Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 92 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.745 |
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Mit freundlichen Grüssen
Ihr
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Kaum waren die Gründe zum BGH-Beschluss vom 08.05.2007 veröffentlicht, beeilten sich die Vertreter eines liberalen Glücksspielmarktes den Tod der Gebietsmonopole im Glücksspielwesen zu verkünden. Eine weniger aufgeregte und dafür sachliche Betrachtung der Urteilsgründe macht allerdings deutlich, dass der BGH keineswegs einen "Wettbewerb bei Lotto verordnet" oder pauschal die "Gebietskartelle für rechtswidrig" erklärt hat. Zutreffend ist vielmehr, dass der BGH die sog. Gebietskartelle nur dann für unzulässig erachtet, wenn sie der Vermeidung von Wettbewerb dienen. Ausdrücklich betont der BGH hingegen die Zulässigkeit eines Erlaubnisvorbehalts aus ordnungsrechtlichen Gründen mit der Folge, dass die Länder nicht verpflichtet sind, Erlaubnisse anderer Bundesländer oder europäischer Mitgliedsländer anzuerkennen.
Im Einzelnen:
Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs wählt für ihre Pressemitteilung zu der Entscheidung des BGH folgende Überschrift:
"Landesrechtlicher Erlaubnisvorbehalt für Internetvertrieb staatlicher Lottogesellschaften vorläufig bestätigt."
Der Bundesgerichtshof selbst hat damit den wesentlichen Punkt seiner Entscheidung völlig zutreffend herausgestellt. Denn worum ging es in dem Verfahren vor allem? Es ging um die Frage, ob die einzelnen Bundesländer berechtigt sind, zu kontrollieren und autonom darüber zu entscheiden, wer in ihrem Territorium Glücksspiele, wie etwa Lotto, anbieten darf.
Hintergrund der BGH-Entscheidung vom 08.05.2007 war ein vom Bundeskartellamt gegenüber den staatlichen Lotteriegesellschaften ausgesprochenes Verbot, eine gemeinsame Absprache zu befolgen, worin sie vereinbart hatten, ihre Tätigkeit auf das Gebiet ihres jeweiligen Bundeslandes zu beschränken. Auch § 5 Abs. 3 des Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland gebietet den Lottogesellschaften, ihren Vertrieb auf die im Land der jeweiligen Gesellschaft wohnenden Spielteilnehmer zu begrenzen.
Gleichzeitig hatte das Kartellamt verfügt, dass die Gesellschaften gezwungen seien, ihren Vertrieb über die Grenzen des eigenen Landes hinaus auch in andere Bundesländer auszudehnen. Dies, so die Argumentation der beschwerdeführenden Lotteriegesellschaften, vertrage sich nicht mit der ordnungsrechtlichen Struktur landesweiter Monopole.
Dieser Auffassung ist der BGH grundsätzlich gefolgt. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat festgestellt, dass in den einzelnen Bundesländern zulässigerweise aus ordnungsrechtlichen Gründen Glücksspielmonopole bestehen können. Dort darf Glücksspiele nur veranstalten, wer über eine Erlaubnis des entsprechenden Bundeslandes verfügt. Dies hatte übrigens bereits zuvor das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 28.03.2006 (Az. 1 BvR 1054/01) ausgesprochen.
Bemerkenswert ist die Begründung des Bundesgerichtshofs: Entgegen den vielfach unzutreffenden Pressemitteilungen ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Dienstleistungsfreiheit ein Staatsmonopol für Glücksspiele und Lotterien nicht ausgeschlossen. Daher, so das höchste deutsche Zivilgericht, dürfen sich die Bundesländer im Rahmen ihrer Gesetzgebungszuständigkeit für oder gegen ein solches Monopol entscheiden und dieses dann auch präventiv durchsetzen.
Nebenbei hat der BGH in seinem Beschluss (Rn. 37) auch mit der von den privaten Sportwettenanbietern gebetsmühlenhaft vorgetragenen Behauptung aufgeräumt, in Deutschland müssten Erlaubnisse aus anderen Mitgliedstaaten der EU anerkannt werden: Für die gemeinschaftsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sei europarechtlich "ohne Belang, dass ein Mitgliedstaat weniger einschränkende Regelungen als ein anderer getroffen habe (EuGH, Urteil v. 11.09.2003. Rs. C-6/01 – Anomar)." Der EFTA-Gerichtshof hat jüngst (Urteil vom 30.05.2007, Az. E-3/06) genauso entschieden, was allerdings von den Vertretern einer Glücksspielliberalisierung offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen wird.
Der BGH stellt außerdem klar:
Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 ist auch auf die Rechtslage in allen anderen Bundesländern übertragbar (Rn. 45).
Die Länder sind nicht verpflichtet, bestehende Monopole im Glücksspielbereich bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages aufzuheben (Rn. 47).
