Erfahrungsbericht zum Nicht-Rauchen
Rauchen
Die vierthäufigste Todesursache
An den Folgekrankheiten des Rauchens sind im Jahr 2005 in Deutschland rund 42.200 Menschen gestorben. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte, sind 40.641 dieser Todesfälle auf Lungenkrebs zurückzuführen.
Damit sei Lungenkrebs die vierthäufigste Todesursache hierzulande. Insgesamt fünf Prozent aller Sterbefälle in Deutschland waren im Jahr 2005 auf Krankheiten zurückzuführen, an denen meist Raucher leiden. Das Alter der an Lungen-, Kehlkopf- und Luftröhrenkrebs Gestorbenen lag durchschnittlich bei 69,4 Jahren. Damit starben sie sieben Jahre früher als der Durchschnitt der Bevölkerung.
Im Vergleich zu 1985 ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ein Anstieg bei krebsbedingten Todesursachen festzustellen: Damals seien an Lungen-, Kehlkopf- und Luftröhrenkrebs 33.967 Menschen gestorben.
Nach Angaben der Statistiker starben 2005 die meisten Deutschen an chronischer ischämischer Herzkrankheit (Durchblutungsstörung des Herzens, 80.989 Todesfälle), gefolgt von Herzinfarkt (61.056) und Herzinsuffizienz (47.939).
Quelle:
http://www.n-tv.de/806893.html
Eigentlich ist es ja ganz einfach um mit dem Rauchen aufzuhören.
Mit jeder Zigarette, die man ausdrückt, hat man aufgehört zu rauchen.:-)
Grüsse
Antilope1
Schluss mit Rauchen
Aufhören in zehn Schritten
Sie haben die Nase voll vom Rauchen? Dann belassen Sie es dieses Mal nicht bei den guten Vorsätzen, sondern setzen Sie sie in die Tat um. Mit dem Zehn-Schritte-Programm der Phönix-Methode schaffen Sie es!
Fast jeder Dritte der rund 20 Millionen deutschen Raucher möchte gern aufhören, so eine aktuelle Studie. Gehören auch Sie dazu? Dann kann Ihnen das Phönix-Nichtrauchen-Programm helfen.
http://www.focus.de/gesundheit/gesundleben/...t-rauchen_aid_8875.html
Bitte beachtet dazu auch denkidee's thread:
Diese Drogen sind gefährlicher als Ecstasy
http://www.ariva.de/..._Drogen_sind_gefaehrlicher_als_Ecstasy_t292013
Bundestag beschließt Nichtraucherschutz
Altersgrenze für Tabakkauf steigt 2009 auf 18 Jahre
Berlin - Der Bundestag hat ein Rauchverbot in Bundesbehörden und öffentlichen Verkehrsmitteln beschlossen. Der Regierungsentwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linkspartei angenommen. Grüne und FDP enthielten sich. Das Gesetz sieht ab 1. September ein grundsätzliches Rauchverbot in mehr als 500 Einrichtungen des Bundes sowie in Bussen, Bahnen, Taxis und Bahnhöfen vor. Bei Verstößen droht ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro. Die Altersgrenze für den Tabakkauf soll zum 1. Januar 2009 von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.
Neben dem Bundestag und den Abgeordnetenbüros sollen auch im Bundesrat und Bundespräsidialamt weitgehende Rauchverbote gelten. Das Gesetz wird um eine entsprechende Regelung ergänzt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Die Union sprach von einem "Meilenstein für den Gesundheitsschutz". Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), sagte, dies sei ein "guter Tag für den Nichtraucherschutz". Sie verwies in der abschließenden Debatte noch einmal auf die Gefahren des Passivrauchens. In Deutschland seien mehr als 3.300 Todesfälle pro Jahr auf das Passivrauchen zurückzuführen. "Nichtrauchen soll in Deutschland der Normalfall werden", erklärte sie.
Caspers-Merk appellierte ebenso wie der parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Gerd Müller (CSU), an die Länder, nun bis Jahresende für einen umfassenden Nichtraucherschutz auch in den Gaststätten zu sorgen. Ziel sei eine "möglichst einheitliche Regelung", sagte Müller.
Kritik an der Gesetzesregelung kam von der Opposition. Während die FDP generelle Verbote ablehnt, geht das geplante Gesetz den Grünen nicht weit genug. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Birgitt Bender, nannte das Gesetz "halbherzig". Die Regierung habe nicht den Mut, für einen umfassenden Nichtraucherschutz auch in der Gaststronomie zu sorgen. Ein Antrag der Grünen, im Arbeitsschutzgesetz ein generelles Rauchverbot in allen Arbeitsräumen zu verankern, fand keine Mehrheit.
Nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" will die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), nun auch gegen das Rauchen im Fernsehen vorgehen. Bätzing habe dazu die Verantwortlichen der Privatsender und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einem Gipfeltreffen eingeladen. (AFP)
Artikel vom 30. Mai 2007
http://finanzen.aol.de/Wirtschaft/...htraucherschutz-250405719-0.html
Lungenkrebs auf jeder Schachtel
Von Peter-Philipp Schmitt
Warnung in Thailand: Raucherrunde mit dem Tod
Die Hälfte aller heutigen Raucher – etwa 650 Millionen Menschen greifen regelmäßig zu einer Zigarette – wird vorzeitig an ihrem Tabakkonsum sterben. Die Zahlen der WHO zum alljährlichen Weltnichtrauchertag sind erschreckend. Überall auf der Welt – ob in reichen oder in armen Ländern – ist die häufigste Todesursache dieselbe, und sie lässt sich oft auf das Rauchen von Tabak zurückführen: die Herzkrankheit.
Gesundheit durch Abschreckung?
Vor vier Jahren wurde unter der Ägide der WHO erstmals ein völkerrechtlicher Gesundheitsvertrag erarbeitet, den die 56. Weltgesundheitsversammlung (WHA) am 21. Mai 2003 annahm und den inzwischen mehr als 140 Länder ratifiziert haben. Schon in der Präambel des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs („Framework Convention on Tobacco Control“, FCTC) steht, dass sich alle Unterzeichnerstaaten verpflichten, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit Priorität einzuräumen – indem sie zum Beispiel das Rauchen in öffentlichen Gebäuden genauso verbieten wie Zigarettenwerbung. Auch eine Erhöhung der Tabaksteuer diene dem Allgemeinwohl.
Abschreckung ist demnach ein weiteres geeignetes Mittel der Gesundheitsvorsorge. Dazu zählen vor allem bildgestützte Warnhinweise auf Tabakprodukten. Die FCTC fordert, dass mindestens 30 Prozent der Fläche einer Zigarettenschachtel mit einem textgestützten Warnhinweis versehen ist. Noch besser wären allerdings 50 Prozent oder mehr – und am allerbesten mit einem Foto, das die negativen Folgen des Rauchens auf drastische Weise vor Augen führt. Obwohl sich die Tabakindustrie gegen diese Form der Abschreckung wehrt, bilden inzwischen zwölf Länder Piktogramme ab, die unter anderem Raucherkrankheiten wie Lungenkrebs, Zahnfleischschwund oder Impotenz im Bild darstellen: Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Indien, Jordanien, Kanada, Neuseeland, Singapur, Thailand, Uruguay und Venezuela.
Legitime Aufgabe des Staates
Schon in den neunziger Jahren hatten deutsche Tabakkonzerne gegen die Verpflichtung geklagt, auf Zigarettenschachteln Warnungen vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens anbringen zu müssen. Dazu stellte das Bundesverfassungsgericht Anfang 1997 fest, dass die Warnung vor diesen Gesundheitsgefahren zu den legitimen Aufgaben des Staates gehöre und die Warnungen geeignet seien, „den Verbraucher zumindest von einem bedenkenlosen Konsum von Tabak abzuhalten“. Nach dieser Klarstellung musste es die Tabakindustrie hinnehmen, dass die Warnhinweise immer mehr Platz auf ihren Schachteln beanspruchen. Seit dem 1. Januar 2004 dürfen innerhalb der EU nur noch Schachteln im Handel vertrieben werden, die auf der Vorderseite einen von zwei allgemeinen Warnhinweisen tragen: „Rauchen ist tödlich“ oder „Rauchen kann tödlich sein“ und „Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu“. Schriftart und -größe sind vorgeschrieben. Empfohlen wird zudem, dass die Texte zusätzlich mit abschreckenden Fotos ausgestattet werden. Belgien hat Ende 2006 als erstes Land in der EU diese kombinierten Warnhinweise eingeführt, die Niederlande, Dänemark und Schweden planen sie.
Kanada begann als erstes Land überhaupt – und schreibt seit Dezember 2000 abschreckende Piktogramme auf seinen Tabakprodukten vor. In mehreren Studien untersuchten Wissenschaftler die Wirkung auf Raucher. Nur ein Jahr nach Einführung der neuen Schachteln ergab eine Umfrage, dass sich jeder fünfte Raucher wegen der Warnhinweise ein- oder mehrmals am Tag dagegen entschied, eine Zigarette anzuzünden. Knapp 30 Prozent rauchten weniger in ihrer Wohnung, rund die Hälfte empfand negative Gefühle vor dem Rauchen (44 Prozent Angst, 58 Prozent Ekel). Vier Jahre nach der Einführung stimmten 95 Prozent der jugendlichen und 82 Prozent der erwachsenen Raucher Kanadas der Aussage zu, dass die Warnhinweise sie mit wichtigen Informationen über die Gesundheitsgefahren des Rauchens versorgten. Im Frühjahr dieses Jahres veröffentlichte der Kanadier David Hammond eine Studie („Text and Graphic Warnings on Cigarette Packages“) im „American Journal of Preventive Medicine“ (2007; Bd. 32, Nr. 3, S. 210–217), die den Effekt von Warnhinweisen in vier Ländern miteinander verglich. Die kleinen, nur textlichen Warnhinweise an den Packungsseiten in den Vereinigten Staaten verleiteten demnach am wenigsten dazu, mit dem Rauchen aufzuhören. Die großen, drastischen Fotos in Kanada hingegen brachte eine Mehrheit der Raucher dazu, ihren Tabakkonsum zu hinterfragen und teilweise sogar aufzugeben.
