Organisierte Kriminalität in d. Staatsanwaltschaft
.... denn auch Bayern habe den Reisepaß der Bundesrepublik, obwohl Bayern Freistaat ist.
.... denn Bayern wählen auch den Bundestag
... daß sie vor fast 70 Jahren das Grundgesetz nicht unterschrieben haben, heißt nicht, daß das GG in Bayern keine Gültigkeit hätte..
Ob Du meine Postings ins Lächerliche ziehen willst, ist unwichtig...
Der Gustl Mollat und die ihm zustehenden Rechte haben das nicht verdient !
Also lenk bitte nicht vom Thema ab....
Trotz Grundgesetz. Oder gerade wegen?
Wo käme der Staat denn hin, wenn die kriminellen Machenschaften des Systems zu oft in die Öffentlichkeit gelangen würden?!
Das gab es nur in Bayern, und auch das noch:
"Juristisch kam es, da die erforderlichen zwei Drittel der westdeutschen Länder bereits zugestimmt hatten, auf das Votum des bayerischen Landtages nicht mehr an. Das Grundgesetz galt so oder so auch in Bayern. Deshalb, und um jeden Vorwurf des Separatismus zu entkräften, beschloß der Landtag mit den Stimmen der CSU, die Ablehnung des Grundgesetzes durch ein feierliches Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur Verfassungstreue zu ergänzen. Den Antrag dazu hatte Ministerpräsident Hans Ehard gestellt."
MIA SAN MIA (ohne mich versteht sich, ich hab noch nicht das Alter) und keine Haarspalter und schon gar keine Separatisten.
Insofern hat euer Kaiser & Kiiwii Recht, und die schwarz-weiß-blauen Bayern haben nichts dagegen, wenn er milde von den Höhen des Taunus auf die Niederungen der bayerischen Landespolitik herabschaut. Und nicht er, sondern sein nordlichternder Gegenspieler wirkt ein wenig kleinlich bis rechthaberisch.
hat aber eben mit dem Grundgesetz der heutigen Republik und Herrn Mollath wenig zu tun.
Da trenne ich schon fein säuberlich.....
Hättest Du die Reichsdeutschen früher ins Feld geführt, wäre den geneigten Mitlesern und mir dieser läppische verbale Schlagabtausch erspart geblieben....
Einen freundlichen abend in die Runde
wünscht
K.Ramel
1. Der PKK Chef Öcalan wird in Deutschland wegen Mordes mit Haftbefehl gesucht. Als die italienische Polizei diesen Verbrecher dingfest macht, stellt Deutschland kein Auslieferungsersuchen
2. Keine in Deutschland zur Klage zugelassene Organisation klagt vor dem europäischen Gerichtshof gegen den Verstoß gegen die No Bail Out Klausel der Maastrichter Verträgen.
3. Es ist inzwischen erwiesen, daß Uwe Barschel ermordet worden sein muß und sich gar nicht selber umgebracht haben kann. Ein Haar, welches zur damaligen Zeit genetisch noch nicht untersucht werden konnte - heute aber sehr wohl - verschwindet in deutschen Behörden aus den am Tatort eingesammelten Spuren.
die Aufzählung ließe sich beliebig erweitern. Wir sind auf einem ganz gefährliche Weg.
Nun sind es zwei kleine Buchstaben, die Mollath in die Freiheit bringen. In dem Verfahren war das vermeintliche Attest einer Nürnberger Ärztin vorgelegt worden, das die Verletzungen von Mollaths damaliger Ehefrau dokumentiert. Die Ärztin hatte jedoch, das stellte sich später heraus, die Ehefrau nie untersucht. Das Attest hatte vielmehr der Sohn der Ärztin geschrieben, der ebenfalls in der Praxis tätig war.
Er unterzeichnete das Dokument. Und setzte, zu dem Schluss kam nun das OLG, mit winzig kleiner Schrift den Vertretungshinweis "i.V." davor. So klein allerdings, dass die Buchstaben mit dem bloßen Auge nicht zu lesen waren. Für das Landgericht Nürnberg-Fürth und für die Prozessbeteiligten sei dies nicht zu erkennen gewesen. Erst in einer Vergrößerung sei der Hinweis zu sehen. Da das Attest auf dem Briefpapier der Ärztin geschrieben und mit deren Stempel versehen war, entstand der Eindruck, es handle sich um ihre Meinung.
Deshalb sei die Urkunde "unecht", schreibt das OLG und zitiert Paragraf 359 Absatz 1 der Strafprozessordnung, wonach eine Wiederaufnahme zulässig ist, "wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war". Das sei hier allemal der Fall, da das Attest große Bedeutung für die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hatte.
...aus:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/...freilassung-an-a-915096.html
muahahaha
Mal sehen, was die bayer. Justiz bei der Causa Hoeness an nicht Lesbarem doch noch leserlich macht...
http://www.sueddeutsche.de/bayern/...-saetze-der-beate-merk-1.1740239
Fest steht jedenfalls, dass das langjährige juristische Verfahren, Herrn Mollath inzwischen nahezu mittellos gemacht hat. Es dürfte interessant sein, wie hoch ggf. eine Entschädigung durch die bayr. Staatsregierung dermaleinst ausfallen wird - und ob Gustl Mollath nach dem bisherigen langwierigen Verlauf der Verfahren das noch erleben wird....
Frau Merk jedenfalls sollte man jetzt in Ruhe lassen, sie ist schon gestraft genug, und es würde an ein Wunder grenzen, wenn nach den Landtagswahlen den medialen Vorstrafen nicht die Hauptstrafe auf dem Fuß folgen würde, der Verlust des Ministeramts.
Die Ministerverantwortlichkeit ist ein weites Feld, wer sich darauf begibt, verläuft sich gern. Das gilt nicht nur für die MinisterInnen.
... die den Weg weist, wer zu kritisieren ist
... wer kritisiert werden darf
... und wen Mensch besser in Ruhe laßen soll
Die arme Frau Justizministerin in Bayern... mir kommen die Tränen!
Hilf ihr aus dem Dunkel des Irr-lichternden ministerialen Wäldern, das ist bestimmt ne
dankbare Aufgabe.
Auch außerhalb der Ministerien gehen Arbeitsplätze aufgrund mangelhafter Leistung schon mal verloren...