Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 67 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.603 |
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Es gibt Leute die warnen hier seit Jahren vor Delisting, also Vorsicht. Nachweislich ist bis heute nichts passiert. TATSACHE!
Daher wäre hier eine Prüfung der Sach- und Rechtslage bzgl. des Verwaltungsverfahrensgesetzes interessant... schauen wir mal. ;-)
Es gibt Leute, die meinen, hier seit Jahren, es gäbe eine Chance für diese AG. Aber sie können es nicht belegen und das Gesetz sagt das Gegenteil aus, also Vorsicht.
Nachweislich ist bis heute weder ein Widerspruch noch ein Grund für einen Widerspruch zum Löschungsantrag des Gerichts bekannt geworden. TATSACHE !
Vlt. läßt sich ein Rechtsexperte, der hier zufällig oder nicht zufällig mitliest, mal ein, hier zu beschreiben, was die gängige Verwaltungspraxis in dem Fall dieser AG so vorsieht (HGB, Aktiengesetz, Börsenordnung) ?
Sag mir, wie das hier bei Rösch funktionieren soll...erkläre es allen Lesern bite.
Du dagegen hast noch nicht ein vernünftiges, nachvollziehbares Argument geliefert, warum Rösch-Aktien in irgendeinerweise doch noch interessant sein könnten bzw. noch nicht einen sinnvollen Ausweg aus der Gesetzeslage geliefert, dass die Firma sich nicht mehr in Inso befindet, sondern in Abwicklung. Ich bin mir noch nicht einmal sicher ob Dir dieser Unterschied bewußt ist.
Welchem Pinguin willst Du diesen Kühlschrank verkaufen, wer soll auf die nicht existente 38 im Roulette setzen? Was soll einen Menschen (auch Zocker)daran reizen, in ein nicht mehr vorhandenes Unternehmen zu inverstieren? Oder noch anders gefragt: Warum soll man für nichts Geld ausgeben.
Bei Inso-Werten kann ich es nachvollziehen und habs bei WCM und Meyer mitverfolgt, aber hier verstehe ich es nicht.
Da die Löschung noch nicht erfolgte, ist eine Verwertung m. E. durchaus noch möglich.
Auf die Schnelle als Quelle aus dem Netz: http://www.nomos-elibrary.de/146637/...eber-den-meinungsstand-ab-1924 (s. Zusammenfassung).
Lies einmal die aktuelle Ausgabe des Großkommentars zum Atienrecht von H.Hess in drei Bänden.
Kannst du deine Behauptung nun belegen oder nicht ?
Aus deiner Quelle geht nur hervor, dass die Rechtspersönlichkeit einer AG Bestand hat, aber nicht, dass eine Ausnahme zu §274 Aktiengesetz bzgl. der Fortsetzung einer AG existiert und diese lt. deinem Text gelte.
Zudem verfügte die AG laut Gericht NICHT mehr über Vermögen (Vermögenslosigkeit, siehe #1473). Bitte hierzu den entsprechenden Nachweis führen, dass eine AG auch ohne verwertbare Vermögensgegensatände fortbestehen kann.
Lies mal den Text unter deinem Link genau durch...
Meinst du, das Gericht kennt die Gesetzeslage nicht und hat trotzdem die Löschung bewirken wollen?
Ich lasse auch mich gerne einmal belehren, allerdings nur anhand von FAKTEN. Die sehe ich hier nicht.
Manchmal stockt es ja auch nur, weil jemand die Akte auf seinem Schreibtisch einstauben ließ. Schauen wir mal. ;-)
Danke.
Moderation
Zeitpunkt: 25.04.16 08:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
Zeitpunkt: 25.04.16 08:26
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Unbelegte Aussage.
Da kannst selbst der Papst nichts daran ändern:-)
Good Trades all.
Mein Verkaufslimit liegt bei 10 Cents.
Danke und good Trades