Auch Fluxx wird sein Recht bekommen
Seite 71 von 181 Neuester Beitrag: 07.05.10 12:40 | ||||
Eröffnet am: | 10.10.06 11:46 | von: grazer | Anzahl Beiträge: | 5.514 |
Neuester Beitrag: | 07.05.10 12:40 | von: Racer 2008 | Leser gesamt: | 476.555 |
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Es wird wohl auf ein EUGH Urteil hinauslaufen und das kann noch dauern. Die Monopolisten sind weiterhin stur und niemand tut was gegen die offensichtlich rechtswidrige Verhaltensweise - komme mir vor wie in einer Bannenrebublick.
->da hast Du zu 70-80% Recht.
komme mir vor wie in einer Bannenrebublick.
-> ich auch :)
Nur: wer hier lang investiert ist - wird profitieren. Da muss man keine Experte sein.
Fundamentals sowie Geschäftsmodell stimmen, Management ist sehr gerissen und klug, die Strategie stimmt auch.
wie ich sehe gibt es hier deutlichen Aufklärungsbedarf.
1. Der von MobydickDOIM eingestellte Artikel entsprang der Fede des Deutschen Toto u. Lottblocks und ist daher, wie schon von anderen bemerkt, eine sehr einseitige Darstellung. Hierzu möchte ich folgende Stellungnahme beifügen:
Anmerkungen von Rechtsanwalt Martin Arendts: Mehrere Punkte in der Darstellung des Deutschen Lotto- und Totoblocks sind falsch. So hat der EFTA-Gerichtshof nicht etwa die Klage des Buchmachers Ladbrokes abgewiesen, sondern im Rahmen des Vorlageverfahrens EWR-Recht ausgelegt und dabei die an ein Glücksspielmonopol anzulegenden Kriterien dargestellt. Der Gerichtshof hat damit das Monopol in Norwegen auch nicht für zulässig erklärt. Dies muss vielmehr nun das vorlegende norwegische Gericht anhand der Kriterien des EFTA-Gerichtshofs entscheiden. Im Übrigen ist der geplante Glücksspielstaatsvertrag nach den Feststellungen der Europäischen Kommission europarechtswidrig.
Den Gegenartikel findet ihr unter folgendem Link
http://wettrecht.blogspot.com/2007/05/...g-des-efta-gerichtshofs.html
2. Gibt es eine Pressemitteilung des Verbandes Europäischer Wettunternehmer die unter dem nachfolgenden Link jeder nachlesen kann.
http://wettrecht.blogspot.com/2007/05/vewu-europa-erhht-den-druck.html
Und die ist nach meinem dafürhalten eindeutig.
3. So wie ich die Sachlage beurteile, sagt das EFTA - Urteil nichts anders als die EU-Kommision aus. Nämlich frei interprediert:
Ein staatliches Monopol kann es geben.
Wenn: 1. Der Staat konsequent alle Werbeaktivitäten einstellt. 2. Alle Glücksspielarten unter das Monopol bzw unter unter den Blickwinkel der Suchtprävesion stellt. (Pferdewetten, Glücksspielautomaten, Spielbanken usw.) 3. In allen Ebenen vor den Gefahren der Speilsucht warnt. 4. Die Spielangebote drastisch reduziert.
Der Staat muß also erst mal dort eingreifen, wo das größt Spielsuchtpotential besteht, nämlich im Casino, bei Pferdewetten und beim sogenannten kleinen Glücksspiel. Solange sich der Staat nur die Rosienen unter den Glücksspielangeboten hersauspickt um selber Kasse zu machen, sind Monopole nicht statthaft.
In diesem Fall könnte Deutschland das Glücksspiel und alle seine Ableger gleich einstampfen. Die Finanzierung des Sports kann sich Deutschland dann in die Haare schmieren. Also, was wir ja schon wissen, Deutschland will auf das Glücksspiel nicht verzichten, die MP wollen nur alleine abräumen und dabei stehtig die Gewinne steigern. Und genau das geht nicht. Es wurde immer wieder betont, dass der Sport auf das Geld angewiesen ist. Ein Einnahmen einbruch ist also nicht hinzunehmen. Und somit kann das Monopol auch nicht bestehen.
