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Seite 9 von 14 Neuester Beitrag: 07.08.24 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 18.02.11 22:22 | von: Renditeschup. | Anzahl Beiträge: | 346 |
Neuester Beitrag: | 07.08.24 12:40 | von: Highländer49 | Leser gesamt: | 207.869 |
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Problem kurzfristig mit mittelfristig...ist der Markt.
Der Aktiensplit wird erst morgen frühstens im Depot zu sehen sein.
siehe auch mitgelieferte Info von Softbank
Info Softbank:
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-----Aktiensplit und nachträgliche Teiländerung
Satzung und Dividendenprognose für
Geschäftsjahr zum März 2020 (Dividendenerhöhung)
9. Mai 2019
SoftBank Group Corp.
Die SoftBank Group Corp. („SBG“) gab bekannt, dass der Verwaltungsrat am 9. Mai 2019 einem Aktiensplit und einer teilweisen Änderung der Satzung sowie einer Dividendenprognose für das im März 2020 endende Geschäftsjahr zugestimmt hat Zur Verbesserung der Aktionärsrenditen stimmte der Verwaltungsrat auch der Aufhebung des bestehenden „Vorteilsprogramms“ zu, das den Aktionären derzeit angeboten wird. Das letzte Programm wird den Aktionären ab Ende März 2019 zur Verfügung gestellt.
1. Steigerung der Aktionärsrendite
Die SBG hat als Grundprinzip das Erreichen eines ausgewogenen Verhältnisses von Investitionen für nachhaltiges Wachstum und Aktionärsrenditen unter Beibehaltung einer soliden Finanzlage festgelegt. Um die Aktionärsrenditen weiter zu steigern und die Investorenbasis zu erweitern, beschloss die SBG, ihre Stammaktien im Verhältnis zwei zu eins zu teilen („Aktiensplit“) und prognostizierte eine jährliche Dividende für das im März 2020 endende Geschäftsjahr nach dem Aktiensplit JPY 44,00 pro Aktie, das ist der gleiche Betrag wie im Vorjahr. Dies verdoppelt effektiv den jährlichen Dividendenbetrag aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr.
Darüber hinaus wird die SBG im Rahmen der Verbesserung der Aktionärsrenditen und auch aufgrund der wiederholten Prüfung einer fairen Gewinnrendite für die Aktionäre das derzeit für die Aktionäre angebotene „Benefit-Programm“ aufheben. Das letzte Programm wird für Aktionäre bereitgestellt, die ab Ende März 2019 im Aktionärsregister eingetragen oder eingetragen sind.
2. Teilen Sie Split
(1)
Zweck
Die SBG hat sich zum Ziel gesetzt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Anleger leichter in ihre Aktien investieren und damit ihre Anlegerbasis weiter ausbauen können, indem der Betrag pro Anlageeinheit ihrer Stammaktien gesenkt wird.
(2)
Gliederung
ein.
Methode
Mit dem Stichtag 27. Juni 2019 werden die Stammaktien der SBG, die von Aktionären gehalten werden, die am Ende des Tages notiert oder notiert sind, im Verhältnis 2 zu 1 aufgeteilt.
b.
Anzahl der Aktien, die beim Aktiensplit erhöht werden sollen
Anzahl der ausgegebenen und ausstehenden Aktien vor dem Aktiensplit: 1.100.660.365
Erhöhung der Aktienanzahl beim Aktiensplit: 1.100.660.365
Anzahl der ausgegebenen und ausstehenden Aktien nach dem Aktiensplit: 2.201.320.730
Anzahl der genehmigten Aktien nach dem Aktiensplit: 7.200.000.000
c.
Zeitplan
Bekanntgabe des Stichtags 9. Mai 2019
Nachweisstichtag 27. Juni 2019
Datum des Inkrafttretens 28. Juni 2019
(3)
Veränderung der Stammaktien
Aufgrund des im SBG-Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiensplits sind keine Änderungen zu erwarten.
(4)
Anpassungen der Ausübungspreise von Aktienerwerbsrechten
In Verbindung mit dem Aktiensplit, der am 28. Juni 2019 und danach beginnt, werden die Ausübungspreise von Aktien, die bei Ausübung von Aktienerwerbsrechten ausgegeben oder übertragen werden sollen, wie folgt angepasst.
Ausübungspreis
Vor dem Einstellen Nach dem Einstellen
Im Juli 2016 ausgegebene Aktienerwerbsrechte JPY 6.159 JPY 3.080
Im Februar 2017 ausgegebene Bezugsrechte JPY 8.891 JPY 4.446
Aktienerwerbsrechte ausgegeben im Juli 2017 JPY 9.582 JPY 4.791
Aktienerwerbsrechte ausgegeben im August 2018 JPY 1 JPY 1
3. Teiländerung der Satzung nach dem Aktiensplit
(1)
Gründe für die Änderung
Nach dem Aktiensplit wird die in § 5 der Satzung der SBG angegebene Anzahl der genehmigten Aktien mit Wirksamwerden des Aktiensplits gemäß § 184 Abs. 2 AktG am 28. Juni 2019 geändert von Japan.
(2)
Einzelheiten der Änderung
* Änderungen sind fett gedruckt. Vor der Änderung Nach der Änderung
(Gesamtzahl der zur Ausgabe berechtigten Aktien)
Artikel 5
Die Gesamtzahl der von der SBG bevollmächtigten Aktien beläuft sich auf drei Milliarden und sechshundert Millionen (3.600.000.000) Aktien. (Gesamtzahl der zur Ausgabe berechtigten Aktien)
Artikel 5
Die Gesamtzahl der von der SBG bevollmächtigten Aktien beträgt sieben Milliarden und zweihundert Millionen (7.200.000.000) Aktien.
(3)
Zeitplan
Datum des Inkrafttretens der Änderung: 28. Juni 2019
4. Geteilte Prognose für das im März 2020 endende Geschäftsjahr
Die SBG stellte fest, dass das Unternehmen bereit ist, die Gewinnrendite für die Aktionäre zu steigern und gleichzeitig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen solider Finanzlage und Wachstumsinvestitionen zu wahren. Die SBG erwartet eine effektive Verdoppelung der jährlichen Dividende durch Erhöhung des JPY 44,00 pro Aktie gegenüber dem Vorjahr, indem die jährliche Dividende pro Aktie für das im März 2020 endende Geschäftsjahr nach dem Aktiensplit bei JPY 44,00 gehalten wird. Die gesamte Bardividende für das im März 2020 endende Geschäftsjahr wird prognostiziert
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