Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 73 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.588 |
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- Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen bestätigt Zulässigkeit des Sportwettenmonopols
- Maßnahmen zum Spielerschutz und zur Suchtprävention in Bremen erfüllen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
- Entwurf des neuen Staatsvertrags zielt auf Eindämmung der Spielsucht und ist daher grundsätzlich zulässig
- Bremer Toto und Lotto GmbH begrüßt Beschluss
Bremen, 5. Juni 2007. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Freien Hansestadt Bremen hat in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 15. Mai 2007 bestätigt, dass der Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrages grundsätzlich mit dem Europarecht vereinbar ist.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Nach der zitierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann nicht zweifelhaft sein, dass das grundlegende Konzept, das mit dem Entwurf des Staatsvertrags verfolgt wird, gemeinschaftsrechtlich unbedenklich ist. Durch die Neuregelung soll ein kohärentes und systematisches Vorgehen zur Eindämmung der Spiel- und Wettsucht gewährleistet werden. Maßgeblich ist, dass das Grundkonzept des Entwurfs einer der vom EuGH für zulässig erachteten nationalen Handlungsoptionen entspricht.“
(Az. 1 B 447/06, S. 6).
Im Verfahren ging es um ein Unternehmen, dem die Vermittlung von Sportwetten an einen in Gibraltar ansässigen Sportwettenanbieter von den Behörden untersagt worden war. Das OVG hat mit seinem Beschluss festgestellt, dass die Tätigkeit des Unternehmens als verboten angesehen werden und von den Behörden unterbunden werden darf.
„Wir begrüßen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ausdrücklich“, sagte Michael Barth, Geschäftsführer der Bremer Toto und Lotto GmbH. „Der Beschluss zeigt, dass die Politik mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag auf dem richtigen Weg ist. Entgegen den Behauptungen der Befürworter eines kommerziellen Glücksspielangebots sind Glücksspielmonopole zulässig, wenn sie sich an Zielen des Spielerschutzes ausrichten. Das Gericht betont, dass unsere Maßnahmen zur Suchtprävention in Bremen bereits heute greifen und damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllen“, so Barth weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 28. März 2006 entschieden, dass das staatliche Wettmonopol strikt am Spielerschutz ausgerichtet werden muss. Die Bundesländer sind Karlsruhe gefolgt und setzen die Vorgaben in einem neuen Staatsvertrag um.
„Die Entscheidung ist ein starkes Signal für ganz Deutschland. Die Politik hat sich nicht von der Kampagne der kommerziellen Glücksspielindustrie beirren lassen und den Staatsvertrag auf den Weg gebracht, um die Spieler vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir zum 1. Januar 2008 eine neue Regelung des Glücksspiels in Deutschland haben werden, die mit dem Verfassungs- und dem Europarecht vereinbar ist“, sagte Barth.
Der Beschluss ist abrufbar unter: http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/...ia.php/13/1b44706b.pdf
Pressekontakt:
Sabine Bote
E-Mail: bote@lotto-bremen.de
Telefon: +49 (0) 421 499 901 55
Entäuschung sprechen. Ich habe bei 4 Euro noch einmal nachgekauft,
war wohl zu früh.Liegt es an die SL das dieser Rutsch möglich war,
denn was ich hier gelesen habe , hört sich doch garnicht so schlecht an.
Oder wird dieses Pilepale Urteil aus Bremen einfach überbewertet?wäre
doch schade, denn die Zukunft, gehört doch weiter FLUXX.
Man könnte allenfalls den Beschluss der MP’s, den Monopolstaatsvertrag bis zum 2008 zu verabschieden als Klagegegenstand in Erwägung ziehen. Denn wer vorsätzlich und im vollem Bewusstsein ein verfassung- und europarechtwidrigen unterschreibt, macht sich schadensersatzpflichtig. Eine Klage bringt meiner Meinung jedoch nicht viel.
Bei der Klage wegen entgangener Kursgewinne muss man darlegen und beweisen können, dass einem tatsächlich die Gewinne aufgrund eines bestimmten Ereignisses entgangen sind. Für Schadensersatzklage gilt das gleiche. Mann muss zunächst beweisen und darlegen müssen, dass der Schade überhaupt gerade wegen eines bestimmter Handlung entschaden ist (Ursächlichkeit). An der Börse ist es schwierig – die Gegenseite wird sicherlich sagen, so ist die Börse – mal geht’s unter mal geht’s auf.
Fazit: wir müssen noch die Ratifizierung des Vertrages abwarten. Dann hat man die Substanz, wogegen man klagen kann.
Was dies hier angeht: "Denn irgendwie muß man doch den Leuten auf die Finger klopfen können."
Bin ich mir 100% sicher, dass die die EU-Kommission und - wenn's so weit kommt - EuGH machen werden. ;)
neutrale News, die Aktie geht runter,
aber wenn der ganze Markt schwach ist, geht Fluxx um 8% nach oben..
Gut.. ein Teil davon kam durch den merkwürdigen Absturz gestern hinzu, aber dennoch..
Naja, schön für alle, die nen langen Atem haben.. ;)
nachgelegt werden , bei aller Bescheidenheit.Leider habe ich heute viel
um die Ohren, doch ich hoffe wenn ich am Abend reinschaue das ich nict
erneut einen negativ Schock kriege. Ich bin mir sicher das unserer Dozent
( Rechtsanwalt) darauf achten wird, dass das nicht passiert.Er wird uns
mit guten "News" auf den Laufenden halten, es ist ja immer Verlass auf
ihn.Somit gehe ich ganz gelassen meiner heutigen Tätigkeit nach und bin
guten Mutes.