Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 76 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.611 |
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Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Rechtswidrigkeit des Deutschen Lotto- und Totoblocks
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat nunmehr auch in der Hauptsache das Verhalten des Deutschen Lotto- und Totoblocks für kartellrechtswidrig erklärt und eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bestätigt. Das im Blockvertrag verankerte Regionalitätsprinzip stelle eine unzulässige Gebietsabsprache dar. Die Aufforderung, terrestrische Spielumsätze gewerblicher Spielvermittler zurückzuweisen, stelle eine nach europäischem und deutschem Kartellrecht verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar.
Hintergrund
In Deutschland ist die Veranstaltung und Durchführung von Sportwetten und größeren Lotterien nach dem derzeitigen Lotteriestaatsvertrag den von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften vorbehalten. Zur Gewinnpoolung und zur Vereinheitlichung des Spielangebots haben sich die 16 Lottogesellschaften in einem Kartell, den sog. Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB), zusammengeschlossen. Dabei wird die Zusammenarbeit der Lottogesellschaften in einem Blockvertrag geregelt, der unter § 2 bestimmt, dass die Lottogesellschaften die von ihnen angebotenen Glücksspiele nur innerhalb ihres jeweiligen Landesgebiets veranstalten dürfen (Regionalitätsprinzip). Eine ähnliche Aussage enthält § 5 Abs. 3 des Lotteriestaatsvertrages. Danach ist den Lottogesellschaften die Veranstaltung und Durchführung von öffentlichen Glücksspielen in einem anderen Bundesland nur mit dessen Zustimmung gestattet.
Angesichts des Vorhabens einiger gewerblicher Spielvermittler, künftig Spieleinsätze auch über Annahmestellen in Filialen großer Handelsunternehmen und Tankstellen entgegen zu nehmen (sog. terrestrischer Vertrieb), hat der Rechtsausschuss des DLTB die Mitglieder aufgefordert, Umsätze, welche die – bundesweit tätigen - gewerblichen Spielvermittler durch einen terrestrischen Vertrieb erzielen, nicht anzunehmen.
Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes
Dieses Verhalten hielt das Bundeskartellamt für rechtswidrig. Es verstoße gegen die deutschen und europäischen Wettbewerbsregeln. Gegen den Deutschen Lotto- und Totoblock, dessen 16 Gesellschafter sowie die Freie und Hansestadt Hamburg erging daher am 23. August 2006 ein umfangreich begründeter, 200 Seiten umfassender Beschluss des Bundeskartellamtes (Az. B 10-92713-Kc-148/05).
Das Bundeskartellamt untersagte darin, der Aufforderung des Rechtsausschusses Folge zu leisten, da es sich um einen rechtswidrigen Boykottaufruf handele. Des Weiteren hat es den Lottogesellschaften verboten, ihr Sportwetten- und Lotterieangebot auf das eigene Landesgebiet zu beschränken, weil das unter § 2 des Blockvertrages vorgesehene Regionalitätsprinzip eine kartellrechtswidrige Gebietsabsprache darstelle. Im Hinblick darauf, dass die von den gewerblichen Spielvermittlern vermittelten Lotterieeinnahmen nach dem sog. Regionalisierungsstaatsvertrag in demjenigen Verhältnis zwischen den Bundesländern aufzuteilen sind, wie dies der Einnahmeverteilung der Lottogesellschaften im übrigen entspricht, hat das Bundeskartellamt den Lottogesellschaften weiterhin untersagt, den im Regionalisierungsstaatsvertrag vorgesehenen Informationsaustausch über die eigenen Sportwetten- und Lotterieumsätze vorzunehmen.
Entscheidung des Kartellsenats des OLG Düsseldorf
Gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes legten die betroffenen Lottogesellschaften Beschwerde ein und gingen zunächst im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor, um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen (und so nicht die Verbotsanordnungen des Bundeskartellamtes umsetzen zu müssen). Der Kartellsenat des OLG Düsseldorf bestätigte jedoch im Eilverfahren mit Beschluss vom 23. Oktober 2006 (Az. VI – Kart 15/06) den Untersagungsbeschluss des Bundeskartellamtes in den wesentlichen Punkten.
Diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz hat das OLG Düsseldorf nunmehr auch in der Hauptsache bestätigt (1. Kartellsenat, Beschluss vom 8. Juni 2007 – VI - Kart 15/06 (V)). Nach Ansicht des Gerichts dient die Aufforderung des Rechtsausschusses des DLTB an die Lottogesellschaften, die bundesweit terrestrisch erzielten Spielumsätze der gewerblichen Spielvermittler zurückzuweisen, alleine dem Ziel, die von den Lottogesellschaften bislang praktizierte Begrenzung des Spielbetriebs auf das eigene Bundesland aufrechtzuerhalten und den nahezu wettbewerbslosen Zustand zwischen den Lottogesellschaften abzusichern. Sie stelle daher eine sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Kartellrecht verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung dar. Ähnlich verhalte es sich mit § 2 des Blockvertrages, der eine unzulässige - auch nicht durch § 5 Abs. 3 des Lotteriestaatsvertrages gedeckte – Gebietsabsprache enthalte.
Soweit der Lotteriestaatsvertrag die Möglichkeit eröffne, die Betätigung fremder Lottogesellschaften aus jedweden Gründen - und damit auch aus wettbewerbswidrigen Motiven - zu verhindern, müsse er europarechtskonform dahin ausgelegt werden, dass die Bundesländer ihre Zustimmung zur Betätigung einer „fremden“ Lottogesellschaft nur insoweit verweigern dürfen, wie dies aus ordnungsrechtlichen Gründen - d. h. insbesondere zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht und mit dem Glücksspiel einhergehenden Kriminalität - gerechtfertigt sei. Die im Regionalisierungsstaatsvertrag geregelte Verteilung der gewerblich vermittelten Spieleinnahmen schließlich widerspreche den Zielen des europäischen Kartellrechts, da die Umverteilung der gewerblich vermittelten Spielumsätze darauf abziele, einen Wettbewerb der Lottogesellschaften um die von gewerblichen Spielvermittlern erzielten Spielumsätze zu verhindern.
Das OLG Düsseldorf hat angesichts der Bedeutung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Dr. Friedhelm Repnik, der Geschäftsführer der im DLTB derzeit federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, kündigte bereits die Einlegung dieses Rechtsmittels an (Pressemitteilung vom 8. Juni 2007).
Kommentar
Nach der erneuten Bestätigung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes wird es für den Deutschen Lotto- und Totoblock, der erneut als rechtwidriges Kartell bestätigt wurde, eng. Auch die die Landespolitiker, die den Status quo auf jeden Fall aufrecht erhalten wollen (und bei denen es häufig Verflechtungen mit den Landeslottogesellschaften gibt), sollten sich nunmehr eine rechtlich haltbare neue Regelung überlegen, bevor ihnen das gesamte System um die Ohren fliegt.
Das OLG Düsseldorf hatte bereits in der Eilentscheidung vom 23. Oktober 2006 klar gemacht, dass Europarecht dem Landesrecht, hier dem Lotteriestaatsvertrag, vorgeht. Die unzulässige Gebietsaufteilung könne nicht durch landesrechtliche Bestimmungen ausgehebelt werden: „Zum anderen – und das ist entscheidend – kann Landesrecht nicht das europäische Kartellrecht teilweise außer Kraft setzen. (…) Soweit der Lotteriestaatsvertrag darüber hinausgehend bezweckt, Unternehmenswettbewerb in einem Bereich zu verhindern, der über die ordnungsrechtlichen Aufgabe, im eigenen Land ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, hinausgeht, liegt ein Verstoß gegen EU-Recht vor, der gemäß Art. 10 EG dazu zwingt, das Landesrecht insoweit nicht anzuwenden.“
Die nach der nunmehrigen Bestätigung durch das OLG durch den DLTB geäußerte Rechtsauffassung, dass es den Lottogesellschaften der Länder nach geltendem Landesrecht weiterhin erlaubt sei, Glücksspiele allein auf dem Gebiet ihres Bundeslandes anzubieten, dürfte daher nicht ernsthaft zu halten sein. Auch die Rechtsansicht, dass jeglicher Wettbewerb unterblieben müsse, deutet auf das fehlende Verständnis der maßgeblichen Wettbewerbsregeln.
