Uniper mit Volldampf voraus


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Neuester Beitrag: 28.11.24 12:24
Eröffnet am:09.09.16 13:03von: goldfatherAnzahl Beiträge:4.286
Neuester Beitrag:28.11.24 12:24von: Highländer49Leser gesamt:1.414.923
Forum:Börse Leser heute:568
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29144 Postings, 4223 Tage Max84nun ist die Katze aus dem Sack:

 
  
    #2101
1
21.09.22 08:07

Die Bundesregierung, die Uniper SE und Fortum Oyj haben heute eine Änderung des am 22. Juli 2022 bekanntgegebenen Stabilisierungspakets für Uniper unterzeichnet. Das Stabilisierungspaket umfasst nunmehr eine Kapitalerhöhung in Höhe von €8 Mrd zu einem Ausgabepreis von €1,70 je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Die Kapitalerhöhung wird ausschließlich vom Bund gezeichnet und führt zu einer Beteiligung des Bundes an Uniper von rund 93 % (nach der Kapitalerhöhung). Darüber hinaus soll der Bund die derzeit von Fortum gehaltenen Uniper-Aktien für €1,70 je Aktie erwerben, was zu einer Beteiligung des Bundes von rund 99 % führt. / Quelle: Guidants News https://news.guidants.com

 

29144 Postings, 4223 Tage Max84also wird sich der Kurs wahrscheinlich auch

 
  
    #2102
21.09.22 08:09
dort einpendeln!  

156 Postings, 5424 Tage yachting1... hier sollten die Gaskunden

 
  
    #2103
4
21.09.22 08:17
welche ja mit den Sonderzahlungen ausschließlich belastet werden, die Anteile erhalten. Warum sollten alle Bürger Mehrheitsaktionär werden wenn nur die Gaskunden dafür aufkommen?  

3242 Postings, 2512 Tage iudexnoncalculat.

 
  
    #2104
2
21.09.22 08:29
Der angeschlagene deutsche Energiekonzern Uniper wird verstaatlicht. Der finnische Mutterkonzern Fortum teilte heute mit, er habe dazu eine Grundsatzvereinbarung mit dem Bund erzielt. Danach plane der Bund eine Kapitalerhöhung bei Uniper in Höhe von acht Milliarden Euro zum Preis von 1,70 Euro je Aktie.

„Im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung beabsichtigt der Bund, alle Anteile von Fortum an Uniper zu einem Preis von 1,70 Euro je Aktie (entspricht 0,5 Mrd. Euro) zu erwerben.“ Nach Abschluss der Kapitalerhöhung und dem Erwerb der Uniper-Anteile von Fortum werde der Bund etwa 98,5 Prozent der Anteile an Uniper besitzen.  

111 Postings, 3440 Tage Gerd Geldhai@Targo

 
  
    #2105
1
21.09.22 08:30
Warum sollte die Regierung dem restlichen 1% höhere Beträge zahlen? Auf den kläglichen Rest kommt es doch garn nicht mehr an. Der Bund kann mit seinen 99% bei Uniper doch jetzt schon machen, was er will. Da kann der Bund das eine Prozent doch getrost ignorieren und wird sich hüten hier nochmal zig Millionen zu versenken.  

1831 Postings, 957 Tage Stockpicker2022Löschung

 
  
    #2106
4
21.09.22 08:31

Moderation
Zeitpunkt: 21.09.22 12:42
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

1831 Postings, 957 Tage Stockpicker2022Zum Glück gibt es noch Shortscheine...

 
  
    #2107
1
21.09.22 08:32

17460 Postings, 5250 Tage duftpapst2die Frage bleibt offen

 
  
    #2108
1
21.09.22 08:41
was wird aus den Alt Aktionären  ?

Rausgekegelt oder läuft es ab wie bei Lufthansa etc.  

302 Postings, 1089 Tage SvenkaLöschung

 
  
    #2109
21.09.22 08:41

Moderation
Zeitpunkt: 21.09.22 11:09
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

1011 Postings, 5053 Tage tanzvogelGasumlage kommt doch zum 1.10.

 
  
    #2110
21.09.22 08:41
LIVE von Habeck auf NTV  

2028 Postings, 3320 Tage JohnnyWalkerSqueeze out

 
  
    #2111
1
21.09.22 08:45
.. ich verstehe das so, dass ein Sueeye out nach Version 3 (Staat übernimmt) der Kurs auf Basis der letzten zwei Wochen ermittelt wird:

"Der finanzmarktstabilisierungsrechtliche Squeeze-outBearbeiten

Im Zuge der weltweiten Weltfinanzkrise in den Jahren 2008 bis 2009 wurden vom Deutschen Bundestag die Finanzmarktstabilisierungsgesetze zur Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes infolge der Lehmann-Pleite in den USA erlassen. Diese dienten primär dazu, die Insolvenz der schwer angeschlagenen Immobilienfinanzierungsbank Hypo Real Estate (HRE) zu verhindern, da man Verwerfungen der internationalen Finanzwirtschaft vermeiden wollte, wie sie durch die Insolvenz der US-Bank Lehman Brothers Holdings Inc. verursacht worden waren. Dies trug dem Gesetzgeber den Vorwurf ein, ein nicht verfassungsmäßiges Einzelfallgesetz geschaffen zu haben, das vom Grundgesetz untersagt ist. Dieser Vorwurf hat sich aber nicht bestätigt.