Demgegenüber hielt der BGH aber das Verbot des Kartellamts insoweit aufrecht, als die Gebietsaufteilung nicht aus ordnungsrechtlichen Gründen, sondern aus dem Gesichtspunkt einer Verhinderung von Wettbewerb motiviert ist. Wenn mit der Gebietsbeschränkung eine Wettbewerbsbeschränkung unter den Lottogesellschaften bezweckt und bewirkt werde, handele es sich hierbei um eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Maßnahme im Sinne des Art. 81 EG-Vertrag (Rz. 22 ff). Unter diesem Gesichtspunkt erachtete der BGH auch die entsprechende Bestimmung im Blockvertrag als kartellrechtswidrig.
Da somit die Verfügung des Bundeskartellamtes in der von der Vorinstanz entschiedenen Form zu einem wesentlichen Teil aufgehoben wurde, wurden die Kosten der Beschwerde den Parteien jeweils zur Hälfte auferlegt.
Rechtsanwalt
Dr. Manfred Hecker
CBH - Rechtsanwälte
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bequem Online-Lotto spielen."
Von BW weiß ich aber 100% das dem noch nicht so ist. Einige Filialen führen es schon aber immer noch nicht alle.
Zielsetzung ist, schnellstmögliche Umsetzung in allen Filialen, das wurde allerdings auch Ende Mai so ausgedrückt.
Sobald alle Filialen in BW verkaufen können, poste ich es.
sich zuweit aus den Fenster lehnen,--ein richtiges Wischiwaschi gezeder.
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Hamburg (ddp). Die EU-Kommission will laut «Spiegel» das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland unter Auflagen bestehen lassen. Voraussetzung sei, dass die Länder den Bereich der Sportwetten für private Anbieter aus der EU öffnen, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin am Samstag vorab. In dem Fall werde die Kommission «in keiner Weise die Existenz und Fortsetzung der Länder- Monopole für Lotto/Toto oder andere Glücksspiele anfechten» und das laufende Rechtsverfahren gegen den Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag beenden, habe es in einer Mitteilung aus Brüssel geheißen. Vertreter der Ländern sollen den Angaben zufolge Anfang Juli mit der Kommission verhandeln. Die Ministerpräsidenten hatten im vergangenen Jahr beschlossen, das staatliche Monopol fortzuführen und Glücksspiele im Internet zu verbieten. Als Begründung wurde der Kampf gegen die Spielsucht angeführt. Die EU sah dadurch die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs gefährdet. ddp/nje/mwa
.............
Der geplante Staatsvertrag, der in Bayern zur 1. Lesung anstand, war mit dem Datum 25.6.07 versehen. Nach dem Spiegelbericht sollen aber mit der EU noch im Juli! Verhandlungen stattfinden. War das in Bayern eine Märchenlesung?
Schwanz einziehen = unter Auflagen usw.=
Meinegüte, man kann sich auf nichts mehr verlassen, Existenzbedroht
sind auch die vielen kleinen Wettläden und die großen Unternehmen,
wie Fluxx,Tipp24, Faber usw. Liberalisierung sieht anders aus.
Ein Kompromiss nach EU-Vorschlag ist ja das gleiche, was SH vorgeschlagen hat.
Ich kan mir sehr gut vorstellen, dass die MP's diesen Vorschlag annehmen. Es wäre nehmlich ein feiner Zug, um sich aus der Affäre zu ziehen.
Fluxx befindet sich in Winer-position. Es gibt folgende Möglichkeiten der weiteren Entwicklung:
1. Liberalisierung des Sportwettmarktes.
2. Teilliberalisierung -/-
3. Der Staatsvertrag kommt, lässt aber Ausnahmen für die bestehende Firmen wie Fluxx zu.
4. Der Staatsvertrag kommt für 4 Jahre wie vorgesehen. Die Privaten bekommen 1 Jahr Übergangszeit.
Bei allen Möglichkeiten kann Fluxx nur gewinnen.
Wenn die Gewissheit da ist – egal welche. Wird es zu Kurssteigerungen kommen. Insbesondere sind Q-Zahlen interessant.
Unter Auflagen , die da wären,den Markt für EU Mitgliedsstaaten zu öffnen
und zwar für Anbieter im Sportwettenbereich.Das wäre die Voraussetzung das die
EU Kommission das laufende Rechtsverfahren gegen den Entwurf des Deutschen
Glücgsspielstaatsvertrages beendet.
In keinen Fall soll die Existenz der Ländermonopole , Lotto/Totto oder anderen
Glücksspielen angefochten werden.
Mir wäre eine Klage der EU lieber, denn bis dato sehe ich keine Berücksichtigung
für Unternehmen, wie Fluxx und co.Zumindestens geht dieses aus den Beitrag in
keiner,eindeutigen Weise hervor.
Im übrigen läuft die Übergangszeit,bis zur unterzeichnung des Staatsvertrages,
schon ab Januar.
Selbstverständlich sind die Q.-Zahlen wichtig, für mich ist genauso wichtig
das sich Fluxx weiterhin international Ausrichtet.Mich stört es sowieso ,dass
sich der augenblickliche Fokus auf das Lottospiel in Deutschland fixiert.
Ob es dann letztentlich zu einer respektablen Kurssteigerung kommt,
entscheidet dann der Anleger.
(Der Vertrag soll ja im 2008 in Kraft treten. Und eben diese Vertrag sihet eine Übergangsfrist von 1 Jahr - also bis 2009 - vor.)
