Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 73 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.270 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 286 | |
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§57 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse:
http://www.xetra.com/blob/1198492/...frankfurter-wertpapierboerse.pdf
Nun ja, wie könnte es denn hier jetzt wohl ausgehen ?
Zustellungsverfahren in Verwaltungsangelegenheiten... ;-)
Moderation
Zeitpunkt: 27.07.16 10:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Bitte mit Belegen arbeiten.
Zeitpunkt: 27.07.16 10:41
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Bitte mit Belegen arbeiten.
Bitte diese Aussage hier belegen. In diesem Thread wurden reichlich Fakten gepostet, dass dem NICHT so ist und eine Mantelnutzung nach den Gesetzen gar nicht mehr möglich ist !
http://www.ariva.de/forum/...he-umsaetze-8-215588?page=70#jumppos1774
"Das Anhörungsschreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage dieser Bekanntmachung mehr als zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung beginnt auch die Anhörungsfrist, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Rechtsverluste drohen !
http://deutsche-boerse.com/INTERNET/IP/...uf_xx062016.pdf?OpenElement
tbhomy siehts so (abgewickelte Gesellschaft, wo es kein zurück mehr gibt, Insolvenz beendet)
Maren siehts anders (auch schon belegt, betrachtet die Gesellschaft als könnte diese fortgeführt werden, obwohl die Insolvenz längst beendet ist, quasi klingt das bei ihr immer so als wäre es ein Mantel in Insolvenz).
hat se zuletzt am 3.5.2016 #1727 kungetan. Du siehst es anders und ick weeß es einfach nicht, ob man anhand dieses § hoffen kann oder auch nicht ... is mir auch wurstch, irgendwann wird mir ja mal ein Ergebnis präsentiert :-D
Auszug §274 AktG Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft:
...
(2) Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft
1. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, das Verfahren aber auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben worden ist;
https://dejure.org/gesetze/AktG/274.html
Nochmals:
1.) Wurde das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt ?? Es hätte eine Meldung nach §212 InsO geben müssen.
https://dejure.org/gesetze/InsO/212.html
2.) Gibt es einen rechtskräftigen Insolvenzplan ?? Na ? Postet den doch mal. ;-)
Mehr steht dort nicht an Ausnahmen ! FAKT !
Sobald der Handel wieder aufgenommen wird, kann es einen ordentlichen Kurssprung geben!
Ach ja, wenn eine Fortführung des Unternehmens theoretisch nicht mehr möglich sein sollte und das ganze Verfahren doch schon durch sein soll, warum dann noch eine Anhörung?
2. Ich bringe mich ein, da ich der Auffassung bin, dass hier im Thread von einigen Usern viel Unfug geschrieben wird.
http://www.bafin.de/SharedDocs/...17_40cwphg_abwicklgg_roesch_ag.html
Wenn ich bedenke, was hier auf Ariva mitunter behauptet wird...ohne es zu belegen (#1806, #1810). Nicht gerade förderlich für eine sachgerechte Diskussion zu einem umfangreichen Börsenthema.
Und Ariva schaut nur zu? Interessant, finde ich. Die Bafin sollte hier mal mitlesen...
Nur meine Meinung.
Ich schrieb davon, dass eine nachvollziehbare Begründung fehlt. Und nachvollziehbar ist es nicht, dass Rösch die Finanzberichte des abgelaufenen Jahres vorlegen soll. Oder siehst Du das anders?
Wirklich interessant wäre doch zu wissen, wer die größten Anteilseigner sind, wie sich die Aktionärsstruktur in den letzten 12 Monaten entwickelt hat und und und. Warum wird die BaFin nicht dahingehend tätig?!
Und vlt. einmal über die Bafin informieren...
Gleichzeitig setzt man den Handel der Aktie bis auf weiteres aus.
Zum Vergleich, eine nicht insolvente Firma (Deutsche Cannabis AG/Börsenwert derzeit ca.700T€) wurde auch zur Abgabe der letzten Jahresberichte von der Bafin aufgefordert unter Androhung von 140T€ Bußgeld und der Handel nicht ausgesetzt.
Nach meiner Meinung brodelt hier etwas, da die Unverhältnismäßigkeit der Geldbuße zum Börsenwert bzw. die gleichzeitige Aussetzung der Aktie möglichen Insidern zuvor kommt.
Maßnahmen und Sanktionen der Wertpapieraufsicht der BaFin
Die BaFin macht bestimmte Maßnahmen und Sanktionen, die sie wegen Verstößen gegen Verbote und Gebote im Bereich der Wertpapieraufsicht erlassen hat oder die der Bundesanstalt gemäß § 335 Absatz 1c des Handelsgesetzbuches mitgeteilt wurden, auf ihrer Webseite bekannt.
Anonymisierte Bekanntmachungen
Maßnahmen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, anonymisiert bekannt gemacht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Bekanntmachung ein unverhältnismäßig großer Schaden für die natürliche oder juristische Person entstehen würde. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht aller anonymisierten Bekanntmachungen:
Datum
Maßnahme
Grund/Verstoß
Status
Anmerkung
Rechtsgrundlage der Bekanntmachung
- - - - -
Nicht-anonymisierte Bekanntmachungen
Die folgende Tabelle enthält eine Liste aller nicht-anonymisierten Bekanntmachungen.
Datum
Titel:
19.07.2016 KREMLIN AG: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an
11.07.2016 Deutsche Cannabis AG: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an
17.06.2016 KREMLIN AG: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an
17.06.2016 Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik: BaFin ordnet die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) an und droht Zwangsgelder an
geändert am 01.08.2016
Frage an dich als neuen User hier : Welchen Status besitzt eine AG nach dem HGB und Aktiengesetz, sobald das Insolvenzverfahren beendet wurde ?
Kleiner Tip: §155 Insolvenzordnung. ;-)
Die Alternative zur Pflichterfüllung hieße vermutlich Löschung aus dem Handelsregister und Delisting. Dann hätten diese AGs Ruhe. ;-)
Nur meine Meinung.