STEINHOFF Reinkarnation
Moderation
Zeitpunkt: 25.07.23 11:04
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Kommentar: Fehlender Mehrwert für andere Forenteilnehmer
Zeitpunkt: 25.07.23 11:04
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Moderation
Zeitpunkt: 25.07.23 11:04
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zeitpunkt: 25.07.23 11:04
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Bei keiner Aktie ist der Ausgang so sicher wie hier. Jungs, ich habe Euch verstanden. Danke für die Informationen.
Moderation
Zeitpunkt: 25.07.23 11:03
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Kommentar: Beschäftigung mit Usern/fehlender Bezug zum Threadthema
Zeitpunkt: 25.07.23 11:03
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Ich frag für einen Freund....
Moderation
Zeitpunkt: 24.07.23 16:29
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Kommentar: Beleidigung
Zeitpunkt: 24.07.23 16:29
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Moderation
Zeitpunkt: 25.07.23 11:11
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
Zeitpunkt: 25.07.23 11:11
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Kommentar: Marktmanipulation vermutet
In der Tat eine interessante Frage!
sind „Verlustverrechnungsregelung für Aktienverkäufe verfassungswidrig?“
Rechtsfrage:
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)
Hierbei wird zu prüfen sein, ob eine Verlustverrechnung mit anderer Kapitaleinkünften zukünftig nur mit aus der Vergangenheit oder gegenwärtigen Verlusten möglich ist. Wenn also Verlustvorträge vor einer Regelung durch das Bundesverfassungsgericht ( AZ: 2 BvL 3/21 ) eingetreten sind, so wie es hier vielfach empfohlen wird, dürfte es möglicherweise schwierig werden, diese anerkennen zu lassen. Anders mag es sich verhalten, wenn die Verluste aus dann noch gegenwärtig gehaltenen Investitionen wie z. B. Aktienzertifikate, Aktienfonds oder Stiftungsvermögen resultieren.
„Nach Auffassung des BFH ist diese Regelung nicht verfassungskonform. Der BFH hat daher eine Entscheidung des BVerfG eingeholt, da aus seiner Sicht hierbei der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verletzt ist. Das Az beim BVerfG lautet 2 BvL 3/21. Betroffene Steuerfestsetzungen ergehen insoweit vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO. Anleger sollten prüfen, ob für nicht ausgeglichene Aktienveräußerungsverluste beim Kreditinstitut eine Verlustbescheinigung beantragt werden sollte, damit im Falle einer Verfassungswidrigkeit die Verlustverrechnung in der Einkommensteuerveranlagung erfolgen kann.“
Quelle: https://www.haufe.de/finance/...0d%2520EStG%2520abgezogen%2520werden.
Quelle: 2 BvL 3/21
Wieso bekommt man solche Schnapper selber kaum mal ab?
Meine Meinung, keine Handelsempfehlung!