STEINHOFF Reinkarnation
Seite 803 von 832 Neuester Beitrag: 22.03.24 17:52 | ||||
Eröffnet am: | 28.03.23 14:14 | von: Sandra1990 | Anzahl Beiträge: | 21.781 |
Neuester Beitrag: | 22.03.24 17:52 | von: Taisonic123 | Leser gesamt: | 5.736.682 |
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Deine Fragen bitte direkt an die IR ;)
#Kannst Du mir dazu noch nähere Informationen geben?
Nein. Woher ? Ich muss auch raten.
#Wer sind diese sanktionierten Aktionäre?
Sind die namentlich bekannt?
Schätze mal so in diese Richtung:
https://en.wikipedia.org/wiki/Mikhail_Fridman
Peter Wakkie & Fridman sind BFF
#In welcher Größenordnung sind die investiert?
50% ?? als Aktionäre - evtl. auch Kreditgeber.
#Könnte es sein, daß diese Sanktionen evtl. bis zum Ende der Beantragungsfrist beendet werden könnten, falls der Ukraine-Krieg bis dahin zu Ende ist (wovon ich nicht ausgehe) mit der Folge, daß diese sanktionierten Aktionäre doch noch CVR beantragen können?
Schätze auch - ohne Sanktionen wäre dann auch eine günstige RU Refinanzierung möglich.
Klappt aber bestimmt nicht mehr in den nächsten 6 Monaten.
Der Trick:
Aktien -> CVR -> Aktien
Die Oligarchen wären dann draußen. Sehr geschickt.
Glückwunsch ***
Der Broker bucht sie dann raus.
Den Wertverlust kann man dann mitansehen Kapitaleinkünften steuerlich verrechnen.
Unterschied:
Bei Verkauf kann der Verlust mit anderen Aktiengewinnen steuerlich verrechnet werden.
Bei Ausbuchung der Aktien aus dem Depot kann der Verlust (voller Kaufpreis)
Mit erzielten Kapitaleinkünftigen (irgendwelche Zinsen,etc.) verrechnet werden.
Problem nur: wer hat schon 5-Stellage Zinserträge im Jahr.
Ob die nicht verrechneten Verluste in Folgejahre übertragen werden können ??
Vll. Hat da jemand nähere Erkenntnis.
hat jemand eine Anleitung für die Registrierung in deutscher Sprache? Welche Dokumente muss ich alle hochladen?
Ist es wirklich so, dass ich nach Registrierung meinen Aktienbestand veräußern kann?
Jahre verschwendet.
Bin jetzt in Canopy Growth drin und bereue....nichts! :)
Das war für mich der Indikator, erst recht in CANOPY reinzugehen.
Wenn Dir jemand rät, CVRs zu wandeln und NICHT in CANOPY GROWTH reinzugehen, dann geh erst recht in CANOPY GROWTH rein.
Drec**bude, die mich fünf Jahre und ein Vermögen gekostet hat.
Kann echt keine Steinhoff-Schw*tzer mehr ertragen in meinem Leben.
Angekommen es ändert sich irgendwas,alles wird abgeblasen,doch kein Delisting.
Dann hat man keine Aktien mehr.
Also sollte man mit der Umwandlung bis zuletzt warten.
Mit den für den Record Day bestätigten Aktien kann man die gleiche Anzahl CVRs durch die Registrierung erhalten. Wann und ob man die Aktien verkauft, hat damit nichts zu tun. Selbst wenn die Aktien schon verkauft sind, kann man die CVRs noch registrieren lassen.
Noch einmal: es wird nicht getauscht oder gewandelt. Man kann sich registrieren und CVRs erhalten, oder man kann es sein lassen. Maßgeblich ist alleine der Bestand zum Record Day bei Handelsschluß !
Die Aktien kann man behalten oder verkaufen. Wie lange noch, ist nicht ganz klar, aber bis zum 25.9.23 geht die 2-monatige Widerspruchsfrist. Und am 01.10.23 soll es nach dem Umstrukturierungsplan Steinhoff als SIHNV nicht mehr geben. Wenn keine Neuigkeiten auftauchen, ist die Aktie also nicht mehr lange handelbar.
