Covestro Aktie - Wkn: 606214
Seite 95 von 167 Neuester Beitrag: 15.11.24 10:47 | ||||
Eröffnet am: | 21.09.15 16:36 | von: youmake222 | Anzahl Beiträge: | 5.174 |
Neuester Beitrag: | 15.11.24 10:47 | von: Trader2022 | Leser gesamt: | 1.589.763 |
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zur Erinnerung:
Der Ablauf eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs
Um einen aktienrechtlichen Squeeze-Out durchzuführen, muss der Hauptgesellschafter mindestens 95 Prozent der Anteile am Grundkapital halten. Er fordert den Vorstand auf, das Squeeze-Out- einzuleiten. Dabei ist der Hauptaktionär an keine Form gebunden. Der Vorstand beruft eine Hauptversammlung ein und erfüllt die mit diesem Verfahren verbundenen Informationspflichten, zum Beispiel in Form einer Ad-hoc-Meldung. Auf der Hauptversammlung beschließt der Mehrheitsaktionär den Squeeze-Out. Außerdem hat der Hauptaktionär beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zu stellen. Dieser überprüft die Angemessenheit der Höhe der geplanten Abfindung.
Die Höhe dieser Barabfindung ist an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Aktiengesellschaft, wie sie im Zeitpunkt der Beschlussfassung herrschen, zu orientieren. Üblicherweise erfolgt eine Bewertung nach dem Ertragswertverfahren, wie beispielsweise der Discounted Cash flow Methode. Außerdem ist die Berücksichtigung des Börsenkurses erforderlich. In der Regel bildet der Aktienkurs die Untergrenze für die Abfindung, dabei liegt diesem Wert ein Referenzzeitraum über die letzten drei Wochen zugrunde, um betrügerische Kursmanipulationen auszuschließen. Der Ausgleichsanspruch wird fällig mit dem Einreichen der Aktien beim Hauptaktionär oder einer zu diesem Zweck eingerichteten Clearingstelle. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verzinsung der Ansprüche mit 5 Prozent über dem Basiszinssatz. Minderheitsaktionäre haben die Möglichkeit, die Höhe der Abfindung mithilfe einer Anfechtungsklage gerichtlich überprüfen zu lassen. Zu diesem Zweck wird ein Spruchverfahren durchgeführt.
Der übernahmerechtliche Squeeze-Out als erleichtertes Verfahren
Anders als beim aktienrechtlichen Squeeze-Out ist für diese Verdrängung der Minderheitsaktionäre kein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich. Vielmehr beantragt der Großaktionär den Squeeze-Out beim zuständigen Gericht. Das gerichtliche Ausschlussverfahren ist dabei anders als das jederzeit durchführbare aktienrechtliche Squeeze-Out nur möglich, wenn zuvor ein öffentliches Übernahme- beziehungsweise Pflichtangebot gemacht wurde. Innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Annahmefrist des entsprechenden Angebots. Auch hier gilt die 95 Prozent Schwelle, für ein verschmelzungsrechtliches Squeeze-Out reichen auch 90 Prozent am Grundkapital.
Quelle: Guidants News https://news.guidants.com
Vor allem haben Affen keine Eigeninteressen. Bist wohl noch nicht lange dabei.
https://www.wissenschaft.de/umwelt-natur/affe-schlaegt-mensch/
Formuliere besser zu meinem Depot gar keine Sätze. Was Covestro angeht, gebe ich dir ausnahmsweise aber mal Auskunft. Am Freitag habe ich die komplette Position mit Gewinn verkauft und heute schon wieder zurückgekauft. Die neue Position ist momentan leicht im Minus. Wie kritisch ich Kursziele von Analysten sehe, kannst du oben und auch an anderer Stelle nachlesen. Trotzdem stelle ich sie hier als Info rein.
Deine "hausaffenberaterarmee" sollte wohl besser nur dein eigenes Depot beurteilen. Das Kursziel deiner Affen für Covestro hast du mir jetzt aber nicht genannt, ist aber wahrscheinlich eh exklusiv.
Wer glaubt, für jeden zugängliche und kostenlose Analysen, wären so werthaltig, dass man sie posten muss.... naja, spare mir den Rest!!!
Und bevor du irgendwelche Vermutungen anstellst ("Bist wohl noch nicht lange dabei"), rate ich dir, vielleicht vorher doch einfach mal auf den Namen des Postenden zu klicken.
Habe ich, hat aber nix zu sagen, du kannst auch 20 im Kostolany Schlaf gelegen haben ;)
https://www.ariva.de/news/...fuer-covestro-auf-51-euro-kaufen-8759300
https://www.4investors.de/nachrichten/mobile/...n=stock&ID=146169