STEINHOFF Reinkarnation
Seite 10 von 832 Neuester Beitrag: 22.03.24 17:52 | ||||
Eröffnet am: | 28.03.23 14:14 | von: Sandra1990 | Anzahl Beiträge: | 21.781 |
Neuester Beitrag: | 22.03.24 17:52 | von: Taisonic123 | Leser gesamt: | 5.701.451 |
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It should have been reported immediately in a press release, but the Board did not inform the market until 15 December 2022!
SDK ist nett und lieb, aber LDP gehört hinter Gitter wie der Wirecard CEO
Imho ist der entscheidende Punkt, dass die SdK den Missbrauch des WHOA - ein angedachtes Instrument zur Sanierung eines Unternehmens - hin zu dessen solventer Abwicklung, dem Gericht deutlich machen kann !
Wenn ein WHOA das primäre Ziel verfolgt ein Unternehmen zu retten, dann bedeutet das sicherlich nicht die offizielle Insolvenz einfach dadurch zu umgehen, in dem es genau wie bei einer Insolvenz einfach abgewickelt statt saniert und dabei die Schlange der anstehenden Anspruchsberechtigten auf die der Gläubiger verkürzt wird !
Ein wirklich cleverer Plan vom Management und seinen Gläubigern !
Nehmen wir an, ein WHOA - Gericht durchschaut diesen Schachzug und erklärt sich demzufolge für nicht zuständig. Die Konsequenz daraus wäre der Insolvenzantrag. SH selber hat bereits über die dabei erwarteten Verluste kommuniziert.
Der Missbrauch des WHOA ist imho die letzte Patrone der Gläubiger und des Management, um diese Verluste zu vermeiden, bei bisherigen und künftigen PIK - Zinsen, über die Realisierung der Verlustvorträge, bis zu grundsätzlich wertvolleren Assets in 3 - 5 Jahren.
Schlussfolgerungen : Wenn SH und die Gläubiger mittels WHOA nicht zu einer echten, die Holding sanierenden Lösung gedrängt werden können, dann muss das WHOA zum Scheitern gebracht werden über den Aspekt seines Missbrauchs als gerichtliches Go zur solventen Abwicklung unter Umgehung aller Anspruchsberechtigten aus den Erlösen der Insolvenzmasse.
Dann erst stünden SH und die Gläubiger unbewaffnet da und dann erst gibt es imho die Bereitschaft etwas anzubieten, um o. g. Verluste durch eine direkte Insolvenz zu vermeiden.
Hoffentlich sind Deine Landsleute von AMS Advokaten und die SdK mit dir am Ball in der causa Steinhoff.
Hartelijk dank voor uw inzet :)
Das ist genau was von Aktionärsseite bezweckt wurde, um die Situation von neutraler Sichtweise (Sonderprüfer und Gericht) aus zu betrachten.
Wie es dann ausgeht werden wir sehen.
Ach ja und Tekkie hat damals mit einem lausigen Anwalt (der im Forum nicht ernst genommen wurde) SH mit Hilfe des Gerichtes in die Schranken gewiesen...
Da wurde aber mächtig vorgearbeitet und all die Informationen, die uns bis letzte Woche vorenthalten wurden liegen hier auf einmal auf einigen hundert Seiten bereit. Super!
Für mich das entscheidende ist, dass man nach einem Liquidation Value (LV) und einem Reorganisation Value (RV) unterscheidet. Nach der sehr detaillierten, wenn auch negativen Analyse von bfi liegt der RV bei 7,9 Mrd und der LV bei 6,1 Mrd, wonach ein Gericht entscheiden könnte, dass eine Reorganisation wie vorgelegt besser sein würde. Wenn wir jetzt aber eine Reorganisation vorschlagen, die bei 8 Mrd. liegt wäre die zu bevorzugen.
