NIKOLA Corporation US6541101050 Nachfolge Thread V
Für bestehende Aktionäre bedeutet dies, dass ihre Investitionen wahrscheinlich erheblich an Wert verlieren oder sogar vollständig wertlos werden. Im Rahmen eines Chapter-11-Verfahrens haben Gläubiger Vorrang vor Aktionären bei der Verteilung der Vermögenswerte. Da Nikola plant, seine Vermögenswerte zu verkaufen und den Betrieb einzustellen, ist es unwahrscheinlich, dass nach der Befriedigung der Gläubigerforderungen noch Vermögenswerte für die Aktionäre übrig bleiben.
Nach der Insolvenzanmeldung fiel der Aktienkurs von Nikola um über 50 % und notierte bei etwa 36 Cent pro Aktie, was die negativen Erwartungen der Investoren widerspiegelt.
Angesichts dieser Entwicklungen sollten bestehende Aktionäre darauf vorbereitet sein, dass ihre Investitionen in Nikola möglicherweise vollständig verloren gehen.
Was nicht heißt, dass du heute oder morgen nicht noch einen Dummen finden kannst, der dir die Aktien teurer abnimmt.
Aber zum Verkaufen bist du ohnehin ein paar Jährchen zu spät dran.
Zitat: " Im Rahmen eines Chapter-11-Verfahrens haben Gläubiger Vorrang vor Aktionären bei der Verteilung der Vermögenswerte."
...Nikola meldete Vermögenswerte im Wert von 500 Mio. bis 1 Mrd. USD, während die Verbindlichkeiten auf 1 Mrd. bis 10 Mrd. USD geschätzt wurden, heißt es in dem Bericht weiter...
Voraussetzung für die Geltendmachung des Verlusts beim Finanzamt ist, dass die Aktien als wertlos ausgebucht werden. Zu dieser wertlosen Ausbuchung kommt aber ggf. noch ein nicht unerheblicher Faktor hinzu, den viele hier möglicherweise nicht kennen. Ich habe dieses Problem schon seit drei Jahren mit einem wertlosen Paket MyFC Aktien, die ich deshalb nicht ausbuchen lasse.
Demnach kommt es ggf. noch dazu dass auf den Verlust noch Kapitalertragssteuern drauf kommen, anstatt das man den Verlust geltend machen könnte.
Siehe den Hinweis von Onvista hier unten:
WICHTIGER STEUERLICHER HINWEIS:
Bei einer gegenwertlosen Ausbuchung liegt gemäß Randziffer 59 des BMF-Schreibens vom XX.XX.2022 eine Veräußerung eines wertlosen Wirtschaftsgutes im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG vor, da dieses ohne Zahlung eines Entgelts auf eigenen Wunsch aus dem Depot ausgebucht wird. Bitte beachten Sie, dass auf Bankenebene keine steuerliche Verrechnung erfolgt. Der resultierende Verlust unterliegt § 20 Abs. 6 S. 6 EStG und wird in der Regel im Jahressteuer Reporting des aktuellen Steuerjahres ausgewiesen.
Sofern jedoch für das betreffende Wertpapier in den letzten 30 Tagen kein offizieller Börsenkurs vorliegt, bemisst sich die Kapitalertragsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage (Veräußerungsgewinn pauschal). Gemäß § 43a Abs. 2 Satz 10 EStG beträgt diese 30 Prozent der Anschaffungskosten des jeweils übertragenen Wirtschaftsguts. Dies kann im Einzelfall zu einer Steuerbelastung auf Ihrem Konto führen, obwohl Sie mit diesem Wertpapier einen Totalverlust erlitten haben.
Wir bitten Sie, spezielle Fragen zu steuerlichen Themen sowie Ihre individuellen steuerlichen Auswirkungen von einem Steuerberater prüfen zu lassen.
Wie gesagt, sieh zu dass Du die Dinger so schnell wie möglich noch los wirst, dann hast Du zwar einen riesen Verlust, aber keinen weiteren Ärger mehr damit. Aber keine Empfehlung, nur meine Meinung.
Falls jemand von euch dazu nachlesen möchte: EStG - Einkommensteuergesetz
Wie kann dann der Aktienkurs immer noch bei über 40cent sein?
Nach meinem Verständnis dürfte die Aktie gar nicht mehr gehandelt werden. ...
als auch die Entwicklung des Wasserstoffumfeldes sind schon lange nicht mehr gut. Ich habe für mich (!) gelernt: rechtzeitig raus, sowohl wenn‘s aufwärts geht, als auch, wenn’s abwärts geht.
Natürlich ärgert man sich über sich selber wenn man auf solche Kackläden reinfällt. Gestern steigt das Ding 50 Prozent. Da haben einige Gängster die Finger im Spiel gehabt.
Trotzdem gut Nacht. Im wahrsten Sinne des Wortes
Davon gehe ich aus. Hier ist noch sehr viel Musik drin.
Hier gibts nichts mehr zu holen.
Hier ist ausser einem Totalverlust wahrscheinlich nichts mehr drin.
Finger weg.
Ich werde mich mal auf Grund dessen kräftig eindecken, und mich dann über die massiven Gewinne freuen.
Falls ich Verlust mache, weil ich ja an wen ich mich wenden darf.
Ist ja alles gesetzlich geregelt.
Hoffen wir nur, dass nicht ein paar andere meinem Beispiel folgen, und es dann mit deinem Privatkonkurs endet. *kicher*
Leichter kannst deine Millionen nicht bekommen.
Ich werde hier nichts mehr riskieren.
P.S. # "...hier ist noch sehr viel Musik drin..." Hier höre hier nur noch die Melodie von - Spiel mir das Lied vom Tod...
PS: ich mache hier keine Anlageberatung! Plus: ich habe die Aktie als "Shitcoin" eindeutig benannt ;)
Du gibst ein Kursziel von über 5 Euro aus.
Was du sonst noch so schreibst ist dabei irrelevant.
Da gab es bereits mehr als genug vergleichbare Fälle. Die zugegeben ziemlich übel geendet haben.