was ist hier los2:Getgoods Weg zur Umsatzmilliarde
Seite 96 von 97 Neuester Beitrag: 15.07.14 20:51 | ||||
Eröffnet am: | 08.04.13 11:06 | von: letsplaynow | Anzahl Beiträge: | 3.4 |
Neuester Beitrag: | 15.07.14 20:51 | von: cyphyte | Leser gesamt: | 310.234 |
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Moderation
Zeitpunkt: 24.01.14 15:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Zeitpunkt: 24.01.14 15:44
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Was haben jetzt diese News mit Getgoods AG zu tun?
Wenn die betroffenen Mitarbeiter noch bei der GetGoods GmbH beschäftigt sind und nicht bei der GetItQuick GmbH (die GetGoods.de als MARKE betreibt) kann es schon Auswirkungen haben.
Für die Menschen ist es natürlich ein desaster. Erst wird gross Hoffnung gemacht, von Weihnachtsgeschenk gesprochen und langfristigem Erhalt der Arbeitsplätze und des Standorts, und noch nicht mal 2 Monate später ist alles aus. Conrad ist für mich genau so ein inhumaner Scheissladen wie viele andere auch. Noch schnell das Weihnachtsgeschäft mitgenommen mit motivierten Mitarbeitern, um sie danach abzuschiessen. Dann kann ich auch bei Amazon einkaufen, die machen das nicht schlechter.
Die "good news" sind: Wir sollten ab dem 1. Februar endlich mehr erfahren.
Gut möglich dass diese news da gar keine Bedeutung haben.
Und die noch viel schlechtere Nachricht für die Gläubiger ist, dass ihre Anleihen sich dem Nullwert nähern. Zum Glück gibt es um die 2,25% vom Nominalwert für die Anleihe einen Boden, aufgrund eines Angebotes.
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma getgoods.de AG,
Josef-Gesing-Str. 10, 15234 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Vorstand,
Registerstelle: Amts-gericht Frankfurt (Oder), HRB 14281 FF, wird der Beschluss vom
15.11.2013 heute am 19. Dezember 2013 um 10.15 Uhr zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse (§§ 21, 22 InsO) wie folgt ergänzt: Es wird die vorläufige Verwaltung
des Vermögens gemäß § 21 Abs. 2, Nr. 2 1. HS InsO angeordnet. Der Schuldnerin wird
ein allgemeines Verfügungsverbot aufer-legt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich
Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesre-publik Deutschland belegen
sind sowie des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und ande-ren Forderungen geht damit
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam über (§ 22 Abs. 1 InsO). Die Schuldner der
Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten
Wirkungen.
www.insolvenzbekanntmachungen.de
Einstellung
In folgenden Wertpapieren wird der Handel im Freiverkehr (Open Market, Entry Standard)
an der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt:
Aktien
Nr. ISIN Name Land Letzter Handelstag CBF Nr. MIC Code CCP bis
1 DE0005560601 getgoods.de AG Deutschland 26.08.2014 7881 XFRA
Frankfurt am Main, 15.07.2014
Frankfurter Wertpapierbörse
i.A. Linda Guziurová i.A. Andrea Benczik
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
If there are any questions, please contact:
Primary Market Listing Services 069 211 13555
http://www.boerse-frankfurt.de/arcmsdownload/...uncement_140715_1.pdf