Aurelius
Seite 705 von 763 Neuester Beitrag: 02.12.24 16:07 | ||||
Eröffnet am: | 18.09.06 20:23 | von: dagoduck | Anzahl Beiträge: | 20.055 |
Neuester Beitrag: | 02.12.24 16:07 | von: Steppenwolf. | Leser gesamt: | 8.598.375 |
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... bei wechsel von m:access ("qualifizierter" freiverkehr) in primärlisting ("einfacher" freiverkehr):
◉ die "kosteneinsparungen" sind eher gering:
Notierungsentgelte (jährlich):
- m:access: 5.000 EUR (§ 20 Abs. 4 lit. (b),
- primärlisting: 1.500 EUR (§ 20 Abs. 3 lit. (b) Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München
◉ die "zeiteinsparungen" fallen eher ins gewicht:
m:access:
insbesondere § 14 Abs. 2 lit b-e Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München
insbesondere:
Unterjährige Veröffentlichung eines Berichts mit den für die Bewertung der Aurelius-Aktien relevanten Informationen; der Bericht soll sechs Monate nach der Veröffentlichung der Kernaussagen des geprüften Jahresabschlusses auf der Aurelius-Internetseite eingestellt werden und auf diesen Bezug nehmen
Veröffentlichung von Insiderinformationen und Informationen über Eigengeschäfte von Führungspersonen (§ 26 Abs. 1 und 2 WpHG)
Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders auf der Aurelius-Internetseite
Jährliche Teilnahme an mindestens einer Analystenkonferenz oder vergleichbare unterjährige Darstellung der Finanzkennzahlen und aktuellen Geschäftsentwicklung
sollte mit "einfachem" freiverkehr ein antragsloses listing, etwa im Hamburger Freiverkehr, gemeint sein (https://www.dsw-info.de/publikationen/...hnung-einfacher-freiverkehr/***), würde für die Aurelius-aktie auch die Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation MAR) nicht mehr gelten, d.h. es enfiele die
- ad-hoc-publizität (insb. Art. 17 MAR) und
- publizitätspflicht hinsichtlich der eigengeschäfte von führungspersonen (insb. Art. 19 MAR)
***siehe auch: https://www.boersengefluester.de/...es-kursrutsch-wegen-maccess-exit/
ein handel im Hamburger Freiverkehr würde wohl keinen einbeziehungsantrag der Aurelius voraussetzen, der antrag könnte von jedem "an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg mit dem Recht zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen" gestellt werden:
Freiverkehrsordnung für die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg
"§ 5 Antragsbefugnis
Der Antrag auf Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr ist schriftlich von einem an der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg mit dem Recht zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen zu stellen. ..."
@OBELISK: vorsicht !
1. "Notierung nach Delisting
Eine ... Besonderheit des Hamburger Freiverkehrs ist die eigeninitiative Notierungsaufnahme von Aktien, deren Börsennotierung auf Antrag des jeweiligen Unternehmens eingestellt wurde. So werden in Hamburg zum Beispiel die Aktien von Deufol, Kabel Deutschland Holding AG, KWG Kommunale Wohnen und Sanacorp trotz eines offiziellen, deutschlandweiten Delisting weiter gehandelt. Damit tritt die BÖAG in Konkurrenz zu den etablierten außerbörslichen Plattformen Valora Effekten Handel und Schnigge Telefonhandel." (https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%96AG_B%C3%B6rsen#Notierung_nach_Delisting)
2. BaFin: auch MTF-Emittenten können den vorschriften der ad-hoc-publizität unterliegen (https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/InformationspflichtenEmittenten/Ad-hoc-Publizitaet/ad-hoc-publizitaet_node.html: "... Damit unterliegen auch reine MTF-Emittenten den Vorschriften der Ad-hoc-Publizität, wenn die Einbeziehung in den Handel mit Zustimmung des Emittenten erfolgt ist, entweder, weil er dies selbst oder durch einen Dritten beantragt oder der Einbeziehung zugestimmt hat.")
