1000% oder alles nur fake?
@ Wutzleben - hast Du als "Kleiner" ein Problem?? - mit Späth?
WKN wird von der Börse ausgegeben, nicht vom Unternehmen!
Wollen wir ALLES nochmal diskutieren?
fakt: Zu meinen DEWB's erhielt ich keine Sonderrechte - Du wohl auch nicht. Wie willst Du also solche übernommen haben?
Das Angebot galt der Fam. Voith, sonst niemand!
Weshalb erklärst Du das Urteil als "aberwitzig"?
War es nicht eher sittenwidrig, als Trittbrettfahrer sich Vorteile zu erschleichen?
Forderst Du Sonderrechte für "Kleine"? - und nur deshalb?
Du stellst Dich hier über den BGH!
Überdenke bitte Deine Rechtsauffassung!
MfG Kritiker.
hier verlangt auch niemand "sonderrechte" sondern dinge, die einem gemäss aktiengesetz zustehen.
aber du würdest dich sicherlich auch nicht beschweren, wenn du der einzige aktionär bist, der keine Dividende erhält während andere Dividende erhalten.
"Du stellst Dich hier über den BGH!"
deren begründung war auch nicht halb so fundiert wie die des OLG. Wer sagt, dass der kurs keinerlei abfindung widerspiegele, der macht sich in meinen augen nur lächerlich. hat doch jenoptik im vorfeld des prozesses selber für niedrige kurse gesorgt indem sie fast 8 mio aktien verkauft haben.
warum wohl?
damit die kapser vom BGH meinen, dass "der kurs keine Abfindung widerspiegele"....
aber egal.
Bei epidauros und noxxon wurden die CEOs ausgetauscht. Sieht aus als wenns hier bald zu IPOs kommen könnte.
Wollen doch mal sehen, obs wirklich bis zu 300 mio € für noxxon gibt (focus money). wären dann immerhin 180 mio für DEWB. Also das Dreifache der aktuellen marktkapitalisierung.
Am 08.05. hat der BGH über die Revision der Jenoptik AG gegen ein Urteil des Thüringer OLG Jena zu Gunsten der Jenoptik AG entschieden.
Zum Hintergrund: Ausgangspunkt für den Rechtsstreit ist die Übernahme der DEWB durch Jenoptik im Jahr 1997. Jenoptik hatte damals die DEWB von der traditionsreichen Heidenheimer Industriellenfamilie Voith erworben, die 99% der DEWB-Anteile hielt. Zu diesem Zeitpunkt bestand zwischen Voith und der DEWB bereits seit vier Jahren ein so genannter Beherrschungsvertrag gemäß §291 Aktiengesetz. Beim Abschluss eines derartigen Vertrages ist es gesetzlich vorgeschrieben, allen Minderheitsaktionären einen Ausgleich anzubieten. Dieser Abfindungsanspruch betrug beim Abschluss des relevanten Beherrschungsvertrags 26,51 Euro. Seitdem verfügen die freien Aktionäre über einen entsprechend hohen Abfindungsanspruch je Aktie.
Das Problem: Die Zahlung wurde nicht von allen Eignern unverzüglich angenommen. Einigen Aktionären fiel dieses Angebot zu gering aus, sie klagten in einem Spruchstellenverfahren auf eine höhere Abfindung. Dieses Verfahren wurde inzwischen am 30.09.2005 vor dem OLG Frankfurt abgeschlossen, die Abfindungshöhe wurde vom OLG Frankfurt mit 26,98 Euro je DEWB-Aktie festgelegt.
Weil das Geschäft glänzend lief und die Bewertung der DEWB hoch war, weitete die Jenoptik durch Kapitalerhöhungen den Streubesitz auf inzwischen knapp 29% aus, ohne darauf zu achten, die neu ausgegebenen Aktien von denen, die aus dem damaligen Beherrschungsvertrag anspruchsberechtigt sind, zu trennen. Die Jenoptik und der damalige Vorstandschef Lothar Späth haben es also versäumt, die Aktien von jenen unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind. Durch eine eigene Wertpapierkennnummer wäre dies leicht möglich gewesen, und in ähnlichen Fällen wurde es auch so gehandhabt.
Die Klage: Bei DEWB tragen nun alle Aktien die WKN 804100. Nun verlangte ein Aktionär die Abfindungszahlung von Jenoptik und verklagte diese, nachdem Jenoptik seinem Abfindungsverlangen nicht nachkam. Das OLG Jena hat in diesem Verfahren entschieden, dass die Beweislast dafür, dass ein Aktionär nicht anspruchsberechtigt ist, bei der Jenoptik liegt. Dies führte zu dem Ergebnis, dass es denkbar war, dass im Prinzip alle Aktionäre der DEWB nun einen Abfindungsanspruch an die Jenoptik haben, sofern sie ihre Ansprüche nach Abschluss des o.g. Spruchverfahrens vor dem OLG Frankfurt bis zum 16.12.2005 bei der AG angemeldet hatten.
