Griechenland - Haircut/Default/CDS
Wist Ihr eigentlich was so ein Gutachten kostet...
Die Uni Postdamm, Kanzlei Heise Kursave, Prof. Sandrock und die Uni Reading haben Gutachten verfasst, die alle zu dem Schluß kommen, das sowohl nach staatlichen, privatrechtlichen und auch insbesondere nach völkerrechtlichen Gesichtspunken (BIT) gute bis sehr gute Klageansätze bestehen...
Diese Gutachten liegen mir vor, sind aber geschützt. Da müsst Ihr euch sodann selber drum bemühen...
Endlich gute Nachrichten für die Privaten... :-)
"...Als eine andere Möglichkeit komme deshalb ein Forderungsverzicht der staatlichen Gläubiger in Betracht, hieß es in EU-Kreisen weiter. Im Frühjahr waren die privaten Geldgeber dazu verpflichtet worden, der Regierung in Athen einen großen Teil ihrer Schulden zu erlassen. Nun könnten die Euro-Staaten und die EZB auf Forderungen verzichten, die Laufzeiten von Krediten verlängern oder niedrigere Zinsen akzeptieren..."
Mehr dazu in:
http://www.handelsblatt.com/politik/international/...6916922-all.html
Kündigunfl.der Geschäftsbeziehung mit Wirkung zum 14.09.2012 von der BIW Bank (flatex)
Als Depotbank müssen wir die Buchungen des Zentralverwahrers auf Kundenseite nachvolLziehen, Für
das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer Depotunterschlagung liegen keinerlei
Anhaltspunkte vor.
Na ja....das ist wohl nicht so...."....Buchungen des Zentralverwahrers auf Kundenseite nachvolLziehen...."
Die einzelnen Handlungen/Unterlassungen aller beteiligten Verwahrer sind uns nicht bekannt. Die
vollständige Verwahrkette erfragen Sie daher bitte über die Emittentin. Gerne können Sie sich dann
mit Ihrer Anfrage an jeden einzelnen Verwahrer wenden.
Gemäss § 14 DepotG ist der Verwahrer gehalten ein Verwahrungsbuch zu führen. Da muss alles drinstehen, was die Bank oben meint nicht zuwissen.
Wenn es vor Umsetzung der Maßnahme bereits ein Urteil über die Feststellung der Rechtswidrigkeit
der CAC gegeben hätte, dann wäre der Umtausch/die Ausbuchung sehr wahrscheinlich nicht erfolgt.
Die Aussage ist entlarvend und fürht zu Schadensersatforderungen
Da wir keine Basis mehr fur eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sehen, kundigen wir das fur
Sie gefuhrte Cash-Konto mit der Nummer und das Depot mit der Nummer
gemas I Nr. 20 Absatz 1 der AGB fristgerecht mit Wirkung zum 14.09.2012.
Hier dreht die Bank den Spiess um; das Vertrauen des Anlegers ist zutiefst gestört.
Bitte erteilen Sie zeitnah - spätestens bis zum 11.09.2012 - entsprechende Weisungen im Hinblick
auf Ihren
Depotbestand, Sollte zum Kündigungstermin noch Depotbestand vorhanden sein, werden
wir diesen verwerten und das nach Abrechnung der Aufträge vorhandene Cash-Guthaben auf Ihr
Roferenzkonto überweisen.
In Frankfurt ist vom OLG (vorgehend LG Wiesbaden) eine Bank zu Schadensersatz verurteilt worden, weil sie Depotunterschlagend (§ 34 DepotG) sich an Wertpapierbeständen des Kunden vergangen hat.