◉ MTF: Multilaterales Handelssystem (englisch multilateral trading facility, abgekürzt MTF)
Legaldefinition in § 2 Abs. 6 BörsG: "Ein multilaterales Handelssystem im Sinne dieses Gesetzes ist ein multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten [hier: Aktien] innerhalb des Systems und nach nichtdiskretionären [=regelgebundenen] Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt."
◉ § 48 Abs. 3 Satz 2 BörsG: "Der Freiverkehr gilt als multilaterales Handelssystem."
◉ MTF-Emittenten:
Legaldefinition in § 2 Abs. 15 Nr. 1 WpHG: "MTF-Emittenten im Sinne dieses Gesetzes sind Emittenten von Finanzinstrumenten [hier: Aktien], die ihren Sitz im Inland haben und die für ihre Finanzinstrumente eine Zulassung zum Handel an einem multilateralen Handelssystem im Inland ... beantragt oder genehmigt haben, wenn diese Finanzinstrumente nur auf multilateralen Handelssystemen gehandelt werden ..."
Damit unterliegen auch reine MTF-Emittenten den Vorschriften der Ad-hoc-Publizität, wenn die Einbeziehung in den Handel mit Zustimmung des Emittenten erfolgt ist, entweder, weil er dies selbst oder durch einen Dritten beantragt oder der Einbeziehung zugestimmt hat (BaFin: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Transparenz/InformationspflichtenEmittenten/Ad-hoc-Publizitaet/ad-hoc-publizitaet_node.html)
(Prüfschema MTF-Emittent: https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Anlage/dl_pruefschema_mtf_emittent_modul_c_zum_elf.pdf;jsessionid=93C4489E1D5A9730F18E40F6B9DF0BC4.1_cid502?__blob=publicationFile&v=3)
nach § 6 Satz 2 Freiverkehrsordnung für die Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg wäre eine zustimmung der Aurelius zur einbeziehung der aktie in den Hamburger freiverkehr nicht notwendig
also könnte sich Aurelius den publizitätspflichten (Art. 17, 19 MAR) nach mA entziehen, wenn Aurelius
- die einbeziehung in den freiverkehr an der Börse München vollständig widerrufen würde, also auch auf ein primärlisting i.S. des § 7 Abs. 1 lit. (b) Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Börse München verzichten sollte
und
- auch einer einbeziehung der aktie in den Hamburger freiverkehr n i c h t zustimmen würde
damit rechne ich nicht; für eher wahrscheinlich halte ich ein öffentliches erwerbsangebot für sämtliche aktien der Aurelius (von welcher seite auch immer); nicht selten folgt später ein "squeeze-out" (ausschluss von minderheitsaktionären gegen angemessene [!] barabfindung, §§ 327a-327f AktG)
... Aurelius könnte sich a b e r den publizitätspflichten (Art. 17, 19 MAR) entziehen, wenn ..."
denn ohne Aurelius' zustimmung zur einbeziehung in den freiverkehr einer deutschen börse wäre Aurelius kein sogenannter MFT-Emittent (§ 2 Abs. 15 Nr. 1 WpHG, s. weiter oben), wenn eine als "spezialist" zugelassene bank die wiedereinbeziehung bei einer deutschen regionalbörse beantragen würde (vgl. Nörr> Newsroom. 2016, 23. September. "Wenn Aktien ohne Mitwirkung des Emittenten in den Freiverkehr einbezogen werden". Noerr-Website [Noerr.com]. Abgerufen am 21. Januar 2023, von https://www.noerr.com/de/newsroom/news/...%20dem%20Spezialisten%20zu.)
bspw. zwischen https://www.finanzen.net/unternehmensprofil/aurelius
und
https://m.marketscreener.com/quote/stock/...OPPORTUNI-494695/company/
Zudem interessiert mich, wie die US-Börse seit der Veröffentlichung zum Segmentwechsel reagiert hat.