„Sie erreichen jeden Raucher“
Auch für die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, Martina Pötschke-Langer, spielen die abschreckenden bildgestützten Warnhinweise bei der Aufklärung eine wichtige Rolle. „Die Tabakindustrie gibt jedes Jahr 300 Millionen Euro für Werbung in Deutschland aus, uns stehen für die Präventionsarbeit zwei Millionen zur Verfügung“, sagt Pötschke-Langer. Ein Raucher, der täglich 20 Zigaretten rauche, werde mindestens 7000-mal im Jahr mit den Warnhinweisen konfrontiert. „Bei jährlich mehr als 6,5 Milliarden verkauften Schachteln sind das mehr als 100 Milliarden Kontakte.“
Damit stellten Warnhinweise das wichtigste und kosteneffektivste Mittel der gesundheitlichen Aufklärung dar. „Sie erreichen jeden Raucher, und die Kosten tragen die Hersteller, nicht die Allgemeinheit.“ Selbst wenn es inzwischen Extrahüllen für Schachteln gebe, die Warnhinweise abdecken, so seien Raucher doch gezwungen, sich mit ihrer krankmachenden Sucht immer wieder aufs Neue auseinanderzusetzen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: F.A.Z. / Wonge Bergmann, Wonge Bergmann, www.smoke-free.ca
http://www.faz.net/s/...BC9C6179F65FC31C96~ATpl~Ecommon~Sspezial.html
ps--falls ich jemals wieder anfangen sollte,bist du der erste wo es weiss
aber keine Angst um mich,so ein glücksgefühl wie heute hatte ich schon lange nicht mehr
Lieben Gruss an Dich
Jimmy
Zur eigenen Belohnung wegen des gesparten Geldes hatte ich mir dann mal wieder ein Motorrad gegönnt - das hab ich noch, aber trotzdem wieder angefangen nach 4 Monaten.
Ich muss mich echt schämen, Jungs
Gr., ZN
Zumindest würd mir´s so gehen ;-)
Mein Pa ist vor 6 Jahren an Lungenkrebs gestorben - mit 69 -
und er hatte erst mit 24 angefangen und nach 20 Jahren auf so eklige Tiparillos umgestellt mit Mundstück. Die hat er dann noch 20 Jahre geraucht bis zur Diagnose "Bronchialkarzinom". Ging schnell trotz Chemo und Bestrahlungen usw.
1. Diagnose im August, im April war´s vorbei....
Interessant war, dass die Ärzte das Karzinom trotz Tiparillos auf die Zigaretten zurückgeführt hatten. Um es zu evtl. zu verhindern, hätte er 20 Jahre vorher ganz aufhören müssen....
LG
ich habe in meinem leben keine ganze zigarette geraucht (obwohl die ganze verwandschaft qualmt). nur einmal drei bis vier züge mit 12 oder 13 jahren.
Mache seit meinem 12. Lebensjahr 4-6 Stunden Sport am Tag. Das Rauchen hat mich noch nie gestört dabei oder gehindert, obwohl ich seit 16 rauche. Hab sogar Sport studiert in Köln an der Sporthochschule. Damals lag mein Ruhepuls bei 42 und mein Blutdruck in Ruhe bei 90 zu 50, manchmal sogar bei 80 zu 40 ohne Kreislaufprobleme.
Hochleistungsfähig. In der Schwangerschaft schlug jedes Mal das Wehenkontrollgerät Alarm *ggg*
Beste Voraussetzungen also, um 100 zu werden *g*, sagte mein Arzt immer, obwohl er nur den Kopf geschüttelt hat.
Trotzdem ist Rauchen scheiße - und man wird nicht jünger ;-)
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Kündigung wegen Raucher
Wenn Arbeitnehmer kündigen, weil an ihrem Arbeitsplatz geraucht wird, haben sie sofort Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
Mit dem Zwang zum passiven Mitrauchen liege der im Gesetz vorgesehene wichtige Grund für eine sofortige Kündigung vor. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt hervor (Az.: L6 AL 24/05), über das die Zeitschrift "karriere" berichtet.
Die Arbeitsagentur darf dem Urteil zufolge in solchen Fällen keine Sperrfrist wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund verhängen, berichtet die Zeitschrift. In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer gekündigt, weil der Arbeitgeber im gesamten Betrieb das Rauchen erlaubt hatte. Auf die Beschwerden des Angestellten habe der Arbeitgeber nicht reagiert.
Quelle:
http://www.n-tv.de/811194.html