A0JRU6
Name
FLUXX.COM AG
BID
4.00 EUR
ASK
4.09 EUR
Zeit
2007-05-30 22:51:32 Uhr
Und der Artikel bei http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/1/id/162107/f/109/:
Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa
Neugersdorfn (ots) - Der Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007 eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.
Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist, Spielangebote zu reduzieren. Zudem müssen staatliche Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. In diesem Zusammenhang legt der Gerichtshof die Kriterien im Einzelnen fest. Die Beweislast hierfür trifft den Mitgliedstaat.
Der Gerichtshof betonte ferner, dass sofern das nationale monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig ist, internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht untersagt werden kann.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Die Entscheidung des Gerichtshofs ist ein weiterer Beleg für die Unzulässigkeit des von den Ländern vorgelegten Glücksspielstaatsvertragsentwurfs in Deutschland. Es ist europarechtlich unzulässig, für Sportwetten ein Monopol einzuführen, während das für die Spielsucht gefährlichere Automatenspiel weiterhin umfassend von Privaten und staatlichen Spielbanken angeboten wird." Damit bestätige die Entscheidung ganz enge Grenzen für staatliche Glücksspielmonopole in Europa, so Wacker. So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu messen.
Quelle: http://www.trading-house.net/
versprochen. Die Suche nach , egal welchen, positiven Urteilen,Kommentaren
oder sonstigen Stellungnahmen, geht ja hier schon seit Monaten vonstatten,-
als wenn man Gold sucht.
Demnach ist die Enttäuschung, und das merkt man hier ganz deutlich, um so
größer wenn die Erwartungen nicht erfüllt werden.
Wie geht es nun weiter , ist ein neuer Termin in Sicht? na wenn schon, ich denke
auch bei einen positiven Entscheid durch die EFTA wäre der nicht Kursrelevant
und wenn, dann nur sehr kurz.Ich hoffe das, nachdem die MP das Urteil kommentiert
haben , auch Fluxx eine Stellungnahme abgibt, ja und dann geht es weiter.Keiner
sollte wegen so einen " Fehlurteil" den Kopf im Sand stecken.Fluxx ist gefragt, die
EU und die MPL sind gefragt, den Kurs hat das negative Urteil nicht berührt,
warum auch, die positiven Signale sind sowieso in der Überzahl und werden den
geduldigen Anleger belohnen.
Fluxx noch investiert und habe in einen Posting von letzter Woche auch geschrieben
das ich nachgekauft habe.Ich kann aus #1764 auch nicht erkennen , dass ich was
schlecht rede, aber kann es sein das Du etwas Dünnhäutig geworden bist siehe #1753.
Nein ich bin von ganzen Herzen ein Fluxxi , wegen der investierten Kohle aber
nicht zuletzt wegen meiner Überzeugung.Ich liege bei meiner Strategie wie der
Dozent als Long-Investierter wohl richtig , schon wegen der Steuerfreiheit, die
es ja noch bis 2009 gibt ( mit 1 Jahr haltefrist).
EU-Kommission schickt zweite kritische Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertrag
Dannenberg, 30. Mai 2007
Die EU-Kommission verschärft ihre Kritik am deutschen Glücksspielstaatsvertrag. In seiner Stellungnahme vom März 2007 hatte sich der EU-Kommissar Verheugen zunächst nur zu den für die Notifizierung relevanten Themen (Internetzugang etc.) kritisch geäußert, aber bereits angekündigt, auch zu den anderen Bestimmungen des Staatsvertrags ausführlich Stellung zu beziehen. Jetzt liegt der Bundesregierung ein achtseitiges Schreiben der EU Kommission Binnenmarkt und Dienstleistungen vor, das an die Substanz des geplanten Glücksspielstaatsvertrags geht.
Darin kritisiert die Kommission den Verstoß Deutschlands gegen vier zentrale Grundwerte des EU-Vertrags:
1.Beschränkung des freien Kapitalverkehrs
Die Kommission kritisiert, dass z.B. ein deutscher Bürger, der sich im EU-Ausland aufhält, nicht seine aus Deutschland stammende Kreditkarte benutzen darf, um Glücksspiele im Internet zu bezahlen, die im EU-Ausland erlaubt sind. Deutschland müsse berücksichtigen, dass Glücksspiele, für die ein anderer EU-Mitgliedsstaat eine Genehmigung erteilt hat, nicht per se rechtswidrig seien. Ebenso wenig könne die deutsche Glücksspielaufsicht vor diesem Hintergrund Finanzdienstleistungs-unternehmen an der Ausübung ihrer Grundfreiheiten aus dem EG-Vertrag hindern.