Wie verlässlich sind die Daten unter
https://fintel.io/so/de/ar4
Gemäß Fintel hat fast niemand darauf reagiert
aktienzahl:
28.769.944 gesamtzahl aktien, https://aurelius-group.com/equity-opportunities/investor-relations/uebersicht/
27.064.453 ohne eigene aktien (30.09.2022, https://aurelius-group.com/site/assets/files/7292/aurelius_q3_2022_de_secure.pdf)
aktionärsstruktur:
● 5,93 eigene aktien ([28.769.944 ./. 27.064.453] /28.769.944)
● 19,51% Markus, Familie (Lotus AG), mitgründer der Aurelius
● 5,81% Purkert, mitgründer der Aurelius (u.a.: https://www.boerse.de/unternehmensprofil/Aurelius-Aktie/DE000A0JK2A8)
● 15,76% in- und ausl. kapitalverwaltungsgesellschaften (Dec 31, 2022, https://www.morningstar.com/stocks/xetr/ar4/ownership unter "Institutions": 4.533.560 / 28.769.944 aktien)
● 53% "echter" freefloat
Die Berechnung der Beteiligungshöhe muss so erfolgen, als seien die eigenen Aktien bereits eingezogen worden.
Bezugsgröße neu:
100% - 5,93% = 94,07% = ausstehende Aktien nach Abzug eigener Aktien
=> Anteil nahestehender Personen (Fam. Markus + Purkert) + Kapitalverwaltungsgesellschafften:
(19,51% + 5,81% 15,76%) : 94,07% = 41,08% : 94,07% = 43,67%
=> "echter" Freefloat = 52,99% : 94,07% = 56,33%
Anmerkung:
Für die Frage der Stimmrechtsverhältnisse in der HV wäre eine Zusammenrechnung der von Aurelius nahestehenden Personen (Markus + Purkert) gehaltenen Anteile mit den von Kapitalverwaltungsgesellschaften gehaltenen Anteilen nicht zutreffend, da insbesondere in Bezug auf die strittigen Fragen
(1) der zukünftigen Informationspolitik / Transparenz der Kapitalmarktkommunikation und
(2) der Vorteilhaftigkeit einer Kündigung des Börsenlistings m:access
die Kapitalverwaltungsgesellschaften (im Interesse der Aktien-Fondsanleger) mit Sicherheit eine gänzlich andere Auffassung vertreten als die Aurelius-Gründer Markus + Purkert.
... hält offenbar als haupt-kommanditaktionär knapp 20% der aktien der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA, mit-vorstand der LOTUS AG ist Dr. Dirk Markus, London
die LOTUS AG ist ein family office (mit hauptsitz in Luxemburg und niederlassungen in Grünwald/München, Innsbruck, London und Malta); die LOTUS verfügt über expertenwissen zu beteiligungskapital und europäischen immobilien und hat anlagemandate über alle anlageklassen, https://www.lotus-fo.com/
die kapitalausstattung der LOTUS AG ist beträchtlich (1.12.2020: 564.264.694 EUR eigenkapital, 422.786.062 EUR Finanzanlagen lt. BAnz v. 30.05.2022, https://www.bundesanzeiger.de/); die kontrolle der LOTUS AG liegt in den händen einer LOTUS Familyinvest AG, Innsbruck, https://www.northdata.de/LOTUS+AG,+Gr%C3%BCnwald/Amtsgericht+M%C3%BCnchen+HRB+147963
die wohlhabende familie scheint das interesse an einer börsennotierung der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA verloren zu haben, was ich mir mit dem enttäuschenden abschneiden der Aurelius-aktie an der börse seit 2019 erkläre (Aurelius-CEO Täubl vor genau einem jahr: "Wenn wir den Abschlag zum NAV [40,43 EUR je aktie zum 30.09.2021] berücksichtigen, können wir mit dem aktuellen Kursniveau [damals rund 27 EUR] natürlich noch nicht zufrieden sein", https://aurelius-group.com/site/assets/files/3297/aurelius_vorstandsinterview_4investors_2022-01-26.pdf)
weil im private-equity-sektor ganz andere preise erzielt werden an der börse, scheint mit ein teil-exit der gründerfamilie aus der börsennotierten AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA künftig nicht unwahrscheinlich, der anstehende "segmentswechsel" der aktie könnte ein schritt in diese richtung sein
DJ: EQS-Adhoc: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA beschließt Einziehung von 1.500.000 eigenen Aktien und startet Aktienrückkaufprogramm 2023 in Höhe vo
n bis zu 30 Mio. EUR
EQS-Ad-hoc: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Aktienrückkauf AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA beschließt
Einziehung von 1.500.000 eigenen Aktien und startet Aktienrückkaufprogramm 2023
in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR 2023-01-23 / 08:10 CET/CEST Veröffentlichung
einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014,
übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
/ Herausgeber verantwortlich.
