Dialog - Performancesieger 2007?
Vom Aktionär halte ich nicht viel will aber ein Textauszug reinstellen:
Profiteur Dialog?
Die Schwäche von Cirrus Logic könnte sich jedoch für Dialog als Glücksfall erweisen. Die US-Amerikaner beliefern Apple zum Beispiel mit Audio-Chips. Hier gab es zuletzt Spekulationen, dass Apple bei künftigen Geräten eine andere Lösung bevorzuge, indem die Audio-Funktionalitäten in einen anderen Chip integriert werden. Das könnte beispielsweise auch der Power-Management-Chip von Dialog sein. Durch die Integration mehrerer Funktionalitäten in einem Chip (unter anderem auch bei Apple) konnte Dialog zuletzt die durchschnittlichen Verkaufspreise je Chip erhöhen. Gewissheit, ob Dialog von der Schwäche bei Cirrus Logic profitiert, gibt es jedoch frühestens beim Teardown des nächsten Apple-iPhones oder iPad. Insofern bleibt die Unsicherheit hoch.
www.deraktionaer.de/aktien-deutschland/...r-im-sturzflug-19522359.htm
Aber erst kommt der Kurs.....und dann die Nachricht. Mit dem zahnlosen Tiger BaFin ist das in Deutschland ja auch gar kein Problem.
§ 15 Veröffentlichung und Mitteilung kursbeeinflussender Tatsachen
(1) Der Emittent von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muß unverzüglich eine neue Tatsache veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet ist, den Börsenpreis der zugelassenen Wertpapiere erheblich zu beeinflussen, oder im Fall zugelassener Schuldverschreibungen die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen kann. Das Bundesaufsichtsamt kann den Emittenten auf Antrag von der Veröffentlichungspflicht befreien, wenn die Veröffentlichung der Tatsache geeignet ist, den berechtigten Interessen des Emittenten zu schaden.
(2) Der Emittent hat die nach Absatz 1 zu veröffentlichende Tatsache vor der Veröffentlichung
1. der Geschäftsführung der Börsen, an denen die Wertpapiere zum Handel zugelassen sind,
2. der Geschäftsführung der Börsen, an denen ausschließlich Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 gehandelt werden, sofern die Wertpapiere Gegenstand der Derivate sind, und
3. dem Bundesaufsichtsamt
mitzuteilen. Die Geschäftsführung darf die ihr nach Satz 1 mitgeteilte Tatsache vor der Veröffentlichung nur zum Zwecke der Entscheidung verwenden, ob die Feststellung des Börsenpreises auszusetzen oder einzustellen ist. Das Bundesaufsichtsamt kann gestatten, daß Emittenten mit Sitz im Ausland die Mitteilung nach Satz 1 gleichzeitig mit der Veröffentlichung vornehmen, wenn dadurch die Entscheidung der Geschäftsführung über die Aussetzung oder Einstellung der Feststellung des Börsenpreises nicht beeinträchtigt wird.
(3) Die Veröffentlichung nach Absatz 1 Satz 1 ist
1. in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder
2. über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das bei Kreditinstituten, nach § 53 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen, anderen Unternehmen, die ihren Sitz im Inland haben und an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, und Versicherungsunternehmen weit verbreitet ist, in deutscher Sprache vorzunehmen; das Bundesaufsichtsamt kann gestatten, daß Emittenten mit Sitz im Ausland die Veröffentlichung in einer anderen Sprache vornehmen, wenn dadurch eine ausreichende Unterrichtung der Öffentlichkeit nicht gefährdet erscheint. Eine Veröffentlichung in anderer Weise darf nicht vor der Veröffentlichung nach Satz 1 erfolgen. Das Bundesaufsichtsamt kann bei umfangreichen Angaben gestatten, daß eine Zusammenfassung gemäß Satz 1 veröffentlicht wird, wenn die vollständigen Angaben bei den Zahlstellen des Emittenten kostenfrei erhältlich sind und in der Veröffentlichung hierauf hingewiesen wird.
(4) Der Emittent hat die Veröffentlichung nach Absatz 3 Satz 1 unverzüglich der Geschäftsführung der in Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 erfaßten Börsen und dem Bundesaufsichtsamt zu übersenden, soweit nicht das Bundesaufsichtsamt nach Absatz 2 Satz 3 gestattet hat, die Mitteilung nach Absatz 2 Satz 1 gleichzeitig mit der Veröffentlichung vorzunehmen.
(5) Das Bundesaufsichtsamt kann von dem Emittenten Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen verlangen, soweit dies zur Überwachung der Einhaltung der in den Absätzen 1 bis 4 geregelten Pflichten erforderlich ist. Während der üblichen Arbeitszeit ist seinen Bediensteten und den von ihm beauftragten Personen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist, das Betreten der Grundstücke und Geschäftsräume des Emittenten zu gestatten. § 16 Abs. 6 und 7 gilt entsprechend.
(6) Verstößt der Emittent gegen die Verpflichtung nach Absatz 1, 2 oder 3, so ist er einem anderen nicht zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Schadensersatzansprüche, die auf anderen Rechtsgrundlagen beruhen, bleiben unberührt.
