VIVACON-Der Erbbauspezialist
Seite 88 von 131 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:48 | ||||
Eröffnet am: | 16.11.12 10:43 | von: Gropius | Anzahl Beiträge: | 4.269 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:48 | von: Antjevezsa | Leser gesamt: | 428.634 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 72 | |
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Welche rolle spielt Prof. Dr. Horst Gräf als Vorsitzender bei Pantera AG und VIVACON AG ??
http://www.pantera.de/unternehmen/team/
http://www.vivacon.de/metaseiten/impressum-disclaimer.html
Anders ist es auf der Mikro-Ebene. Hier liefern Vorstand und Aufsichtsrat ein derart jämmerliches Bild ab, dass ich keine Worte mehr dafür habe. Gerade ein Rüdiger Pestlin ist eigentlich ein Star der Branche und ich frage mich, warum er zu den Vorstandsmachenschaften schweigt. Passt gar nicht ins Bild. Überhaupt passt vieles nicht ins Bild und darum habe ich nur in Bezug auf den Kurs eine Meinung. Der ist schwach. Wie man an Porsche sieht, kommen die Klagen immer im Nachhinein. Aus dem Fall Vivacon wird man noch einiges zu lernen haben.
als richtig angesehene Zerschlagung für die
Aktionäre? Einfach nur ausgebucht, wie Gropius
befürchtete oder kann noch was zur Auszahlung übrig bleiben?
Jedenfalls in fast allen Punkten !
Ich fang mal an :
Wo oder an welcher Stelle am Rheinauhafen Vivacon sitzt ist in dieser Situation egal, da egal an welcher Stelle, Vivacon die Räumlichkeiten verlässt und sich aus Sanierungsgründen eine neue Zentrale sucht.
Trotz allen Schwierigkeiten gegenüber den Swap-Kontrahenten / Unicredit, HSH wird es Verhandlungen geben. Ausgang offen !
Vivacon wird auf das wesentlichste Personal geschrumpft, mit sicherlichen Gehaltseinbußen !
Gläubigerverhandlungen laufen auf Hochtouren, Ergebnisse bleiben abzuwarten.
Von Conergy ist mit Sicherheit kein Geld mehr zu erwarten, da die Verträge mit der "Real" von Conergy abgeschlossen wurden, und diese nie etwas besaßen.
Wenn man sich den Status Quo bis hierher betrachtet, und sich die Post von KW und Bildchen vom Wolkenkratzer mit einbezieht, muß man sich eigentlich über den Kurs wundern, oder nicht ?
Zum Oderbuch, oder besser gesagt dem unversöhnlichen gegenüber der Käufer und Verkäufer, bleiben doch einige Fragen. Dieses Orderbuch gibt es in dieser Form schon bekanntermaßen seit Monaten, und irgendwie ist man sich immer einig geworden, oder seht ihr es anders ?
Nach Orderbuch hätten letzte Woche 2 x die 0,015 bedient werden müssen !
Kann sich jemand von Euch daran erinnern ?
Ich nicht !
Nein es wurden an einem Tag 250.000 Stück gehandelt, und da fragt man sich bei diesem Orderbuch, oh Gott oh Gott, wo kommen denn die Käufer her ?
Wer kauft, bei diesen Nachrichten seit Monaten ?
Die aussichtslose Lage müßte sich doch rumgesprochen haben ?
Hat da jemand einen anderen Kenntnisstand ?
Wer möchte denn da wieder in Stuttgart 20k ?
Bei einer Skala von 1-5, sind wir auf der 1.
Also macht mal halblang, denn noch gibt es genug Möglichkeiten und Eventualitäten.
Denn auch der Kurs und Aufkäufe gehen nicht von Zerschlagung aus.
Was passiert den bei einem Übernahmeangebot ?
Was passiert denn bei einem Kauf einer Verbriefung ?
Wieviel verstecktes Kapital schlummert denn da drin ?
Die Bewertung ist nur auf Basis des Kaufpreises.
Was ist man bereit für eine so rentable Verbriefung zu zahlen ?
Vielleicht übernimmt jemand angearbeitete Projekte, und lässt Sie von Vivacon verwalten.