Das Urteil: Der BGH hat in seiner Entscheidung das Urteil des OLG Jena als "unrichtig" bezeichnet, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass er die anspruchsberechtigten Aktien vor Beendigung des Unternehmensvertrages erworben hat. Die Möglichkeit, die Aktien nach Beendigung des Unternehmensvertrages von einem ehemals außenstehenden Aktionärs neu zu erwerben, ist nach Ansicht des BGH nicht gegeben. Denn, so lautet die Urteilsbegründung in einer Pressemitteilung des BGH, der Abfindungsanspruch ist kein in der Aktie verkörpertes, verkehrsfähiges Recht, "das rechtsgeschäftlich mit der Veräußerung der Aktie übergeht, sondern nur einem außenstehenden Aktionär – jeweils originär entstehend – "ad personam" zusteht."
Aus Sicht der SdK bedeutet dieses Urteil einen Rückschritt für die Aktienkultur in Deutschland und für Aktionäre einen erheblichen Verlust ihrer wertpapierrechtlichen Ansprüche. Es entbindet gleichzeitig die Unternehmen von ihrer Sorgfaltpflicht gegenüber den Kapitalmarktteilnehmern. Man muss es wohl als ein Gefälligkeitsurteil zugunsten der Jenoptik AG und ihres damaligen Chefs Lothar Späth ansehen, der für die Nichteinholung einer gesonderten Wertpapierkennnummer für die in den Verkehr gebrachten neuen Aktien verantwortlich zeichnete.
Klagen von Aktionären, die ihre Aktien der Jenoptik AG rechtzeitig angedient haben, diese aber nach Beendigung des Gewinn- und Beherrschungsvertrages erworben haben, sind auf Basis dieses Urteils kaum Erfolgschancen zuzutrauen.
München, 17. Mai 2006
-> Steuerfreiheit!!!
Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Poster v. Wutzleben das Urteil gefällt.
Das BGH hat nicht den Abfindungs-Anspruch von der Aktie "getrennt" sondern festgestellt, daß dieser mit der Aktie nicht verbunden war.
Der Anspruch war auf die Familie Voith bezogen, sonst auf Neimand.
Und - daß Herr Späth oder Jenoptik sich die Ausgabe der WKN-Nr aussuchen können, ist Quatsch!
Man muß auch Aussagen aus dem Urteil hinnehmen, die einem nicht gefallen; und nicht diese unterschlagen.
Indirekt wird vom poster hierin dem BGH Korruption unterstellt, was sogar ariva gefährlich werden kann.
Also - Wutzleben, unterlasse das.
Damit ist zu dem Urteil ALLES gesagt = ENDE!!! - Kritiker.
Dachte es reicht, wenns im Text mehrfach steht.
Wird schon was dran sein, wenn die das so sehen...
also streiche oben bitte "poster von wutzleben" und setze SdK...
Verstehe ohnehin nicht, wie man so offensichtlich gegen herrschendes Recht urteilen kann. Aber das geht anderen ja offenbar genauso.
Wer Urteile des BGH nicht verstehen will, soll ruhig sein oder eine Rechtsberatung aufsuchen.
!!! Für von Wutzleben halte ich eine SPERRUNG für angebracht!!!
Ariva sei nicht das Forum für Rechts-Leugner! - Kritiker.
immer wieder schade, dass sich einige weniger intelligente so leicht vor nen fremden karren spannen lassen.
da du ausserdem offenbar eine riesen lese- bzw. verständnisschwäche aufweist, nochmald der link für dich..
http://www.sdk.org/aktuell.php?id=406
Melde dich einfach bei dem Bafin und beantrage dort die Sperrung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, dessen Meinung ich hier eingestellt habe und die ich zu 100% teile.
im Vorfeld des Urteils nichts, absolut gar nichts zu unternehmen (billig aufzukaufen),
im Gegenteil, über den Pensionsfond sogar Aktien auf den Markt zu werfen...außer....
Habt ihr schon die 102000er Order im bid zu 3,05 gesehen? Steht dort zwar schon ne ganze Weile.