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AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA beschließt Einziehung von 1.500.000
eigenen Aktien und startet Aktienrückkaufprogramm 2023 in Höhe von bis zu 30
Mio. EUR
Grünwald, 23. Januar 2023 - Die geschäftsführenden Direktoren der persönlich
haftenden Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
(ISIN DE000A0JK2A8) ("Gesellschaft") haben heute unter Ausnutzung der
Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juni 2022
beschlossen, 1.500.000 eigene auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft, die im Rahmen der Aktienrückkaufprogramme 2021 und 2022 erworben
wurden, im vereinfachten Verfahren nach §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6, 237 Abs. 3
Nr. 3, 278 Abs. 3 AktG einzuziehen. Dies entspricht ca. 5,21 Prozent des
Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Einzug der Aktien wird nicht mit einer Kapitalherabsetzung einhergehen, der
rechnerische Nennwert der Aktien wird sich daher entsprechend erhöhen.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach Einziehung der Aktien weiter
31.680.000,00 EUR betragen und wird in 27.269.944 auf den Inhaber lautende
Stammaktien in Form von Stückaktien ohne Nennwert eingeteilt sein. Die
Einziehung wird in den kommenden Wochen erfolgen.
Nach der Einziehung wird die Gesellschaft noch insgesamt 587.391 eigene Aktien
halten.
Ebenfalls haben die geschäftsführenden Direktoren der persönlich haftenden
Gesellschafterin der Gesellschaft heute beschlossen, unter Ausnutzung der von
der Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Juni 2022 erteilten Ermächtigung
ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR (ohne
Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2023"). Im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms 2023 sollen im Zeitraum vom 30. Januar 2023 bis zum 29.
Januar 2024 insgesamt bis zu 1.500.000 eigene Aktien der Gesellschaft
zurückgekauft werden.
Die erworbenen Aktien können zu allen von der Hauptversammlung der Gesellschaft
am 21. Juni 2022 genehmigten Zwecken verwendet werden, insbesondere auch zur
Einziehung.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2023 von der
Gesellschaft separat bekannt gemacht werden. KONTAKT AURELIUS Equity
Opportunity SE & Co. KGaA Investor Relations Telefon: +49 (89) 544799 - 0 Fax:
+49 (89) 544799 - 55 E-mail: investor@aureliusinvest.de
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2023-01-23 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/ Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA
Ludwig-Ganghofer-Straße 6
82031 Grünwald
Deutschland
Telefon: +49 (0)89 544 799-0
Fax: +49 (0)89 544 799-55
E-Mail: info@aureliusinvest.de
Internet: www.aureliusinvest.de
ISIN: DE000A0JK2A8
WKN: A0JK2A
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, Hamburg, München (m:access),
Stuttgart, Tradegate Exchange
EQS News ID: 1540633
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1540633 2023-01-23 CET/CEST
Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&
application_id=1540633&application_name=news
(END) Dow Jones Newswires
January 23, 2023 02:11 ET (07:11 GMT)
ISO-8859-11.0
besser als jedes Statement !!! Und sie kaufen weiter aktien zurück wie jedes jahr...
besser geht es nicht
Laut Aurelius besteht für die Gesellschaft kein Bedarf mehr, die Finanzierungsmöglichkeiten des qualifizierten Freiverkehrs zur Beschaffung von Eigenkapital zu nutzen. Gleichzeitig sei der finanzielle und regulatorische Aufwand, den die Notierung in diesem Segment mit sich bringe und der teils auch zu Nachteilen im Tagesgeschäft führe, in den letzten Jahren erheblich angestiegen, so die weitere Begründung für den angestrebten Segmentwechsel.