Also Wolkenkratzers Theorie mit dem Freefloat, der hier zu suchen ist, teile ich 100% nicht, und weiß es auch besser.
Und bevor garnichts mehr geht, wird man höchstwahrscheinlich an die Aktionäre herantreten, und eine Kapitalerhöhung auf einer HV vorschlagen.
Du antwortest zwar nicht auf meinen Beitrag #2057, beklagst dich aber gleichzeitig in #2156 über mangelnde Diskussion; ich nehme an zum Thema Investor?
Ich habe übrigens nie gesagt, dass ich der Meinung bin, dass hier der gesamte Freefloat versammelt ich – das Gegenteil ist der Fall. Die Frage des Anteils der Foristen am Fleefloat wurde in einem anderen Zusammenhang gestellt.
@all
Ich bin erstaunt, wie schlecht die „Eigentümer“ über die Situation, in der sich „ihr“ Unternehmen befindet, informiert sind. Da wissen die Gläubiger sicher mehr.
Aktionäre sind Miteigentümer und keine Gläubiger. Ein Insolvenzverfahren, auch das Planinsolvenzverfahren oder das Verfahren in Eigenverwaltung, dient nun mal der Befriedigung der Gläubiger. Wie wichtig die Aktionäre sind kann man daran erkennen, dass die letzte Mitteilung an die Aktionäre vom 15.05.2012.
Wenn die Aktiengesellschaft im Insolvenzverfahren liquidiert wird, werden zunächst in einer bestimmten Reihenfolge die Forderungen der Gläubiger erfüllt. Nur wenn sich nach der Schlussverteilung ein Überschuss ergibt, wäre dieser Überschuss unter Beachtung der Beteiligungsverhältnisse an die Aktionäre zu verteilen. Ob es dazu kommt, wird frühestens am Ende eines Insolvenzverfahrens klar sein, nämlich dann, wenn alle Forderungen der Gläubiger befriedigt und die Kosten des Verfahrens gezahlt worden sind. Verbleibt nach der Schuldentilgung noch ein Überschuss, wird dieser im Fall der Liquidierung an die Aktionäre ausbezahlt. Das ist aber wohl ein sehr seltener Fall.
Wenn die Einnahmen die Betriebsausgaben decken und Hoffnung auf eine Sanierung besteht ist die Planinsolvenz ein möglicher Weg. Wenn so eine Planinsolvenz richtig durchgeführt wird, beseitigt sie die Eigenkapitalschwäche und löst Liquiditätsprobleme ohne neue Bankkredite. Bei der Eigenverwaltung behält der Schuldner die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen und muss diese nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben. Die Unternehmensführung erhält einen Sachwalter an die Seite gestellt, dessen Handlungsspielraum sich überwiegend auf Überwachungsaufgaben beschränkt. Stimmt die Gläubigerversammlung in einer Planinsolvenz dem Insolvenzplan zu und werden keine Rechtsmittel eingelegt, bestätigt das Gericht den Insolvenzplan und hebt das Verfahren anschließend auf. Die Gläubiger werden aber sicher nicht unter Verzicht auf Forderungen zustimmen, wenn sie vermuten müssen, dass in absehbarer Zeit die Aktionäre profitieren. Mit der Aufhebung ist das Insolvenzverfahren beendet. In der Folge wird der Insolvenzplan durch Zahlung der im Plan vereinbarten Beträge an die Gläubiger erfüllt. Mit Erfüllung der im Insolvenzplan vorgesehenen Planvorgaben wird der Schuldner von sämtlichen restlichen Verbindlichkeiten befreit. Das kann Jahre dauern.
