VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 97 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 428.570 |
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noch eine frage an dich, die anderen "experten" schweigen ja, hast du eine erklärung für diesen brief- siehe #2393
siehe #2334- da fehlt immer noch die quelle welche news das gewesen sein soll.
und wenn du schreibst:" Fuer Andy ist eh jeder Beleg Unsinn, daher habe ich mir auch nie die Mühe gemacht etwas rauszusuchen." wieso schreibst du dann, es hätte news gegeben wenn du dir nicht mal die mühe machst was zu suchen?
du bist nichts weiter als ein sprücheklopfer- ohne brauchbaren inhalt, lies dir deine postings durch. die anderen die hier auch alles positiv sehen, versuchen wenigstens sich mühe zu geben, obwohl auch das meiste korrigiert werden kann- z.b. die pusherei mit dem ehemaligen firmensitz von vivacon, den sie nicht mehr besitzen usw.
von dir kommt ja nun absolut nichts.
und wer sich in den letzten monaten hier am lächerlichsten gemacht hat- das lasse ich mal im raum stehen, das mögen andere beurteilen.
Okay, ich hatte auch versucht, in anderen Threads auf Vivacon aufmerksam zu machen. Okay, hat nicht funktioniert, weil hier einfach die Infos fehlen....
So eine Insolvenz kann auch Jahre dauern, ohne dass Viel passiert. Siehe Senator!
Entweder man bringt hier sehr Viel Geduld mit oder man laesst es und investiert woanders!
"Der Termin vom 11.03.2014 wird vertagt auf Donnerstag, 10.04.2014, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142. Die Frist zur Anmeldung der Forderungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 20.03.2014.
Grund:
fehlende Internetveröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.01.2014
75 IN 386/13
Amtsgericht Köln, 06.03.2014
Daraus kannst Du drei Dinge schließen:
1. Deine Bank hat Dich nicht informiert, als die erste Frist zu laufen schien. Diese Deppen!
2. Die Vivacon AG macht in quasi absolut allen Teilbereichen Fehler und es scheitert sowohl an den großen als auch an den kleinen Dingen.
3. Weder der S-Broker noch die Vivacon kennen die Primärquelle. Der eine verpennt, der andere zitiert aus den Wertpapier-Mitteilungen, die aus folgender Seite abschreiben: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de
Der Inhalt des an Dich gerichteten Schreibens ist nach meiner Einschätzung belanglos. Vermutlich haben sie die Anleihe-Glüubiger und die Aktionäre verwechselt. Da Du kein Insolvenzgläubiger bist, nimmst Du auch nicht an einer Quotenverteilung teil und kannst auch keine Forderung im Insolvenzverfahren anmelden. Lediglich soweit sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss gemäß § 199 Satz 2 InsO unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen.
Schönes Wochenende - und denk noch mal darüber nach, ob das posten einer alten Firmensitzadresse wirklich "pushen" ist, oder ob das einfach nur ein für den Kurs völlig belangloser Irrtum ist. Im Gegensatz zu den Pannen bei Vivacon.
"Termin zur Gläubigerversamnlung,in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenverwalters über der FORTGANG DES VERFAHRENS beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 10.04.2014. "
das man sich damit bei einigen usern nicht beliebt macht, liegt in der natur der sache. man sucht ja auch hier keine freunde, grins.
wenn dir aber die postings lieber sind, wo über news (z.b. beniv) geschrieben wird obwohl keine zu finden sind, ist das deine sache. für mich ist so ein blödsinn nervig.
das ich mich klasse fühle war ironisch gemeint- aber gegenüber ihm kann man das wohl auch- schmunzel, schmunzel.
schönes wochende- vielleicht kommt morgen noch eine erfundene news, grins.
Ich glaube, dass man hier eher über Promille reden muss!
Wenn das die Fehlerquote ist, bei einem Kauf von Erbpacht-
Grundstücken von fast 300 Millionen, wurde hier mit der
Lupe nach einem Fehler gesucht.
Starke Worte, schwache Zahlen zum untermauern. Das ist
auch bei einer negativen Betrachtungsweise möglich.
Der Beitrag von Andy ist erfreulich. Der Brief brachte neue
Gedanken in die Runde. Es ist dadurch auch klar geworden,
warum sich alles wieder so lange hinzieht!
ich verstehe weder das papier noch welche folgen das haben könnte.
welche forderungen im raum stehen müßte doch bekannt sein. vielleicht bedeutet dieser stichtag, wenn alle forderungen auf dem tisch liegen- das dann entschieden wird ob eine iso in eigenverantwortung weiter geführt wird oder nicht- keine ahnung.
schade, die sonst immer glauben immer alles zu wissen hüllen sich in schweigen.
Hm.....
schöne Woche
Vielleicht hat Vivacon selbst nach einen Grund gesucht, den
Termin zu verschieben. Vielleicht wird einfach noch Zeit
benötigt.
kannst du dir einen reim darauf machen? wenn du weißt das mit hochdruck gearbeitet wird dann kannst du mit dem schreiben sicher was anfangen. allerdings vermute ich mal das da nichts kommen wird.
http://www.insolvenz-ratgeber.de/verzeichnisse/insolvenzlexikon/begriff/Eroeffnungsbeschluss/
Gerichtliche Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Liegen die Eröffnungsvoraussetzungen vor, beschließt das Gericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und macht den Beschluss sofort bekannt ( gem. §30 Abs. 1 InsO).
Im Beschluss werden Schuldner und Insolvenzverwalter benannt. In der Regel nimmt der vorläufige Insolvenzverwalter die Stellung des endgültigen Insolvenzverwalters ein.
Mit dem Eröffnungsbeschluss werden die Gläubiger zur Geltendmachung ihrer Forderungen und Sicherungsrechte (innerhalb einer vorgegebenen Frist) aufgefordert. Berichtstermin und Prüfungstermin werden festgelegt.
Nach dem Eröffnungsbeschluss kann die Bearbeitung des gerichtlichen Verfahrens auch vom Insolvenzrichter auf einen Rechtspfleger übergehen.
(1) Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts hat den Eröffnungsbeschluß sofort öffentlich bekanntzumachen. Hat der Schuldner einen Antrag nach § 287 gestellt, ist dies ebenfalls öffentlich bekannt zu machen, sofern kein Hinweis nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 erfolgt ist.
zum anderen mal diesen artikel lesen- siehe http://www.insolvenz-ratgeber.de/forderungsausfall/aktionaer/
d.h. u.a. "Aktionäre sind keine Gläubiger mit der Folge, dass eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren durch Sie nicht möglich ist." somit ist das schreiben völlig überflüssig.