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Es ist mir völlig egal ob Printpresse, Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten etc. die OLG Entzscheidung veröffentlichen! Wichtig ist nur, dass die Entscheidung so wie es ist ausgefallen und kein Fake ist! Ich wundere mich nur, dass Printpresse, Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten etc. kein Interesse haben, diese für Private wichtige Entscheidung zu veröffentlichen. Dazu kommt, dass die Entscheidung leider eingefechtet werden kann. Daher glaube ich, dass die Aktie zwar unter 4,2 Euro nicht mehr zu kriegen ist, aber der Kurs wird weiterhin stark zick-zack verlaufen.
Die einzige Sprache die verstanden wird sind Schadenersatzforderungen.
Diese können ruhig sehr hoch und total übertireben ausfallen.
Der Zweck heiligt alle Mittel! Nach dem letzten Urteil sollte dem letzten klar geworden sein dass alles klar ist. Allerdings wird es eine Frage der Zeit und der Geduld sein. Wenn jetzt aber massig gedroht wird und wahnsinnszahlen als Forderungen
genannt werden bekommen die MP's schneller kalte Füsse als man denkt!
wäre sicher ein Versuch wert!
Zwar ist die Entscheidung des OLG Düsseldorf noch nicht rechtskräftig und kann beim BGH überprüft werden, jedoch ist der Gang zum BGH angesichts der klaren Sach- und Rechtslage aussichtslos.
Das Gericht stufte das Verhalten der Lottogesellschaften als wettbewerbswidrig und unvereinbar mit deutschem und europäischem Kartellrecht. Der Deutschen Lotto- und Toto-Block hat eine saftige Niederlage erlitten.
Ein sehr schöner Nebeneffekt der Entscheidung ist, dass die Rechtsstreitkosten von Fluxx nun von der Gegenseite zu tragen sind. :) Das tut einem Fluxx-Aktionär sehr gut. :))))))
Man darf auf weitere Entwicklung gespannt sein. Die nächste Woche wird der Kurs sicherlich steigen. Wegen der OLG-entscheidung und spekulativ auf MP-Konferenz. (Das Szenario hatten wir ja schon einige male)
Irgendjemand müßte denen mal sagen, daß sie manipuliert werden.
Niedersachse gewinnt mit sechs Richtigen rund 2,5 Millionen Euro
Der Jackpot im Lotto 6 aus 49 konnte am vergangenen Samstag nicht geknackt werden. Zwar hatte ein Lottospieler aus Niedersachsen als bundesweit Einziger die sechs Richtigen 19, 22, 23, 31, 32 und 42 korrekt vorausgesagt, zum ganz großen Glück fehlte ihm jedoch die passende Superzahl 1. Immerhin erhält der Glückspilz mit rund 2,5 Millionen Euro für seinen Sechser die in diesem Jahr bislang mit Abstand höchste Quote in der Gewinnklasse 2
Der Lotto-Jackpot klettert somit bis zur nächsten Ziehung am Mittwoch, 13. Juni, auf rund 13 Millionen Euro. Seit dem 26. Mai 2007 hat bundesweit in fünf aufeinander folgenden Ziehungen kein Spielteilnehmer mehr die sechs Richtigen samt Superzahl richtig getippt. Sollte der Jackpot auch am Mittwoch nicht geknackt werden, wächst die Gewinnsumme in der Klasse 1 auf den bislang höchsten Stand des Jahres.
Freude auch in der Zusatzlotterie Spiel 77. Mit der Losnummer 4324152 gewann ein Spielteilnehmer aus Bremen hier 1,27 Millionen Euro.
zufrieden wenn Fluxxi steigt und steigt und steigt.
Tipp hat am Freitag auch noch zugelegt wie Fluxx nur heute läuft ein Wert davon und der andere Parkt gerade! Und aktuell hat Tipp weiter zugelegt, und das meine ich, ist mir irgendwie ein Rätsel.