Staatsanleihen stellen ferner "Kapitalanlagen" im Sinne des deutschgriechischen BIT von 1961 dar. Dessen Art. 3 Abs. 1 sichert den Kapitalanlagen der Angehörigen der Vertragsstaaten "vollen Schutz und Sicherheit" zu. Die Normen des deutschgriechischen BIT müssen im Lichte der neuesten Rechtsprechung internationaler Schiedsgerichte ausgelegt werden. Auf ihrer Grundlage sind die deutschen Gläubiger von griechischen Staatsanleihen einerseits zu 53,5 % des Nennwerts ihrer Anleihen enteignet worden (weil Griechenland nicht bereit ist, auf diesen Prozentsatz ihrer Forderungen überhaupt irgendwelche Zahlungen zu leisten). Andererseits sind ihnen in Ansehung derjenigen 46,5 % des Nennwerts ihrer Forderungen andere - aber finanzwirtschaftlich minderwertigere - Leistungen (u. a. durch die Ausgabe von new bonds) angeboten worden. In beiden takeitorleaveit-Angeboten liegt eine Enteignung im Sinne des deutschgriechischen BIT.
Ein erstes Urteil der CACerei haben wir schon:
Auch sehen die zur Bewältigung von Zahlungsschwächen bei Staaten, die Anleiheschuldner sind, auf internationaler Ebene gefassten Beschlüsse keine Erstreckung von Mehrheitsklauseln ipso iure auf bereits laufende Schuldverschreibungen vor.
Gericht: OLG Frankfurt 5. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 27.03.2012
Aktenzeichen: 5 AktG 3/11
Dokumenttyp:
Keine Anwendbarkeit des SchVG 2009 auf Inhaberschuldverschreibungen einer ausländischen Emittentin, die vor dem 5.8.2009 ausgegeben wurden.
--------------------------------------------------
Beschluss auf: rolf´s legal aspects of sovereign debt restructuri
Anbei eine Studie zur Meistbegünstigungsklausel zu ALLEN BIT's des Gaststaates:
Mit Vergleichsurteile zum BIT Shopping!
opus.kobv.de/ubp/volltexte/2005/612/pdf/BITSStudie.pdf
Seite 97
Diese Studie deckt sich mit der Dissertation von Herrn Adrien von Breitenstein! Danach können wir uns, in der Vertragsauslegung, immer auf das vorteilhafteste BIT von Griechenland berufen!
Anbei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Vorwandes
eines Staatsnotstandes in Bezug auf privatrechtlicher Zahlungsansprüche.
Sehr interessant. Passt auch auf Griechenland!
http://www.rolfjkoch.net/arg-forum/...m-1-bis-5-03-und-1-bis-2-06.pdf
Der Schutz privatrechtlicher Vereinbarungen
In den vorangehenden Beiträgen wurden die klassischen Schutzrechte der bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) dargestellt. Diese werden in manchen Staatsverträgen inhaltlich noch erweitert.
Klausel. Hat etwa ein Gaststaat Investoren aus anderen Staaten weitergehende Rechte eingeräumt, als sie dem österreichischen Investor zugute kommen, so kann sich auch ein österreichischer Investor dank einer Meistbegünstigungsklausel auf diese fremden Rechte berufen.
Damit soll verhindert werden, dass Gaststaaten Schutzrechte an einzelne Staaten selektiv verteilen. Begünstigungen, die aus einer Freihandelszone, Zollunion oder einer Wirtschaftsgemeinschaft herrühren oder durch multilaterale Investitionsschutzabkommen eingeräumt werden, sind jedoch von dieser Meistbegünstigungsklausel ausgenommen.
Um den völkerrechtlichen Schutz der BIT noch weiter zu fassen, werden manche Staatsverträge um "Umbrella"- Klauseln erweitert. Dadurch werden nicht nur typische staatliche Handlungen den Auflagen der BIT unterstellt, sondern auch Situationen, in denen der Staat wie ein Privater unternehmerisch handelt. Hat also ein österreichischer Investor mit seinem Gaststaat direkt einen Vertrag geschlossen, können auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten dem Schutz des völkerrechtlichen BIT unterstehen. Wie weitreichend dieser Schutz gilt, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bemerkenswert ist ebenso, dass BIT nicht nur die Investition an sich schützen sollen, sondern auch den damit verbundenen Geldtransfer aus und in den Gaststaat.