Daher wäre z.B. eine Reorganisation mit Schuldenschnitt bis auf 8 Mrd. runter (ergo ca. 2,4 Mrd.) schon besser, oder auch z.B eine Schuldenschnitt auf 7 Mrd. runter mit Zuteilung von z.B. 4 Mrd. Aktien als DES, so dass auch wieder mehr als 8 Mrd. für die Gläubiger rausspringt. Zudem würde unser Modell die Aktionäre nicht enteignen und das Unternehmen wirklich retten und nicht filetieren.
Außerdem zeigt der GAP auch das Risiko für die Gläubiger, nämlich wenn es doch auf einen Konkurs zuläuft, sie dann nur noch 6,1 Mrd. erzielen würden.
Zeitpunkt: 29.03.23 12:32
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"Imho ist der entscheidende Punkt, dass die SdK den Missbrauch des WHOA - ein angedachtes Instrument zur Sanierung eines Unternehmens - hin zu dessen solventer Abwicklung, dem Gericht deutlich machen kann !"
Leider ist das WHOA auch für eine solvente Liquidierung gedacht, dies ist Bestandteil eines WHOA bzw. kann Bestandteil davon sein.
"Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist die Umstrukturierung der Schulden eines Unternehmens mittels eines privaten Vergleichs (ndl. onderhands akkoord) mit den Gläubigern und Gesellschaftern. Dem Grundsatz nach ist der Vergleich auf die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet, Ziel kann aber auch dessen Liquidation sein. Ein wichtiges Element ist die Möglichkeit, einen von einem Teil der Gläubiger (genauer: einer Gläubigerklasse) angenommenen Vergleich per Gerichtsurteil genehmigen (ndl. homologeren) und damit für alle in das Vergleichsverfahren einbezogenen Gläubiger bindend festzustellen zu lassen."
Quelle: WOAH! Niederlande haben präventiven Restrukturierungsrahmen mit Vertragsbeendigungsoption eingeführt (schultze-braun.de)
Aus diesem Grund, muss dringend der Stand der Gläubiger als Kreditgeber revidiert werden und klargestellt werden, dass es sich hierbei auch nur um Spekulanten handelt. Damit könnte man dann auch im Falle einer Liquidierung dafür sorgen, dass sie nicht bevorzugt zu behandeln sind als die Aktionäre.
Meiner Meinung nach.
Hierfür muss man auch kein Jurist sein,um die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit,dem inneren Sinn des Verfahrfens,und dementsprechend den Umgehungscharakter Steinhoffs zu erkennen
und gleichzeitig die Stellung der Gläubiger zu überhöhen.
Alleine das die Forderung zu einem Schuldenschnitt und tragfähiger Finanzierung fehlt,
zeigt doch,das dies einen Fleck für die Aktionäre hat.( Formulierung des Gerichtes aus dem Vergleich )
Wenn die Krakenarme Steinhoffs nicht allumfassend sind,was ich mittlerweile nicht ausschließe,
kann das Gericht das WHOA nicht so genehmigen,sanktionieren,wie es gefordert wird.
Es wird es auch nicht zum Anlaß nehmen,nur deshalb abzulehnen und liquidieren,weil Steinhoff sich bescheiden gibt,für sich selbst und die Finanziers,haha aber eine Partei ,die Aktionäre zum wiederholten Male ( Vergleich noch nicht geleistet,aber Hinweis das WHOA sich darauf nicht beziehen soll.)leer ausgehen .
Man muss im großen Stil immer wieder darauf hinweisen, dass die Gläubiger auch Spekulanten sind und keine normalen Kreditgeber die der Steinhoff gut gesonnen waren.
WHOA ist nicht dafür gedacht, sondern überschuldeten Unternehmen vor einer Insolvenz zu helfen ihr Schuldenproblem zu lösen.
Enteignung der Aktionäre dabei würde medial ein Vulkan zum Ausbruch bringen.
Dass die unterlagen so kurz nach der HV schon aufgetaucht sind, deutet darauf hin dass es lange vor der HV vorbereitet wurde. Auch damit ist schon bewiesen dass bereits vor der HV, damit auch sicherlich vor der EQS v. 15.12.2022 bereits auf die Enteignung der Aktionäre hin gearbeitet wurde. LdP zieh dich mal warm an, denn du reitest dich immer tiefer und tiefer in die Sche_ße!
