsgericht Köln, 06.03.2014
http://www.nst-inso.com/aktuell/
Diese Tage IVG und jetzt vivacon. Ich möchte nicht wissen, wieviel Verlust er gemacht hat.
Rette sich, wer kann.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/...mmung_Termine.htm
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/...venzverfahren.htm
SORRY MEINE TASTATUR SPINNT
Wo steckt eigtl. eure Panik?
Mich wundert hier nichts mehr,
Jetzt kommt doch jeder auf seine Kosten.
Der Zocker , weil vorher auf alles mögliche spekuliert wird und man eine Entscheidung erwartet.Die Überzeugten halten eh und die Ungeduldigen haben geworfen oder werfen noch, weil ihnen der 10.4 noch so weit erscheint.Die Spiele sind eröffnet.
Dabei wollen die ersten schon wieder 0,256 :)
Viele werden sich jetzt schon ärgern, bedankt euch bei der Katze :)))
ich wollte beninv noch mal fragen...
wie fühlt man sich, wenn die Aktien im eigenen Depot plötzlich keinen Wert mehr haben.... ??
Du hast es ja bei der IVG erlebt!
Wie ist so ein Gefühl, welches man hier Mitte April vielleicht auch erleben darf?
Unterschied nicht verstanden.
Der Unterschied ist das Eigenkapital, wenn
die zahlungsunwirksamen Swap-Bewertungen
rausgerechnet werden.
auch hier ist eine Kapitalherabsetzung möglich.
dann sind die Aktien nichts mehr wert.