Dafür sorgen die Transfergarantien, die gewährleisten sollen, dass investitionsbezogene Zahlungen in einer Währung zum am Markt geltenden Wechselkurs und ohne Verzögerung transferiert werden können. Diese Zahlungen umfassen etwa das Investitionskapital, Erträge, Darlehensrückzahlungen, Lizenzgebühren, Erlöse aus Liquidationen oder auch persönliche Einkommen von Beschäftigten aus dem Ausland.
Der Autor ist Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer in Wien
University of Reading
April 05, 2012
Abstract:
According to the Financial Times (James Wilson & Gerrit Wiesmann 12.3.2012) German investors were seeking lawsuits over the Greek debt swap, immediately after it was set in motion in March 2012. According to reports, a German law firm was preparing lawsuits against banks and the Greek state on behalf of holders of Greek bonds who have been forced to take part in Greece’s €206bn debt swap. The Hamburg law firm claimed that there were some 200 expressions of interest in joining a class-action suit. This development follows the decision by Greece to trigger Collective Action Clauses (CAC) that were added to bonds issued under Greek law. The clauses force all bondholders to go along with the decision by the majority of the debt’s owners – including banks, insurers and pension funds – to agree to the swap. The possibility of legal action over imposed 'haircuts' to sovereign debt is seen by many as an alternative strategy for seeking compensation instead of relying on payments from Credit Default Swaps. A legal precedent is offered by Argentina which defaulted on its sovereign debt in December 2001, prompting over 180,000 Italian bondholders to file a class action, known as Abaclat v Argentina, claiming a violation of their rights under a bilateral investment treaty. This paper discusses options in the courts and international investment arbitration for investors who have suffered losses on the Greek restructuring of March 2012. The paper considers the precedents available under bilateral investment treaties (especially the Germany-Greece BIT of 1961), European Law (including the ECHR) and the Greek courts. The paper concludes by offering an assessment of the chances of success of claims under each of the above headings.
[Please note that this is an early draft of this paper - contact the author for updates and permission to quote]
Number of Pages in PDF File: 17
Keywords: Greece, Germany, Investors, Arbitration, BIT, haircut, sovereign debt, investor protection, Collective Action Clause
JEL Classifications: A12, P26, P48
Working Paper Series
"Arme" Griechen überweisen Millionen ins Ausland
Laut ihrer Steuererklärung sind sie arm, doch gleichzeitig überweisen zahlreiche Griechen Millionen ins Ausland. Die Behörden sind fast machtlos gegen die "Tricks und Wege" der Betrüger.
Angeblich arme Griechen haben Riesensummen auf ausländischen Konten in Sicherheit gebracht. Der krasseste Fall ist nach einem Bericht der Athener Zeitung "Ta Nea" ein Mann, der beim Finanzamt null Einkommen angegeben hatte, aber gut 25 Millionen Euro ins Ausland überwies.
Das Blatt veröffentlichte am Montag eine Kopie der Liste der vermeintlichen Sünder, die bei der griechischen Zentralbank (Bank of Greece) vorliegt. Aus Kreisen des Finanzministeriums wurde der Bericht bestätigt.
Demnach haben 731 Griechen allein 2010 knapp eine Milliarde Euro ins Ausland überwiesen, unter anderem nach Großbritannien, in die Schweiz und nach Zypern. 403 von ihnen sollen ihrer Steuererklärung zufolge arm sein.
Die Liste enthält weitere extreme Fälle. Darunter ist ein Mann, der 2010 ein Einkommen von 25.099 Euro gemeldet hatte und 25,9 Millionen Euro ins Ausland überwies.
Wie Steuerfahnder sagten, ist die Verfolgung der Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit diesen Fällen schwierig. Viele Bürger kennen "Tricks und Wege", das überwiesene Geld als Zahlungen ins Ausland wegen Kaufs von Waren zu deklarieren.
