STEINHOFF Reinkarnation
Jetzt sag ich Dir mal etwas. Du kennst die Behandlung der Altaktionäre,verglichen im Step 2 in 2021 ?!
Steinhoff hat diese ,obwohl es sich um eine verpflichtende Zahlung gehandelt hat,in ein ewiges Antragsverfahren gepresst,ausgehungert,bis viele resigniert hatten.
Noch unmittelbar vor dem WHOA Antrag war die Auszahlung der Entschädigung offen,und Steinhoff hat noch betont,das das WHOA nicht den geschlossenen Vergleich betrifft.
Wusste das die SdK,haben Mitglieder von CPU ungültig bis Xetra,die SdK darüber informiert,ja oder nein?
Was hat die SdK gemacht,und welche Dinge mussten beantragt und durchgeführt werden ?!
Quintessenz: Nicht einmal die Regelung zum Delisting,zu den Besserungsscheinen,dem Procedere konnte SdK ein anständiges Procedere bei Steinhoff durchsetzen,ja nicht einmal anmahnen.
Merkst Du jetzt etwas?! Das ist ein Verein,der erstens Mitglieder braucht,und zweitens durch seine Publikationen und Empfehlungen auf sich aufmerksam macht.
Und weil Du es ansprichst,mir fehlte schlicht das Geld für die Beauftragung von Hr.Nieding,und von Dir habe ich wohl keine Unterstützung dafür bekommen ?!
Moderation
Zeitpunkt: 09.07.23 10:30
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Ich war neugierig,wer das war und was der so macht hier.
WoW Deinen sehr sachlichen und informativen Beitrag zu Bekanntheit und Ehrenamt ,dem Vergleich zur Politik ,Bügermeistern und der SdK .
Genau so sehe ich das auch.
Läge ein echtes Bedauern vor,würde SdK anders reagiert haben,und vor allem von sich aus Ideen entwickeln ,wie man wenigstens das Procedere "kaltes Delisting " ,Timeline Besserungsscheine,
und deren automatische Zuweisung ,gerade aus Lehren zum Aushungerungsprocedere der Verfgleichszahlung an Altaktionäre heraus.
Und die wollen bestimmt nicht ihre Anteile mit Abschlag auf dem Markt sehen...
Moderation
Zeitpunkt: 08.07.23 11:39
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Zeitpunkt: 08.07.23 11:39
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Die zögern das ja nicht aus Lust und Laune raus. Dahinter steht mMn die Sperrung der ZA-Konten. Ziel ist es doch auf der aoHV das Delisting zu beschließen, und zwar auf Basis der Tatsache, dass die Holding eine leere Hülle ist und somit kalt vom Markt genommen werden kann.
SIE IST ABER NICHT LEER
Auf den Konten liegen 5,5 B ZAR bzw. ca. 250 M €. Somit kann man Steinhoff nicht einfach mal so von der Börse nehmen. Wenn man nun zur aoHV einladen würde und ein Delisting vorschlägt, müsste man relativ sicher eine Entschädigung an die Aktionäre zahlen. Und da die Kredite verlängert und die Assets übertragen sind, besteht die Steinhoff Holding im Moment aus genau diese 250 M €!!!
Ergo, wenn man jetzt auflöst müssten die 250 M € zu 100% auf die Aktionäre verteilt werden. Auch wenn die noch nicht ausgezahlt werden können, da ja die Konten gesperrt sind. ABER mit dem Delisting ginge der Anspruch auf dieses Geld vollständig auf die Aktionäre über, da es sonst ja niemanden und keine Forderungen mehr gibt.
Wenn dann im Herbst die SARB sagt "alles gut", oder von mir aus 10 M € Nachzahlung und Strafe, dann würden die Aktionäre mit dem gesamten Geld auf diesen Konten abgefunden.
Seht ihr das genauso oder liege ich aus einem bestimmten Grund daneben?
Fazit: So lange die Konten gesperrt sind, wird es keine aoHV geben. Keine aoHV bedeutet kein Delisting. Kein Delisting bedeutet keine CVRs.
Mich wundert ein wenig wo die Zocker bleiben, die diesen Schwebezustand für volatiles Traden nutzen.
Denn es handelt meinem Rechtsempfinden nach um einen klassischen Prozessbetrug.
Ich denke das ist in NL ähnlich wie in Deutschland!
Deshalb trat Liebscher wohl öffentlich auch als Possenreißer auf- wollte aber anscheinend kaum einer im Talk sehn.
Der Markt und Big Boys hatten sich ja schon 2017 mit Grausen abgewandt- das sagt alles...
Da waren die Konten wohl schon dicht.
Siehe Punkt 136 Restructuring Plan:
"SIHNV may at its discretion convene an extraordinary General Meeting to vote on the Dissolution following implementation of the Transaction (the "Dissolution EGM"). If SIHNV exercises such discretion, it may convene the Dissolution EGM either:
(i) on the basis of an expedited notice period of not more than 15 days, provided SIHNV
publishes a convocation notice no later than 11 July 2023; and
(ii) on the basis of a statutory notice period of at least 42 days, in the event SIHNV
publishes a convocation notice after 11 July 2023."
Obwohl Delisting alsbald droht, laben sich aktuell noch Hardcore Zocker an dem Papier.
Respekt---das kann aber auch rucki zucki in die Hose gehn...

Alles offiziell, alles gerichtlich abgesegnet.
Aber das Gelaber geht trotzdem weiter.
Den Anlegern könnte man sagen, die Sonne ist gelb, die Nacht schwarz, das Wasser flüssig.
Nichts davon würden sie glauben.....
Moderation
Zeitpunkt: 09.07.23 12:05
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Zeitpunkt: 09.07.23 12:05
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