In den letzten Wochen haben sich viele mit der Frage beschäftigt, ob man nach dem Record Day die Aktien verkaufen kann. Aber richtig hilfreiche Informationen habe ich darunter nicht gesehen. Ich habe auch nicht getestet ob eine Verkaufsorder angenommen würde. Da ich noch eine andere Posi im Depot habe, bereits seit 2011, die ich auf Antrag ausbuchen lassen kann und als Verlust verrechnen kann dachte ich mir ich lasse auch meine Steinis liegen. Bei mir würde sich ein Verkauf bei dem Kurs nicht wirklich lohnen, schätze bei deinen Stückzahlen sieht es ganz anders aus, aber kann dir leider keine nützlichen Infos geben zu diesem Thema.
#20077: ist das jetzt hilfreich genug ? ;-)
Dieser Eindruck wurde durch die spätere, siegessichere Botschaft von Dr. Liebscher auf YouTube („wir sind signifikant im Geld“) noch verstärkt und hat sicherlich nicht wenige Anleger bewogen, in SH-Aktien nicht nur investiert zu bleiben, sondern sogar noch aufzustocken oder überhaupt neu zu investieren. Das Risiko schien auf Grund der Äußerung von Liebscher begrenzt – und der anfängliche Hinweis vom 24.2.2023 der SdK auf die Möglichkeit eines Totalverlustes damit obsolet geworden.
Wie wir alle wissen, hat sich Letzteres als fataler Irrtum erwiesen. Denn die holländische Richterschaft spielte den Finanzstrolchen am Ende voll in die Karten, was nach dem Verlauf der Anhörung wohl die Allerwenigsten für möglich hielten. Nüchtern betrachtet hätte man diese Möglichkeit jedoch nicht blauäugig und auf die Justiz vertrauend ausschließen dürfen. Eindrücklicher hätte sich das allbekannte Sprichwort nicht bewahrheiten können: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“.
Vor allem aber hätte man nicht blindlinks und gutgläubig auf die juristischen bzw. taktischen Fähigkeiten der SdK bzw. eines Dr. Liebscher vertrauen dürfen. Sondern hätte zur gg. Zeit hartnäckig nachfragen und auf eine konkrete Antwort beharren müssen, was es mit der groß angekündigten Sonderprüfung vor dem niederländischen Handelsgericht auf sich hat und ob sie denn endlich am Laufen ist.
Zweifellos wäre diese Sonderprüfung das größte „Pfund“ in der strategischen Ausrichtung der SdK gewesen. Doch hat man diese Trumpfkarte allem Anschein nach grob fahrlässig verspielt, indem man es versäumt hat, die Sonderprüfung rechtzeitig in Gang zu setzen - also unbedingt noch vor Beginn des WHOA-Verfahrens. Die näheren Umstände für das Versäumnis sind von der SdK, soviel ich weiß, zu keiner Zeit kommuniziert worden. War da vielleicht von vorn herein '“zu wenig Fleisch am Knochen“ ? Also zu wenig fundamental oder juristisch Zählbares, um in einer Sonderprüfung erfolgreich sein zu können ?
Es wird wohl niemand ernsthaft bezweifeln, dass das WHOA-Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit ganz anders verlaufen und ausgegangen wäre, wenn parallel dazu die Sonderprüfung beim Handelsgericht gelaufen wäre oder sogar schon ein für die Aktionäre positives Prüfungsergebnis vorgelegen hätte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Richterschaft im WHOA-Verfahren ein Urteil ihrer Kollegen im Handelsgericht einfach ignoriert hätte.
Hätte, hätte, Fahrradkette. Für mich und wahrscheinlich viele andere bleibt die bittere Erkenntnis und Gewissheit: Die SdK war und ist mit der Causa Steinhoff offensichtlich überfordert – sowohl in der Sache als auch personell. Nüchtern betrachtet bestand wohl nie eine reelle Chance, gegen das Heer der hochbezahlten Advokaten von SH anzukommen.