Du ? nenne eine Bank oder eine andere Institutionen.Du wirst es in den
nähsten Wochen Monate sehen, Tipp 24 da ist schon das Ende der Fahnenstange
erreicht, doch bei Fluxx haben die eigentlichen Fantasien noch garnicht
gegriffen , denn Europaweit hat Fluxx nicht viel zu bieten und das ist
das was in ein paar Monaten zum tragen kommt.
entweder ist tipp24 völlig überbewertet, oder fluxx hat noch sehr viel aufzuholen.
ich dnke letzteres ist der fall....fluxx hat vor allem auch durch seine sportwetten ein viel grösseres wachstumspotential, denke ich.
in einigen monaten wissen wir mehr...
grüsse
lasst euch nicht verunsichern
grazer
Ich kann mir eben auch nicht vorstellen das nur blinde umherlaufen.
Daher meine Zweifel, ob andere das nicht erkennen? Ich habe keine Zweifel an Fluxx und deren Zukunft. Bei Tipp sehe ich kein großes Potential mehr.
Im übrigem Schlecker Baden Württemberg hat noch nicht mit dem Verkauf begonnen, obwohl der 30.05. plusminus weniger Tage anvisiert war. Sicherlich haben die denn Gerichtsentscheid eher vermutet. Zurzeit keine neuen Infos von der Seite.
Mit seinem Beschluss vom 08. Juni hat das OLG Düsseldorf durch seinen Kartellsenat die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt und allen "Bestrebungen der staatlich kontrollierten Lottogesellschaften, unliebsame Konkurrenz insbesondere durch gewerbliche Spielvermittler zu unterbinden" eine klare Absage zu erteilt.
"Bedenkt man die vorangegangene Kritik des Lotto/Toto-Blocks an der angegriffenen Entscheidung des Bundeskartellamtes (substanzlos / am Thema vorbei / inhaltlich falsch / vor Gericht nicht bestandsfähig u.s.w.)", dann stelle sich spätestens jetzt die Frage, " ob die Landesregierungen weiter so auf den Rat des Lotto/Toto-Blocks vertrauen sollten", so die Schleswig-Holsteinischen Landtagsabgeordneten Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp in einer ersten Stellungnahme.
Schließlich hätte sich der Lotto / Toto – Block auch bereits bei der zu erwartenden Reaktion der EU – Kommission auf die die geplante Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages kräftig und wiederholt krass "vertippt". Mittlerweile habe die EU-Kommission in rund einem halben Dutzend Fällen die geplanten Neuregelungen als nicht EU rechtskonform gebrandmarkt. Auch dies war von den Offiziellen als stets "nicht zu erwarten" dargestellt worden.
Offensichtlich verhindere das nachvollziehbare Eigeninteresse des Lotto/ Toto - Blocks die erforderliche Distanz, um als "Ratgeber für das Ganze" fungieren zu können. Die Länder sollten sich deshalb vor der endgültigen Entscheidung über den Glückspielstaatsvertrag neu beraten lassen.
Thomas Stritzl und Hans Jörn Arp abschließend: "Es muss das gemeinsame Interesse von Landesregierungen und – parlamenten sein, die Neuordnung des Glücksspielwesen möglichst frei von vermeidbaren Rechtsbrüchen und darauf fußenden möglichen Schadensersatzzahlungen zu gestalten. Ziel muss es vielmehr sein, das Glücksspielwesen auf moderne und zukunftsfähige Beine zu stellen."
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Tel.:0431/9881440
Fax 0431/9881443
e-mail: dirk.hundertmark@cdu.ltsh.de
Die Angsthasen haben ihre paar Cent ins trockene gebracht und deshalb den Kurs
noch weiter gedrückt. So richtig eingestiegen ist noch niemand weil halt einfach
noch nicht alles 100% klar ist -- obwohl es ja eigentlich 1000% klar ist...
aber eben...
noch ein wenig warten dann gehts ab und die Drücker sind schon raus!
Hoffe mal ich täusche mich da nicht!