Manchmal findet sich ein Investor, der am Unternehmen interessiert ist. Für die „Marke“ und auch für die Belegschaft gibt es durch einen Investor eine Überlebenschance. Er wird aber kaum mehr als die Schulden bezahlen, denn das würde bedeuten, dass die Vermögenswerte größer sind als die Schulden. Somit hätte es eigentlich keine Überschuldung und letztlich keinen Grund für eine Insolvenz gegeben. Wenn ein Investor einsteigt, die Aktiengesellschaft saniert und wieder in die Spur kommt, können die Aktien langfristig wieder an Wert gewinnen. Der Einstieg kann dabei auf unterschiedliche Arten erfolgen. Er kann den anderen Aktionären die Aktien im Rahmen eines Übernahmeangebotes und eines anschließenden „Squeeze out“ abkaufen, die AG gibt gegen Bareinlage sehr viel mehr neue Aktien an den „Retter“ aus, als aktuell existieren (wobei ich da nicht weiß, ob eine solche Ausnahme vom AktG im Rahmen einer Insolvenz überhaupt zulässig ist) oder es kommt zu „Debt to Equity Swaps“, falls ein Gläubiger Interesse am Unternehmen hat.
Der Regelfall sieht aber anders aus. Ein Investor, der eine Kapitalgesellschaft im Insolvenzverfahren übernehmen möchte, will zwar das gesamte Geschäft oder Teile davon haben, aber nicht das Unternehmen mit seinen Schulden. Also erwirbt er die Assets oder Teile davon, den Firmennamen, tritt damit in bestimmte Rechte und Pflichten ein und übernimmt die Belegschaft (siehe z.B. Übernahme der Teile von Conergy durch KANA), Besonders einfach gestaltet es sich dann, wenn Unternehmensbeteiligungen verkauft werden können. Aus dem Verkaufserlösen werden die Gläubiger befriedigt. Auch hier ist wieder unwahrscheinlich, dass sein Angebot höher ausfällt als die Schulden, die auf der Aktiengesellschaft lasten. Damit werden auch in diesem Fall voraussichtlich die Forderungen der Gläubiger nicht zu 100% erfüllbar sein. Die Aktien werden damit zur leeren Hülle oder es bleibt ein wenig lukratives Restgeschäft.
Eventuell findet sich dann noch ein Investor, der am Unternehmensmantel interessiert ist. Das kann der Fall sein, wenn z.B. der Markenname nicht verbrannt ist oder man sich schlicht die Kosten einer Unternehmensgründung bzw. eines Börsengangs sparen will. In der Regel sind die Aktienkurse während des Insolvenzverfahrens abgestürzt, so dass sie jetzt nur noch einen geringen Wert haben. Mit Übernahme erholen sich die Aktienkurse unter Umständen wieder. Aber welcher Investor hat schon Lust, den Erfolg seiner Anstrengungen mit Altaktionären zu teilen? Also wird er auch in einem solchen Fall versuchen, in Besitz aller Aktien zu kommen. Das wird ihm aber kaum Millionen € und den Aufwand bei einem großen Freefloat wert sein.
Worauf darf man also in den nächsten Tagen, Wochen oder Monaten hoffen? Gropius hat das Thema auch nur angekratzt.
sind auch allgemeingültig. Ich meine damit, dass
kein besonderer Bezug zu Vivacon hergestellt wurde.
Vivacon hat sehr wohl Eigenkapital, wenn man die
Bewertung der zahlungsunwirksamen Swaps heraus-
rechnen könnte.
Sind die Vivacon-Aktien des Nachlasses schon verkauft
oder wird noch abgewartet?
Ich gehe aufgrund des Interesses und der immer noch
investierten Zeit für Gedankengänge davon aus, dass
der Nachlassverwalter weiter mit der Aktie im Depot
zu tun hat.
Und wie ich schrieb, erst einmal abwarten, wozu die Gläubiger bereit sind.
Aber man sitzt am Tisch, und verhandelt.
Das ein Investor übernimmt, und Vivacon den Verwaltungsauftrag und Provision erhält ist gut vorstellbar.
Die Restsumme ist nicht so hoch wie viele hier glauben.