Die SdK hat sich leider nicht als der letzte Strohhalm erwiesen, an den man sich getrost klammern konnte. Als Entlastung für die SdK sehe ich eigentlich nur e i n Argument: Eine laienhaft nicht beurteilbare Rolle dürfte der Umstand bzw. das Hemmnis gespielt haben, dass die SdK in ihrem Tun und Handeln stets auf niederländische Partnerhilfe angewiesen und letztlich (auch) von deren Qualität und Fähigkeiten abhängig war bzw. noch ist. Denn Gerichtsstand für die SH-Holding ist nun mal die Niederlande.
Was am Ende bleibt ist Wut und Enttäuschung, die es – sofern ansatzweise nicht schon geschehen - möglichst bald und abschließend zu überwinden gilt. Denn das Leben muss ja irgendwie weitergehen.
Die SdK war m.E. tatsächlich unser letzter Strohhalm, an den wir uns klammern konnten.
Weit und breit keine weitere Hilfe in Sicht.
Regierungen (auch unsere) schaffen (nahezu unbemerkt) extra Gesetze zur Reduzierung der Verbraucher- und Anlegerrechte (StaRUG, WHOA), Aufsichtsbehörden, wie die Bafin, die u.a. den Verbraucherschutz im Finanzsektor als Aufsichtsziel im Fokus haben sollten, sind scheinbar totale Rohrkrepierer und die Finanzlobby tobt sich, ausgestattet mit unglaublichen Finanzmitteln, in den Entscheidungszentren aus, um am Ende unangetastet ihr Unwesen treiben zu können. Wo fließen eigentlich die 200 Millionen, mit denen die Finanzlobby jährlich ausgestattet ist, hin?
Da ist eine SdK schon ein letzter Strohhalm für die Aktionäre, und die einzige Chance für ein wenig mehr Anlegerrechte ist bei aller Enttäuschung nach dem Steinhoff-WHOA-Urteil die Unterstützung solcher Vereinigungen durch Spenden oder durch Mitgliedschaften.
Zum Herrn Dr. Liebscher:
MMn musste er so siegessicher wirken ggü. Steinhoff. Seine Schwierigkeit war eben, dass er nicht, wie die Gegenseite, alles mit seinen Mandanten unter Ausschluss der Öffentlichkeit besprechen konnte. Dann wäre sicherlich alles etwas anders rüber gekommen. Da er aber nur über öffentlich zugängliche Internetseiten kommunizieren konnte, musste jeder für sich entscheiden, wie weit er dieser Euphorie folgt. Und Warnungen gab es mMn ausreichend.
Und dass man, wie Du auch schreibst, nie weiß, wie ein Gericht entscheidet (dann bräuchte man auch keine Gerichte mehr) musste auch jeder selbstverantwortlich sein Anlegerverhalten abwägen.
Mein Rechtsempfinden ist nun leider auf einem Niveau einer Bananenrepublik!
Ist Deutschland hier besser?
https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/...0nicht%20zu%20denken
Wir Kleinen brauchen jemand, der unsere Interessen vertreten
Erde hinterlassen.
Nachdem man gut in € abgeräumt hat, wurden SH Aktionäre wie eine heiße Kartoffel
fallen gelassen.
Meine Mitgliedschaft (bereits gekündigt) und die Spende für den Rechtsstreit
habe ich unter Lehrgeld (... besser Leergeld) ab gebucht.
Würde zumindest zum Stil der kriminellen Hedgies passen.
Die CVRs kosten nicht bzw. nur die Gebühr für die Depotbestätigung, warum sie also nicht beantragen ? Und wenn man keine Lust mehr hat sich mit Steinhoff zu befassen, kümmert man sich nicht drum bis irgendwann eine Mitteilung zur Restwertauskehrung kommt. Und wenn die 0,00 ist, entspricht das dem Einsatz ;-)
Das Problem sehe ich eher bei euch, die werder investiert sind, noch den cvr weg mitgehen.
Was genau treibt euch an hier noch täglich euren Senf abzulassen, habt Ihr nix besseres zu tun?
Anscheinend nicht, und das ist auch traurig genug...