Der finanzmarktstabilisierungsrechtliche Squeeze-out enthält in § 12 Abs. 4 des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes Abwandlungen des aktienrechtlichen und übernahmerechtlichen Squeeze-out. Da der Squeeze-out durch den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin), hinter dem zu 100 % die Bundesrepublik Deutschland steht, aber eine besonders schnelle Umsetzung im Krisenfall erforderte, unterscheidet sich dieser fundamental von den bereits bekannten Squeeze-out Formen, da er eine vorgeschaltete Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss der Altaktionäre bis zu einem Grad zulässt, an dem die Stimmrechte aller weiteren Anteilseigner so weit verwässert werden, dass der Bund mit eigener Mehrheit diesen Squeeze-out beschließen kann. Maßgebliche Schutzmechanismen der Minderheitsaktionäre im Squeeze-out Fall werden ausgehebelt. Durch diese radikalen Maßnahmen kommt der finanzmarktstabilisierungsrechtliche Squeeze-out stark in die Nähe von US Squeeze-out Formen, die unter normalen Umständen in Deutschland nicht möglich wären und nur für den Krisenfall Anwendung finden.

Durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG) vom 27. März 2020 wurde das Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) in Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG) umbenannt und neu gefasst. Der Squeeze-out nach dem ehemaligen § 12 Abs. 4 FMStBG ist seitdem in § 14 Abs. 4 WStBG geregelt.[15]"



https://de.m.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out  

1831 Postings, 957 Tage Stockpicker2022Löschung

 
  
    #2112
21.09.22 08:45

Moderation
Zeitpunkt: 21.09.22 11:08
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

2028 Postings, 3320 Tage JohnnyWalkerGesetz Abfindung

 
  
    #2113
2
21.09.22 08:46
        14§
§ 14 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären

(1) Wird die Kontrolle im Sinne des § 29 Absatz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes über eine Zielgesellschaft durch den Bund, den Fonds oder durch ihre jeweiligen Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach Stabilisierungsfondsgesetz, einschließlich der nachträglichen Erhöhung einer im Rahmen einer Stabilisierungsmaßnahme erworbenen Beteiligung des Fonds, oder einer Maßnahme nach dem Rettungsübernahmegesetz erlangt, so befreit sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Pflicht zur Veröffentlichung nach § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes.

(2) § 30 Absatz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes findet keine Anwendung, wenn sich Aktionäre einer Zielgesellschaft oder Personen oder Gesellschaften, denen nach § 30 Absatz 1 oder 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Stimmrechte aus Aktien dieser Zielgesellschaft zugerechnet werden, ihr Verhalten in Bezug auf diese Zielgesellschaft auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise mit dem Fonds, dem Bund oder mit deren jeweiligen Tochterunternehmen im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nach § 7, 8 oder 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes über die Ausübung von Stimmrechten oder in sonstiger Weise in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmen.

(3) Gibt der Bund oder ein Fonds im Zusammenhang mit einer Stabilisierung ein Angebot im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum Erwerb von Wertpapieren eines Unternehmens ab, gilt Folgendes:1.

Die Annahmefrist darf unter Abweichung von § 16 Absatz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes nicht weniger als zwei Wochen betragen. Die weitere Annahmefrist im Sinne des § 16 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entfällt. Die Schwellenwerte in § 39a Absatz 1 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes betragen jeweils 90 Prozent. Die §§ 13, 16 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind nicht anzuwenden.

In der Angebotsunterlage bedarf es nicht der Aufnahme der ergänzenden Angaben nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 4 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und der ergänzenden Angaben nach § 2 Nummer 1 der WpÜG-Angebotsverordnung für solche Personen, die lediglich nach Maßgabe des § 2 Absatz 5 Satz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes als gemeinsam handelnde Personen gelten, aber tatsächlich ihr Verhalten im Hinblick auf ihren Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Zielgesellschaft nicht mit dem Bund oder dem Fonds abstimmen.

Abweichend von § 31 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und den §§ 4 bis 6 der WpÜG-Angebotsverordnung bemisst sich der Mindestwert bei Übernahmeangeboten nach Abschnitt 4 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes nach dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten zwei Wochen vor Bekanntgabe oder Bekanntwerden der Absicht eines Übernahmeangebots. Das gilt nicht, wenn dieser Wert über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während des Zeitraums vom 1. bis 27. März 2020 liegt. In diesem Fall ist der letztgenannte Wert der maßgebliche Mindestwert. § 31 Absatz 4 und 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes findet keine Anwendung.

