Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%


Seite 72 von 79
Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30
Eröffnet am:14.03.05 11:09von: KINIAnzahl Beiträge:2.967
Neuester Beitrag:25.04.21 00:30von: DanielavgjxaLeser gesamt:208.585
Forum:Hot-Stocks Leser heute:45
Bewertet mit:
8


 
Seite: < 1 | ... | 69 | 70 | 71 |
| 73 | 74 | 75 | ... 79  >  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyDie korrekte Rechtslage

 
  
    #1776
30.05.16 14:26
"Lassen die Beteiligten die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit der Fortsetzung ungenutzt, ist kein Grund dafür ersichtlich, eine nicht im Gesetz vorgesehene Möglichkeit zur Fortsetzung der Gesellschaft durch einen schlichten Fortsetzungsbeschluss zu eröffnen."

Quelle lt. #1774.

Deutlich, oder ??  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyIch investiere nicht in Schrottaktien.

 
  
    #1777
30.05.16 14:35
...wie hier bei der Rösch AG. Hab ich nicht nötig.

Meine Darstellungen habe ich alle belegen können. Samt Zitaten...

Nun seid IHR dran, endlich EURE Behauptungen NACHVOLLZIEHBAR zu belegen. Danke.  

245 Postings, 3410 Tage Maren R.Löschung

 
  
    #1778
3
30.05.16 14:52

Moderation
Zeitpunkt: 01.07.16 15:32
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Unterstellung

 

 

1868 Postings, 4841 Tage ahnungslos73In diesem Thread liest man den Grund,

 
  
    #1779
30.05.16 15:06
warum ich die hohe Kunst der Juristerei nicht mag. Gibt tausend Meinungen, aber nix eindeutiges, immerhin gibt es hier zwei hervorstechende Auslegungen:

Auf der einen Seite tbhomy, wo mein Bauchgefühl sagt, er hat vollkommen recht und gut recherchiert. Alles eindeutige und vollkommen verständlich wirkende Gesetze. Dagegen spricht die Tatsache, dass die aktie immer fröhlich weiterhandelbar ist, trotz der scheinbaren Eindeutigkeit der Gesetzeslage.

Auf der anderen Seite Maren und Co., deren Idee der Mantelverwertung mir gefällt, wo ich aber halt keine Gesetzestexte gefunden habe, die genau diesen Fall Abwicklungsgesellschaft Rösch beschreiben. Hier wurden lediglich mehmals Gesetzesgrundlagen benannt, die ganz allgemein Mäntel (vor der Abwicklung und Schlussverteilung) betreffen.

Vermutlich schreibt ihr euch das gegenseitig noch x-mal hin und her. Einig scheint ihr Euch sowieso nicht zu werden.

Bleibt für mich festzuhalten: Die Aktie ist nach wie vor handelbar, hat den 14.12.2014 überstanden im Gegensatz zu vielen anderen Pennys. Am 08.11.2012 gab es schon den Schlusstermin im Insovlenzverfahren (AZ: 102 IN 19/03). Wurde das Verfahren gar nicht nach dem von Tbhomy benannten § aufgehoben, sondern nach einem anderen (wenns nen anderen gibt)? Was passierte am 08.11.2012? Wurde die Schlussrechnung nicht anerkannt, gabs neue Forderungen?

2013 gabs die Absichtserklärung wegen Vermögenslosigkeit eine antrag auf Löschung im Handelsregister zu stellen. Wurde der Antrag überhaupt gestellt und wenn nicht was passiert dann, lungert so vor sich hin für Glückritter und Zocker?  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyMarenR...dnoti

 
  
    #1780
30.05.16 15:09
Bin tatsächlich unter deinem Link fündig geworden. Und dort werden meine Darstellungen vollumfänglich BESTÄTIGT ! Sogar das Plädoyer seitens Hacker/Petsch wird dort ENTKRÄFTET ! Danke, MarenR....

www.dnoti.de /Eingabe unter Entscheidungen...Handels- und Gesellschaftsrecht "§274 aktg" in Suche  führte gleich an erster Stelle zu folgendem Ergebnis:

BGH • 28.04.2015 • II ZB 13/14
GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4
Beschluss: Fortsetzung einer GmbH nach Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen

a) Eine verbreitete Auffassung im Schrifttum will bei einer Beendigung
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH in anderen als in den
in § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG genannten Fällen die Fortsetzung der Gesellschaft
nicht ausschließen...Nach herrschender Auffassung handelt es sich bei den durch § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG im eröffneten Insolvenzverfahren der Gesellschaft eingeräumten Fortsetzungsmöglichkeiten um eine abgeschlossene Regelung...

b) Die zuletzt genannte Auffassung ist richtig. (Anmerkung: Das ist auch MEINE Auffassung)

aa) Für die Parallelvorschrift des § 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG hat der Bundesgerichtshof
zum alten Konkursrecht bereits entschieden, dass eine Fortsetzung
der Gesellschaft nach Auflösung durch die Eröffnung des Konkursverfahrens
nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig ist

Schau an...

Meine Quelle aus #1774 zitiert eben DIESE weitere Quelle...LOOOL. Was zu erwarten war. Gute Recherche zahlt sich eben aus. ;-)  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyahnungslos73...#1779

 
  
    #1781
2
30.05.16 15:11
"Dagegen spricht die Tatsache, dass die aktie immer fröhlich weiterhandelbar ist,.."

Die verwaltungsrechtlichen Vorgänge lasse ich gerade klären... ;-)  

1868 Postings, 4841 Tage ahnungslos73und die Homepage

 
  
    #1782
30.05.16 15:13

http://www.roesch-ag.de/

ist ja voll witzig, wenn Wolle die Rösch AG widerbeleben will und mit seinen Erlösen aus den Schlüsseldiensteinnahmen hier Aktien einsammelt, na dann gute Nacht. Obwohl er auch einen Artikel zu medizintechnik dabei hat, hab ich in diesem Fall wenig Hoffung auf eine erfolgreiche Mantelverwertung ;-)

 

4452 Postings, 4851 Tage GoroschBid wieder prallevoll mit 170.000 Stücken!

 
  
    #1783
01.06.16 11:47
MMn keine Zocker, die solche Stückzahlen nachfragen. Wer also könnte hier weiteres Interesse haben zu diesen Kursen zu kaufen?  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyKaum Interesse

 
  
    #1784
01.06.16 12:18
http://www.ariva.de/abwicklungsges._r%C3%B6sch-aktie/historische_kurse

Interesse sieht m.E. anders aus...und ins BID stellen sich vermutlich mitunter auch diejenigen, die ein Interesse nur vorgeben wollen. Damit andere Börsianer mit Blick auf die Taxen überlegen, aus dem ASK zuzugreifen.

Ich kann nur raten, sich genau zur Abw. Rösch AG zu informieren. Hier im Thread stehen einige wichtige Informationen.

Nur meine Meinung.

WA 24-Wp 5100-2015/0013  

4452 Postings, 4851 Tage GoroschDas Bid ist seit Monaten so intensiv bestückt!

 
  
    #1785
01.06.16 12:31
Mindestens im 6-stelligen Bereich, teilweise sogar über 200.000 Stücke. Zocker die "etwas vortäuschen" wollen, machen das vielleicht mal für ein paar Tage. Wenn nichts läuft, sind die Stücke schnell weg.
Eben diese dauerhaften hohe Stückzahlen, lassen die Vermutung nahe, dass es evtl. DOCH keine Zocker sind.
Kaum Interesse aber dauerhaft hohe Stückzahlen im Bid passt wohl auch nicht zusammen?!
Aus diesen Gründen sehe ich hier andere Szenarien, als einen plumpen Zock. nmM  

4452 Postings, 4851 Tage Gorosch..... und es kommt nichts raus!

 
  
    #1786
01.06.16 12:54
Also keiner verkauft zu diesen Bid-Preisen. Warum nicht?  Das Bid ist für einen solchen Wert doch relativ hoch.

Jetzt gerade sage und schreibe 20 Stücke Umsatz! Wahnsinn. :-)
 

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyMich kannst du mit dem Peanuts nicht überzeugen..

 
  
    #1787
01.06.16 13:33
Ich glaube an die deutsche Gesetzgebung. Insolvenzordnung und Aktiengesetz etc.. Außer künstlichen Preisen dürfte hier nicht mehr viel passieren, fürchte ich.

Und falls nur noch künstliche Preise kommen oder die Löschung der AG. habe ich meine Bestätigung. ;-)  

4085 Postings, 4046 Tage GandalfsErbeHast Recht, Gorosch.

 
  
    #1788
01.06.16 13:36
Deine Argumentation ist schlüssig.  