2.Werbebeschränkungen
Das generelle Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel im Internet, im TV oder über das Telefon geht nach Ansicht der Kommission über das erforderliche Maß hinaus, auch wenn das Ziel der Suchtprävention im Vordergrund steht. Warum die Werbung für Glückspiele per Post, in der Presse und im Radio oder auf andere Weise erlaubt bleiben soll, erschließt sich der Kommission nicht und das Verbot für Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten belege die fehlende systematische Strategie zur Bekämpfung der Spielsucht, da dieses Verbot nur für Sportwetten gelte. Auch könne es nicht sein, dass eine ausländische Mannschaft mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen müsse, nur weil sie in einem deutschen Stadion mit dem Logo eines in ihrem Herkunftsland rechtmäßigen Sponsors aus der Glücksspielbranche aufläuft. Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Werbeverbote unverhältnismäßig und nicht geeignet sind, die im Vertragsentwurf definierten Ziele zu erreichen.
3.Begrenzung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
Die Kommission merkt kritisch an, dass die Länder die Zahl der Annahmestellen begrenzen, nicht aber reduzieren wollen. So gehe aus dem Staatsvertrag eindeutig hervor, dass die Zahl der ca. 27.000 Annahmestellen auch in den kommenden vier Jahren beibehalten werden soll. Daraus leite sich eine Beschränkung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in Deutschland ab für alle Spielevermittler mit Sitz in einem EU-Mitgliedsland, die ihre Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbieten möchten. Zwingende Gründe des Allgemeininteresses könnten hierfür keine Rechtfertigung liefern, da Beschränkungen in jedem Falle diskriminierungsfrei angewandt werden müssten.
4.Wettbewerbsbeschränkungen
Die Kommission gelangt zu dem Ergebnis, dass die Bestimmungen des Staatsvertrags, die sich auf das Erfordernis der „Lokalisierung“ beziehen, gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstoßen. Die Kommission verweist auf die Entscheidung des Bundeskartellamtes, das die regionale Marktaufteilung von Lotto bereits im August 2006 verurteilte und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Bestimmungen, die eine territoriale Marktabschottung herbeiführen mit dem EG-Wettbewerbsrecht unvereinbar sein dürften.
Die Kritik der Kommission an dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags ist mehr als deutlich ausgefallen. Dass es sich bei den Vorwürfen nicht um „Kavaliersdelikte“ handelt, steht außer Frage. „Spätestens jetzt kann niemand mehr ernsthaft behaupten, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag europarechtskonform ist. Die Kommission hat Deutschland unmissverständlich mitgeteilt, dass dieser Gesetzentwurf die Grundfesten des EG-Vertrags verletzt. Für uns gibt es keinen Zweifel, dass der EuGH, der auch über eine entsprechende Vorlage des VG Gießen entscheiden wird, die schwerwiegenden Verstöße gegen zentrale Grundfreiheiten des EG-Vertrags verurteilen wird“, so Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU).
Deutschland hat nun Zeit, bis Mitte Juli zu dem Schreiben der Kommission Stellung zu nehmen. Zu diesem Zweck hat die Kommission auch einen persönlichen Gesprächstermin angeboten. „Vielleicht gelingt es ja den Vertretern der Kommission, die deutsche Politik im persönlichen Gespräch von einer separaten Regelung für Sportwetten und Lotto zu überzeugen. Diese Option wäre für alle Beteiligten sinnvoll und würde die unnötigen juristischen Auseinandersetzungen endlich beenden. Mit einer Liberalisierung und Trennung der Sportwetten von den staatlichen Lotterien würden die Sportwettunternehmer eine verlässliche rechtliche Basis für ihre unternehmerische Tätigkeit erhalten und Lotto könnte in gewohnter Form seine Produkte vertreiben. Wir haben wahrlich genügend Wege und Maßnahmen aufgezeigt, wie auch in einem kontrollierten Sportwettenmarkt effizienter Jugend- und Verbraucherschutz seitens der Privaten gewährleistet sowie die Einnahmen des Staates und damit auch des Sports gesteigert werden können. Deutschland hat noch immer die EU-Ratspräsidentschaft und sollte den EG-Vertrag nicht mit Füßen treten“, so Markus Maul abschließend.
