MGX Minerals. WKN: A12E3P
Warten wir halt noch ein paar Wochen... ABER
Selbst wenn alles gut läuft kommt erst der Hype und dann gleich der Abverkauf!!!
Jeder darf sich seinen Teil denken.
Wenn eine(1) Sache läuft, dann sehen wir 1 Euro +xxx vorne wieder.
Ich muss nicht den "Tenbagger" haben, mir reicht zur Not auch eine Verdoppelung, bin da ganz bescheiden. ;)
Und am Ende des Tages gehts wieder dann wieder etwas UP, weil einige ??? sich wieder etwas billig Eingekauft haben, manchmal kleine Postionen, damit es nicht auffällt, aber die täglich!!!
Darum geht es auch am Ende etwas hoch.
Da es hier 0 gegen Bewegung gibt haben die unfassbar leichtes Spiel.
Bin jetzt zwar auch schon 38% im Minus mit MGX, aber das lässt mich völlig kalt.
sollte man Panik bekommen oder kann man daran auch was positives sehen?
Klingt ja erstmal nicht so gut wenn jemand der Insider ist verkauft.
AKTIENOPTIONEN FÜR VORSTANDSMITGLIEDER, die einer bestimmten
haltefrist unterliegen.
Mitarbeiteroptionen sind etwas besonderes. Der Mitarbeiter übt seine Position aus und bekommt gleichzeitig das Underlying in den Besitz um genau das dann zu verkaufen. Hier ist kein Stillhalter am Geschäft beteiligt. Das würde bedeuten, die "kostenlosen" Mitarbeiteroptionen gestern für einen Preis von 0,57 verkauft worden wären. Das macht laut homo oeconomicus keinen Sinn, da er zum gleichen billigen Preis verkauft, wie andere den erworbenen Basiswert verkaufen. Der Gewinn wäre zu gering. Genauer ist es erwiesen, dass Mitarbeiteroptionen am Markt genau dann ausgeübt werden, wenn die regelrechten OTC Optionen ausgeübt werden.
Das einzige Szenario was Sinn ergibt ist, dass ehemalige Mitarbeiter aus verschiedenem Interesse heraus ausüben. Das kann Neuorientierung sein oder aber "Kursschäden", die angerichtet werden sollen. Eine Ausübung zur Gewinnmitnahme macht hier keinen Sinn und ist so gut wie ökonomisch unsinnig.(Es sei denn diese Leute wissen bereits, dass MGX pleite gehen wird-Dies ist aber ein Straftatbestand!!!! Wegen Insiderinformationen und Insolvenzverschleppung!!!!-Und ja, auch in Amerika!)
Nein, hier ist vielmehr von reinem und blanken "naked ShortSelling " auszugehen. In den USA bieten das Broker für den gemeinen Bauarbeiter an, solange er sein Marginkonto gedeckt hat. Das ist hierzulande vergleichbar mit dem CFD oder Futurehandel.(Aber! Es ist eigentlich seit 2008 in den USA verboten, wird aber trotzdem noch praktiziert, weil es im liquiden Markt de facto nicht ausgemacht werden kann und für alle ein großes Geschäft ist....) Entschließt sich nun eine große Firma oder Bank dazu über Nacht eine hohe Zahl von Aktien zu erwerbenn, gibt es ein Gap Up und der" Bauarbeiter" steht derart tief im Minus, dass er Privatinsolvenz anmelden kann! Daher wird ShortSelling auch oft bei Vor-Cash Flow Unternehmen durchgezogen. Bei kapitalisierten Unternehmen ist sowas tödlich! Und derzeit sieht man, dass die wie Heuschrecken über MGX herfallen. Für große Institutionen ergibt sowas kaum Sinn, da das Risiko, dass mit verschieden Methoden berechnet wird(der Portfoliomanager simuliert das Risiko und die Rendite usw), nicht ermittelbar ist, da einfach keine Daten vorliegen. Hier kann weder Gewinn noch Risiko antizipert werden. Von daher ist es meiner Meinung nach reine Bauarbeitersache oder gezielte Manipulation von "Ehemaligen", wobei ersteres wahrscheinlicher ist.