Steuerabkommen mit Schweiz geplant
Unterdessen hat Griechenland Verhandlungen mit der Schweiz zur Ausarbeitung eines Steuerabkommens angekündigt. Die Schweizer Regierung sei aufgefordert worden, den Prozess zur Unterzeichnung eines Abkommens über die Besteuerung von Konten griechischer Staatsbürger bei Schweizer Banken zu reaktivieren, erklärte das Finanzministerium am Montag.
Im Februar hatte das Ministerium erklärt, in den vergangenen zwei Jahren seien insgesamt 16 Milliarden Euro ins Ausland geschafft worden[/b], davon bis zu zehn Prozent in die Schweiz....
..........
Die Uni Postdamm, Kanzlei Heise Kursave, Prof. Sandrock und die Uni Reading haben Gutachten verfasst, die alle zu dem Schluß kommen, das sowohl nach staatlichen, privatrechtlichen und auch insbesondere nach völkerrechtlichen Gesichtspunken (BIT) gute bis sehr gute Klageansätze bestehen...
Auf diese Gutachten stützen sich, unter anderem, die Klagen von der Sdk...
Eine ICSID Klage wird es vorraussichtlich 2 mal geben, da Gröpper Hamburg gleiches plant...
Allerdings wollen die Hamburger darür 20 % Gewinnbeteiligung von euch!!! Da sind die ca. 0,5 % von der Sdk ein wares Schnäppchen... billiger gehts nicht!
5 Musterklagen von der Sdk bzw. der CLLB Kanzlei laufen bereits an verschiedenen deutschen Landgerichten... Die Erfolsaussichten über das BIT beim ICSID Center in Washington sind allerdings wesentlich größer. Zudem gilt solch ein Urteil quasie weltweit!
ACundDC: Aufgrund deines grossen Engagements hier bekommst du 10% Rabatt. Aber nur bis morgen!
Zeitpunkt: 02.08.12 12:55
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Beleidigung - lt. Geschädigten.
Ein geradezu dramatisches Beispiel über die Berichterstattung in unseren Medien.
http://www.sueddeutsche.de/politik/sparpaket-in-griechenland…
Erstmal ist das auf den Bild NICHT Samaras wie hier behaupted wird.
Dann dieser Absatz:
Es gibt keinen Anlass zum Freudentaumel, nur weil das griechische Kabinett neue Sparpläne im Wert von 11,5 Milliarden Euro beschlossen hat. Erstens hatte die Regierung diese Einsparungen vor Monaten bereits zugesagt - nun erst liegt der dazugehörige Kabinettsbeschluss vor.
Kein Wort davon zu finden das Griechenland quasi 3 Monate ohne eine Handlungsfähige Regierung war.
Danach dieser Absatz:
Und zweitens gibt es einen Unterschied zwischen einem Beschluss und dessen Umsetzung. In der griechischen Odyssee wäre es nicht das erste Mal, dass Kabinettsbeschlüsse unterlaufen, verwässert, ignoriert oder verdaddelt würden. Applaus ist erst angebracht, wenn das Geld tatsächlich im Haushalt eingespart ist.
Kein Wort davon was Griechenland bereits erreicht hat. Nur die übliche Hasskampagne nochmal abgeschrieben.
Es geht nur darum mal eben schnell der populären Volksmeinung weiteres Futter zu geben. Seriöse Berichterstattung geht sicher anders.
Und was man hier von einem Journalisten halten soll der nicht mal die Mitglieder der Regierungsparteien auseinanderhalten kann, dazu mag sich jeder selbst seinen Teil selbst denken.
Causa T-224/12 ein mailänder Anwaltsbüro klagt für italienische GRI-Bonfholder gegen die EZB vorm eurp. Gerichtshof in Luxemburg
Aus Spargründen würde denen dann 60 Prozent für's Daheimbleiben bezahlt...
http://www.ekathimerini.com/4dcgi/...icles_wsite1_1_07/08/2012_455879