Die vollständige Stellungnahme der EU-Kommission Binnenmarkt und Dienstleistungen ist auf der Seite www.vewu.com abrufbar.
Kontakt
Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com
Ingrid Sebald, PR Agentur sports-comm
Telefon (0 69) 26 91 05 55
Mobil 0178 – 5 64 22 17
E-Mail: sebald@sports-comm.de
eingestellt am: 31.05.2007 05:59
Die Stellungsnahme der EU-Kommission auf die Antwort der MPs und der Bundesregierung zu den ersten Vorwürfen (Verbot des Internet-Angebots, Ausschluss von Pferdewetten, Casinos und Automatenspielen vom Staatsvertrag usw.) steht schließlich noch aus.
Es dürfte mittlerweile JEDEM klar geworden sein, dass das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf jeden Fall als Rechtssache vor dem EuGH landen wird, falls die MPs bzw. die Bundesregierung nicht Kompromissbereitschaft zeigen sollte.
Dabei ist die Anzahl der kritisierten Passagen, die offensichtlich gegen EU-Recht und EG-Vertrag verstoßen, um weitere Punkte gewachsen. Die Vorlagefragen des VG Gießen sind diesmal unmissverständlich formuliert:
1. Ist das Sportwettenmonopol in Deutschland gerechtfertigt (bei Ermunterung an einer Teilnahme an Sportwetten und Lotterien), wobei suchtgefährdende Spiele wie Casinos, Pferdewetten und Autopmatenspiele privat angeboten werden dürfen?
2. Sind ausländisch konzessionierte Anbieter von Sportwetten berechtigt, in Deutschland ihre Dienstleistung anzubieten, WEIL es in Deutschland kein Zulassungsverfahren gibt, das den EG-rechtlichen Anforderungen genügen würde?
Diese Fragen werden ohnehin vor dem EuGH verhandelt werden und sind nicht unbedingt abhängig von der Frage eines erweiterten Vertragsverletzungsverfahren.
FLUXX AG / Sonstiges
31.05.2007
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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EU-Kommission verschärft Kritik an deutschem Glücksspielstaatsvertrag
Altenholz, 31. Mai 2007 -- Die Europäische Kommission hat in einer zweiten
Stellungnahme den von den Bundesländern vorgelegten Entwurf zum
Glücksspielstaatsvertrag in allen wesentlichen Punkten scharf kritisiert.
Nach der Prüfung des Entwurfs durch verschiedene Dienststellen
äußert die
Kommission erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit des Vertrags mit dem
europäischen Gemeinschaftsrecht.
Nachdem die Kommission in ihrer ersten ausführlichen Stellungnahme vom
März
2007 zunächst nur das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von
Sportwetten und Lotterien im Internet untersucht und als
unverhältnismäßig
kritisiert hatte, gehen die EU-Kommissare in ihrem jetzigen Schreiben auf
weitere zentrale Aspekte des Vertragsentwurfs detailliert ein.
Insbesondere erklärte die Kommission folgende Bestimmungen des geplanten
Staatsvertrags als unverhältnismäßig und unvereinbar mit dem
EG-Vertrag:
- Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs, d.h. der Zahlungswege
- Werbebeschränkungen, z.B. im Internet, per Telefon und im TV
- Begrenzung der Verkaufsstellen und Beschränkungen der Vertriebswege,
z.B.
im stationären Vertrieb über Supermärkte und Tankstellen
- Weitere Wettbewerbsbeschränkungen
Die EU-Kommission hat den deutschen Behörden nunmehr eine Frist von zwei
Monaten gesetzt, um zu den Kritikpunkten Stellung zu nehmen. Sollte die
Antwort nicht zufriedenstellend für die EU-Kommission ausfallen, wird sie
vermutlich das bereits laufende Vertragsverletzungsverfahren auf den neuen
Glücksspielstaatsvertrag ausweiten. Dann droht Deutschland ein langer
teurer Rechtsstreit mit nicht absehbaren Bußgeldzahlungen und erheblichen
Schadenersatzforderungen der betroffenen Unternehmen.