Und vermutlich wird das erst aufhören, wenn ein Fall des "Gap Up" eintritt und die Bauarbeiter Privatinsolvenz anmelden müssen.
Beste Grüße!
Alles geschriebene ist nur Meinung und hat kein Anrecht auf Vollständigkeit oder Richtigkeit!
#1591.
hierbei ging es um insider verkäufe in geringer höhe. diese kostenfreien aktienoptionen
an mitarbeiter, die ZUM TEIL auch als gehaltsersatz anzusehen sind und regelmäßig ausgegeben
werden, unterliegen allerdings einer bestimmten haltefrist. wenn die abgelaufen ist verfallen sie
wertlos. deshalb muß manchmal verkauft werden auch wenn der kurs im keller ist!!
Also noch etwas Geduld. Das dauert alles seine Zeit. ;)
Durch den Newsflow an sich allerdings bin ich gespannt wohin sich das entwickeln wird.
Das Unternehmen möchte außerdem über den aktuellen Stand der geplanten Ausgliederung von ZincNyx in eine börsennotierte Gesellschaft (die Transaktion) berichten. Ein weiteres Datum für die Dividendenausschüttung wird in Kürze festgelegt. Die zu diesem Stichdatum eingetragenen MGX-Aktionäre erhalten dann eine weitere Ausschüttung einer Sachdividende auf ZincNyx-Aktien in Höhe von 7 %, wodurch sich der Gesamtbetrag ändert. 60 % der ausstehenden Aktien sind dann in Besitz von MGX und 40 % werden als Dividende an die MGX-Aktionäre ausgeschüttet. Der Prospekt soll noch diesen Monat eingereicht werden und ZincNyx plant derzeit einen Börsengang mit Aktienangebot (IPO).
Im Anschluss an die vorhergehende Meldung (siehe Pressemeldung vom 3. April 2018) hat MGX die Absicht, ZincNyx nach der Ausgliederung zu einer eigenständigen Gesellschaft zu formieren; die Ausgliederung von MGX erfolgt über die Ausschüttung einer Sachdividende auf ZincNyx-Aktien. Die geplante Ausschüttung erfolgt voraussichtlich über die Einreichung eines Prospekts für ZincNyx (der Prospekt) bei den Wertpapierregulierungsbehörden in jenen Rechtssystemen, in denen MGX als berichterstattender Emittent auftritt (die Wertpapierbehörden), um die geplante Ausschüttung von ZincNyx-Aktien an MGX-Aktionäre soweit einzuschränken, dass die im Rahmen der geplanten Ausschüttung begebenen ZincNyx-Aktien voraussichtlich nicht an eine gesetzliche Haltedauer gebunden sind. Die geplante Ausschüttung erfolgt erst, wenn bzw. sobald der Erhalt des endgültigen Prospekts von der Wertpapierbehörde bestätigt wird. Das Unternehmen hat bisher noch keine Börsennotierung für die ZincNyx-Aktien beantragt, es gibt derzeit keinen Markt für ZincNyx-Aktien und die vorhergehende Meldung wird zur Gänze durch die vorliegende Pressemeldung eingeschränkt.
Der Prospekt entspricht nur in jenen Rechtssystemen einem Börsengang der ZincNyx-Aktien, wo diese rechtmäßig zum Verkauf angeboten werden dürfen und auch nur von Personen angeboten werden dürfen, die zum Wertpapierverkauf befugt sind. Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die ZincNyx-Aktien wurden bzw. werden unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (U.S. Securities Act) bzw. unter anderen einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen nicht registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, sofern laut Gesetz keine Ausnahmegenehmigung besteht.