Das wird noch folgen haben, die sich LdP nicht im schlimmsten Albtraum ausmalen kann.
SdK wird nun ihres Amtes walten und mit Spezialisten/Anwälten zu einem Gegenschlag ausholen der sich gewaschen hat.
Ich habe nochmals nachgelegt, ich bin einfach unverbesserlich))) Aber wie es aussieht, werde ich sollte es noch eine HV geben womöglich meine Stimmrechte erneut verdoppeln)
Wohl aber den zwischen Aktionär und Kreditgeber.
Kann der Sonderprüfer ja mal nachhaken, wann Steinhoff den Auftrag für die Dienstleistung erteilt hat. Wäre spannend.
Nämlich dass der neue die 10 Mrd. Schuld für 4 Mrd. gekauft hat.
Wenn er nun im Gericht durchzusetzen versucht den Schuldner zu liquidieren oder auf komplette 10 Mrd. zu bestehen, das auch noch in einem Prozess der in überwiegend dazu dient Schuldenschnitte und Fortführung durchzusetzen. Nun ich würde sagen da hat der "neue" Gläubiger keine all zu guten Karten.
Aber es ist nur meine Meinung.
Haben die zu 40% gekauft (40/100) können die bei einem 30% Schuldenschnitt keinen Schaden nachweisen...
Da hoffe ich auf eine Korrektur, die vom Sonderprüfer durchgeführt wird und das die Richter uns Recht geben.
Punkt 1: Steinhoff hat außer Überschuldung/Finanzierungsproblem keinen Grund liquidiert zu werden, denn operativ läuft es super
Punkt 2: Bei der Betrachtung des Schadens der Aktionäre und des Schadens der Gläubiger sind Aktionäre eindeutig mehr geschädigt. Denn wenn wir das mal gegenüber stellen:
Schaden der Gläubiger wäre selbst bei Schuldenschnitt von 60% lediglich die entgangenen Zinsen für die Dauer in der Sie das Geld zur Nutzung überlassen haben.
Und das nicht von 10 Mrd. sondern von 4 Mrd. und nicht 10%, sondern marktgerechte 6%. Heißt in Zahlen. Wenn per heute entschieden würde, Schuldenschnitt 60% + Zahlung von 6% mal 5 Jahre auf die 4 Mrd. also 240 Mio x 5 = 1,2 Mrd. In summe also von mir aus 5,5 Mrd. (aufgrund Zinseszins etc.).
Bei einem Betrag per heute in Höhe von 5,5 Mrd. hätten Schulden 0 Schaden.
Aktionäre haben einen Schaden von rd. 25 Mrd. an Wertverlust durch Kurseinbruch von 6 auf unter 0,015 EUR plus entgangene Dividende 5 Jahre lang.
Wer der Geschädigte ist, ist doch mehr als offensichtlich.
Und die Verletzung der Informationspflichten in der Sonderprüfung dürfte nun auch nicht schwer nachzuweisen sein. In der EQS war WHOA bereits als Folgeschritt erwähnt, also Enteignung bereits vorher vorbereitet. Wenn man sich das veröffentlichte Packet anschaut, sind es Berichte die nicht weniger als 1 Monat zur Erstellung benötigen. Wenn die nun also bereits zum 15.12.2022 vorlagen, wären sie spätestens 15.11.2022 in Auftrag gegeben. Zum 15.11.2022 war es also schon klar, dass eine Enteignung der Aktionäre statt finden soll. Das wiederum kann nur aus den Verhandlungen mit Gläubigern resultieren die zu diesem Zeitpunkt hätten abgeschlossen sein müssen. Das ganze kann man so weiter spinnen. Auf jeden Fall ist klar dass es schon eine sehr lange Zeit vorbereitet wurde und nichts davon wurde an die Aktionäre kommuniziert.
Das war bis Februar 2022 aktuell.
Schedule 6 - Valuation report showing Reorganisation Value.pdf
Daniel Bauer