Vor allem der erstgenannte Grund weist laut Grübner auf einen denkbaren Börsenrückzug hin, zumal Aurelius den Fokus mittlerweile klar auf Privatmarktfinanzierung gelegt habe. Für Investoren sei ein Segmentwechsel definitiv eine schlechte Nachricht. Sobald die Aktien im einfachen Freiverkehr handelten, würde ein vollständiges Delisting auch kein Übernahmeangebot zur Folge haben und könnte schlichtweg über die Genehmigung des Aufsichtsrats und des Vorstands vollzogen werden, so Grübner weiter. Das Risiko des Delistings würde die Aktie für die Mehrheit der institutionellen Investoren uninvestierbar machen.
Quelle: https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/...delisting-20324858.html
Citadel Advisors LLCMiami, FLMitteilung von Netto-LeerverkaufspositionenZu folgendem Emittenten wird vom oben genannten Positionsinhaber eine Netto-Leerverkaufsposition gehalten:AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaAISIN: DE000A0JK2A8Datum der Position: 19.01.2023Prozentsatz des ausgegebenen Aktienkapitals: 0,66 %
https://www.ig.com/de/trading-strategien/...sting-einer-aktie--220225
... sinkt die aktienanzahl der AURELIUS EQUITY OPPORTUNITIES SE & CO. KGAA auf (28.769.944 - 1.500.000 =) 27.269.944, davon 587.391 (= 2,154%) eigene aktien, https://www.eqs-news.com/news/adhoc/...-von-bis-zu-30-mio-eur/1737873
je
- geringer die aktienanzahl
oder
- höher die zahl der eigenen aktien des unternehmens,
desto günstiger die multiples "pro" bzw. "je" aktie ("per" share)
Ich habe da ehrlich gesagt ein gänzlich anderes Szenario vor Augen, was da heißt: Übernahmephantasie
Raymond_James hat in Post #17667 dankenswerter Weise die aktuellen Beteiligungsverhältnisse im Aurelius-Aktionariat beschrieben.
Demnach sind der Lotus AG (family office der Familie Dirk Markus) ca. 19,51% der zum 31.12.2022 ausstehenden Aurelius-Aktien (28.769.944) zuzurechen.
Dem weiteren Aurelius Gründer Gert Purkert sind 5,81% zuzurechnen.
In Summe hielten die beiden Aurelius-Gründer am 31.12.2022 unmittelbar 25,32% der ausstehenden Aktien.
Unter Berücksichtigung der heute bekanntgegebenen Einziehung von 1,5 Mio Aktien auf nunmehr 27.269.944 Aktien und die darüber hinaus gehaltenen 587.391 eigenen Aktien sind aktuell noch 26.682.553 Aktien in Umlauf, von den Aurelius potenziell weitere 1,5 Mio Aktien zurückerwerben möchte.
Nehmen wir an, es gelingt Aurelius tatsächlich, im Rahmen des heute verkündeten Rückkaufprogramms 1,5 Mio Aktien zum Durchschnittskurs von 20 EUR je Aktie zurückzukaufen.
Dann wären im Anschluss an das Rückkaufprogramm 2023 noch 25.182.553 Aktien in Umlauf.
Unter der m.E. hochwahrscheinlichen Annahme, dass weder Markus noch Purkert Aktien veräußern werden, ergäbe sich ihr Stimmrechtsanteil nach Abschluss des Aktienrückkaufsprogramms 2023 wie folgt:
25,32% x 28.769.944 : 25.182.553 = 29,50%
Ohne weitere Zukäufe wären den Aurelius-Gründern nach Abschluss des Rückkaufprogramms demnach weiterhin "nur" 29,5% der Stimmrechte zuzurechnen. Von einer gemeinsamen HV-Mehrheit wären Markus und Purkert unverändert weit entfernt.