4452 Postings, 4851 Tage Gorosch... und wieder 45 Stücke gehandelt ....

 
  
    #1789
1
01.06.16 15:26
.. große Stückzahlen sind nach wie vor Mangelware.  

17632 Postings, 5691 Tage M.MinningerHandel ausgesetzt

 
  
    #1790
2
16.06.16 09:39
XFRA RSB: AUSSETZUNG/SUSPENSION

DIE FOLGENDE AKTIE IST AB SOFORT AUSGESETZT:
THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:

INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN BIS/UNTIL

ABWICKLUNGSGES. ROESCH AG RSB DE0005291405 BAW/UFN


© 2016 Xetra Newsboard

http://www.finanznachrichten.de/...-rsb-aussetzung-suspension-029.htm  

17632 Postings, 5691 Tage M.MinningerStuttgart

 
  
    #1791
2
16.06.16 09:57
Aussetzung des Handels
Der Handel von den nachstehenden Wertpapieren wurde wie folgt ausgesetzt:
ISIN WKN Wertpapierbezeichnung Emittent Aussetzung des Handels
DE0005291405
529140
Inhaber-Aktien o.N.
Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik
15.06.2016, 08:00 Uhr
Marktsegment
Freiverkehr Handelssegment
Nein EDV-Nummer
6183
Stuttgart, den 15.06.2016
Baden-Württembergische Wertpapierbörse  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyWird das Verwaltungsverfahren...

 
  
    #1792
16.06.16 10:57
...des Gerichts nun fortgesetzt ? Bin gespannt.  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyOrdnungsgemäßer Börsenhandel...

 
  
    #1793
16.06.16 11:20

245 Postings, 3410 Tage Maren R.ausgesetzt, nicht eingestellt

 
  
    #1794
2
16.06.16 12:16
Spannend wird es, sobald die Aktien wieder handelbar sein werden!  

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyKlaaar Maren R.....

 
  
    #1795
16.06.16 14:02
Wann wird die Aktie denn wieder handelbar sein ? Und was denkst du, warum kein ordnungsgemäßer Handel gewährleistet ist ??  

3010 Postings, 3724 Tage freu_michtbhomy

 
  
    #1796
16.06.16 14:17


ist eine Delisting ??  

3010 Postings, 3724 Tage freu_michBei eine Delisting ....

 
  
    #1797
16.06.16 14:28

https://de.wikipedia.org/wiki/Delisting


Der Bundestag hat am 1. Oktober 2015 das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie beschlossen (BT-Drucksache 18/6220). Mit diesem Gesetz ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes, beim Widerruf der Zulassung eines Wertpapiers zum Handel am regulierten Markt (Delisting/Downlisting) beabsichtigt. Der Börsenrückzug bedeute für den Aktionär den Verlust der Handelbarkeit der Aktien im regulierten Markt. Nach Ankündigung des Delisting habe der Aktionär zwar noch die Möglichkeit, die Aktie zu verkaufen, allerdings könne es bereits unmittelbar nach Ankündigung zu erheblichen Kursverlusten kommen. Deshalb solle es eine Abfindung für die betroffenen Aktionäre geben, so wie es in der früheren Macroton-Rechtsprechung des BGH gewesen sei.[1] Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Unternehmensbewertung erforderlich. Die Regelungen nach § 39 Absatz 2 Satz 3 BörsG finden auch auf laufende Delisting-Verfahren Anwendung, die nach dem Tag der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 eingeleitet worden sind.

 

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyIch denke eher...

 
  
    #1798
16.06.16 14:40
..dass hier $39 Absatz 1 Börsengesetz zum Tragen kommen könnte:

https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

(1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.

Nur meine Meinung.
 

245 Postings, 3410 Tage Maren R.Löschung

 
  
    #1799
16.06.16 14:41

Moderation
Zeitpunkt: 16.06.16 14:59
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Namensverunglimpfung

 

 

31878 Postings, 5350 Tage tbhomyAbwarten...

 
  
    #1800
16.06.16 14:51

Seite: < 1 | ... | 69 | 70 | 71 |
| 73 | 74 | 75 | ... 79  >  
   Antwort einfügen - nach oben