.. mehr auf http://w-w-w.ms/al150
-Fundamental ist DLG GANZ klar ein Kauf
-Charttechnisch sehr angeschlagen, hier sollte man abwarten
Meine Frage an dich? Wieso schreibst du hier so viel im DLG Forum, und dann auch nur abwertenden Quatsch? Genau diese Typen gab es die letzten Jahre in diesem Forum auch, scheint Masche zu sein.
Öffnet einfach mal Albinos Profil, "beste Postings" auf Nr2. hier empfiehlt er damals Solarworld als "Schnäppchen"...
Habt ihr euch eigentlich schon mal Gedanken gemacht zu den zahlreichen Insiderverkäufen und Insider Putoptionen seit September 2012 und dem Fall der Aktie seit September 2012?! Die ganzen Vorstandsyetis verdienen sich doch ne goldene Nase seit diesem Zeitpunkt. Und welch Mitarbeiter wettet eigentlich gegen sein Unternehmen?
Auch damals gab es den ein oder anderen "Experten" hier im Forum der meinte die Welt gehe nun unter bei DLG...Ende vom Lied damals war dass DLG in allen IPhone Produkten weiterhin dabei war und eine Übernahme tätigte (Name der Firma liegt mir gerade nicht auf der Zunge)..damals war ~9.85€ der absolute Tiefpunkt soweit ich mich erinnere, seitdem ist DLG deutlich gewachsen, das Spielchen scheint aber wohl weiterzugehen..
@lumipas: Viel Erfolg, riskanter Kauf im momentanen Umfeld ! Mittelfristig (6-12Monate) dürfte das aber ein guter Kauf sein ;)
@ever: die Optionen bei DLG sind seit Jahren unschön..ist aber hier jedes Jahr so, das hat nichts mit "gegen das Unternehmen wetten" zu tun, DLG zahlt halt Vergütungen auch als Optionen..klar dass die auch eingelöst werden, würde jeder machen oder?..Für den Kurs natürlich nicht so schön.. Wurde in diesem Thread aber früher auch alles behandelt, RHJ schreibt hier kaum mehr? Einfach mal in die Bilanzen auf der DLG HP schauen..
Mich persönlich würde DLG als Investment schon reizen wieder, die Marktlage allgemein ist aber ziemlich angespannt aktuell in allen Bereichen (nichtmal Gold mehr sicherer Hafen?)
viell. nimmt man diesbez. schon einiges vorweg ! ... dann der Ausblick ( neue Äppelmodelle ) ... > könnte dann wieder interessant werden > auch für DLG ! m.V./k.E.
Viel Erfolg noch allen Investierten...kann leider durchaus noch weiter rutschen laut Charttechnik, lasst euch bloß nicht verarschen und verammscht eure Anteile..
wird hier eigentlich noch sachlich über Fundamentaldaten diskutiert wie früher?
Auszug vpm Interview mit Bagherli:
. Die Auftragseingänge stimmten zuversichtlich, beim Umsatz auf Jahressicht wachsen zu können. Wegen neuer Produkte sei mit einem deutlich stärkeren Geschäft in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen. Die Bruttomarge werde zum Jahresstart "geringfügig" niedriger ausfallen als im Schlussquartal. Zwischen Oktober und Dezember lag sie bei 38,5 Prozent.
Quelle : Der Aktionär
17.04.2013 (www.4investors.de) - Die Analysten der Credit Suisse erneuern die Halteempfehlung für die Aktien von Apple. Ein Kursziel wird nicht genannt.
Ein Zulieferer von Apple, Cirrus Logic, gibt die Zahlen zum ersten Quartal bekannt. Diese liegen leicht unter den Konsenserwartungen. Für das zweite Quartal warnt Cirrus jedoch, dass der Umsatz stärker als erwartet sinken könnte. Der größte Kunde von Cirrus Logic ist Apple. 80 Prozent des Umsatzes werden mit dem US-Konzern generiert. Daher könnte der Warnung größere Bedeutung zukommen.
Die Schwäche von Cirrus Logic könnte sich jedoch für Dialog als Glücksfall erweisen. Die US-Amerikaner beliefern Apple zum Beispiel mit Audio-Chips. Hier gab es zuletzt Spekulationen, dass Apple bei künftigen Geräten eine andere Lösung bevorzuge, indem die Audio-Funktionalitäten in einen anderen Chip integriert werden. Das könnte beispielsweise auch der Power-Management-Chip von Dialog sein. Durch die Integration mehrerer Funktionalitäten in einem Chip (unter anderem auch bei Apple) konnte Dialog zuletzt die durchschnittlichen Verkaufspreise je Chip erhöhen. Gewissheit, ob Dialog von der Schwäche bei Cirrus Logic profitiert, gibt es jedoch frühestens beim Teardown des nächsten Apple-iPhones oder iPad. Insofern bleibt die Unsicherheit hoch.
http://www.deraktionaer.de/aktien-deutschland/...urzflug-19522359.htm