Eine Reprivatisierung des Unternehmens vor dem Hintergrund eines Streubesitzanteils von dann 70,5% durchzuführen, erscheint mir betriebswirtschaftlich hochunwahrscheinlich, da man als nicht börsennotiertes Unternehmen nicht mit zehntausenden Kleinaktionären konfrontiert sein möchte, die gemeinsam potenziell jeden HV-Beschluss torpedieren können und einzeln gegen jede Verwaltungsmaßnahme (z.B. Einberufung der HV) klagen können.
Es mag vielen Forenteilnehmern fremd sein, aber Delistingfälle ziehen sog. Berufsaktionäre an, deren Handeln auf nichts anderes aus ist, als das Unternehmen durch Klagen etc. zu einem möglichst hohen Abfindungsangebot für die Minderheitsaktionäre zu zwingen.
Die durch Berufsaktionäre / Berufskläger ausgelösten Verwaltungsaufwendungen können ein Unternehmen gänzlich zum Stillstand bringen.
Vor diesem Hintergrund erachte ich ein Szenario, in dem Aurelius ohne ein zuvor durch die Großaktionäre Markus/Purkert erfolgreich abgeschlossenes Übernahmeangebot reprivatisiert wird, für nahezu ausgeschlossen.
Wenn Dirk Markus / Gert Purkert vor dem Hintergrund der seit Jahren festzustellenden Fehlbewertung von Aurelius durch die Börse tatsächlich eine Reprivatisierung planen, dann m.E. eingebettet in ein auf Grundlage des Börsenkurses hochattraktiv gestalteten Angebots zur Übernahme sämtlicher ausstehenden Aktien.
Nur dann, wenn Dirk Markus / Gert Purkert wieder tatsächlich Herr im eigenen Haus sind und Aurelius nach Lust und Laune (um-)gestalten können, werden sie Aurelius tatsächlich in einer für private Equity Investoren attraktiven Weise aufstellen können, um den "wahren" Unternehmenswert bei einem Verkauf an strategische Investoren wie BlackRock o.ä. auch tatsächlich realisieren zu können.
Das von einigen Forenteilnehmern an die Wand gemalte Angstszenario eines Delistings ohne Abfindungsangebot mag gesetzlich zulässig sein, ist in der Realität meines Erachtens nach wegen der fehlenden HV-Mehrheit der Ankeraktionäre Markus / Purkert und des in der Praxis tatsächlich riesengroßen Problems namens "Berufsaktionäre / Berufskläger" betriebswirtschaftlich hochunwahrscheinlich.
Meiner Meinung nach wird eine Reprivatisierung von Aurelius nur auf Grundlage eines erfolgreichen Übernahmeangebots stattfinden, was für die heutigen Streubesitzaktionäre ein durchaus erfreuliches Szenario darstellen könnte.
Wie zuvor schon mehrfach geschrieben, erachte ich die Kündigung des Börsenlistings bewertungstechnisch als Nonevent und habe den Crash genutzt, meine langfristig ausgerichtete Beteiligung in Aurelius auszubauen. Wer sich mit den bei Aurelius handelnden Personen Dirk Markus / Gert Purkert einmal ernsthaft beschäftigt, wird erkennen, dass es in der Vergangenheit nicht unvorteilhaft gewesen wäre, das eigene Anlageverhalten den Investitionsentscheidungen dieser Herren anzupassen.
Im Gegensatz zu den häufig als Kontraindikation dienenden Insidergeschäften der Vorstände anderer Aktiengesellschaften, waren insbesondere die Insidertrades eines Dirk Markus in der Vergangenheit stets ein verlässlicher Gradmesser für eine Über- / Unterbewertung der Aurelius Aktie.
Mein persönliches Fazit (ohne allgemeine Handlungsempfehlung):
Solange Herr Markus nicht verkauft oder die Beteiligung gar aufstockt, werde ich meine Aurelius Aktien nicht veräußern und mich mit der Dividendenrendite begnügen.