'Die EU hat erkannt, dass einige Länder ihre legislative Macht gegen
bestehendes höheres Recht einsetzen wollen, um nicht, wie
fälschlicherweise
immer wieder vorgegeben wird, die Menschheit vor Spielsucht zu bewahren,
sondern um den Wettbewerb zu eliminieren und sich als Monopolist
wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen. Das wird nicht gelingen', so
Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG. 'Wir sind gespannt, wie die
Verantwortlichen nun auf diese zweite verschärfte Mahnung aus Brüssel
reagieren werden. Eine Ignoranz, wie sie in dem Antwortschreiben auf die
erste Stellungnahme der EU-Kommission an den Tag gelegt wurde, wäre hier
nun wohl denkbar fehl am Platz. Denn die erneute Aufforderung der
EU-Kommission, den Entwurf des Staatsvertrags grundlegend zu überarbeiten,
hätte nicht deutlicher sein können. Wir appellieren an alle
Ministerpräsidenten, sich der Sache nun endlich selbst anzunehmen und sich
nicht mehr von den eigenen Verwaltungsbeamten und Lottogeschäftsführe
rn vor
deren Karren spannen zu lassen.'
Über FLUXX:
FLUXX ist ein auf die Vermittlung von Lotto und Wetten spezialisiertes
Unternehmen mit Sitz in Altenholz bei Kiel. Die für den Betrieb
erforderlichen Rechte und Lizenzen sowie das technische und marktrelevante
Know how versetzen FLUXX in die Lage, jede Form von lizenziertem
Glücksspiel über unterschiedliche Vertriebswege an den Endkunden zu
vermitteln. Neben den eigenvermarkteten Angeboten jaxx.de, jaxx.com,
myBet.com und Telewette stellt FLUXX seine Produkte und Dienstleistungen
auch anderen Unternehmen und Organisationen zur Verfügung, die über
umfangreiche Endkundenbeziehungen verfügen. Hierzu zählen die
Online-Dienste AOL, Freenet, Lycos und Yahoo! Espana, der Pay-TV-Sender
Premiere, der Burda-Verlag sowie die Lottogesellschaften der Bundesländer
Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die FLUXX AG
ist seit September 1999 an der Deutschen Börse notiert (ISIN DE000A0JRU67)
und beschäftigt derzeit konzernweit 145 Mitarbeiter.
Kontakt:
FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker
Tel. +49 (40) 85 37 88 47
Fax +49 (431) 88 10 44 0
Mail stefan.zenker@fluxx.com
DGAP 31.05.2007
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Sprache: Deutsch
Emittent: FLUXX AG
Ostpreußenplatz 10
24161 Altenholz Deutschland
Telefon: +49 (0)431 88 104-0
Fax: +49 (0)431 88 104-40
E-mail: info@fluxx.com
www: www.fluxx.com
ISIN: DE000A0JRU67
WKN: A0JRU6
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
May 31, 2007 05:39 ET (09:39 GMT)
053107 09:39 -- GMT
und nicht nur von Fluxx,erhöht.
Klare Kaufsignale heute.
Wettbürobetreiber aus Hessen erhält 13.564,00 Euro Schadenersatz
Der Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt a. M. hat einem Sportwettbürobetreiber aus Hessen einen Schadenersatzanspruch aufgrund einer rechtswidrigen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahme, die am 13.01.2005 stattgefunden hatte, in Höhe von 13.564,38 € zugesprochen. Der Betreiber einer Wettannahmestelle, der Sportwetten an ein lizensiertes Unternehmen in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat vermittelte, war im Januar 2005 – wie eine Vielzahl anderer Wettbürobetreiber auch – aufgrund eines amtsgerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses durchsucht worden, wobei gleichzeitig Gegenstände des Wettbüros und auch ein geschäftlich genutzter Pkw sichergestellt worden waren. Das Verfahren wurde im Anschluss durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Auf Antrag des Wettvermittlers wurde ihm dann zunächst ein Strafrechtsentschädigungsanspruch wegen der in unzulässigerweise erfolgten Durchsuchung und Sicherstellung der Gegenstände zuerkannt. Nach Bezifferung seiner Schadenersatzansprüche wurden dem Betroffenen mit Ausnahme eines geringfügigen Betrages die Ansprüche nunmehr auch der Höhe nach zuerkannt. Neben der ihm entstandenen Anwaltskosten ist insbesondere auch eine Nutzungsentschädigung für einen beschlagnahmten Pkw in Höhe von 10.890,00 € zuerkannt worden.
