STEINHOFF Reinkarnation
Da dürfen keine Formfehler passieren.
Die haben nichts, rein gar nichts von dem erreicht, was die im Vorfeld als Hoffnung verstreut haben.
Kundenfang und nichts weiter!
SdK - Zahnloser Tiger!
Auch wenn dann Berkshere Anleihen mit 4,5% Rendite erst ab 100 000€ zu Erwerben sind zeigt wie hier das Großkapital und Banken bevorzugt werden.Man darf nicht mehr investieren ohne zu Wissen wer die Gläubiger sind, dass war der grosse Fehler hier.
Anleihe-TypUnternehmensanleihe
Nominalbetrag 1.000,00USD§
Kleinste handelb. Einheit 1000
Fälligkeit15.01.2040 §
Klassifikation§Ohne Banken
Handelssegment-
Flatnotiz Nein §
Emittent§Berkshire Hathawa
Vielleicht wird später die CVR wertvoll,
Aber dann besitzen Sie doch schon 95% und für uns ist Verwässerung zu groß!.
So oder so verdienen Glöubiger goldene Nase!.
Die ganzen Vermögensübertragungen zur New Top Holding haben doch genau diesen einen Zweck, sich vor künftigen zig Mio. schweren Schadenersatzklagen/-ansprüchen zu entziehen.
Ohne Rechtsnachfolgerin wird es auch keine Stelle geben, die die Ansprüche befriedigt. Ergo können nur die verantwortlichen natürlichen Personen in Regress genommen werden. Aber haben die ein so großes Privatvermögen, dass das ganze Sinn ergibt...
Wenn meine Erinnerung nicht trübt, wurden Mrd.-Beträge wertberichtigt und über das Konzern-EK gezogen, ohne dass uns klar ist, ob diese Werte wirklich auf alle Zeit verloren waren.
Ich denke, dass uns hierzu Dirty Jack noch gute Arbeit wird leisten können, vorausgesetzt auch er geht den langen Weg der CVR mit uns.
Zum Glück werden uns direkt mit dem Delisting Tag wahrscheinlich viele Untergangspropheten verlassen und der sich anschließende Finanz-Talk auf Ariva beschränkt sich hoffentlich auf die dann noch involvierten CVR-Investoren, die diesen Weg willentlich mitgehen wollen.
Bis dahin muss man halt leider noch die Ohren auf Durchzug stellen, denn alle Basher/Warner haben halt immer noch ihren bezahlten Auftrag bis zum Delisting Tag alle SH-Anleger zu schützen und noch vor einem weiteren Dabeibleiben abzuraten bzw. zu warnen!
Aber nein...sind ja alles bezahlte Schreiberlinge die nur meine Aktien wollen! :-)
Finde den Fehler!
Dass das Management auch rein gar nichts für alle Zocker (Kauf von SH Aktien nach Bekanntwerden des Betrugs durch Jooste) hat machen wollen, ist für mich einleuchtend und nachvollziehbar.
Aber mit der Ausgabe von CVR könnte durchaus eine Zeitenwende eingeläutert werden, da dann die neuen CVR-Inhaber aus der Klasse der Alt-Aktionäre mit den Gläubigern im selben Boot sitzen und beide Stakeholder-Gruppen gleichlautende Interessen verfolgen könnten. Ob dadurch die CVR werthaltig werden, kann heute von den Außenstehenden wohl niemand seriös vorhersagen.
Eine Spekulation mit ein bisschen Funny Money ist es mir aber auf alle Fälle wert: We will see!
Sobald die CVR's ausgeteilt wurden interessiert mich die Bude einen feuchten. Dann wird Wecker auf 26 gestellt und entweder gibt's dann was oder nicht. So einfach ist das. Easy hold. Grüße
VW und Porsche!
Allerspätestens mit der Einräumung der versäumten Ad-Hoc Anfang September 2015 hätte Volkswagen eine Ad-Hoc-Meldung herausgeben müssen. Möglich war die Teilnahme am Verfahren für Anleger, die zwischen dem 06.06.2008 und dem 18.09.2015 Aktien hatte.
Hier hatten auch die alt-Aktionäre Anspruch auf Entschädigung!!
https://hahn-rechtsanwaelte.de/bankrecht/schadensersatz-aktionaere/
Da von bestimmten Foristen immer sofort die Frage gestellt wird: "Wo steht denn das?", möchte ich hiermit auch die Frage an diejenigen, die so etwas behaupten (z.B. ShareholderV., NeXX222) stellen: Wo steht denn das?
Könnte es nicht vielmehr sein, dass die Folgegesellschaft(en) nicht nur die werthaltigen Hinterlassenschaften übernehmen, sondern auch anhängige Klagen und sich daraus ergebende Verpflichtungen? Könnte hier der Begriff "Rechtsnachfolger eine Rolle spielen, auch wenn der Begriff offiziell natürlich lieber nicht benutzt wird?
Vermutlich wäre es schlau, wenn die Klagen vor Auflösung eingereicht werden würden. Aber evtl. ist nicht einmal das notwendig. Dafür gibt es die Juristen, die wissen so etwas.
Geht so etwas?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/...r%2520Gesellschaft%2520vernichtet.
Ob es wirtschaftlich aussichtsreich ist zu klagen, ist eine andere Frage.
Man kann wohl davon ausgehen, dass der Whoa-Plan derart gestaltet wurde, dass eben keine Rechtsnachfolge für die Holding entsteht.
Steinhoff ist ein Bilanzfälscher und hat ein zweites mal arglistig getäuscht. Und dafür gibt es noch die Fette Quittung. Nur Geduld, nur Geduld.
"Wiki sagt dazu Folgendes:"
https://de.m.wikipedia.org/wiki/...r%2520Gesellschaft%2520vernichtet.
Wenn ich Dich mit dem Hinweis auf Wikipedia richtig verstehe, meinst Du also, dass Steinhoff mit der Auflösung zwar seinen Erwerbszweck aufgibt, nicht jedoch die grundsätzliche Änderung in der Rechtsnatur.
Roothom sagt: "Man kann wohl davon ausgehen, dass der Whoa-Plan derart gestaltet wurde, dass eben keine Rechtsnachfolge für die Holding entsteht."
Wieso widersprichst du Dir jetzt selbst? Und wer bitte schön ist "man"?
Wie immer eine völlig nichtssagende Aussage von Dir. (Das "wie immer" ist natürlich übertrieben)
Ansonsten: Es ist eine Musterklage. Danach werden wir sehen.
Wer oder was ist denn "Steinhoff"?
Viel Erfolg beim Durchsetzen der Ansprüche, falls die Klagen solche feststellen sollten...
Dass Du uns Erfolg wünschst, davon gehe ich mal aus.
Welch andere Intention solltest Du sonst haben?