Deutsche Cannabis AG
Seite 77 von 90 Neuester Beitrag: 12.12.22 08:54 | ||||
Eröffnet am: | 12.01.15 01:03 | von: Mr.Esram | Anzahl Beiträge: | 3.237 |
Neuester Beitrag: | 12.12.22 08:54 | von: HonestMeyer | Leser gesamt: | 577.394 |
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Schreibt hier zufällig jemand, der aus dem Kreis um Frau Beuttenmüller stammt, mit ? Ich hätte da bitte eine Frage... ;-)
Cannabis in Deutschland gesprochen. Diese wird ähnlich wie in Canada und
USA nämlich über kurz oder lang kommen.
Siehe oben werden derzeit massenhaft Cannabis Unternehmen aus dem Boden gestampft
Sobald die Blackbox zu den Beteiligungen endlich mal geöffnet wurde... :-(
Tuts da nicht einfacher und günstiger eine Vorrats AG unter dem Namen Deutsche Cannabis Beteiligungs AG oder Erste Deutsche Hanf AG ?
Und jetzt noch einmal hochgezogen, um... ? Hoffentlich wird das nicht Realität... :-(
Nur meine Meinung.
Moderation
Zeitpunkt: 24.09.18 15:25
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic - Threadfremde Aktie.
Zeitpunkt: 24.09.18 15:25
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Wo bleibt das Einschreiten der Bafin?
Widerspruch gegen eine Zwangsmaßnahme heißt nicht, dass man der Pflicht nicht mehr nachkommen muss. Die Berichte sind so oder so zu erstellen, falls man nicht zwangsweise von der Handelbarkeit seiner Aktie und damit vom Kapitalmarkt abgeschnitten werden möchte.
Quellen:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/...ontrolle_node.html
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung prüft inhaltliche Fehler des Jahresabschlusses und der Abschlussprüfung.
Hauptsache mal irgendein Fremdwort aus dem Zusammenhang genommen und einfach ohne die Rechtsauslegung zu lesen hier platziert. Super!
Kennen Sie Abschnitt 16 WpHG ?
"Abschnitt 16 Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten"
https://www.buzer.de/gesetz/1262/b3558.htm
Merkwürdig, dass die Punkte im WpHG gemeinsam in einem Abschnitt behandelt werden...
Genau lesen übrigens: Zum "Enforcement" der Bafin habe ich nur die Fristhaltung erwähnt und einen Link eingefügt, damit die Leser den "Fachbegriff" nachvollziehen können. Ich habe gar nichts von einem Zusammenhang geschrieben, oder ??
Ich erwarte zukünftig mehr Fairness von Ihnen. Danke.
P.S. Vlt. wurde ja eine Prüfung der Berichte in den Raum gestellt, so diese dann vollständig vorliegen ? Sind ja viele ungeprüft...
Beweis:
http://www.deutschecannabis.com/finanzberichte/
Wer weiß das schon...?
Sie bringen etwas gehörig durcheinander.
Den Link der Bafin, den sie unter #1918 zur Verfügung gestellt haben führt folgendes aus:
"Die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, die sogenannte Bilanzkontrolle, ist in Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. In einem zweistufigen Verfahren wird die Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen geprüft. Die Regelungen wurden im Dezember 2004 mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) eingeführt und stellen eine zusätzliche externe Kontrolle dar, um das Vertrauen der Anleger in die Richtigkeit von Unternehmensabschlüssen von bestimmten Unternehmen, die einen organisierten Markt in Anspruch nehmen, zu stärken."
Ihr Post zielte auf die nicht veröffentlichten JA.
Das habe ich nur korrigiert.
Um auf Ihre Frage zurückzukommen, natürlich kenne ich diesen Abschnitt mitsamt den Unterabschnitten.
Ich bin fair, mir dieses nicht zu unterstellen ist unfair. Ich schreite ein, wenn jemand etwas rechtlich falsches postet.
Der von ihnen zitierte Abschnitt 16 WpHG, genauer die §§ 106 - 118 WpHG ist in zwei Unterabschnitte aufgeteilt: Unterabschnitt 1 und 2. Die "Bilanzkontrolle", welche sie ausführen kommt im Unterabschnitt 1 vor, also in den §§ 106 - 113 und legt veröffentlichte JA zugrunde und diesen Link haben Sie veröffentlicht.
Der Unterabschnitt 2 stellt die §§ 114 - 118 heraus und hat mit Bilanzkontrolle nichts zu tun.
Wenn Sie etwas im Internet recherchieren und ihre Interpretation veröffentlichen, dann bitte vollständig und richtig, wenn sie ernst genommen werden wollen.
Da sie kein Aktionär sind und selbst ausführten, dass Sie eine Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionär darstellen wollen, dann bitte richtig.
Einfach nur irgendwelche Links der Bafin zu veröffentlichen und eigene Interpretationen abzuleiten, provozieren dann halt Korrekturen.
Ich erwarte zukünftig mehr seriöse Recherche. Auch wenn man zu Gesetzen durchaus auch eine eigene "Meinung" haben darf, sollte dies aber auf Basis der richtigen und eigentlich gemeinten Vorschriften stattfinden.
Ich will keine Art Kontrolle für den nicht wissenden Aktionäre darstellen.
Da ICH weder in der Dt. Cannabis AG investiert bin NOCH die Absicht habe, zu investieren, kann ich von mir behaupten, in meiner Meinung UNBEFANGEN zu sein.
Bitte belegen, in welchem Posting ich zu welchem Thema "nicht richtige Vorschriften" gepostet habe. Danke.
Zum Glück kann sich jeder Ariva-Leser hier selbst ein Bild machen...
Der von Ihnen dargestellte BaFin-Link stimmt nicht mit ihrer vorherigen Aussage überein.
Ich finde es recht perfide, wenn sie immer hervorheben müssen, das sie kein Aktionär seien und daher unbefangen. Als ob jeder Aktionär nur von seinen einschlägigen niederen Instinkten und Motivationen getrieben sei und für öffentlich zugängliche Informationen blind.
Sie unterstellen mit ihrem Auftritt, dass jeder Aktionär ein Blödkopf ist, der nicht in der Lage sei, öffentlich zugängliche Informationen zur Aktie zu lesen und entsprechend einzuordnen.
Denn mehr machen sie nicht: sie wiederholen öffentliche Informationen und geben teils ihren Senf dazu, der nicht immer rechtlich in Übereinstimung zu bringen ist.
Sie stellen sich quasi über jeden Aktionär in diesem Board und begründen dies damit, sie seien kein Aktionär und damit unbefangen.
Neutral sind sie ja nicht, weil zumindest in der nahen Vergangenheit sie häufig ihre Polemik zu handelnden Personen frei sprudeln lassen.