Das vorstehende Verfahren macht deutlich, dass den Betreibern zahlreicher Wettannahmestellen, die in der Vergangenheit aufgrund strafprozessualer Maßnahmen durchsucht und deren Einrichtungsgegenstände beschlagnahmt bzw. sichergestellt wurden, nunmehr aus der Staatskasse zu entschädigen sind. In zahlreichen weiteren Verfahren sind entsprechende Schadenersatzansprüche bereits dem Grunde nach zuerkannt worden, sodass es hier lediglich noch um die Höhe der zu beziffernden Schäden geht. Das Verfahren macht gleichzeitig deutlich, dass auf die Länder und Kommunen Schadenersatzansprüche in erheblicher Höhe zukommen werden, sollten sich die straf- und auch verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die in vielen Bundesländern in unzulässiger Form ergriffen wurden, im Ergebnis als rechtsfehlerhaft erweisen. Alleine in Hessen dürften derzeit geschätzt 200 Wettannahmestellen aufgrund verwaltungs- oder strafrechtlicher Maßnahmen geschlossen sein. Sollten sich die ordnungsbehördlichen und strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen auch hier als rechtswidrig erweisen, so werden sich die Schadenersatzansprüche voraussichtlich in 2-stelliger Millionenhöhe addieren.
Guido Bongers
Christian Grotenhöfer
Kanzlei Bongers
Ludwigstr. 12
61348 Bad Homburg
Berlin - Mit einer Initiative gegen die Glücksspielsucht will die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) ihr Glücksspielmonopol in der Stadt verteidigen. Vorstandsmitglied Hansjörg Höltkemeier stellte am Freitag in Berlin eine neue Plakatkampagne der Lottogesellschaft vor, in der sie vor Spielsucht warnt. Zugleich soll mit einer neuen Lotto-Karte der Jugendschutz gestärkt werden. Sportwetten sollen künftig nur noch gegen Vorlage der Karte möglich sein, betonte Höltkemeier. Die neue Karte, die ab Anfang Juni in allen Lotto-Annahmestellen kostenlos verteilt wird, gibt es nur für Erwachsene über 18 Jahre.
Hintergrund des neuen Engagements der Berliner Lotto-Gesellschaft ist das juristische Gerangel um das einträgliche Glücksspielmonopol in Deutschland. Dieses liegt bei den staatlichen Lottogesellschaften der Länder. Im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat nur dann das Lotto-Monopol behalten darf, wenn er – anders als private Wettanbieter – die Spielsucht bekämpft und den Jugendschutz verteidigt.
Um das Urteil aus Karlsruhe umzusetzen, haben sich die Bundesländer inzwischen auf einen Glücksspiel-Staatsvertrag verständigt. Dieser muss nach den Vorgaben der Verfassungsrichter bis Ende des Jahres in Landesrecht umgesetzt sein. Auch nach dem neuen Staatsvertrag soll das Monopol für Lotto, Toto und andere Sportwetten bei den Lotto-Gesellschaften verbleiben. Sportwetten laufen über Oddset, das aber ebenfalls zum Lotto-Block gehört. Zugleich sollen aber per Gesetz Jugendschutz und Suchtprävention gestärkt werden. In diesem Zusammenhang stehen auch die neuen Aktivitäten der Berliner Lottogesellschaft.
Der Markt ist in Aufruhr, denn die privaten Wettanbieter wollen dem Lotto-Block das Feld nicht kampflos überlassen. Einen politischen Verbündeten haben sie in der Kieler Landesregierung, die versucht hatte, den Staatsvertrag zu blockieren. Das ist ihr jedoch nicht gelungen. In Schleswig-Holstein haben zahlreiche private Wettanbieter ihren Sitz. Jetzt versuchen die Privaten, über die staatlichen Lottogesellschaften im Geschäft zu bleiben. Am Freitag wurde bekannt, dass der Glücksspielanbieter Fluxx die Lottogesellschaft in Rheinland-Pfalz übernehmen will. Diese gehört den Sportbünden Rheinland, Rheinhessen und Pfalz, die von der Landesregierung die Konzession zum Betrieb der Lottogesellschaft erhalten haben.