(4) Der Fonds kann ein Verlangen nach § 327a Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes stellen, wenn ihm Aktien der Gesellschaft in Höhe von 90 Prozent des Grundkapitals gehören. § 327b Absatz 3 des Aktiengesetzes ist nicht anzuwenden. Anstelle des § 327e Absatz 2 des Aktiengesetzes findet § 7c Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung. Ist eine gegen die Wirksamkeit des Hauptversammlungsbeschlusses gerichtete Klage begründet, hat der Fonds den Aktionären ihre Aktien Zug um Zug gegen Erstattung einer bereits gezahlten Abfindung zurück zu übertragen. Im Übrigen sind die §§ 327a bis 327f des Aktiengesetzes anzuwenden.




https://www.gesetze-im-internet.de/fmstbg/BJNR198600008.html  

302 Postings, 1089 Tage SvenkaLöschung

 
  
    #2114
1
21.09.22 08:53

Moderation
Zeitpunkt: 21.09.22 11:08
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

2028 Postings, 3320 Tage JohnnyWalkerGewichteter Preis 2 Wochen, rlevante Geschäfte

 
  
    #2115
1
21.09.22 08:56
.. schau ich mir den Chart an, könnte der Abfindungspreis um die 4 Euro liegen. Mal sehen, was raus kommt.  

2698 Postings, 1048 Tage EG33Löschung

 
  
    #2116
6
21.09.22 09:00

Moderation
Zeitpunkt: 21.09.22 11:07
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

Optionen

1831 Postings, 957 Tage Stockpicker2022Löschung

 
  
    #2117
7
21.09.22 09:15

Moderation
Zeitpunkt: 21.09.22 11:11
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

17460 Postings, 5250 Tage duftpapst2Übel geht weiter

 
  
    #2118
21.09.22 09:19
Kapitalerhöhung vorraus und Kursziel 1,70 , dem Kurs zu dem der Staat die Uniper Aktien übernimmt.  

1371 Postings, 1750 Tage Targo@Gerd - warum

 
  
    #2119
21.09.22 09:25
na weil wegen der 1 %, der ganze Verwaltungsakt mit freien Aktionären zu stemmen wäre. Rein rechtlich müssen die Aktionäre immer noch abstimmen auch wenn sie keinen Hebel mehr haben. Das kostet Geld und wird gerne vermieden. Sollte der Bund den freien Aktionäre ihre Anteile belassen, wäre mir das gerade recht. Inso ist ausgeschlossen und irgendwann wird wieder gutes Geld verdient. Gas und Öl brauchen wir noch viele Jahre, zu dann regulären Preisen + Marge.  

288 Postings, 3090 Tage Daxverwerter#2117

 
  
    #2120
21.09.22 09:59
Und das Alter oder die Lebensumstände der Wähler spielt jetzt genau was für eine Rolle? Jede Stimme ist gleich viel wert - nennt sich übrigens Demokratie. Kann einem aber natürlich schon mal entfallen, wenn man mit der Afd liebäugelt...  

3681 Postings, 4444 Tage schattenquelleDer Staat als mein geistiges

 
  
    #2121
2
21.09.22 10:05
und fiskales Oberhaupt macht mich nach Jahren auf Umwegen wieder zum Aktionär. Das hat schon was! Vor ein paar Jahren mit viel Reibach raus werde ich nun wohl oder übel wieder ins Minus rutschen.

Bitter für die Kleinaktionäre

Prost, werte Kriegstreiber

s  

17855 Postings, 4432 Tage H73140013,82 € +14,59% +1,76 € Fortum

 
  
    #2122
21.09.22 10:06
danke wie unser Staat mit den Steuerngeldern umgeht ! Fortum freut sich !  

552 Postings, 2518 Tage Brontosaurus@Stockpicker@EG33

 
  
    #2123
4
21.09.22 10:08
Es gäbe eine einfache Lösung für diese Probleme…….
Niemand (außer Amputierte oder anderweitig Schwerbehinderte) dürfte sein Geld umsonst bekommen!
Wer staatliche Unterstützung erhält muss dafür eine Gegenleistung erbringen!
Gemeinnützige Arbeit, öffentliche Plätze reinigen, Schnee schieben bei der arbeitenden Bevölkerung usw.
Mal sehen wie lange es dauern würde bis sich die Leute Arbeit suchen…..
Wäre gleichzeitig auch eine Erziehungsmaßnahme für nachfolgende Generationen…..
Gruß Bronto
 

1527 Postings, 2980 Tage ThomasDB70Habek wird lernen, dass es nicht hilft

 
  
    #2124
2
21.09.22 10:13
mit Uniper die Stadtwerke und damit die Verbraucher vom Spotpreis für Gas abzuschirmen:
Gas, dass nicht da ist, kann man nicht kaufen, dafür kann er über Uniper & Co beliebige Mrd. versenken.
Das einzige was hilft ist den Verbrauch an das Angebot anzupassen. Und dafür muß der Spotpreis bis zum Verbraucher durchschlagen:
Entweder über Gasumlage oder direkt.  

2698 Postings, 1048 Tage EG33Danke @ User - B.Nutzer

 
  
    #2125
1
21.09.22 10:29
für den Schwatten...dann sag ich einmal Guten Morgen @ B.Nutzer dann mach mal das Bierchen auf, ne Fluppe in den Mund und dann mal schauen wie du deine Zeit verballerst. Wahrscheinlich mit X-Box oder Playstation spielen. Bekommst du ja bezahlt...  

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