2008 stehen viele wichtige Sportereignisse auf dem Plan.
=> Der Kurs wird steigen.
Man bekommt ein Merkblatt mit folgendem Inhalt ausgehändigt:
"Je nachdem zu welcher Lottogesellschaft Jaxx Ihren Tipp vermittelt, werden abhängig von der Produktwahl die folgenden Beträge an die jeweiligen Lottogesellschaften weitergeleitet :
4 Lottofelder 6 aus 49
HB 3,20 Euro
SH 3,18 Euro
Berlin 3,07 Euro
Hessen ua 3,08 Euro "
Anscheinend erfüllen die Landeslottogesellschaften schon die entsprechende Auflage des Kartellamtes(keine regionale Abgrenzung).
Wenn Ihr sonst auch intelligent genug seid, nicht Notto zu spielen sondern Aktien zu kaufen, geht doch mal zum Scheinabgeben zu Schlecker. Eure Freunde müssen ja Euch nicht sehen! Und 3,20 Euro muß doch noch drin sein trotz der riesigen Verluste bei der Aktie.
Keine Internet-Spielteilnahme mehr möglich!
Auf Weisung unserer Lotterieaufsichtsbehörde wurde das Internetspielangebot von Lotto Bayern eingestellt. Auf Ihr Spielkonto haben Sie selbstverständlich weiterhin Zugriff.
Was bedeutet das für unsere Internetkunden?
Sie können sich nach wie vor mit Ihrer Benutzerkennung (E-Mailadresse und Passwort) bei uns anmelden.
Sie haben weiterhin Zugriff auf Ihr Spielkonto (Mein Konto) und können Ihr Guthaben auf Ihr Bankkonto überweisen. Um Ihr zum Spielen gebundenes Guthaben (z.B. mit Kreditkarte oder paysafecard aufgeladenes Guthaben) abzuschöpfen, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice Tel. 0180 - 3 - 63 37 38.
Ihre laufenden Spielaufträge (Mehrwochenscheine, Dauerscheine) sind von der Abschaltung nicht betroffen. Über Änderungen werden wir Sie gesondert informieren.
Neue Spielaufträge können bis auf weiteres nicht abgegeben werden.
Falls Sie unsere Info-Newsletter oder SMS abonniert haben, so wird Ihnen dieser Service auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Neuregistrierungen sind vorläufig nicht mehr möglich.
Rechtlicher Hintergrund
Zu dieser Maßnahme sind wir leider gezwungen, weil das Bundeskartellamt in krassem Widerspruch zu unserem ordnungsrechtlichen Auftrag und zu den gesetzlichen Regelungen im Bundesland Bayern, eine Öffnung des Spielangebots auch über unsere Landesgrenzen hinaus angeordnet hat.
Wir sind bestürzt darüber, dass auch die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts das Bundeskartellamt nicht beeindruckt haben; wir halten dieses Vorgehen für einen Angriff auf den kooperativen Föderalismus in der Bundesrepublik, müssen uns aber derzeit der Anordnung des Amtes beugen.
Dies heißt nicht, dass dies dauerhaft so bleibt. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unseren ordnungsrechtlichen Auftrag zukünftig wieder vollumfänglich erfüllen und Ihnen unser Angebot wieder unterbreiten zu können. Daher werden wir Ihre Registrierung und Ihre Daten bis auf weiteres nicht löschen, damit Sie - sobald wir unser Internet-Spielangebot wieder aktivieren können - ohne Probleme wieder bei uns spielen können. Auch hierüber werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Für die Zwischenzeit würden wir uns natürlich freuen, wenn Sie uns trotzdem weiterhin Ihr Vertrauen schenken und Ihre Spielaufträge in einer unserer ca. 4000 bayerischen Annahmestellen abgeben.
Unsere Annahmestellen halten attraktive Angebote für Sie bereit, so etwa die Möglichkeit, über einen Dauerauftrag (Abo) dabei zu sein oder sich über die LOTTO-Kundenkarte alle erzielten Gewinne zu sichern.
Ihre persönliche LOTTO-Kundenkarte können Sie in jeder bayerischen Annahmestelle kostenlos anfordern.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an: info@staatliche-lotterieverwaltung.de
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Wer soll das alles verstehen und das einen Tag vor dem Superlotto.
Übrigens ist Bayern in der Gruppe mit 3,08 Euro drin. Also: Über Jaxx kann man auch per Internet in Bayern spielen!!
lassen sich alle ein Hintertürchen offen, somit ist die Verunsicherung
perfekt,-----doch Schlecker macht sein Ding!
Fluxx nicht gefährdet ist.Im Gegenteil ich würde mich freuen wenn alle User,
Fluxx so sehen wie ich, nämlich als Globalplayer.Leider, wie ich schon mal
geschrieben habe, richtet sich der Mittelpunkt des Interesses immer nur
auf Deutschland aus und eingeschränkt dazu noch auf das leidige Lotto
gespiele. Ohne mir was einzubilden sehe ich Fluxx mit einen anderen
Horizontweite, mit einer internationalen Ausrichtung.