In Berlin soll das neue Lottogesetz bereits nach der Sommerpause verabschiedet werden. Höltkemeier glaubt, dass Lotto Berlin die juristischen Anforderungen „übererfüllt“. In den vergangenen Jahren habe man sich aber wohl nicht „in der nötigen Intensität“ um Suchtprävention und Jugendschutz gekümmert, räumte der Lotto-Vorstand ein.
Ab Juni soll eine Werbefigur, der so genannte Lotto-Trainer, die Berliner über das Lotto-Angebot informieren, sie aber zugleich vor den Gefahren des Glücksspiels warnen. Auf den Plakaten soll zudem ein Warnhinweis zur Spielsucht stehen, der entfernt an die Mahnungen auf den Zigarettenschachteln erinnert. Die Kampagne ist abgestimmt mit der Fachstelle für Suchtprävention des Landes Berlin. Deren Leiterin, Kerstin Jüngling, lobte die Werbung. Die Werbefigur – ein mittelalter Mann im roten Trainingsanzug, der Trainer in jedem Kiez-Fußballklub sein könnte – vermittele die Botschaft, „Ball flachhalten“, sagte die Suchtexpertin. Das sei die richtige Einstellung.
Zudem setzt die Lottogesellschaft auch noch auf Schulungen. In Zusammenarbeit mit der Suchtpräventionsstelle sollen alle 1200 Lotto-Läden in Berlin geschult werden. Dabei sollen sie sowohl über rechtliche Fragen als auch über den richtigen Umgang mit Kunden informiert werden, die möglicherweise suchtgefährdet sind.
Vermischtes
31. Mai 2007, 15:01; Letzte Aktualisierung: 16:48
Mit Scooter von Spielcasino zu Spielcasino
Touristen erkunden Las Vegas mit Elektrorollstühlen
Angesichts weiter Wege und überfüllter Strassen erfreuen sich die Elektrorollstühle in Las Vegas (USA) immer grösserer Beliebtheit - auch bei gesunden Touristen.
Am legendären Strip ins Las Vegas sind die fussgängerfreundlichen Zeiten lange vorbei. Ewig weit scheinen die Wege von einem der riesigen Spielcasinos zum nächsten und auf den Gehwegen quetschen sich in praller Sonne die Touristenmassen.
Entsprechend weichen immer mehr Besucher auf eine ungewöhnliche Alternative aus: Sie erkunden den sechs Kilometer langen Boulevard mit so genannten Scootern, modernen Elektrorollstühlen.
«Jetzt kann ich trinken und meine Füsse schonen»
«Es war wegen der ganzen Lauferei», sagt ein 27-Jähriger aus Texas. Er hat sich den Scooter am dritten Tagen seines fünftägigen Las-Vegas-Besuchs gemietet, «und jetzt kann ich trinken und meine Füsse schonen».
Zu haben sind die Fahrzeuge für 40 Dollar pro Tag. Nach Angaben der Verleiher greifen immer mehr gesunde Gäste auf die Scooter zurück, die eigentlich für gehbehinderte Menschen bestimmt sind.
Scooter sind in Spielsalons erlaubt
Die Höchstgeschwindigkeit der Minifahrzeuge liegt bei acht Kilometern pro Stunde. Die mit Einkaufskörben und Hupe ausgestatteten Scooter sind in Spielsalons und Bars, nicht aber auf der Strasse erlaubt. Um sie fahren zu können, genügt eine kurze Einführung.
650 Millionen Dollar teure Schwebebahn ist unbeliebt
Andere Transportmöglichkeiten in Las Vegas haben alle ihre Tücken. Der Strip ist notorisch überfüllt mit Taxis und Mietwagen und die Doppeldecker-Busse stecken häufig im Stau fest.
Die 650 Millionen Dollar teure Schwebebahn Monorail mit Haltestellen an acht Casinos wird von den Besuchern nur schlecht angenommen, vermutlich weil sie hinter den Hotels und fernab des Strips verläuft.
http://tagesschau.sf.tv/nachrichten/archiv/2007/...ino_zu_spielcasino