Das Regelinsolvenzverfahren kann anstatt vom gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter auch in Eigenverwaltung ( 270 InsO ff. InsO) geführt werden. Wesenstypisch für die Eigenverwaltung ist die Beibehaltung der Vermögensverfügungsbefugnis für den Schuldner. Überwacht wird der Schuldner durch einen vom Gericht bestellten Sachwalter ( 274 InsO). Die an das Verfahren des Chapter 11 des US Bankruptcy Code (debtor in possession) angelehnte Eigenverwaltung konnte sich bislang (Stand: Oktober 2013) nicht wie vom Gesetzgeber erhofft durchsetzen. Sanierungsfähige Unternehmen versuchen nach wie vor, Restrukturierungen und Sanierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens durchzuführen. Die insolvenzrechtlichen Sanierungspotentiale bleiben insoweit ungenutzt. Spektakuläre Fälle der Eigenverwaltung waren die Verfahren über die Vermögen der Kirch Media GmbH & Co. KGaA, der Babcock-Borsig AG (2002) und der Ihr Platz GmbH & Co. KG (2012). Kritische Stimmen befürchten Nachteile für die Gesamtheit der Gläubiger, weil die Eigenverwaltung von Sanierungsberatern und Insolvenzverwaltern missbraucht werden kann, um den Insolvenzverwalter nach eigenem Ermessen des Unternehmens auszusuchen oder um sich zu Geschäftsführern des seine eigene Insolvenz verwaltenden Unternehmens bestellen zu lassen. So kann ggf. im Widerspruch zum Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz ( 1 InsO) der Einfluss von Gesellschaftern und Großgläubigern aufrechterhalten werden. Andererseits, so wird argumentiert, kann das Verfahren gewisse Vorzüge bieten bei der zusammenhängenden Abwicklung von Konzerninsolvenzen mit einer Mehrzahl verbundener, möglicherweise ebenfalls insolventer Unternehmen. Prädestiniert ist die Eigenverwaltung dann, wenn das insolvente Unternehmen den Antrag auf ein Insolvenzverfahren frühzeitig, z.B. bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) stellt und bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Insolvenzplan mit dem Ziel der Sanierung vorlegt. In diesem in 270b InsO geregelten Fall kann das Gericht den vom Schuldner vorgeschlagenen Sachwalter (ersetzt den Insolvenzverwalter) nur bei offensichtlicher Ungeeignetheit ablehnen. In der Presse wird dieses Verfahren auch "Schutzschirmverfahren" genannt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)
Bekommt Vivacon auch diese Geld ??
nach meine Rechnung (Personal kosten 1 Jahr 1 Mio €)wäre für 6 Monate ca 0,5 Mio € !!
auf die andere Seite verliert Vivacon von Conergy ca 0,5 Mio €..somit hat Vivacon keine shaden...
Irgendwann werden sie zurückgezahlt oder beim
Aufteilen des Kuchens steht das Arbeitsamt an erster
Stelle. Trotzdem der betriebliche Aufwand allein für
2012 war 6399 T€ und das ohne nachvollziehbaren
Output. Der Schraube hätte schon lange gedreht werden
müssen.
Swaps etc
Leider fehlt das "brauchbare" Wissen darüber
http://www.leitzinsen.info/
http://www.pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_812.htm
Vivacon hat im Rahmen der zweiten Verbriefung Zinssicherungsgeschäfte mit einem Volumen
von EUR 113,5 Mio. über eine Laufzeit von 30 Jahren zu einem Zinssatz
von 4,35% bzw. 4,87%(gewichteter Zins 4,41%) abgeschlossen
und im Geschäftsjahr 2008 im Rahmen der dritten Verbriefung zuzüglich weiterer Anfang
des Jahres 2009 eingebrachter Grundstücke Zins sicherungsgeschäfte mit einem Volumen von EUR 83,5 Mio. über eine Laufzeit von 30 Jahren zu
einem Zinssatz von 4,40 % abgeschlossen.
weit hat Vivacon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 46 Mio € die mit einem variablen Zinssatz auf der Basis des Ein-Monats beziehungsweise
Drei-Monats Euribor zuzüglich einer Marge von bis zu 2,0 % verzinst.
Dh Vivacon für ca 197 Mio € bezahlt zur Zeit eine (Strafe) von ca 2 % ( 4,40%- 2,40 %) ca 39 Mio € !!
Auf die andere seite hat zur Zeit nur ein Zins von 2,30 % für die 46 Mio € Verbindlichkeiten d.h ca 2 % weniger und somit 9 Mio €
Vivacon hat zur Zeit ca 30 Mio Verlust in Jahr ...