3,24 Aktien im Verkauf 1.000
3,23 Aktien im Verkauf 1.145
3,22 Aktien im Verkauf 1.050
3,19 Aktien im Verkauf 6.600
3,18 Aktien im Verkauf 600
3,17 Aktien im Verkauf 675
3,15 Aktien im Verkauf 5.000
3,13 Aktien im Verkauf 1.500
3,10 Aktien im Verkauf 4.450
3,09 Aktien im Verkauf 900
Quelle: [URL]http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/EFF.aspx[/URL]
2.000 Aktien im Kauf 3,08
102.000 Aktien im Kauf 3,05
980 Aktien im Kauf 3,03
1.000 Aktien im Kauf 3,01
2.000 Aktien im Kauf 3,00
3.000 Aktien im Kauf 2,99
12.036 Aktien im Kauf 2,97
3.000 Aktien im Kauf 2,95
1.250 Aktien im Kauf 2,93
400 Aktien im Kauf 2,92
Summe Aktien im Kauf Verhältnis Summe Aktien im Verkauf
127.666 1:0,18 22.920
DEWB hält 61%, nächste Woche ist HV. Vielleicht gibts dort sogar schon Neuigkeiten diesbezüglich.
Antwort der DEWB-IR-Abteilung:
"NOXXON
Auch wir sehen in der Noxxon eine sehr wichtig Beteiligung für die DEWB; dies sowohl aufgrund ihres aktuellen Wertes als auch wegen des Potenzials, das dieses Unternehmen hat.
Die NOXXON Pharma AG entwickelt biostabile Aptamere - neuartige Substanzen, die auf gespiegelten Nukleinsäuren basieren. Diese sogenannten Spiegelmere sind hoch spezifisch auf die pharmazeutisch relevanten Zielmoleküle ausgerichtet, für die sie selektiert wurden. Dank ihrer einzigartigen Struktur sind die Spiegelmere extrem biostabil, d.h. abbauresistent und nicht immunogen. Auf Basis des weltweit einzigartigen Verfahrens, der Spiegelmer®-Technologie, entwickelt das Unternehmen biotechnologische Medikamente der nächsten Generation in signifikant kürzerer Entwicklungszeit gegenüber Vergleichstechnologien.
Die kürzlich abgeschlossene strategischen Kooperation mit Pfizer war für Noxxon ein wichtiger Meilenstein. Das Unternehmen zählt damit sicherlich zu den aussichtsreichsten deutschen Biotechs. Noxxon hat weitere Spiegelmere entwickelt, die in ähnlichen Kooperationen mit großen
Pharma- bzw. Biotech-Unternehmen oder auch durch Noxxon selbst in klinische Tests gebracht werden sollen. Dafür strebt das Unternehmen eine weitere Finanzierung an, die z.B. über eine Platzierung von Aktien bei Private Equity-Fonds oder über ein IPO erfolgen könnte. Der für das Unternehmen beste Weg wird derzeit evaluiert. Das auch der IPO nicht immer der optimale Weg für die Kapitalbeschaffung darstellt, haben wir leider gerade mit der Kursentwicklung der Nascacell gesehen. Unabhängig davon sehen wir die Noxxon selbst wesentlich besser aufgestellt als die Nascacell."
Man darf also gespannt sein. Immerhin dürfte ein gelungener IPO die DEWB-Aktie in deutlich höhere Bahnen lenken.
Interessanterweise geben die meisten Werte heute nach und DEWB hält sich... Glück auf!
Gruß Soyus
Jenoptik-Chef scheidet aus DEWB-Aufsichtsrat aus
14:26 Uhr, 27.11.2006
Jena: Jenoptik-Chef Alexander von Witzleben wird Ende des Jahres aus dem Aufsichtsrat der deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft DEWB AG ausscheiden. Das kündigte der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende auf der heutigen Sitzung des DEWB-Aufsichtsrates an. „Im Laufe dieses Jahres hat die Jenoptik ihren Anteil an der DEWB auf deutlich unter 20 Prozent reduziert. Zudem hat die DEWB den 2005 eingeleiteten Turn around geschafft und steht gut positioniert mit einem aussichtsreichen Portfolio da“, ließ Witzleben heute verlauten.
Den Aufsichtsratsvorsitz wird der bisherige Stellvertreter Dr. Eckart von Reden übernehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der DEWB AG werden der nächsten Hauptversammlung vorschlagen, den Aufsichtsrat von sechs auf drei Mitglieder zu verkleinern. cd
das ask ist auch ziemlich leer....
merkwürdig ;)
Stückzahl Kauf Verkauf Stückzahl
1. 800 2.30 2.34 1000
2. 2319 2.29 2.35 2600
3. 2000 2.27 2.36 2000
4. 1465 2.26 2.38 1331
5. 30524 2.25 2.40 1000
Stückzahl Limit Kauf Verkauf Limit Stückzahl
1 2.30 2.33 1500
2319 2.29 2.35 1600
2000 2.27 2.36 2000
10450 2.26 2.38 1331
12424 2.25 2.40 1000
( vermögende ) Kunden der Quirin Bank durch die Wechselanleihe auf
den Wert aufmerksam gemacht wurden..
Wir sind bei 3,20 E durch . Das ist der Preis, zu dem
die DEWB Anleihe im Herbst 2012 gewandelt wird. ( in DEWB Aktien )
Ich glaub, die Anleihe wird ne Goldgrube..